Stadt Reinheim
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Nr. 104/2023 - Gemeindewahl vom 14. März 2021 hier: Feststellungen über ausscheidende und nachrückende Bewerber


Herr Andreas Rückert vom Wahlvorschlag der FWG hat sein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung mit Wirkung vom 04.10.2023 niedergelegt.

Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) habe ich festgestellt, dass als nächster noch nicht berufener Bewerber vom Wahlvorschlag der FWG

 

Herr Edgar Friedrich, Heinemannstraße 23 , 64354 Reinheim

 

an seine Stelle rückt.
 

Gegen diese Feststellungen kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.

 

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter, Cestasplatz 1, Raum 015, 64354 Reinheim, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

 

Reinheim, den 09.11.2023

 

Martin

stellvertretender Gemeindewahlleiter


 
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Adresse

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Pressestelle
Cestasplatz 1
64354 Reinheim

 

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Tel. 06162 / 805-106
 

 

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