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Liebe Bürgerinnen und Bürger,
auf Grund der immer noch anhaltenden Corona Pandemie und der damit verbunden Einschränkungen in unserem Einwohnermeldeamt möchten Sie auf folgendes hinweisen:
Wer eine Wohnung oder ein Haus in Deutschland bezieht, muss sich beim jeweiligen Einwohnermeldeamt anmelden.
Für die Anmeldung haben Sie zwei Wochen Zeit.
Rechtliche Grundlage hierfür ist das Bundesmeldegesetz (BMG), in dem diese Frist verankert ist.
Alle Infos zum An- Ab- und Ummelden in Reinheim finden Sie hier
Im November 2005 wurde der Reisepass mit einem elektronischen Speichermedium (Chip) eingeführt. Seit November 2007 werden neben dem Lichtbild auch zwei Fingerabdrücke des Reisepassinhabers im Chip gespeichert. Seit März 2017 gibt es den Reisepass der dritten Generation mit neuen Sicherheitsmerkmalen und Materialien.
Pässe die vor dem 01.03.2017 ausgestellt wurden, und somit nicht der neuen dritten Generation entsprechen, behalten natürlich ihre volle Gültigkeit und können bis zu ihrem Ablauf regulär benutzt werden.
Für eine Reise ins Ausland benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument. Für Kinder unter 12 Jahren kann der Kinderreisepass beantragt werden.
Stadtverwaltung Reinheim
Einwohnermeldeamt/Passamt
Cestasplatz 1
64354 Reinheim
E-Mail: einwohnermeldeamt(at)reinheim.de
Eleonore Saal
Tel. 06162 / 805-220
Raum 16
Kai Korndörfer
Tel. 06162 / 805-222
Raum 16
Maximilian Zulauf
Tel. 06162 / 805-224
Raum 16
Martina Argus-Schill
Tel. 06162 / 805-221
Raum 16
Stefanie Göckel
Tel. 06162 / 805-223
Raum 16
Montag
13.30 - 18.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag, Freitag
08.00 - 11.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 15.30 Uhr
Formulare zur Einkommenssteuererklärung (ELSTER)
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