Die Sozialverwaltung unterstützt Menschen, die sich in besonderen sozialen Schwierigkeiten befinden. Die Mitarbeiterinnen der Sozialverwaltung beraten und nehmen Anträge auf zu
→ Leistungen im Bereich des SGB XII (Grundsicherung)
→ Wohngeld und Lastenzuschuss
→ Anträgen auf wirtschaftliche Jugendhilfe
Bei außergewöhnlichen Krisensituationen (bspw. Überschuldung, Gewalterfahrung, Suchterkrankungen) leiten wir an Fachstellen mit entsprechend geschultem Personal weiter.
Die Entscheidungsbefugnis im Bereich des SGB II obliegt ausschließlich dem Landkreis Darmstadt-Dieburg. Der Landkreis hat hierzu eine besondere Dienststelle eingerichtet – die Kreisagentur für Beschäftigung.
Im Einzelfall steht bei besonderen Härtefällen die Sozialverwaltung Reinheim auch im Bereich des SGB II mit Informationen, Aufklärung und bedarfsweiser Hilfestellungen gerne zur Verfügung.
Weiterhin erfolgt eine personenbezogene Beratung und Antragsaufnahme in Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung, bei Einbürgerungsverfahren und bei der Registrierung als Wohnungssuchende für öffentlich geförderten Wohnraum..
Hier finden Sie noch weiterführende Informationen zu
→ weitere Sozialberatungsstellen
→ Registrierung als Wohnungssuchende
→ Kinderbetreuung
→ Menschen mit Behinderung
→ Senioren