Stadt Reinheim
Stadt Reinheim

Nach § 84 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung ist in Gemeinden mit mehr als 1000 gemeldeten ausländischen Einwohnern ein Ausländerbeirat einzurichten. In anderen Gemeinden kann ein Ausländerbeirat eingerichtet werden; die Einrichtung ist in der Hauptsatzung zu regeln.

 

Der Ausländerbeirat besteht aus mindestens drei, höchstens siebenunddreißig Mitgliedern. Die maßgebliche Zahl der Mitglieder wird in der Hauptsatzung bestimmt. 

 

Die Mitglieder des Ausländerbeirats werden von den ausländischen Einwohnern in allgemeiner, freier, gleicher, geheimer und unmittelbarer Wahl für fünf Jahre gewählt. Der Ausländerbeirat vertritt die Interessen der ausländischen Einwohner der Gemeinde. Er berät die Organe der Gemeinde in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen.

 
X

Adresse

Stadtverwaltung Reinheim
Parlamentarisches Büro
Cestasplatz 1
64354 Reinheim

 

E-Mail: parlbuero(at)reinheim.de 

Ansprechpartner

Abteilungsleitung

Marcus Englert
Tel. 06162 / 805-120

 

Sachbearbeitung

Steffen Hönig
Tel. 06162 / 805-125

Sprechzeiten

Montag
13.30 - 18.00 Uhr 

Dienstag, Donnerstag, Freitag
08.00 - 11.30 Uhr

Mittwoch
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 15.30 Uhr  

Zur Anpassung der Schriftgröße bitte diese Tastenkombination verwenden:

Schriftvergrößerung:

Schriftverkeinerung: