Stadt Reinheim
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Einfache Melderegisterauskunft

Wenn eine Person, oder eine nicht öffentliche Stelle, zu einer anderen Person Auskunft verlangt, darf die Meldebehörde prinzipiell Auskunft über bestimmte Daten erteilen. Sofern die angefragten Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden sollen, ist dies anzugeben.

Weiteres entnehmen Sie bitte §44 Bundesmeldegesetz.

 

 

Gebühr & Zahlung
 

Die Kosten für eine einfache Melderegisterauskunft betragen 10 Euro pro Auskunft.

Die Zahlung der anfallende Gebühr kann via Überweisung, Verrechnungsscheck oder Barzahlung erfolgen.

 
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Adresse

Stadtverwaltung Reinheim
Einwohnermeldeamt/Passamt
Cestasplatz 1
64354 Reinheim

 

E-Mail: einwohnermeldeamt(at)reinheim.de 

Ansprechpartner

Abteilungsleitung

Kai Korndörfer
Tel. 06162 / 805-220
 

Sachbearbeiter

Frau Argus-Schill
Tel. 06162 / 805-221

Frau Ganß
Tel. 06162 / 805-222
 
Herr Zulauf
Tel. 06162 / 805-224

 

Frau Albert
Tel. 06162 / 805-225

Downloads

 

Formulare

 

Formulare zur Einkommenssteuererklärung (ELSTER)

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