Stadt Reinheim
Stadt Reinheim

Einwohnermeldeamt/Passamt


An- Ab- Ummelden

Wer eine Wohnung oder ein Haus in Deutschland bezieht, muss sich beim jeweiligen Einwohnermeldeamt anmelden.

Für die Anmeldung haben Sie zwei Wochen Zeit.
Rechtliche Grundlage hierfür ist das Bundesmeldegesetz (BMG), in dem diese Frist verankert ist.

 

Alle Infos zum An- Ab- und Ummelden in Reinheim finden Sie hier


Der Bundespersonalausweis

 

 


Der Reisepass

Im November 2005 wurde der Reisepass mit einem elektronischen Speichermedium (Chip) eingeführt. Seit November 2007 werden neben dem Lichtbild auch zwei Fingerabdrücke des Reisepassinhabers im Chip gespeichert. Seit März 2017 gibt es den Reisepass der dritten Generation mit neuen Sicherheitsmerkmalen und Materialien. 

 Reisepass

 

 

Pässe die vor dem 01.03.2017 ausgestellt wurden, und somit nicht der neuen dritten Generation entsprechen, behalten natürlich ihre volle Gültigkeit und können bis zu ihrem Ablauf regulär benutzt werden.


Der Kinderpass

 

Für eine Reise ins Ausland benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument. Für Kinder unter 12 Jahren kann der Kinderreisepass beantragt werden.

 

 

 



 
X

Adresse

Stadtverwaltung Reinheim
Einwohnermeldeamt/Passamt
Cestasplatz 1
64354 Reinheim

 

E-Mail: einwohnermeldeamt(at)reinheim.de 

Downloads

 

Formulare

 

Formulare zur Einkommenssteuererklärung (ELSTER)

- externer Link, die Stadt Reinheim ist nicht für den Inhalt externer Seiten verantwortlich.

 

 

Zur Anpassung der Schriftgröße bitte diese Tastenkombination verwenden:

Schriftvergrößerung:

Schriftverkeinerung: