Stadt Reinheim
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Nr. 59/2023 - Zweite Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kinderkrippen der Stadt Reinheim


Aufgrund der §§ 25 ff, 26, 27, ff des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) vom 18. Dezember 2006 GVBl. I S. 698, zuletzt geändert am 25. Juni 2020 GVBl. S. 436 und der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung HGO in der Fassung vom 7. März 2005 GVBl. I S. 142, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), §§ 1-6 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24. März 2013 GVBl. S. 134 zuletzt geändert am 28.05.2018 GVBl. S. 247) sowie §§ 22, 22a, 74, 85, 86, 90ff des Achten Buchs Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe – (SGB VIII) in der Fassung der vom 11. September 2012 BGBl. I S. 2022, zuletzt geändert am 4.05.2021 BGBl. I, S. 882) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinheim am 18.07.2023 nachstehende Zweite Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kinderkrippen der Stadt Reinheim beschlossen:

 

Artikel 1

§ 2 der Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kinderkrippen der Stadt Reinheim erhält folgenden Wortlaut:

 

§ 2 - Betreuungsgebühren

 

(1) Die Betreuungsgebühr beträgt für das Einzelkind einer Familie für die Betreuung an Werktagen montags bis freitags

vormittags        von 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr                          265,00 Euro/Monat 

nachmittags     von 13.00 Uhr bis 16.15 Uhr                          135,00 Euro/Monat

ganztags            von 07.30 Uhr bis 16.15 Uhr                        400,00 Euro/Monat 

 

Bei Platz-Sharing beträgt die Betreuungsgebühr für das Einzelkind einer Familie für die Betreuung pro wöchentlichem Betreuungstag

vormittags        von 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr                            53,00 Euro/Monat 

nachmittags     von 13.00 Uhr bis 16.15 Uhr                            27,00 Euro/Monat

ganztags            von 07.30 Uhr bis 16.15 Uhr                          80,00 Euro/Monat 

 

(2) Besuchen gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie die Kinderkrippe bzw. einen Kindergarten oder die im Kindergarten integrierte Kindertagesstätte der Stadt Reinheim beträgt für das zweite Kind einer Familie die Betreuungsgebühr an Werktagen montags bis freitags

vormittags        von 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr                         132,50 Euro/Monat 

nachmittags     von 13.00 Uhr bis 16.15 Uhr                           67,50 Euro/Monat

ganztags          von 07.30 Uhr bis 16.15 Uhr                         200,00 Euro/Monat 

 

Besuchen gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie die Kinderkrippe bzw. einen Kindergarten oder die im Kindergarten integrierte Kindertagesstätte der Stadt Reinheim beträgt für das zweite Kind einer Familie bei Platz-Sharing die Betreuungsgebühr an Werktagen montags bis freitags

vormittags        von 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr                            26,50 Euro/Monat 

nachmittags     von 13.00 Uhr bis 16.15 Uhr                            13,50 Euro/Monat

ganztags          von 07.30 Uhr bis 16.15 Uhr                            40,00 Euro/Monat 

 

Für jedes weitere Kind wird keine Betreuungsgebühr erhoben.

 

Artikel 2

Diese Änderungssatzung tritt am 01.08.2023 in Kraft.

 

Ausfertigungsvermerk: Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Änderungssatzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

 

Reinheim, den 19. Juli 2023

Der Magistrat der Stadt Reinheim

 

gez.

Feick, Bürgermeister


 
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