Stadt Reinheim
Stadt Reinheim

Bekanntmachungen

Hier finden Sie alle aktuellen Bekanntmachungen der Stadtverwaltung Reinheim, chronologisch geordnet.

18.09.2023

Nr. 82/2023 - Ablauf des Nutzungsrechts an Grabstätten

Bei nachstehend aufgeführten Grabstätten handelt es sich um Grabstätten, deren Nutzungsdauer abgelaufen ist und/oder keine Nutzungsberechtigten ermittelt werden konnten. Nach Ablauf der Ruhezeit gemäß § 9 Friedhofsatzung müssen...[mehr]


Bei nachstehend aufgeführten Grabstätten handelt es sich um Grabstätten, deren Nutzungsdauer abgelaufen ist und/oder keine Nutzungsberechtigten ermittelt werden konnten. Nach Ablauf der Ruhezeit gemäß § 9 Friedhofsatzung müssen Grabstätten nach 30 bzw. 25 Jahren geräumt und an die Stadt Reinheim zurückgegeben werden. Ein Wiedererwerb ist nur bei Wahlgrabstätten möglich (§14 Abs. 1 Friedhofsatzung).

 

Friedhof Reinheim

Grabstätte

Grabart

Verstorbene/r

Sterbejahr

U02/02/03

Urnenwand

Riedel, Josefine und Friedrich

1974 + 1992

U03/02/01

Urnenwand

Friedel, Elisabeth

1991

U04/01/09

Urnenwand

Bernius, Werner

1993

U04/02/01

Urnenwand

Hundt, Karlheinz

1992

U04/02/06

Urnenwand

Buxmann, Lina u. Georg

1987 + 1992

U04/02/08

Urnenwand

Schürer, Elisabeth u. Walter

1987 + 1991

U04/03/05

Urnenwand

Hartmann, Marie

1993

U04/03/10

Urnenwand

Becker, Käthe u. Leonhard

1987 + 1989

U06/01/08

Urnenwand

Holz, Margarethe

1991

U06/02/02

Urnenwand

Lautenschläger, Johann u. Elisabeth

1988 + 1990

U06/02/03

Urnenwand

Schönbein, Anna und Hans

1992 + 1996

U06/02/09

Urnenwand

Kopp, Margarethe

1991

U06/03/05

Urnenwand

Kodel, Peter

1992

U06/03/10

Urnenwand

Weißmantel, Otto u. Hildegard

1990

U07/01/04

Urnenwand

Lenhartz, Elise

1990

U07/02/07

Urnenwand

Hufnagel, Margarete

1991

U07/03/02

Urnenwand

Henrich, Georg

1989

08/11/10

Familiengrab

Mader, Marie u. Peregrin

1989 + 1992

03/01/05

Familiengrab

Wörtche, Anna u. Georg

1967 + 1986

06/19/15

Familiengrab

Kähm, Maria u. Alexander

1923 + 1929

03/07/12

Familiengrab

Bernius, Else

1989

03/06/14

Familiengrab

Weber, Elisabeth, Marie, Emilie, Georg

1958, 1986, 1994, 2001

04/07/04

Familiengrab

Seidel, Otto

1969

07/10/07

Familiengrab

Wörtche, Heinz, Karl-G, Karl, Margareta

1986, 2004, 2005, 2010

06/05/06

Familiengrab

Majunke, Charlotte

1998

02/02/13

Familiengrab

Wörner, Marie, Karl u. Elisabeth

1958, 1960, 1986

04/06/12

Familiengrab

Schmidt, Katharine u. Heinrich

1969 + 1971

04/08/11

Familiengrab

Fornoff, Karl u. Anna

1967 + 1981

 

Friedhof Georgenhausen

 

Grabstätte

Grabart

Verstorbene/r

Sterbejahr

03-04/02/06

Familiengrab

Mottl, Erna, Kurt und Alois

1977, 1988 + 2007

02-01/05/04

Familiengrab

Grieser, Margarete u. Ludwig

1961 + 1968

01-03/02/06

Familiengrab

Hotz, Barbara u. Jakob

1968 + 1983

02-03/03/09

Familiengrab

Sauerwein, Ludwig u. Anneliese

1991 + 2013

03-04/04/02

Familiengrab

Klinger, Therese + Bartel, Herta + Franz

1991, 1996, 1997

02/07/08

Familiengrab

Schäfer, Adam und Christine

1968 + 1998

02-02/02/01

Reihengrab

Uhl, Anna

1989

 

Friedhof Zeilhard

 

Grabstätte

Grabart

Verstorbene/r

Sterbejahr

K/01/20

Kindergrab

Nasaruk, Linda

2002

K/01/21

Kindergrab

Nasaruk, Frowin

2001

 

 

Friedhof Ueberau

 

Grabstätte

Grabart

Verstorbene/r

Sterbejahr

02/02/06

Familiengrab

Vogel, Georg u. Marie

1980 + 1982

U01/01/09

Urnenwand

Schmid, Katharina

1992

U02/01/07

Urnenwand

Lohnes, Katharina

1986

U02/02/06

Urnenwand

Held, Adolf

1987

U02/02/09

Urnenwand

Göth, Anna

1990

U02/02/13

Urnenwand

Ramge, Wilhelm

1990

U01/02/10

Urnenwand

Heberer, Helmut

1991

 

 

Friedhof Spachbrücken

 

Grabstätte

Grabart

Verstorbene/r

Sterbejahr

U02/02/12

Urnenwand

Göckel, Klaus Ludwig

1992

U02/03/11

Urnenwand

Volk, Magdalena

1990

U02/02/03

Urnenwand

Poth, Anna Marie

1993

U01/01/05

Urnenwand

Knierieme, Maria + Hörr, Margarete

1988 + 1990

U01/01/08

Urnenwand

Hottes, Kätha u. Friedrich

1989 + 1990

U01/01/07

Urnenwand

Eichhorn, Georg u. Sommerey, Christine

1989 + 1991

U06/03/08

Urnenwand

Richter, Else

1992

01/02/09

Familiengrab

Lohnes, Elisabeta, Robert, Adam, Anna

2003, 1999, 1981+1964

U07/01/05

Urnenwand

Richter, Adolf

1991

U06/03/02

Urnenwand

Heindl, Anna

1992

I/01-12

Familiengrab

Schmidl, Martha und Karl

1980 + 2004

 

 

Falls an den oben aufgeführten Grabstätten innerhalb von 3 Monaten keine Rechte angemeldet werden, wird mit Wirkung vom 01.01.2024 das Nutzungsrecht entzogen. Die Grabstätten gehen an die Stadt Reinheim zurück und können von der Friedhofsverwaltung wieder vergeben werden.

 

Die Bekanntmachung liegt während der dreimonatigen Frist bei der Stadtverwaltung Reinheim, Friedhofsverwaltung, Cestasplatz 1, Zimmer 116 aus.

Rechte können schriftlich bei der Stadt Reinheim, Cestasplatz 1, 64354 Reinheim oder telefonisch 06162 / 805-304 geltend gemacht werden.

 

Reinheim, den 18.09.2023

 

 

 

Manuel Feick

Bürgermeister


18.09.2023

Nr. 81/2023 - Sitzung des Ortsbeirates Ueberau am Dienstag, 26.09.2023, 20:00 Uhr

im Sportheim-SG Ueberau; Alter Weg   Sitzung-Nr.: OB 2/016/2023   T a g e s o r d n u n g:    1. Begrüßung und Eröffnung durch den...[mehr]


im Sportheim-SG Ueberau; Alter Weg

 

Sitzung-Nr.: OB 2/016/2023

 

T a g e s o r d n u n g:

 

 1.

Begrüßung und Eröffnung durch den Ortsvorsteher

 2.

Feststellung der Beschlussfähigkeit

 3.

Protokoll der Sitzung vom 25. Juli 2023

 4.

Bericht des Ortsvorstehers

 5.

Bericht des Magistrats

 6.

Aussprache zu den Berichten

 7.

Kreisweite Müll-Sammel-Aktion am 28. Oktober 2023

 8.

Verschiedenes

 

 

Die Sitzung ist öffentlich.

