Stadt Reinheim
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Nr. 90/2023 - Gemeindewahl vom 14. März 2021 hier: Feststellungen über ausscheidende und nachrückende Bewerber


Herr Rainer Lauterbacher vom Wahlvorschlag der SPD hat sein Mandat im Ortsbeirat Reinheim mit Wirkung vom 19.09.2023 niedergelegt.

Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) habe ich festgestellt, dass als nächste noch nicht berufene Bewerberin vom Wahlvorschlag der SPD

 

Frau Silke Wenzel, Odenwaldring 6, 64354 Reinheim

 

an seine Stelle rückt.
 

Gegen diese Feststellungen kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.

 

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter, Cestasplatz 1, Raum 015, 64354 Reinheim, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

 

Fischer

Gemeindewahlleiter


 
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Adresse

Stadtverwaltung Reinheim 
Pressestelle
Cestasplatz 1
64354 Reinheim

 

E-Mail: gschieck@reinheim.de 

Ansprechpartner

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Tel. 06162 / 805-106
 

 

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