Stadt Reinheim
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Bekanntmachungen

Hier finden Sie alle aktuellen Bekanntmachungen der Stadtverwaltung Reinheim, chronologisch geordnet.

07.06.2023

Nr. 46/2023 - Richtlinie der Stadt Reinheim zur Förderung der Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres durch Tagespflegepersonen

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinheim hat in ihrer Sitzung vom 16.05.2023 folgende Richtlinien zur Förderung der Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres durch...[mehr]


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinheim hat in ihrer Sitzung vom 16.05.2023 folgende Richtlinien zur Förderung der Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres durch Tagespflegepersonen beschlossen:

 

1. Ziele

 

Mit dieser Richtlinie möchte die Stadt Reinheim den bedarfsgerechten Ausbau von flexibel gestalteten, leicht zugänglichen und qualitativ hochwertigen Angeboten durch Tagespflegepersonen für Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres fördern.

Diese Richtlinie versteht sich als Ergänzung von Förderprogrammen, die der Landkreis Darmstadt-Dieburg und das Land Hessen aufgelegt haben.

 

2. Empfänger von Leistungen

 

Empfänger von Leistungen nach dieser Richtlinie können nur Tagespflegepersonen sein, die ihre Hauptwohnung (i.S. des Melderechts) in der Stadt Reinheim haben.

 

3. Fördervoraussetzungen

 

3.1. Die Tagespflegeperson erfüllt die Anforderungen des § 32 a Abs. 3 HKJGB und hat somit Anspruch auf laufende Geldleistung entsprechend der Satzung über die Teilnahme an der Kindertagespflege, die Erhebung von Kostenbeiträgen und die Gewährung einer laufenden Geldleistung im Landkreis Darmstadt-Dieburg.

 

3.2. Das betreute Kind und seine Erziehungsberechtigten haben ihre Hauptwohnung (i.S. des Melderechts) in der Stadt Reinheim.

 

3.3. Die Förderung wird für die Betreuung von Kindern vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum vollendeten 3. Lebensjahr (einschließlich des Monats, in dem das 3. Lebensjahr erreicht wird) geleistet.

 

3.4. Das betreute Kind wird an mindestens 15 Betreuungsstunden in der Woche betreut. Der Betreuungsvertrag ist vorzulegen.

 

3.5. Die Förderung erfolgt für die Betreuung vollständiger Kalendermonate.

 

3.6. Die Platzvermittlung erfolgt seitens der Tageselternvermittlung (TTV) aufgrund eines mit dem Landkreis Darmstadt-Dieburg abgeschlossenen Vertrages.

 

3.7. Ein Rechtsanspruch auf Förderung nach dieser Richtlinie besteht nicht. Sie ist insgesamt begrenzt durch die von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinheim bereitgestellten Haushaltsmittel.

 

4. Umfang der Förderung

 

4.1. Bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen nach Ziffer 3 wird für die Betreuung eines Kindes monatlich ein pauschalierter Zuschuss in Höhe von 150,00 Euro gewährt.

 

4.2. Bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen nach Ziffer 3 wird für die Betreuung eines Kindes monatlich ein Materialkostenzuschuss in Höhe von 15,00 Euro gewährt.

 

4.3. Nach Abschluss der Qualifizierung zur Kindertagespflege kann einmalig für Inventar und Material auf Antrag ein Zuschuss in Höhe von 500,00 Euro pro Platz gewährt werden.

 

4.4. Wird das Platzangebot innerhalb von 3 Kalenderjahren nach Antragstellung wieder eingestellt, erfolgt eine anteilige Rückforderung in Höhe von 50% der Fördermittel.

 

5. Antragsverfahren

 

5.1. Anträge auf Förderung nach dieser Richtlinie sind jeweils bis spätestens einen Monat nach Betreuungsbeginn von der Tagespflegeperson bei der Sozialverwaltung der Stadt Reinheim, Cestasplatz 1, 64354 Reinheim, zu stellen.

 

5.2. Dem Antrag ist die Kindertagespflegeerlaubnis und die Betreuungsvereinbarung der Erziehungsberechtigten mit der Betreuungsperson beizufügen.

 

5.3. Ein entsprechender Antragsvordruck wird durch die Stadtverwaltung bereitgestellt.

 

5.4. Nach Prüfung des Antrags wird ein Bewilligungsbescheid erstellt. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt vierteljährlich rückwirkend jeweils zum 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. eines Jahres.

 

5.5. Die Stadt Reinheim ist umgehend über die Kündigung der Betreuungsvereinbarung durch die Betreuungsperson zu informieren.

 

6. Verwendungsnachweis

 

6.1. Über die Verwendung der Fördermittel nach dieser Richtlinie ist vom Leistungsempfänger ein einfacher Verwendungsnachweis zu erstellen. Ein entsprechender Vordruck wird durch die Stadtverwaltung bereitgestellt. Der Nachweis ist jeweils bis spätestens 31.01. des auf das Förderjahr folgenden Kalenderjahres bei der Sozialverwaltung der Stadt Reinheim einzureichen.

 

6.2. Die Nichteinhaltung dieser Bestimmung hat die Rückzahlung bereits gezahlter Zuschüsse zur Folge.

 

Schlussbestimmung

 

Diese Richtlinie tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

 

Ausfertigungsvermerk: Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Richtlinie mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

 

Reinheim, den 07. Juni 2023

 

Feick, Bürgermeister


02.06.2023

Nr. 45/2023 - Räumung von Grabstätten

Bei nachstehend aufgeführten Grabstätten handelt es sich um Grabstätten, deren Nutzungsdauer abgelaufen ist und/oder keine Nutzungsberechtigten ermittelt werden konnten. Nach Ablauf der Ruhezeit gemäß § 9 Friedhofsatzung müssen...[mehr]


Bei nachstehend aufgeführten Grabstätten handelt es sich um Grabstätten, deren Nutzungsdauer abgelaufen ist und/oder keine Nutzungsberechtigten ermittelt werden konnten. Nach Ablauf der Ruhezeit gemäß § 9 Friedhofsatzung müssen Grabstätten geräumt und an die Stadt Reinheim zurückgegeben werden. Ein Wiedererwerb ist nur bei Wahlgrabstätten möglich (§14 Abs. 1 Friedhofsatzung).

Das Nutzungsrecht folgender Grabstätten geht an die Stadt Reinheim zurück, da dieses für die aufgeführten Grabstätten nicht angemeldet wurde.

 

Friedhof Reinheim

 

Grabstätte

Grabart

Verstorbene/r

Sterbejahr

02/04/04

Wahlgrab

Reeg, Heinrich u. Johanna, P. Stühlinger

1986 + 1984, 1981

02/04/05

Wahlgrab

Kopp, Gertrud, Wilhelm, Heinrich + Anna

1962, 1977, 1989 + 1996

02/04/03

Wahlgrab

Haas, Katharine u. Ludwig

1973 + 1998

06/02/09

Reihengrab

Kmoch, Helmut u. Hildegard

1994 + 2004

 

Friedhof Georgenhausen

 

Grabstätte

Grabart

Verstorbene/r

Sterbejahr

03-01/14/09

Wahlgrab

Gareis, Walter und Anna

1979 + 1992

03-01/14/08

Wahlgrab

Spring, Else, Hans u. Ruth

1979, 1982 u. 1991

02-02/03/03

Reihengrab

Heil, Karin

1991

03-01/14/10

Wahlgrab

Russau, Horst u. Herta

1979 + 1997

01-03/04/06

Wahlgrab

Sauerwein, Georg, Helene u. Elisabethe

1966, 1993 + 1996

03-01/13/03

Wahlgrab

Ziergöbel, Katharina Emig u. Ewald

1976 + 1991

02-02/06/05

Reihengrab

Priess, Erich

1996

 

 

Friedhof Ueberau

 

Grabstätte

Grabart

Verstorbene/r

Sterbejahr

03/04/01

Wahlgrab

Gappa,  Gappa

1984

 

 

Friedhof Spachbrücken

 

Grabstätte

Grabart

Verstorbene/r

Sterbejahr

V/06/04

Reihengrab

Strobel, Magdalena

1989

I/02/08

Wahlgrab                          

Jerch, Johann u. Magdalene

1983 + 1984

III/01/01

Wahlgrab                          

Peter, Konrad u. Christel

1964 + 1995

 

 

Der Magistrat der Stadt Reinheim

 

Feick

Bürgermeister

 

 


30.05.2023

Nr. 44/2023 - Sitzung des Ortsbeirates Georgenhausen-Zeilhard als Ortstermin Treffpunkt: Messeler Straße/Zum Roßberg am Donnerstag, 15.06.2023, 19:30 Uhr

an der Messeler Straße / Zum Roßberg   Sitzung-Nr.: OB 4/011/2023   T a g e s o r d n u n g:    1. Eröffnung und Begrüßung, Feststellen der...[mehr]


an der Messeler Straße / Zum Roßberg

 

Sitzung-Nr.: OB 4/011/2023

 

T a g e s o r d n u n g:

 

 1.

Eröffnung und Begrüßung, Feststellen der Beschlussfähigkeit

 2.

Einwände zum Protokoll der letzten Sitzung

 3.

Bericht aus dem Magistrat und Bericht des Ortsvorstehers

 4.

Aussprache zu den Berichten

 5.

Verkehrssituation in der Messeler Straße

 6.

Verschiedenes

 

Die Sitzung ist öffentlich.

Besucher sind herzlich willkommen.

 

Reinheim, den 30.05.2023

 

gez. Herr Hartmut Poth

Ortsvorsteher

 


24.05.2023

Nr. 43/2023 - Auslobung Vergabekriterien zur städtischen Fläche: Ringstraße 8, Gemarkung Georgenhausen Fl. 1 Nr. 3/61 (ehem. FFW Georgenhausen); Größe: 626 m²

A) Vergabe nach “sozialen Kriterien“ bedeutet entsprechend der ursprünglichen Zielsetzung der diskutierten Anträge nach wie vor, dass auf dem Grundstück Mietwohnungen mit „bezahlbaren“ Mieten entstehen sollen.   Die...[mehr]


A) Vergabe nach “sozialen Kriterien“ bedeutet entsprechend der ursprünglichen Zielsetzung der diskutierten Anträge nach wie vor, dass auf dem Grundstück Mietwohnungen mit „bezahlbaren“ Mieten entstehen sollen.

 

Die folgenden Kriterien sind – wenn möglich – vollständig zu erfüllen und alle Vorgaben werden im Kaufvertrag festgelegt:

 

  1. Es sind 6 Wohneinheiten als Mietwohnung zu errichten. Die Fertigstellung des Rohbaus muss spätestens 3 Jahre nach Grundstückskauf stattfinden.
  2. Im Erdgeschoss sind die Wohnungen barrierefrei zu planen und zu errichten.
  3. Die Vergabe der Wohneinheiten soll vorrangig an folgende Zielgruppen erfolgen: Familien, Behinderte, Alleinerziehende, Studenten, Seniorinnen und Senioren.
  4. Ausbau des öffentlichen Weges (Parzelle Nr. 3/62), Größe: 173 m² im Zuge der Abrissarbeiten des ehemaligen Feuerwehrgebäudes. Die Wegeherstellung hat nach Regelaufbau der RSTO in Asphalt- oder Pflasterbauweise zu erfolgen, auf Kosten des Vorhabenträgers (Parzelle Nr. 3/61), als Zuwegung zu dem Anwesen Ringstraße 8a, damit die Grunddienstbarkeit für die bestehende Zuwegung über das Grundstück Parzelle Nr. 3/61 gelöscht werden kann.
  5. Genaue vertragliche Regelung zum Geh- und Fahrrecht Ringstraße 8a, dass Überfahrt über das Grundstück Ringstraße 8 noch möglich ist, bis die neue Zuwegung Parzelle Nr. 3/62 begeh- und befahrbar hergestellt wurde. Alle damit verbundenen Kosten trägt der Käufer des Grundstücks Parzelle Nr. 3/61.
  6. Erschließung des Baugrundstücks über die beiden bestehenden Zuwegungen; Parzelle Nr. 3/48 und/oder 3/62 und nicht direkt über die Ringstraße
  7. Es sollte vertraglich geregelt werden, dass weiterhin eine Wendemöglichkeit in Verbindung mit der Erschließung des Grundstücks Ringstraße 10a bestehen bleibt und kein Zaun entlang des öffentlichen Weges Parzelle Nr. 3/48 errichtet werden darf.
  8. Abriss oder Umbau des ehemaligen Feuerwehrgebäudes, Abrissgenehmigung existiert und ist noch gültig bis 12.04.2024.
  9. Festsetzungen des Bebauungsplanes 10. Änderung des Bebauungsplanes „Georgenhausen West“, 3. Änderungsplan, sind einzuhalten
  10. Von den 6 Wohneinheiten kann eine Wohneinheit für den Eigenbedarf genutzt werden.
  11. Mindestgebot: 231.610 € (aktueller Bodenrichtwert = 370 €/m² x 626 m²)

 

Angebote  mit einer vollständigen Beschreibung zu dem Projekt und den vorgenannten Vergabekriterien (Punkt A bis lfd. Nr. 11) können mit Originalunterschrift des Bewerbers sowie der Bestätigung, dass alle Angaben wahrheitsgemäß gemacht wurden, vom 12.06.2023 bis 18.08.2023 beim Magistrat der Stadt Reinheim, Herrn Hönig, Cestasplatz 1, 64354 Reinheim, schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit der Beschriftung: Angebot Ringstraße 8, eingereicht werden.

 

 

Manuel Feick

Bürgermeister


24.05.2023

Nr. 42/2023 - Verkehrsbeeinträchtigungen zum Reinheimer Markt am 17. und 18. Juni 2023

Am Samstag, den 17. Juni und am Sonntag, den 18. Juni 2023 findet der Reinheimer Markt statt. Aus diesem Grunde sind folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte gesperrt:   Darmstädter Straße zwischen Einmündungen...[mehr]


Am Samstag, den 17. Juni und am Sonntag, den 18. Juni 2023 findet der Reinheimer Markt statt. Aus diesem Grunde sind folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte gesperrt:

 

Darmstädter Straße zwischen Einmündungen Wingertstraße und Einmündungen

Heinrichstraße/Am Mühlberg. Die Umleitung ist beschildert.

Goethestraße (Einmündungsbereich zur Darmstädter Straße)

Schillerstraße zwischen der Freiherr-vom-Stein-Straße und der Darmstädter Straße

 

Die Zufahrt zu den Tankstellen in der Darmstädter Straße ist möglich.

Die Zufahrt zum EDEKA- bzw. dm-Parkplatz in der Darmstädter Straße ist über die Bahnhofstraße freigegeben. Die Abfahrt erfolgt über die Bergstraße.

 

Die Anlieger werden gebeten, ihre Fahrzeuge in diesen Bereichen nicht auf der Straße zu parken.

 

Die Reinheimer Bürger werden gebeten, beim Besuch des Marktes keine Fahrzeuge zu benutzen.

Für auswärtige Besucher wird auf die Parkmöglichkeiten in den Seewiesen und an der

Mehrzweckhalle Spachbrücken hingewiesen.

 

Für den Busverkehr werden Ersatzhaltestellen in der Hahner Straße Höhe Baumarkt und in der Bahnhofstraße gegenüber Raiffeisenmarkt sowie Höhe Hausnummer 22 eingerichtet.

Die Haltestelle Dr.-Kurt-Schumacher-Schule in der Freiherr-vom-Stein-Straße und Nordwest Richtung Ortsausgang wird ebenfalls angefahren.

 

Wir bitten die Betroffenen um Verständnis für die Verkehrsbeeinträchtigungen.

 

Feick

Bürgermeister


17.05.2023

Nr. 39/2023 - Gebührensatzung

für die Nutzung der Mehrzweckhalle Spachbrücken, der Sporthalle am Hirschbach, der Bürgerhäuser Georgenhausen und Ueberau sowie der Grillhütten Reinheim und Ueberau[mehr]


Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Hessischen Kommunalwahlgesetzes und anderer Vorschriften aus Anlass der Corona-Pandemie vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915)  und §§ 1-6, 10 des Gesetzes über Kommunale Abgaben (in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 247), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinheim in ihrer Sitzung vom 16.05.2023 nachstehende Gebührensatzung für die Nutzung der Mehrzweckhalle Spachbrücken, der Sporthalle am Hirschbach, der Bürgerhäuser Georgenhausen und Ueberau sowie der Grillhütten Reinheim und Ueberau beschlossen:

 

§ 1 – Benutzungsgebühren pro Tag

 

Art der Veranstaltung

Mehrzweckhalle

Bürger-

häuser

 

 

 

Sporthalle

am

Hirschbach

Halle

 

Sitzungs-saal

 

 

 

 

1. Unterhaltungs- und kulturelle Veranstaltungen  ( z.B. Faschings- oder Musikveranstaltungen, Theater, Vorträge, Weihnachtsfeiern, Jubiläen )

 

- bei Erhebung von Eintrittsgeld

 

- ohne Erhebung von Eintrittsgeld

 

 

 

 

 

250,00

 

125,00

 

 

 

 

 

150,00

 

75,00

 

 

 

 

 

150,00

 

75,00

 

 

 

 

 

Nicht möglich

Nicht möglich

2. Sitzungen, Versammlungen, Tagungen, Kongresse (nur möglich für Reinheimer Vereine, Parteien, Gruppen und Verbände)

100,00

 

40,00

 

40,00

 

Nicht möglich

3. Auf- und Abbautage sowie Proben

40,00

 

20,00

 

20,00

 

Nicht möglich

4. Ausstellungen, Basare

 

80,00

40,00

40,00

Nicht möglich

5. Veranstaltungen caritativer und sozialer Art ohne Erhebung von Eintrittsgeldern (z.B. Seniorennachmittag)

 

kostenlos

kostenlos

kostenlos

Nicht möglich

6. Kommerzielle Veranstaltungen  (Gewerbe- , Modeschauen, Werbeveranstaltungen und Ausstellungen soweit sie nicht unter Ziff. 5 fallen)

 

650,00

 

nicht möglich

250,00

 

Nicht möglich

7. Familienfeiern (nur im Bürgerhaus Ueberau möglich)

Nicht möglich

Nicht möglich

100,00

 

Nicht möglich

8. Übungsstunden der ortsansässigen Vereine

    von Montag bis Freitag

- soweit keine gesonderte Teilnehmergebühr erhoben wird

- soweit eine gesonderte Teilnehmergebühr erhoben wird

 

 

 

kostenlos

 

10,00/Std.

 

 

kostenlos

 

10,00/Std.

 

 

kostenlos

 

10,00/Std.

 

 

kostenlos

 

10,00/Std.

9. Sportveranstaltungen der ortsansässigen Vereine und sonstige Sportveranstaltungen mit Turniercharakter am Wochenende             

- bis 4 Stunden Nutzungszeit

- ab  4 Stunden Nutzungszeit

 

 

 

25,00

50,00

 

 

Nicht möglich

 

 

20,00

40,00

 

 

25,00

50,00

10. Sondertraining der ortsansässigen Vereine am Wochenende*

- bis 4 Stunden Nutzungszeit

 - ab  4 Stunden Nutzungszeit

* für Wettkämpfe ab Landesebene aufwärts

 

 

 

25,00

50,00

 

 

Nicht möglich

 

 

20,00

40,00

 

 

 

25,00

50,00

11. Sonstige Veranstaltungen

Gebühr wird frei vereinbart

Nicht möglich

12. Küchenbenutzung bzw. Nutzung des Foyers

      (Bei Sportveranstaltungen nur mit Verkauf)

 

25,00

 

 

25,00

 

 

25,00

 

 

25,00

13. Nebenkostenpauschale

- Sportveranstaltungen & Proben

- alle anderen Veranstaltungen

 

 

25,00

80,00

 

entfällt

40,00

 

15,00

40,00

 

25,00

entfällt

14. Kaution (bei Ziff. 1, 6, 7 und 11)                                       

1.000,00

150,00

150,00

entfällt

15. Abfallbeseitigung

 

Abfall ist vom Veranstalter

auf eigene Kosten zu entsorgen

16. Grillhütte Reinheim und Ueberau     

  - Nutzunggebühr

-  Kaution

Die Gebühren sind vor dem Nutzungstag fällig.

 

85,00

100,00

 

§ 2 – Härtefälle

In besonderen Härtefällen kann der Magistrat auf Antrag die Gebühr ganz oder teilweise erlassen.

 

§ 3 – Mehrwertsteuer

Bei allen in dieser Gebührensatzung festgelegten Gebühren, die der Mehrwertsteuerpflicht unterliegen, ist die Mehrwertsteuer enthalten.

 

§ 4 Umsatzsteuer

Soweit Ansprüche der Gemeinde der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, ist die Umsatzsteuer von dem Pflichtigen zusätzlich zu entrichten, soweit in dieser Satzung nicht bereits Endpreise aufgeführt sind.

 

§ 5 – Fälligkeit

Die Gebühren werden innerhalb zwei Wochen nach Zugang der Anforderung zur Zahlung an die Stadtkasse Reinheim fällig. Die Gebühren unter §1 Ziffer 16 sind vor dem Nutzungstag fällig.

 

§ 6 – Rückständige Gebühren

Für rückständige Gebühren erfolgt die Beitreibung im Verwaltungszwangsverfahren.

 

 

§ 7 – Schadenersatz

Für alle bei oder nach den Veranstaltungen festgestellten Schäden am Gebäude, an Einrichtungsgegen-ständen oder Außenanlagen sowie für abhanden gekommenes Inventar haftet der Veranstalter und ist zum Schadenersatz verpflichtet. Die Kosten hierfür werden dem Veranstalter zusätzlich zu den Gebühren in Rechnung gestellt.

 

§ 8 – Inkrafttreten

Diese Gebührensatzung tritt am 01.07.2023 in Kraft. Gleichzeitig wird die bisherige Gebührensatzung für die Nutzung der Mehrzweckhalle Spachbrücken und der Bürgerhäuser in Georgenhausen und Bürgerhauses Ueberau vom 04.11.2009 aufgehoben.

 

Ausfertigungsvermerk: Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

 

Reinheim, den 17. Mai 2023

Der Magistrat der Stadt Reinheim

 

gez.

Feick, Bürgermeister

 


17.05.2023

Nr. 38/2023 - Bekanntmachung der Vorschlagsliste für die Schöffenamtsperiode 2024 - 2028

Die von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinheim in ihrer Sitzung am 16.05.2023 aufgestellte Vorschlagsliste zur Schöffenwahl für die Schöffenamtsperiode 2024 - 2028 liegt vom   05.06. bis...[mehr]


Die von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinheim in ihrer Sitzung am 16.05.2023 aufgestellte Vorschlagsliste zur Schöffenwahl für die Schöffenamtsperiode 2024 - 2028 liegt vom

 

05.06. bis 12.06.2023

 

im Rathaus Reinheim, Cestasplatz 1, Raum 211 (Hauptverwaltung), aus.

 

Während der allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung besteht für jede Person die Möglichkeit der Einsichtnahme. Gegen die Vorschlagsliste kann gem. § 37 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, Einspruch erhoben werden.

 

Reinheim, den 17.05.2023

 

Feick

Bürgermeister


15.05.2023

Nr. 37/2023 - Einladung zur Informationsveranstaltung zum Thema Hochwasser/Starkregenereignisse und mögliche Sanierung der Enthärtungsanlage

Sehr geehrte Damen und Herren,   gerne laden wir zu Informationsveranstaltungen in den einzelnen Stadtteilen zum Thema Hochwasser/Starkregenereignisse und zu einer möglichen Sanierung der Enthärtungsanlage...[mehr]


Sehr geehrte Damen und Herren,

 

gerne laden wir zu Informationsveranstaltungen in den einzelnen Stadtteilen zum Thema Hochwasser/Starkregenereignisse und zu einer möglichen Sanierung der Enthärtungsanlage ein.

 

Termine:

 

25.05.2023, 18:30 Uhr Bürgerhaus Georgenhausen, Am Sportplatz, Reinheim

30.05.2023, 18.30 Uhr Sitzungssaal Mehrzweckhalle Spachbrücken, Lessingstraße 2, Reinheim

31.05.2023, 18.30 Uhr - abgesagt

14.06.2023, 18.30 Uhr Heinrich-Klein-Saal (für Reinheim und Ueberau), Kirchstraße 24, Reinheim

 

 

Manuel Feick

Bürgermeister


08.05.2023

Nr. 35/2023 - Vereinsförderung

Zur besseren Planung für den städtischen Haushalt hat der Magistrat entschieden, dass Anträge für bauliche Maßnahmen nach Ziffer V, sowie Anschaffungen nach Ziffer VI der Richtlinien der Stadt Reinheim zur Förderung der...[mehr]


Zur besseren Planung für den städtischen Haushalt hat der Magistrat entschieden, dass Anträge für bauliche Maßnahmen nach Ziffer V, sowie Anschaffungen nach Ziffer VI der Richtlinien der Stadt Reinheim zur Förderung der ortsansässigen Vereine bis zum 30.06. bei der Stadtverwaltung für das Folgejahr vorliegen müssen. Die Anträge, die bis dahin eingehen, werden bei der Haushaltsplanung berücksichtigt, und, sofern Mittel zur Verfügung stehen, auch bezuschusst.

Bereits begonnene Baumaßnahmen und getätigte Investitionen werden nicht mehr bezuschusst. Über Ausnahmen entscheidet der Magistrat.

Wir möchten nun darauf hinweisen, dass geplante Investitionen sowie bauliche Maßnahmen der Vereine für 2024 bis zum 30. Juni 2023 bei der Stadtverwaltung Reinheim, Cestasplatz 1, 64354 Reinheim per online Formular oder schriftlich mittels formlosen Schreiben angemeldet werden müssen. Alternativ kann der Antrag auch per Mail an vereinsfoerderung@reinheim.de gesendet werden. Dabei ist vorerst nur mitzuteilen, welche Investitionen bzw. bauliche Maßnahmen getätigt werden sollen und mit welchen Kosten zu rechnen ist.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Anträge nur für das beantragte Haushaltsjahr gemäß Ziffer XII Nr. 4 der Richtlinien zur Förderung der ortsansässigen Vereine gelten. Eine Mittelverschiebung findet nur auf Antrag des Vereins statt.  Hierzu muss eine Meldung bis zum 31.10 bei der Stadt Reinheim vorliegen.

 

Manuel Feick

Bürgermeister


06.03.2023

Nr. 16/2023 - Allgemeinverfügung über Verkaufszeiten anlässlich von Märkten, Messen, örtlichen Festen oder ähnlichen Veranstaltungen gemäß § 6 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes

Reinheimer Markt 18.06.2023[mehr]


Gemäß § 6 Abs. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes wird hiermit abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes das Offenhalten aller Verkaufsstellen in der Kernstadt der Stadt Reinheim aus Anlass des Reinheimer Marktes am Sonntag, dem 18. Juni 2023, in der Zeit von 13:00 bis 19:00 Uhr, innerhalb der folgenden Straßen freigegeben:

 

                                                            Darmstädter Straße

 

Magistrat der Stadt Reinheim

 

Hans Heckel

Erster Stadtrat


 
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Adresse

Stadtverwaltung Reinheim 
Pressestelle
Cestasplatz 1
64354 Reinheim

 

E-Mail: gschieck@reinheim.de 

Ansprechpartner

Grit Schieck

Pressestelle

Tel. 06162 / 805-106

 

Sprechzeiten

Montag
13.30 - 18.00 Uhr 

Dienstag, Donnerstag, Freitag
08.00 - 11.30 Uhr

Mittwoch
08.00 - 11.30 Uhr 
13.30 - 15.30 Uhr  

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