Besucher sind herzlich willkommen.

 

gez. Herr Walter Eckert

Ortsvorsteher

 


18.09.2023

Nr. 80/2023 - Festumzug und Straßensperrung anlässlich der Kirchweih in Spachbrücken am 24.09.2023

Aus Anlass der Kirchweih führt der Spachbrücker Kerbverein am Sonntag, 24.09.2023 einen Kerbumzug durch.   Aufstellung (ab 13:00 Uhr): Dieburger Straße Höhe Orscheläcker   Zugweg (ab 14:00...[mehr]


Aus Anlass der Kirchweih führt der Spachbrücker Kerbverein am Sonntag, 24.09.2023 einen

Kerbumzug durch.

 

Aufstellung (ab 13:00 Uhr):

Dieburger Straße Höhe Orscheläcker

 

Zugweg (ab 14:00 Uhr):

Dieburger Straße - Am Pfarrberg - Friedhofstraße - Querung der Erbacher Straße - Friedrich-Ebert-Straße - Höhenweg - August-Bebel-Straße - Mühlstraße - Querung der Erbacher Straße in die Straße In den Krautgärten - Steinstraße - Habitzheimer Straße.

Der Zug löst sich in der Straße Am Pfarrberg in Höhe der Friedhofstraße (gegen 15:00 Uhr) auf.

 

Die Anwohner werden gebeten, ihre Fahrzeuge in dieser Zeit nicht auf der Straße zu parken.

 

Die Erbacher Straße zwischen der Kreuzung Am Pfarrberg/ Hofstraße und der Seestraße wird wegen Auf- und Abbau des Festbetriebes bereits ab 20.09.2023 bis zum 26.09.2023 gesperrt.

 

Für den Busverkehr sind Haltverbote in der Kreuz- und Seestraße erforderlich. Die Haltestelle „Spachbrücken Ort“ in Richtung Reinheim auf der Erbacher Straße wird weiter angedient.

 

Überörtlicher Verkehr sollte Spachbrücken umfahren.

 

Feick

Bürgermeister


04.09.2023

Nr. 78/2023 - Vereinfachte Umlegung NW III

Gemäß § 83 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird bekanntgemacht, dass der Beschluss über die vereinfachte Umlegung vom 01.08.2023   in der Gemarkung: Reinheim Flur: 9 Verfahrensgebiet: „Neubaugebiet NW...[mehr]


Gemäß § 83 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird bekanntgemacht, dass der Beschluss über die vereinfachte Umlegung vom 01.08.2023

 

in der Gemarkung: Reinheim

Flur: 9

Verfahrensgebiet: „Neubaugebiet NW III“

 

am 06.09.2023 unanfechtbar geworden ist.

 

Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der neuen Grundstücke ein

(§ 83 Abs. 2 Baugesetzbuch).

 

Soweit im Beschluss über die vereinfachte Umlegung nach § 80 Abs. 2 Baugesetzbuch nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum an den ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücksteilen und Grundstücken lastenfrei auf die neuen Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich. Die ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücksteile und Grundstücke werden Bestandteil des Grundstücks, dem sie zugeteilt werden. Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugeteilten Grundstücksteile und Grundstücke (§ 83 Abs. 3 Baugesetzbuch).

 

Die vereinbarten und festgestellten Geldleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig.

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei der Stadt Reinheim, Cestasplatz 1, 64354 Reinheim, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.

 

Reinheim, 07.09.2023

 

Der Magistrat der Stadt Reinheim                        

 

Manuel Feick

Bürgermeister    


30.08.2023

Nr. 77/2023 - Einberufung der Elternversammlung der Kinderkrippe Reinheim

am Dienstag, 17.10.2023 um 18.00 Uhr, im Gemeinschaftsraum  der Einrichtung   Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte...[mehr]


am Dienstag, 17.10.2023 um 18.00 Uhr, im Gemeinschaftsraum  der Einrichtung

 

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Eltern,                  

 

hiermit laden wir Sie herzlich ein zur Elternversammlung.

 

Tagesordnung:

 

  1. Eröffnung und Begrüßung durch ein Mitglied des Magistrats der Stadt Reinheim
  2. Wahl des Elternbeirates
  3. Verschiedenes

 

Feick

Bürgermeister


30.08.2023

Nr. 76/2023 - Einberufung der Elternversammlung des Kindergartens Spachbrücken

am Donnerstag, 12.10.2023 um 19.00 Uhr, im  Gemeinschaftsraum  der  Einrichtung   Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte...[mehr]


am Donnerstag, 12.10.2023 um 19.00 Uhr, im  Gemeinschaftsraum  der  Einrichtung

 

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Eltern,                  

 

hiermit laden wir Sie herzlich ein zur Elternversammlung.

 

Tagesordnung:

 

  1. Eröffnung und Begrüßung durch ein Mitglied des Magistrats der Stadt Reinheim
  2. Wahl des Elternbeirates
  3. Verschiedenes

 

Feick

Bürgermeister


30.08.2023

Nr. 75/2023 - Einberufung der Elternversammlung der Kinderkrippe Georgenhausen

am Mittwoch, 11.10.2023 um 19.00 Uhr, im  Gemeinschaftsraum der  Einrichtung    Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte...[mehr]


am Mittwoch, 11.10.2023 um 19.00 Uhr, im  Gemeinschaftsraum der  Einrichtung 

 

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Eltern,                  

 

hiermit laden wir Sie herzlich ein zur Elternversammlung.

 

Tagesordnung:

 

  1. Eröffnung und Begrüßung durch ein Mitglied des Magistrats der Stadt Reinheim
  2. Wahl des Elternbeirates
  3. Verschiedenes

 

Feick

Bürgermeister


30.08.2023

Nr. 74/2023 - Einberufung der Elternversammlung des Kindergartens Dr. Jacob Goldmann

am Donnerstag, 05.10.2023 um 18.00 Uhr, im Gemeinschaftsraum der Einrichtung   Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte...[mehr]


am Donnerstag, 05.10.2023 um 18.00 Uhr, im Gemeinschaftsraum der Einrichtung

 

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Eltern,                  

 

hiermit laden wir Sie herzlich ein zur Elternversammlung.

 

Tagesordnung:

 

  1. Eröffnung und Begrüßung durch ein Mitglied des Magistrats der Stadt Reinheim
  2. Wahl des Elternbeirates
  3. Verschiedenes

 

Feick

Bürgermeister

 


30.08.2023

Nr. 73/2023 - Einberufung der Elternversammlung der Kindergärten und Krippe Am Gockert und Dieter J. Keil

am Mittwoch, 04.10.2023 um 19.00 Uhr, im Gemeinschaftsraum der Einrichtung     Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Eltern,         hiermit laden wir Sie...[mehr]


am Mittwoch, 04.10.2023 um 19.00 Uhr, im Gemeinschaftsraum der Einrichtung

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte Eltern,      

 

hiermit laden wir Sie herzlich ein zur Elternversammlung.

 

Tagesordnung:

 

Eröffnung und Begrüßung durch ein Mitglied des Magistrats der Stadt Reinheim

Wahl des Elternbeirates

Verschiedenes

 

Feick

Bürgermeister


24.08.2023

Nr. 68/2023 - Wahlbekanntmachung

Wahlbekanntmachung für die Wahl zum 21. Hessischen Landtag am 8. Oktober 2023  [mehr]


21.08.2023

Nr. 67/2023 - Sitzung des Ortsbeirates Reinheim am Dienstag, 26.09.2023, 20:00 Uhr

im Hofgut Raum Nr. 4, Kirchstraße 24   Sitzung-Nr.: OB 1/017/2023   T a g e s o r d n u n g:    1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung durch den...[mehr]


im Hofgut Raum Nr. 4, Kirchstraße 24

 

Sitzung-Nr.: OB 1/017/2023

 

T a g e s o r d n u n g:

 

 1.

Begrüßung und Eröffnung der Sitzung durch den Ortsvorsteher

 2.

Feststellen der Beschlussfähigkeit

 3.

Protokoll der OB Sitzung vom 04.07.2023

 4.

Bericht des Ortsvorstehers

 5.

Müllsammelaktion 2023 / Termin OB Reinheim Samstag, 14.10.2023

 6.

Bericht des Magistrats

 7.

Aussprache zu den Berichten

 8.

Verschiedenes

 

 

Die Sitzung ist öffentlich.

Besucher sind herzlich willkommen.

 

Reinheim, den 21.08.2023

 

gez. Herr Hartmut Maier

Ortsvorsteher

 


17.08.2023

Nr. 63/2023 - Einberufung der Elternversammlung der Kinderkrippe und Kindertagesstätte Zeilhard/Zauberwald

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Eltern,         hiermit laden wir Sie herzlich ein zur Elternversammlung   am Donnerstag, 21. September 2023, um 19.00...[mehr]


Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte Eltern,      

 

hiermit laden wir Sie herzlich ein zur Elternversammlung

 

am Donnerstag, 21. September 2023, um 19.00 Uhr,

 

in den Gemeinschaftsraum der Kindertagesstätte.

 

Tagesordnung:

 

1. Eröffnung und Begrüßung durch ein Mitglied des Magistrats der Stadt Reinheim

2. Wahl des Elternbeirates

3. Verschiedenes

 

Freundliche Grüße

 

Heckel

Erster Stadtrat

 


17.08.2023

Nr. 62/2023 - Einberufung der Elternversammlung des Kindergartens Ueberau

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Eltern,         hiermit laden wir Sie herzlich ein zur Elternversammlung   am Mittwoch, 27. September 2023, um 19.00 Uhr,...[mehr]


Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte Eltern,      

 

hiermit laden wir Sie herzlich ein zur Elternversammlung

 

am Mittwoch, 27. September 2023, um 19.00 Uhr,

 

in den Gemeinschaftsraum des Kindergartens.

 

Tagesordnung:

 

1. Eröffnung und Begrüßung durch ein Mitglied des Magistrats der Stadt Reinheim

2. Wahl des Elternbeirates

3. Verschiedenes

 

Freundliche Grüße

 

Heckel

Erster Stadtrat

 


25.07.2023

Nr. 61/2023 - Bekanntmachung zur Aufhebung der Interessenliste für Wohnbaugrundstücke im Stadtgebiet

Die Interessenliste für Wohnbaugrundstücke wurde mit Stadtverordnetenbeschluss am 18.07.2023 aufgehoben.  Dies ist innerhalb von vier Wochen nach Beschluss öffentlich bekanntzumachen.   Es wird darauf hingewiesen,...[mehr]


Die Interessenliste für Wohnbaugrundstücke wurde mit Stadtverordnetenbeschluss am 18.07.2023 aufgehoben.  Dies ist innerhalb von vier Wochen nach Beschluss öffentlich bekanntzumachen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass für die Vergabe der Wohnbaugrundstücke im Neubaugebiet „Nordwest III“ voraussichtlich im Herbst 2023 ein extra Vergabeverfahren starten wird.

Alle für die Bewerbung erforderlichen Vorgaben (Vergabekriterien) sowie Preis und Bebauungsplanfestsetzungen werden dann öffentlich bekanntgemacht. Eine Bewerbungsfrist wird festgelegt.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass es in diesem Bewerbungsverfahren auf Vollständigkeit der Unterlagen ankommen wird. Eine Auswertung erfolgt erst nach Ablauf der dann geltenden Bewerbungsfrist.

Diese Verfahrensweise wurde am 18.07.2023 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.

 

Wir bitten von telefonischen Anfragen zu Vergabedetails für die Wohnbaugrundstücke im Baugebiet „Nordwest III“ vor der öffentlichen Bekanntmachung des Vergabeverfahrens abzusehen.

 

Reinheim, den 24.07.2023

 

Feick

Bürgermeister


07.06.2023

Nr. 46/2023 - Richtlinie der Stadt Reinheim zur Förderung der Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres durch Tagespflegepersonen

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinheim hat in ihrer Sitzung vom 16.05.2023 folgende Richtlinien zur Förderung der Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres durch...[mehr]


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinheim hat in ihrer Sitzung vom 16.05.2023 folgende Richtlinien zur Förderung der Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres durch Tagespflegepersonen beschlossen:

 

1. Ziele

 

Mit dieser Richtlinie möchte die Stadt Reinheim den bedarfsgerechten Ausbau von flexibel gestalteten, leicht zugänglichen und qualitativ hochwertigen Angeboten durch Tagespflegepersonen für Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres fördern.

Diese Richtlinie versteht sich als Ergänzung von Förderprogrammen, die der Landkreis Darmstadt-Dieburg und das Land Hessen aufgelegt haben.

 

2. Empfänger von Leistungen

 

Empfänger von Leistungen nach dieser Richtlinie können nur Tagespflegepersonen sein, die ihre Hauptwohnung (i.S. des Melderechts) in der Stadt Reinheim haben.

 

3. Fördervoraussetzungen

 

3.1. Die Tagespflegeperson erfüllt die Anforderungen des § 32 a Abs. 3 HKJGB und hat somit Anspruch auf laufende Geldleistung entsprechend der Satzung über die Teilnahme an der Kindertagespflege, die Erhebung von Kostenbeiträgen und die Gewährung einer laufenden Geldleistung im Landkreis Darmstadt-Dieburg.

 

3.2. Das betreute Kind und seine Erziehungsberechtigten haben ihre Hauptwohnung (i.S. des Melderechts) in der Stadt Reinheim.

 

3.3. Die Förderung wird für die Betreuung von Kindern vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum vollendeten 3. Lebensjahr (einschließlich des Monats, in dem das 3. Lebensjahr erreicht wird) geleistet.

 

3.4. Das betreute Kind wird an mindestens 15 Betreuungsstunden in der Woche betreut. Der Betreuungsvertrag ist vorzulegen.

 

3.5. Die Förderung erfolgt für die Betreuung vollständiger Kalendermonate.

 

3.6. Die Platzvermittlung erfolgt seitens der Tageselternvermittlung (TTV) aufgrund eines mit dem Landkreis Darmstadt-Dieburg abgeschlossenen Vertrages.

 

3.7. Ein Rechtsanspruch auf Förderung nach dieser Richtlinie besteht nicht. Sie ist insgesamt begrenzt durch die von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinheim bereitgestellten Haushaltsmittel.

 

4. Umfang der Förderung

 

4.1. Bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen nach Ziffer 3 wird für die Betreuung eines Kindes monatlich ein pauschalierter Zuschuss in Höhe von 150,00 Euro gewährt.

 

4.2. Bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen nach Ziffer 3 wird für die Betreuung eines Kindes monatlich ein Materialkostenzuschuss in Höhe von 15,00 Euro gewährt.

 

4.3. Nach Abschluss der Qualifizierung zur Kindertagespflege kann einmalig für Inventar und Material auf Antrag ein Zuschuss in Höhe von 500,00 Euro pro Platz gewährt werden.

 

4.4. Wird das Platzangebot innerhalb von 3 Kalenderjahren nach Antragstellung wieder eingestellt, erfolgt eine anteilige Rückforderung in Höhe von 50% der Fördermittel.

 

5. Antragsverfahren

 

5.1. Anträge auf Förderung nach dieser Richtlinie sind jeweils bis spätestens einen Monat nach Betreuungsbeginn von der Tagespflegeperson bei der Sozialverwaltung der Stadt Reinheim, Cestasplatz 1, 64354 Reinheim, zu stellen.

 

5.2. Dem Antrag ist die Kindertagespflegeerlaubnis und die Betreuungsvereinbarung der Erziehungsberechtigten mit der Betreuungsperson beizufügen.

 

5.3. Ein entsprechender Antragsvordruck wird durch die Stadtverwaltung bereitgestellt.

 

5.4. Nach Prüfung des Antrags wird ein Bewilligungsbescheid erstellt. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt vierteljährlich rückwirkend jeweils zum 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. eines Jahres.

 

5.5. Die Stadt Reinheim ist umgehend über die Kündigung der Betreuungsvereinbarung durch die Betreuungsperson zu informieren.

 

6. Verwendungsnachweis

 

6.1. Über die Verwendung der Fördermittel nach dieser Richtlinie ist vom Leistungsempfänger ein einfacher Verwendungsnachweis zu erstellen. Ein entsprechender Vordruck wird durch die Stadtverwaltung bereitgestellt. Der Nachweis ist jeweils bis spätestens 31.01. des auf das Förderjahr folgenden Kalenderjahres bei der Sozialverwaltung der Stadt Reinheim einzureichen.

 

6.2. Die Nichteinhaltung dieser Bestimmung hat die Rückzahlung bereits gezahlter Zuschüsse zur Folge.

 

Schlussbestimmung

 

Diese Richtlinie tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

 

Ausfertigungsvermerk: Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Richtlinie mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

 

Reinheim, den 07. Juni 2023

 

Feick, Bürgermeister


02.06.2023

Nr. 45/2023 - Räumung von Grabstätten

Bei nachstehend aufgeführten Grabstätten handelt es sich um Grabstätten, deren Nutzungsdauer abgelaufen ist und/oder keine Nutzungsberechtigten ermittelt werden konnten. Nach Ablauf der Ruhezeit gemäß § 9 Friedhofsatzung müssen...[mehr]


Bei nachstehend aufgeführten Grabstätten handelt es sich um Grabstätten, deren Nutzungsdauer abgelaufen ist und/oder keine Nutzungsberechtigten ermittelt werden konnten. Nach Ablauf der Ruhezeit gemäß § 9 Friedhofsatzung müssen Grabstätten geräumt und an die Stadt Reinheim zurückgegeben werden. Ein Wiedererwerb ist nur bei Wahlgrabstätten möglich (§14 Abs. 1 Friedhofsatzung).

Das Nutzungsrecht folgender Grabstätten geht an die Stadt Reinheim zurück, da dieses für die aufgeführten Grabstätten nicht angemeldet wurde.

 

Friedhof Reinheim

 

Grabstätte

Grabart

Verstorbene/r

Sterbejahr

02/04/04

Wahlgrab

Reeg, Heinrich u. Johanna, P. Stühlinger

1986 + 1984, 1981

02/04/05

Wahlgrab

Kopp, Gertrud, Wilhelm, Heinrich + Anna

1962, 1977, 1989 + 1996

02/04/03

Wahlgrab

Haas, Katharine u. Ludwig

1973 + 1998

06/02/09

Reihengrab

Kmoch, Helmut u. Hildegard

1994 + 2004

 

Friedhof Georgenhausen

 

Grabstätte

Grabart

Verstorbene/r

Sterbejahr

03-01/14/09

Wahlgrab

Gareis, Walter und Anna

1979 + 1992

03-01/14/08

Wahlgrab

Spring, Else, Hans u. Ruth

1979, 1982 u. 1991

02-02/03/03

Reihengrab

Heil, Karin

1991

03-01/14/10

Wahlgrab

Russau, Horst u. Herta

1979 + 1997

01-03/04/06

Wahlgrab

Sauerwein, Georg, Helene u. Elisabethe

1966, 1993 + 1996

03-01/13/03

Wahlgrab

Ziergöbel, Katharina Emig u. Ewald

1976 + 1991

02-02/06/05

Reihengrab

Priess, Erich

1996

 

 

Friedhof Ueberau

 

Grabstätte

Grabart

Verstorbene/r

Sterbejahr

03/04/01

Wahlgrab

Gappa,  Gappa

1984

 

 

Friedhof Spachbrücken

 

Grabstätte

Grabart

Verstorbene/r

Sterbejahr

V/06/04

Reihengrab

Strobel, Magdalena

1989

I/02/08

Wahlgrab                          

Jerch, Johann u. Magdalene

1983 + 1984

III/01/01

Wahlgrab                          

Peter, Konrad u. Christel

1964 + 1995

 

 

Der Magistrat der Stadt Reinheim

 

Feick

Bürgermeister

 

 


 
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Adresse

Stadtverwaltung Reinheim 
Pressestelle
Cestasplatz 1
64354 Reinheim

 

E-Mail: gschieck@reinheim.de 

Ansprechpartner

Grit Schieck

Pressestelle

Tel. 06162 / 805-106

 

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Montag
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Dienstag, Donnerstag, Freitag
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