Stadt Reinheim
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Landtagswahl 2023

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Landtagswahlen Allgemein

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat mit 16 Bundesländern. Die Parlamente der einzelnen Länder heißen in den dreizehn Flächenstaaten Landtage, in den Stadtstaaten Hamburg und Bremen Bürgerschaft sowie Abgeordnetenhaus in Berlin.

In den Ländern stecken die jeweiligen Landesverfassungen den Rahmen für die Gestaltung des Landeswahlrechts ab. Die Länder können dabei unter Einhaltung der Wahlgrundsätze (allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen) das Wahlverfahren und das Wahlsystem durch eigene Landeswahlgesetze und Landeswahlordnungen bestimmen.

Gemeinsamkeiten mit dem Bundestagswahlrecht bestehen zum Beispiel darin, dass alle Länder ein Verhältniswahlrecht praktizieren. Die meisten Länder  folgen dem Prinzip der personalisierten Verhältniswahl, wonach die Wählerinnen und Wähler mit ihren Erststimmen über den Wahlkreiskandidaten bzw. die -kandidatin und mit der Zweitstimme über eine Parteiliste entscheiden.

Unterschiede ergeben sich beispielsweise bei der Dauer der Wahlperiode, die sich - bis auf Bremen - in allen Ländern über fünf Jahre erstreckt. Auch das aktive und passive Wahlalter sind vereinzelt unterscheiedlich geregelt.

Datenschutzrichtlinie

Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit Ihrer papierlosen Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheins.

 

VERANTWORTLICHER

Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten gem. Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist:

Magistrat der Stadt Reinheim

Bürgermeister Manuel Feick

Cestasplatz 1

64354 Reinheim

www.reinheim.de

Weitere Kontaktdaten finden Sie in unserem Impressum.

 

Datenschutzbeauftragter

Datenschutzbeauftragter der Stadt Reinheim

Cestasplatz 1

64354 Reinheim

datenschutz(at)reinheim.de

 

Antrag eines Wahl-/Abstimmungsscheines

Soweit Sie einen Wahl-/Abstimmungsschein beantragen wollen, müssen Sie personenbezogene Daten angeben, damit Ihr Antrag entsprechend bearbeitet werden kann. Bei diesen personenbezogenen Daten handelt es sich um Informationen, die von uns benötigt werden, um Ihnen den Dienst zu ermöglichen. Bestimmte gekennzeichnete Angaben sind verpflichtend anzugeben, um den von Ihnen angestrebten Antrag bearbeiten zu können. Weitere Informationen können von Ihnen freiwillig bereitgestellt werden.

 

Zweck der Verarbeitung: Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten dient dazu, Ihren Antrag auf einen Wahl-/Abstimmungsschein zu bearbeiten.

 

Rechtsgrundlage der Verarbeitung: Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 e), Abs. 3 Satz 1 b) DSGVO, § 3 Abs. 1 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG), § 26 Europawahlordnung (EuWO) / § 27 Bundeswahlordnung (BWO) / § 13 Landeswahlordnung (LWO) / § 17 Kommunalwahlordnung (KWO).

 

Dauer der Speicherung: Die Daten werden gem. § 83 EuWO / § 90 BWO / § 76LWO / § 112 KWO gespeichert.

 

Ihre Rechte

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, stehen Ihnen als betroffene Person folgende Rechte, im Sinne der DSGVO, gegenüber dem Verantwortlichen zu:

 

Recht auf AuskunftnachArt. 15 DSGVO

Sie haben nach Art. 15 DSGVO das Recht, die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu überprüfen und Auskunft darüber zu verlangen, insbesondere welche personenbezogenen Daten zu welchem Zweck und welche Kategorien verarbeitet werden. Ferner besteht für Sie das Recht auf Information über die Empfänger und die Speicherdauer und ggf. über die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer oder an eine internationale Organisation. Zusätzlich können Sie, insbesondere Auskunft über das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung oder Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft Ihrer personenbezogenen Daten, sofern diese nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden, verlangen.

 

Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO

Sie haben nach Art. 16 DSGVO das Recht, die Berichtigung Ihrer gespeicherten unrichtigen personenbezogenen Daten sowie unter der Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen.

 

Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“) nach Art. 17 DSGVO

Ferner haben Sie nach Art. 17 DSGVO das Recht, die Löschung der bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:

  • Die Notwendigkeit der Verarbeitung zur Erreichung des Zwecks besteht nicht mehr.
  • Sie haben Ihre Einwilligung widerrufen und es besteht auch keine sonstige Rechtsgrundlage.
  • Sie haben nach Art. 21 Abs. 1 oder 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt; im Falle des Art. 21 Abs. 1 gilt dies nur, soweit keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vorliegen.
  • Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
  • Die Löschung personenbezogener Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
  • Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.

 

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO

Nach Art. 18 DSGVO haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, sofern eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:

  • Die Richtigkeit personenbezogener Daten wird von Ihnen bestritten.
  • Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist unrechtmäßig; Sie verlangen anstatt der Löschung die Einschränkung der Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten.
  • Der Verantwortliche benötigt nicht länger die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung; Sie benötigen diese jedoch als betroffene Person zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
  • Sie als betroffene Person haben Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt.

 

Recht auf Datenübertragbarkeit nachArt. 20 DSGVO

Sie haben nach Art. 20 DSGVO das Recht, Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen.

 

Recht auf Widerspruch gegen die VerarbeitungnachArt. 21 DSGVO

Sie haben nach Art. 21 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f. DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

 

Widerruf der Einwilligung für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten

Falls Sie uns eine Einwilligung nach Art. 7 DSGVO zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erteilt haben, können Sie diese mit Wirkung für die Zukunft jederzeit nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO widerrufen. Ein solcher Widerruf beeinflusst die Zulässigkeit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, nachdem Sie den Widerruf uns gegenüber ausgesprochen haben. Durch den Widerruf Ihrer Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

Sie können Ihren Widerruf an datenschutz(at)reinheim.de per E-Mail oder postalisch unter Nutzung der oben angegebenen Adresse richten.

 

Beschwerderecht nach Art. 77 DSGVO

Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns gegen das geltende Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche in einer anderen Weise verletzt worden sind, besteht für Sie als betroffene Person die Möglichkeit, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO zu beschweren.

Grundsätzlich können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat wenden, in dem Sie als betroffene Person Ihren üblichen Aufenthaltsort oder Ihren Arbeitsplatz haben oder an die Aufsichtsbehörde unseres Geschäftssitzes oder des Ortes des mutmaßlichen Verstoßes.

Die in Hessen zuständige Aufsichtsbehörde erreichen Sie unter folgender Adresse:

 

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Post-Adresse:

Postfach 31 63

65021 Wiesbaden

Vor-Ort:

Gustav-Stresemann-Ring 1

65189 Wiesbaden

Tel. 0611/1408-0

Fax 0611/1408-611

E-Mail-Adresse:

poststelle(at)datenschutz.hessen.de

 

Weitere Informationen zum Datenschutz

Ihr Vertrauen ist uns wichtig.

Wenn Sie daher weitere Fragen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben, wenden Sie sich bitte an uns.

Wir behalten uns das Recht vor, diese Datenschutzerklärung jederzeit unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen zu ändern.

Stand: [Mai/2019]

 



Informationen zur Kreis-, Kommunal- und Ausländerbeiratswahl 

 

Allgemeine Hinweise:
Wahlberechtigte erhalten auf schriftlichen Antrag einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen. Die Antragstellung per Telefon ist nicht zulässig.
Wer den Briefwahlantrag für eine andere wahlberechtigte Person stellen will, benötigt eine schriftliche Vollmacht.

 

Antragstellung
Für die Antragstellung gibt es mehrere Möglichkeiten:

 

  1. Rückseite der Wahlbenachrichtigung
    Dort ist der Briefwahlantrag bereits aufgedruckt. Sie müssen diesen nur noch ausfüllen, unterschreiben und an uns zurücksenden.
    Sie erhalten dann die Briefwahlunterlagen per Post zugesandt.
     
  2. Online Antrag (ab 01.02.2021)
    Sie benötigen zur Online-Antragstellung die Nummer ihres Wahlbezirks, sowie die vierstellige Nummer, unter der sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Beide Angaben finden sie auf ihrer Wahlbenachrichtigung. Die Wahlbenachrichtigung wird den ins Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis spätestens zum 21.02.2021 zugesandt. Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung bei der Online-Antragstellung unverschlüsselt erfolgt.
    Die Online-Antragstellung ist letztmalig am 11.03.2021 (bis 15.00 Uhr) möglich.

    Hier gehts zum Online-Antrag (Beim Anklicken öffnet sich ein neues Fenster)

     
  3. Wählen im Briefwahllokal
    In der Zeit vom 01.02.2021 bis zum 12.03.2021, jeweils zu den Servicezeiten des Rathauses (Mo 13.30.-18.00, Di-Fr 8.00-11.30, Mi 13.30-15.30), richten wir ein Briefwahllokal ein. Dort können sie schon vor dem Wahlsonntag ihre Stimme abgeben. Wenn sie dieses Angebot nutzen wollen, bringen sie bitte ihren Personalausweis und ihre Wahlbenachrichtigung mit.
    Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung -> Online Terminvergabe

Das Briefwahllokal befindet sich im Rathaus, Cestasplatz 1, Erdgeschoss.

 

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass ihr Antrag auf Briefwahlunterlagen bis spätestens am Freitag, 12.03.2021 bis 13.00 Uhr im Wahlamt vorliegen muss.


Zustellung
Ihr Antrag in Papierform erreicht uns per Post (bitte ausreichend frankieren!)
Magistrat der Stadt Reinheim
-Wahlamt-
Cestasplatz 1
64354 Reinheim

 

Versand der Briefwahlunterlagen
Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt voraussichtlich ab dem 01.02.2021. Wir versenden an jede von ihnen gewünschte Adresse, also auch in das Ausland.

Rücksendung des Wahlbriefes
Ihr Wahlbrief mit dem ausgefüllten Stimmzettel und dem unterschriebenen Wahlschein muss spätestens am Wahlsonntag, 18.00 Uhr, im Wahlamt vorliegen. Bitte beachten Sie ggfs. auch die Postlaufzeiten.


Aufgrund der noch andauerenden Corona-Pandemie würden wir es sehr begrüßen, wenn Sie die Möglichkeit der kontaktlosen online-Beantragung verstärkt wahrnehmen würden.



 
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Wahlamt

Gemeindewahlleiter: 

Gerd Fischer
Tel.: 06162 805 201

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