Stadt Reinheim
Stadt Reinheim

An-, Ab-, Ummeldung nach dem Bundesmeldegesetz

Anmeldung/Ummeldung

Jede Person, die nach Reinheim zieht, oder innerhalb des Stadtgebietes umzieht, hat sich innerhalb zwei Wochen im Einwohnermeldeamt der Stadt Reinheim an- bzw. umzumelden.

Dies gilt sowohl für eine Hauptwohnung wie auch für eine Nebenwohnung.

Der Hauptwohnsitz ist dort an/umzumelden, wo man sich überwiegend aufhält.

Eine Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung innerhalb des Geltungsbereiches des Bundesmeldegesetzes.   

Für eine Um- oder Anmeldung ist immer eine sogenannte Wohnungsgeberbescheinigung ausgefüllt vorzulegen.

 

Abmeldung

Eine Abmeldung nach dem Bundesmeldegesetz muss nur erfolgen, wenn sich ihr neuer Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet.
Befindet sich ihr neuer Wohnsitz im Inland, müssen Sie sich lediglich in der neuen Stadt/Gemeinde anmelden.  

 

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Vorzulegen sind die Ausweise und Pässe aller Familienangehörigen, die sich in Reinheim an-,ab-, oder ummelden möchten.
  • Bei ausländischen Staatsbürgern muss der original Pass (falls erforderlich zusätzlich der elektronische Aufenthaltstitel) oder die ID-Karte vorgelegt werden. Nur der elektronische Aufenthaltstitel als Karte ohne Pass ist hier nicht ausreichend.
  • Sollte die An-,Um-, Abmeldung durch Dritte erfolgen, müssen ebenfalls alle Ausweise und Pässe des Meldepflichtigen sowie eine Vollmacht zur Anmeldung vorgelegt werden


Zusätzlich gilt:

bei Abmeldung:
→ Eine vorausgefüllte Abmeldebescheinigung kann auf unserer Homepage heruntergeladen und mitgebracht werden.

 

bei Ummeldung und Anmeldung:
→ Eine Wohnungsgeberbescheinigung muss mitgebracht oder vor Ort ausgefüllt werden. 

→ Die Wohnungsgeberbescheinigung können Sie hier direkt ausfüllen

und ausgedruckt und unterschrieben auf dem Einwohnermeldeamt abgeben.

 
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Adresse

Stadtverwaltung Reinheim
Einwohnermeldeamt/Passamt
Cestasplatz 1
64354 Reinheim

 

E-Mail: einwohnermeldeamt(at)reinheim.de 

Ansprechpartner

Abteilungsleitung

Kai Korndörfer
Tel. 06162 / 805-220
 

Sachbearbeiter

Frau Argus-Schill
Tel. 06162 / 805-221

Frau Ganß
Tel. 06162 / 805-222
 
Herr Zulauf
Tel. 06162 / 805-224

 

Frau Albert
Tel. 06162 / 805-225

Downloads

 

Formulare

 

Formulare zur Einkommenssteuererklärung (ELSTER)

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