Stadt Reinheim
Stadt Reinheim

Beantragung eines Führungszeugnisses

  • Das Führungszeugnis muss persönlich bei der Meldebehörde des Wohnsitzes beantragt werden, bitte bringen Sie hierzu Ihren Personalausweis oder Ausländischen Pass mit.
  • Das Führungszeugnis soll nach spätestens 14 Werktagen zugestellt worden sein
  • Die Gebühr für das Führungszeugnis beträgt 13 Euro, diese ist direkt bei der Antragstellung zu entrichten. Eine Gebührenbefreiung ist nur in besonderen Fällen mit Bestätigung des besonderen Verwendungszwecks möglich.
  • Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde benötigt, sind der Verwendungszweck sowie die Adresse der Behörde bei der Antragstellung anzugeben. Das Führungszeugnis wird direkt an die Behörde übersandt.
  • Wird ein erweitertes Führungszeugnis benötigt, so ist dies von der anfordernden Stelle schriftlich zu bestätigen. Liegt die schriftliche Bestätigung der anfordernden Stelle bei der Beantragung nicht vor, so kann das Führungszeugnis nicht beantragt werden.  Aus der Bestätigung muss hervor gehen, dass die Voraussetzungen nach § 30 a Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz vorliegen

Weitere Infos zum Führungszeugnis finden Sie unter folgendem Link auf den Seiten des Bundesjustizamtes 
Führungszeugnis Antrag (Inland)

 

 

 
X

Adresse

Stadtverwaltung Reinheim
Einwohnermeldeamt/Passamt
Cestasplatz 1
64354 Reinheim

 

E-Mail: einwohnermeldeamt(at)reinheim.de 

Ansprechpartner

Abteilungsleitung

Kai Korndörfer
Tel. 06162 / 805-220
 

Sachbearbeiter

Frau Argus-Schill
Tel. 06162 / 805-221

Frau Ganß
Tel. 06162 / 805-222
 
Herr Zulauf
Tel. 06162 / 805-224

 

Frau Albert
Tel. 06162 / 805-225

Downloads

 

Formulare

 

Formulare zur Einkommenssteuererklärung (ELSTER)

- externer Link, die Stadt Reinheim ist nicht für den Inhalt externer Seiten verantwortlich.

 

 

Zur Anpassung der Schriftgröße bitte diese Tastenkombination verwenden:

Schriftvergrößerung:

Schriftverkeinerung: