Stadt Reinheim
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Bekanntmachungen

Hier finden Sie alle aktuellen Bekanntmachungen der Stadtverwaltung Reinheim, chronologisch geordnet.

11.03.2024

Nr. 17/2024 - Denkmalschutzpreis des Landkreises Darmstadt-Dieburg 2024

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg verleiht 2024 zum neunzehnten Mal den „Denkmalschutzpreis des Landkreises Darmstadt-Dieburg“ für besonderes bauhistorisches Engagement und / oder beispielhafte Leistungen auf dem Gebiet der...[mehr]


Der Landkreis Darmstadt-Dieburg verleiht 2024 zum neunzehnten Mal den „Denkmalschutzpreis des Landkreises Darmstadt-Dieburg“ für besonderes bauhistorisches Engagement und / oder beispielhafte Leistungen auf dem Gebiet der Denkmalpflege.

Der Preis kann an Einzelpersonen vergeben werden, aber auch an Personengruppen, Organisationen, Verbände oder Arbeitsgemeinschaften, die sich auf diesem Gebiet hervorgetan haben. Eine Aufteilung des Preises auf mehrere Personen ist möglich. Vorschläge für die Preisverleihung können von Behörden, Gemeinden, Verbänden, Vereinen und einzelnen Bürgern gemacht werden.

 

Über die Vergabe des Preises entscheidet der Kreisausschuss auf Vorschlag eines eigens hierzu zu bildenden Prüfungsausschusses, dem außer Vertretern der Denkmalschutz- und Denkmalfachbehörden, des Denkmalbeirats auch Parlamentarier des Landkreises Darmstadt-Dieburg angehören.

 

Wir möchten Sie hiermit bitten, uns geeignete Vorschläge für einen oder mehrere Denkmalpreisträger bis spätestens 15.06.2024 zu unterbreiten. Der Vorschlag bzw. die Vorschläge sind schriftlich an den Magistrat der Stadt Reinheim, Bauamt/Frau Rück, Cestasplatz 1, 64354 Reinheim oder per Mail: crueck@reinheim.de zu senden.

Für Ihre Unterstützung vielen Dank im Voraus!

 

Manuel Feick

Bürgermeister


27.02.2024

Nr. 9/2024 - Sitzung des Ortsbeirates Ueberau am Dienstag, 05.03.2024, 20:00 Uhr

im Sportheim-SG Ueberau; Alter Weg   Sitzung-Nr.: OB 2/020/2024   T a g e s o r d n u n g:    1. Begrüßung und Eröffnung durch den...[mehr]


im Sportheim-SG Ueberau; Alter Weg

 

Sitzung-Nr.: OB 2/020/2024

 

T a g e s o r d n u n g:

 

 1.

Begrüßung und Eröffnung durch den Ortsvorsteher

 2.

Feststellung der Beschlussfähigkeit

 3.

Protokoll der Ortsbeiratssitzung vom 30.01.2024

 4.

Bericht des Magistrats

 5.

Bericht des Ortsvorstehers

 6.

Aussprache zu den Berichten

 7.

Antrag der DKP-Fraktion auf Anbringung einer Gedenktafel am Denkmal für Friedrich Wörtge

 8.

Verschiedenes

 

Die Sitzung ist öffentlich.

Besucher sind herzlich willkommen.

 

Reinheim, den 27.02.2024

 

gez. Herr Walter Eckert

Ortsvorsteher

 


23.02.2024

Nr. 8/2024 - Information über die Qualität des Trinkwassers gemäß Trinkwasserverordnung

Gemäß § 45 Abs. 1 Trinkwasserverordnung hat das Wasserversorgungsunter­nehmen den Verbraucher über die Qualität des ihm zur Verfügung gestellten Was­sers für den menschlichen Gebrauch zu informieren. Das in das...[mehr]


Gemäß § 45 Abs. 1 Trinkwasserverordnung hat das Wasserversorgungsunter­nehmen den Verbraucher über die Qualität des ihm zur Verfügung gestellten Was­sers für den menschlichen Gebrauch zu informieren.

Das in das Versorgungsnetz eingespeiste Wasser stammt aus Grundwasservorkommen und wird in den Reinheimer Seewiesen gefördert. Die Qualität des von den Stadtwerken Reinheim abgegebenen Trinkwassers in der Stadt Reinheim einschließlich der Stadtteile ist in der beigefügten Tabelle dargestellt. Ebenso geben die technisch relevanten Werte Informationen zur Auswahl von Materialien in der Trinkwasser-Installation.

 

In der zentralen Trinkwasserenthärtungsanlage werden folgende Aufbereitungsstoffe verwendet, um dem Trinkwasser insbesondere die Härtebildner Calcium und Magne­sium durch Flockung und Fällung in Teilmengen zu entziehen: Calciumhydroxid, Praestol als Flockungshilfsmittel und Eisen(III)-chlorid. Diese nach § 20 Trinkwasser­verordnung zugelassenen Aufbereitungsstoffe werden nach Aufbereitung dem Trinkwasser bis auf technisch unvermeidbare und technologisch unwirksame Anteile entzogen. Die Restkonzentration der eingesetzten Wirkstoffe wird regelmäßig kon­trolliert.

 

Die Stadtwerke Reinheim machen weiterhin darauf aufmerksam, dass gemäß Trink­wasserverordnung § 12 die Nutzung einer Nichttrinkwasseranlage (Brauchwasseranlage) anzeige­pflichtig ist. Entsprechende Vordrucke zur Anzeige beim Kreisgesundheitsamt können von der Homepage der Stadt Reinheim unter www.reinheim.de (Rathaus & Politik/Stadtwerke Reinheim/Nutzung einer Brauchwasseranlage) abgerufen werden.

 

Reinheim, den 21.02.2024

 

Lauterbacher

Erster Stadtrat


19.02.2024

Nr. 7/2024 - Allgemeinverfügung über Verkaufszeiten anlässlich von Märkten, Messen, örtlichen Festen oder ähnlichen Veranstaltungen gemäß § 6 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes Reinheimer Markt 16.06.2024

Gemäß § 6 Abs. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes wird hiermit abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes das Offenhalten aller Verkaufsstellen in der Kernstadt der Stadt Reinheim aus Anlass des...[mehr]


Gemäß § 6 Abs. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes wird hiermit abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes das Offenhalten aller Verkaufsstellen in der Kernstadt der Stadt Reinheim aus Anlass des Reinheimer Marktes am Sonntag, dem 16. Juni 2024, in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr, innerhalb der folgenden Straßen freigegeben:

 

                                                            Darmstädter Straße

 

Magistrat der Stadt Reinheim

 

 

Feick

Bürgermeister

 


02.06.2023

Nr. 45/2023 - Räumung von Grabstätten

Bei nachstehend aufgeführten Grabstätten handelt es sich um Grabstätten, deren Nutzungsdauer abgelaufen ist und/oder keine Nutzungsberechtigten ermittelt werden konnten. Nach Ablauf der Ruhezeit gemäß § 9 Friedhofsatzung müssen...[mehr]


Bei nachstehend aufgeführten Grabstätten handelt es sich um Grabstätten, deren Nutzungsdauer abgelaufen ist und/oder keine Nutzungsberechtigten ermittelt werden konnten. Nach Ablauf der Ruhezeit gemäß § 9 Friedhofsatzung müssen Grabstätten geräumt und an die Stadt Reinheim zurückgegeben werden. Ein Wiedererwerb ist nur bei Wahlgrabstätten möglich (§14 Abs. 1 Friedhofsatzung).

Das Nutzungsrecht folgender Grabstätten geht an die Stadt Reinheim zurück, da dieses für die aufgeführten Grabstätten nicht angemeldet wurde.

 

Friedhof Reinheim

 

Grabstätte

Grabart

Verstorbene/r

Sterbejahr

02/04/04

Wahlgrab

Reeg, Heinrich u. Johanna, P. Stühlinger

1986 + 1984, 1981

02/04/05

Wahlgrab

Kopp, Gertrud, Wilhelm, Heinrich + Anna

1962, 1977, 1989 + 1996

02/04/03

Wahlgrab

Haas, Katharine u. Ludwig

1973 + 1998

06/02/09

Reihengrab

Kmoch, Helmut u. Hildegard

1994 + 2004

 

Friedhof Georgenhausen

 

Grabstätte

Grabart

Verstorbene/r

Sterbejahr

03-01/14/09

Wahlgrab

Gareis, Walter und Anna

1979 + 1992

03-01/14/08

Wahlgrab

Spring, Else, Hans u. Ruth

1979, 1982 u. 1991

02-02/03/03

Reihengrab

Heil, Karin

1991

03-01/14/10

Wahlgrab

Russau, Horst u. Herta

1979 + 1997

01-03/04/06

Wahlgrab

Sauerwein, Georg, Helene u. Elisabethe

1966, 1993 + 1996

03-01/13/03

Wahlgrab

Ziergöbel, Katharina Emig u. Ewald

1976 + 1991

02-02/06/05

Reihengrab

Priess, Erich

1996

 

 

Friedhof Ueberau

 

Grabstätte

Grabart

Verstorbene/r

Sterbejahr

03/04/01

Wahlgrab

Gappa,  Gappa

1984

 

 

Friedhof Spachbrücken

 

Grabstätte

Grabart

Verstorbene/r

Sterbejahr

V/06/04

Reihengrab

Strobel, Magdalena

1989

I/02/08

Wahlgrab                          

Jerch, Johann u. Magdalene

1983 + 1984

III/01/01

Wahlgrab                          

Peter, Konrad u. Christel

1964 + 1995

 

 

Der Magistrat der Stadt Reinheim

 

Feick

Bürgermeister

 

 


 
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Adresse

Stadtverwaltung Reinheim 
Pressestelle
Cestasplatz 1
64354 Reinheim

 

E-Mail: gschieck@reinheim.de 

Ansprechpartner

Grit Schieck

Pressestelle

Tel. 06162 / 805-106

 

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