Stadt Reinheim
Stadt Reinheim

Ausschüsse

Nach § 62 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) kann die Gemeindevertretung zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse Ausschüsse aus ihrer Mitte bilden und Aufgaben, Mitgliederzahl und Besetzung der Ausschüsse bestimmen. Ein Finanzausschuss ist zu bilden. Die Gemeindevertretung kann unbeschadet des § 51 HGO bestimmte Angelegenheiten oder bestimmte Arten von Angelegenheiten den Ausschüssen widerruflich zur endgültigen Beschlussfassung übertragen. Die Ausschüsse haben über ihre Tätigkeit in der Gemeindevertretung Bericht zu erstatten. Die Gemeindevertretung kann jederzeit Ausschüsse auflösen und neu bilden.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinheim hat zur Unterstützung ihrer Arbeit folgende drei Ausschüsse gebildet:

 

 
X

Adresse

Stadtverwaltung Reinheim
Parlamentarisches Büro
Cestasplatz 1
64354 Reinheim

 

E-Mail: parlbuero(at)reinheim.de 

Ansprechpartner

Abteilungsleitung

Marcus Englert
Tel. 06162 / 805-120

 

Sachbearbeitung

Steffen Hönig
Tel. 06162 / 805-125

Sprechzeiten

Montag
13.30 - 18.00 Uhr 

Dienstag, Donnerstag, Freitag
08.00 - 11.30 Uhr

Mittwoch
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 15.30 Uhr  

Zur Anpassung der Schriftgröße bitte diese Tastenkombination verwenden:

Schriftvergrößerung:

Schriftverkeinerung: