Stadt Reinheim
Stadt Reinheim

Nr. 60/2023 - Bekanntmachung der Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Bürger-Solarpark Reinheim“

sowie zur parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplanes Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB


Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinheim in ihrer Sitzung am 27.09.2022 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Bürger-Solarpark Reinheim“ beschlossen hat. In der gleichen Sitzung wurde auch die Einleitung des Verfahrens zur parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplanes im gleichen Bereich beschlossen.

Diese Beschlüsse werden hiermit bekannt gemacht.

In der Sitzung am 18.07.2023 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinheim den Bebauungsplan und die parallele Teiländerung des Flächennutzungsplanes gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) beschlossen.

 

Ziel des Bebauungsplanes sowie der FNP-Teiländerung

Ziel des Bebauungsplanes und der FNP-Teiländerung ist die Realisierung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf einer Fläche von ca. 5,0 ha. Hierdurch soll ein Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz geleistet werden.

Das ca. 5 ha große Plangebiet befindet sich ca. 1,8 km südöstlich der Ortslage von Reinheim – Ueberau und ca. 1,7 km östlich von Groß-Bieberau. Es liegt darüber hinaus ca. 200 m westlich des Hundertmorgen, einem Weiler von Ueberau.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes erstreckt sich über einen Bereich mit den Flurbezeichnungen „Hundertmorgen“ und umfasst hier folgende Parzelle auf der Gemarkung Ueberau:

Flur 6: Parzelle 115/1.

Die in der Örtlichkeit wahrnehmbaren Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Bürgersolarpark Reinheim“ lassen sich wie folgt beschreiben:

  • Im Norden und Süden: verläuft die Geltungsbereichsgrenze anhand von Parzellengrenzen mitten durch die Feldflur. Die genaue Grenze ist aufgrund der einheitlichen Nutzung hier aber nicht eindeutig feststellbar
  • Im Osten: durch den ersten Nord-Süd-verlaufenden Feldweg westlich von Hundertmorgen
  • Im Westen: durch den zweiten Nord-Süd-verlaufenden Feldweg westlich von Hundertmorgen

Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten. Dabei sind sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung darzulegen. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist im weiteren Planaufstellungsverfahren zu beachten bzw. von den Beschlussgremien gewissenhaft abzuwägen.

Hiermit macht die Stadt Reinheim bekannt, dass im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan sowie die FNP-Teiländerung vom 07.08.2023 bis zum 08.09.2023 während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Reinheim, Cestasplatz 1, Bauamt, 1. Stock, Zimmer-Nr. 108 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.

Es ist davon auszugehen, dass der Zeitraum der Auslegung der Komplexität der Planungsaufgabe angemessen ist.

 

Die Dienststunden sind:

montags:                                                            von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

dienstags, mittwochs und donnerstags:   von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr

freitags:                                                              von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

 

Folgende Unterlagen/umweltbezogene Informationen werden ausgelegt:

  • Diese öffentliche Bekanntmachung nach § 3 Abs. 1 BauGB
  • Planzeichnung des Bebauungsplanes (Teil A) mit textlichen Festsetzungen (Teil B)
  • Planzeichnung der Flächennutzungsplan-Teiländerung mit Legende
  • Gemeinsame Begründung und Umweltbericht zum Bebauungsplan und zur FNP-Teiländerung (Kurzfassung für Scoping-Verfahren)

In diesem Zeitraum besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren.

Unter den Internetadressen

https://argusconcept.planungsbeteiligung.de und https://www.reinheim.de/bebauungsplaene.html

kann jedermann Einsicht in die vollständigen Unterlagen zum Verfahren nehmen. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfristen bis einschließlich zum 08.09.2023 zur Verfügung.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: crueck(at)reinheim.de vorgebracht werden. Über die Beteiligungsplattform des Planungsbüros können zudem Stellungnahmen direkt beim Planungsbüro eingereicht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

 

Für die FNP-Teiländerung gilt: 

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. 

Hinweis zum Datenschutz

Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Namen, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Stadt Reinheim oder ein von der Gemeinde eingeschalteter Dritter (hier ein externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Stadt Reinheim oder den von der Gemeinde eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Stadt Reinheim oder dem von der Gemeinde einschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

 

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Stadt Reinheim ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

 

Manuel Feick

Bürgermeister    


 
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Adresse

Stadtverwaltung Reinheim 
Pressestelle
Cestasplatz 1
64354 Reinheim

 

E-Mail: gschieck@reinheim.de 

Ansprechpartner

Grit Schieck

Pressestelle

Tel. 06162 / 805-106
 

 

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