Stadt Reinheim
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Beantragung eines Reisepasses unter 18 Jahren

Reisepass unter 18 Jahren

  • der alte Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass. Handelt es sich um die Erstausstellung eines Reisepasses, so ist der Personalausweis/Kinderreisepass und eine Geburtsurkunde bei der Ausstellung vorzulegen
  • 1 aktuelles biometrisches Foto (Format:  3,5cm x 4,5cm, Frontalaufnahme; geschlossener Mund; keine Schatten im Gesicht; heller, musterfreier Hintergrund)
  • Bei Namensänderung die Bescheinigung über die Namensänderung

Beide erziehungsberechtigen Eltern müssen im Einwohnermeldeamt vor Ort ihre schriftliche Einwilligung abgeben. Sollte ein erziehungsberechtigtes Elternteil verhindert sein, ist eine Vollmacht in Verbindung mit einer leserlichen Kopie des Ausweises der Person auch ausreichend. Ist eine Person alleinig Sorgeberechtigt, so ist hierfür ein Nachweis mitzubringen

 

Gebühr und Gültigkeit des Reisepasses

  • 37,50 Euro, Gültigkeit 6 Jahre
  • Der Reisepass liegt nach ca. 4-5 Wochen (längere Fristen ggf. möglich) im Einwohnermeldeamt der Stadt Reinheim zur Abholung bereit. 

► Statusabfrage Passantrag / Personalausweis (bei Klick öffnet externer Link)
Sie erhalten bei Beantragung Ihre Passnummer / einen QR-Code hiermit ist die Abfrage möglich.

 

 
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Adresse

Stadtverwaltung Reinheim
Einwohnermeldeamt/Passamt
Cestasplatz 1
64354 Reinheim

 

E-Mail: einwohnermeldeamt(at)reinheim.de 

Ansprechpartner

Abteilungsleitung

Kai Korndörfer
Tel. 06162 / 805-220
 

Sachbearbeiter

Frau Argus-Schill
Tel. 06162 / 805-221

Frau Ganß
Tel. 06162 / 805-222
 
Herr Zulauf
Tel. 06162 / 805-224

 

Frau Albert
Tel. 06162 / 805-225

Downloads

 

Formulare

 

Formulare zur Einkommenssteuererklärung (ELSTER)

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