Stadt Reinheim
Stadt Reinheim

Registrierung als Wohnungssuchende

Der Bestand von öffentlich geförderten Mietwohnungen unterschiedlichster Größe in Reinheim gehört größtenteils Wohnungsgesellschaften.

 

Die Stadt Reinheim hat bei freiwerdenden Wohnungen ein Vorschlagsrecht bei der Benennung von Nachmietern.

 

Bei Interesse an einer Registrierung als Wohnungssuchende für öffentlich geförderte Mietwohnungen ist die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines erforderlich.

 

Dem Antrag sind von allen Haushaltsmitgliedern Nachweise zu den aktuellen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen beizufügen.

 

In Betracht kommen beispielsweise:

 

  • Bescheid über Leistungen nach dem SGB II und SGB XII
  • Bescheid über Arbeitslosengeld I
  • Bescheid über Wohngeld/Lastenzuschuss
  • Lohnabrechnungen von 3 Monaten
  • Rentenbescheid(e)
  • Nachweise über vorhandenes Vermögen
  • Schwerbehindertenausweis
  • Mutterpass

 

Beachten Sie bitte, dass die Aufzählung ist nicht abschließend ist.

 


 
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Adresse

Stadtverwaltung Reinheim
Sozialamt
Cestasplatz 1
64354 Reinheim

 

E-Mail: sozialverwaltung(at)reinheim.de 

Ansprechpartner

Abteilungsleitung 

Isabel Köbler
Tel. 06162 / 805-250

 

Sachbearbeitung

Simone Rätzel
Tel. 06162 / 805-251

 

Behindertenbeauftragter

Friedrich Ahl
Tel. 01 51 / 46 19 51 31
(außerhalb der Sprechzeiten)

 

E-Mail: behindertenbeauftragter(at)reinheim.de

 

Sprechzeiten

Montag
13.30 - 18.00 Uhr 

Dienstag, Donnerstag, Freitag
08.00 - 11.30 Uhr

Mittwoch
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 15.30 Uhr  

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