Stadt Reinheim
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Nr. 78/2023 - Vereinfachte Umlegung NW III


Gemäß § 83 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird bekanntgemacht, dass der Beschluss über die vereinfachte Umlegung vom 01.08.2023

 

in der Gemarkung: Reinheim

Flur: 9

Verfahrensgebiet: „Neubaugebiet NW III“

 

am 06.09.2023 unanfechtbar geworden ist.

 

Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der neuen Grundstücke ein

(§ 83 Abs. 2 Baugesetzbuch).

 

Soweit im Beschluss über die vereinfachte Umlegung nach § 80 Abs. 2 Baugesetzbuch nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum an den ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücksteilen und Grundstücken lastenfrei auf die neuen Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich. Die ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücksteile und Grundstücke werden Bestandteil des Grundstücks, dem sie zugeteilt werden. Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugeteilten Grundstücksteile und Grundstücke (§ 83 Abs. 3 Baugesetzbuch).

 

Die vereinbarten und festgestellten Geldleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig.

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei der Stadt Reinheim, Cestasplatz 1, 64354 Reinheim, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.

 

Reinheim, 07.09.2023

 

Der Magistrat der Stadt Reinheim                        

 

Manuel Feick

Bürgermeister    


 
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Adresse

Stadtverwaltung Reinheim 
Pressestelle
Cestasplatz 1
64354 Reinheim

 

E-Mail: gschieck@reinheim.de 

Ansprechpartner

Grit Schieck

Pressestelle

Tel. 06162 / 805-106
 

 

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