Stadt Reinheim
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Beantragung eines Reisepasses unter 18 Jahren

Reisepass unter 18 Jahren

  • der alte Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass. Handelt es sich um die Erstausstellung eines Reisepasses, so ist der Personalausweis/Kinderreisepass und eine Geburtsurkunde bei der Ausstellung vorzulegen
  • 1 aktuelles biometrisches Foto (Format:  3,5cm x 4,5cm, Frontalaufnahme; geschlossener Mund; keine Schatten im Gesicht; heller, musterfreier Hintergrund)
  • Bei Namensänderung die Bescheinigung über die Namensänderung
  • Beide erziehungsberechtigen Eltern müssen im Einwohnermeldeamt vor Ort ihre schriftliche Einwilligung abgeben. Sollte ein erziehungsberechtigtes Elternteil verhindert sein, ist eine Vollmacht in Verbindung mit einer leserlichen Kopie des Ausweises der Person auch ausreichend. Ist eine Person alleinig Sorgeberechtigt, so ist hierfür ein Nachweis mitzubringen

 

Gebühr und Gültigkeit des Reisepasses

  • 37,50 Euro, Gültigkeit 6 Jahre
  • Der Reisepass liegt nach ca. 3 Wochen im Einwohnermeldeamt der Stadt Reinheim zur Abholung bereit
 
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Adresse

Stadtverwaltung Reinheim
Einwohnermeldeamt/Passamt
Cestasplatz 1
64354 Reinheim

 

E-Mail: einwohnermeldeamt(at)reinheim.de 

Downloads

 

Formulare

 

Formulare zur Einkommenssteuererklärung (ELSTER)

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