Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinheim hat am 05.04.2022 in öffentlicher Sitzung den Beschluss zur Offenlage des „Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan der Stadt Reinheim – 17. Änderung“ beschlossen.
Dies wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
In der Stadt Reinheim besteht Bedarf an Wohnraum. Weiterhin plant ein innerstädtisch gelegener Baustoffhandel eine Erweiterung seines Betriebes, was eine Verlagerung aus dem Ort heraus notwendig macht, da vor Ort keine Flächen vorhanden sind.
Daher plant die Stadt an ihrem westlichen Rand die Ausweisung eines neuen Baugebietes, welches sowohl den Baustoffhandel ermöglicht als auch Flächen zur Deckung des Wohnraumbedarfes bereitstellt.
Ziel und Zweck des Bebauungsplanes „Nordwest III“ ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für dieses Vorhaben zu schaffen.
Mit der Bebauungsplanung soll ein Baugebiet entwickelt werden, welches im nördlichen Teil eine gewerbliche Nutzung und im südlichen Teil eine Wohnnutzung vorsieht.
Ein großer Teil der gewerblichen Nutzung umfasst hierbei die geplante Umsiedlung eines Baustoffhandels aus der Innenstadt heraus in das vorliegende Gebiet. Für diesen wird ein Sondergebiet ausgewiesen.
So wird, um einen sinnvollen Übergang zwischen Wohnen und Gewerbe zu schaffen, zwischen diesen beiden Nutzungen ein Mischgebiet ausgewiesen, welches den notwendigen Platz für kleineres weniger störendes Gewerbe schafft, welches mit Wohnnutzungen harmoniert.
Um keine Konflikte zwischen den gewerblichen und den Wohnnutzungen zu schaffen, wurde ein Schallgutachten erstellt, welche die bestehenden und zukünftigen Immissionen bewertet und Festsetzungsvorschläge definiert, welche in den Bebauungsplan einfließen.
Der geltende Flächennutzungsplan stellt im Geltungsbereich im Westen landwirtschaftliche Fläche und im Osten Wohnbaufläche dar. Weiterhin wird im Osten ein Bereich tangiert, der Grünfläche und Maßnahmenfläche ausweist. Dies deckt sich nur teilweise mit den geplanten Flächenausweisungen des B-Planes „Nordwest III“.
Gem. § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne als verbindliche Bauleitpläne aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu entwickeln. Da der Bebauungsplan nicht vollständig aus dem geltenden Flächennutzungsplan entwickelt werden kann, soll der Flächennutzungsplan gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren dahingehend geändert werden, dass er dem Inhalt des Bebauungsplanes entspricht.
Der Geltungsbereich der FNP-Änderung liegt am nordwestlichen Siedlungsrand der Stadt Reinheim südlich der Engelbert-Wörz-Straße, zwischen der Anne-Frank-Straße im Osten und der Bundesstraße B 38 im Westen. Er umfasst nicht den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften „Nordwest III“, sondern nur den Teil, welcher nicht aus dem geltenden FNP entwickelt werden kann.
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches umfasst die folgenden Flurstücke mit einer Fläche von ca. 4,4 ha:
Gemarkung Spachbrücken, Flur 6: 128 (t), 129 (t), 130/1, 130/2, 131, 132, 133, 134, 135, 310/3, 311/2 (t),
Gemarkung Reinheim Flur 9: 10 (t), 11/1 (t), 11/2 (t), 12 (t), 13 (t), 14 (t), 24/1 (t), 24/2 (t), 25/1 (t), 25/2 (t), 95/1 (t), 96/1 (t), 97/1, 97/2 (t),
[(t) = teilweise Betroffenheit]
Die Öffentlichkeit wird hiermit am Verfahren zum „Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan der Stadt Reinheim - 17. Änderung“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung beteiligt.
Die Planunterlagen in der Fassung für die Offenlage werden im Rathaus der Stadt Reinheim, Cestasplatz 1, Bauamt, I. Stock, Zimmer-Nr. 108 in der Zeit vom
25.04.2022 bis 27.05.2022
zu den Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Damit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Dienststunden sind:
Montags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
dienstags, mittwochs,
donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Gem. § 4a Abs. 4 BauGB sind die Unterlagen zum Bebauungsplan in der Fassung für die Offenlage auf der Internetseite der Stadt Reinheim unter der Adresse
https://www.reinheim.de/bebauungsplaene.html
sowie über das zentrale Internetportal des Landes
https://bauleitplanung.hessen.de/sites/bauleitplanung.hessen.de/files/Reinheim_B.pdf
abrufbar.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften „Nordwest III“ umfasst:
- Zeichnerischer Teil
- Begründung
Jeweils in der Fassung vom 09.03.2022
- Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung
An verfügbaren Umweltinformationen liegen vor:
- Die Begründung mit Umweltbericht mit Untersuchungen zu den Schutzgütern Mensch, Boden, Wasser, Klima, Arten/Lebensräume, Landschaftsbild/Erholung, Kultur-/Sachgüter. Hierbei sind insbesondere Aussagen zu den Schutzgütern Schutzgüter Boden, Wasser sowie für Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt hervorzuheben.
- Umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung, insbesondere zu den Themen:
- Mögliche Kulturdenkmäler im Gebiet
Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen wesentlichen Auswirkungen der Planung während des Zeitraumes der öffentlichen Auslegung informieren und zur Planung äußern.
Jedermann hat das Recht, den Planentwurf und die Begründung während der Offenlegungszeit einzusehen und kann über den Inhalt Auskunft verlangen. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich beim Magistrat der Stadt Reinheim abgegeben oder bei der Stadtverwaltung zur Niederschrift gegeben werden.
Dies kann schriftlich an
Stadt Reinheim, Bauamt, Cestasplatz 1, 64354 Reinheim
oder elektronisch per E-Mail an bauamt(at)reinheim.de
erfolgen.
Soweit eine Einsichtnahme im Rathaus möglich ist, können auch Stellungnahmen zur Niederschrift abgegeben werden.
Aufgrund der derzeitigen Corona-Beschränkungen wird auf die Notwendigkeit der vorherigen telefonischen Vereinbarung hingewiesen. Die Termine können unter Tel.-Nr.: 06162/805-502 oder 06162/805-501 zu den Dienststunden vereinbart werden. Während der Dienststunden und bei geschlossener Eingangstür der Verwaltung kann durch „Klingeln“ oder auf „telefonischen Zuruf“ die Tür geöffnet werden.
Das Betreten des Rathauses ist ausschließlich mit einem Mund-Nasenschutz und Desinfektion der Hände erlaubt. Sollte keine Maske vorhanden sein, wird am Empfang ein Einmal-Mund-
Nasenschutz zur Verfügung gestellt. Per E-mail kann unter bauamt(at)reinheim.de ebenfalls Kontakt mit der Verwaltung aufgenommen werden. Eine Übersendung der Planunterlagen ist auch digital möglich.
Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass abgegebene Stellungnahmen unter der Nennung des Namens öffentlich behandelt werden können.
Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Der Magistrat der Stadt Reinheim
Manuel Feick
Bürgermeister