20.07.2023 10:05 Alter: 283 days
Kategorie: Bekanntmachung
Nr. 59/2023 - Zweite Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kinderkrippen der Stadt Reinheim
Aufgrund der §§ 25 ff, 26, 27, ff des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) vom 18. Dezember 2006 GVBl. I S. 698, zuletzt geändert am 25. Juni 2020 GVBl. S. 436 und der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung HGO in der Fassung vom 7. März 2005 GVBl. I S. 142, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), §§ 1-6 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24. März 2013 GVBl. S. 134 zuletzt geändert am 28.05.2018 GVBl. S. 247) sowie §§ 22, 22a, 74, 85, 86, 90ff des Achten Buchs Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe – (SGB VIII) in der Fassung der vom 11. September 2012 BGBl. I S. 2022, zuletzt geändert am 4.05.2021 BGBl. I, S. 882) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinheim am 18.07.2023 nachstehende Zweite Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kinderkrippen der Stadt Reinheim beschlossen:
Artikel 1
§ 2 der Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kinderkrippen der Stadt Reinheim erhält folgenden Wortlaut:
§ 2 - Betreuungsgebühren
(1) Die Betreuungsgebühr beträgt für das Einzelkind einer Familie für die Betreuung an Werktagen montags bis freitags
vormittags von 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr 265,00 Euro/Monat
nachmittags von 13.00 Uhr bis 16.15 Uhr 135,00 Euro/Monat
ganztags von 07.30 Uhr bis 16.15 Uhr 400,00 Euro/Monat
Bei Platz-Sharing beträgt die Betreuungsgebühr für das Einzelkind einer Familie für die Betreuung pro wöchentlichem Betreuungstag
vormittags von 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr 53,00 Euro/Monat
nachmittags von 13.00 Uhr bis 16.15 Uhr 27,00 Euro/Monat
ganztags von 07.30 Uhr bis 16.15 Uhr 80,00 Euro/Monat
(2) Besuchen gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie die Kinderkrippe bzw. einen Kindergarten oder die im Kindergarten integrierte Kindertagesstätte der Stadt Reinheim beträgt für das zweite Kind einer Familie die Betreuungsgebühr an Werktagen montags bis freitags
vormittags von 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr 132,50 Euro/Monat
nachmittags von 13.00 Uhr bis 16.15 Uhr 67,50 Euro/Monat
ganztags von 07.30 Uhr bis 16.15 Uhr 200,00 Euro/Monat
Besuchen gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie die Kinderkrippe bzw. einen Kindergarten oder die im Kindergarten integrierte Kindertagesstätte der Stadt Reinheim beträgt für das zweite Kind einer Familie bei Platz-Sharing die Betreuungsgebühr an Werktagen montags bis freitags
vormittags von 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr 26,50 Euro/Monat
nachmittags von 13.00 Uhr bis 16.15 Uhr 13,50 Euro/Monat
ganztags von 07.30 Uhr bis 16.15 Uhr 40,00 Euro/Monat
Für jedes weitere Kind wird keine Betreuungsgebühr erhoben.
Artikel 2
Diese Änderungssatzung tritt am 01.08.2023 in Kraft.
Ausfertigungsvermerk: Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Änderungssatzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Reinheim, den 19. Juli 2023
Der Magistrat der Stadt Reinheim
gez.
Feick, Bürgermeister