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Das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ist inzwischen an verschiedenen Gebieten in Europa und auch in Deutschland angekommen. Die Behörden des Bundes, der Länder, der Städte und der Landkreise haben gemäß der Planungen für den Pandemiefall vorgesorgt.
Allen Bürgerinnen und Bürgern steht bei allgemeinen Fragen rund um das Coronavirus SARS-CoV-2 die Hotline des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration zur Verfügung.
Die Hotline ist unter der Nummer 0800-5554666 täglich von 8 bis 20 Uhr erreichbar. Fragen zu konkreten Symptomen beantwortet der behandelnde Hausarzt oder der Ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116 117.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat die neue Coronavirus-Testverordnung veröffentlicht. Sie liegt hier zum Download für Sie bereit:
Die einzelnen Verordnungen finden Sie auch in Englischer Sprach auf Hessen.de
Informationen rund um das Corona-Virus in Leichter- und Gebärensprachen auf bundesregierung.de
Quelle: hessen.de
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Aufgrund der COVID-19-Pandemie wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in eine Vielzahl an Ländern derzeit gewarnt. Seit dem 1. Oktober 2020 gelten dabei wieder länderspezifische Reise- und Sicherheitshinweise.
Als Grundregel gilt dabei im Hinblick auf COVID-19:
Was sollten Eltern beachten, wie können Sie Kinder mit den Masken vertraut machen und welche Regelungen für Kinder gilt in welchem Bundesland? Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung widmet sich dem Thema der Mund-Nasen-Masken für Kinder und fasst Wissenswertes für Eltern in einer übersichtlichen Seite zusammen.
Quelle:https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/verhaltensregeln/mund-nasen-bedeckungen-fuer-kinder.html
Entschädigungen bei Quarantäne, Tätigkeitsverbot oder Schul- und Kitaschließungen nach §56 Abs. 1 und §56 Abs. 1a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) schützt die Bevölkerung in Deutschland. Es bietet zudem finanzielle Entschädigungen für Menschen, die von den Schutzmaßnahmen betroffen sind. Das gilt auch für die gegenwärtige Corona-Pandemie.
Wer Anspruch auf Entschädigung nach dem IfSG hat und mehr Informationen dazu gibt es unter https://ifsg-online.de/index.html.
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Montag - Donnerstag von 08:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr unter:
06162 805 103
Das Bürgertelefon ist für die Menschen, die allgemeine Anliegen an die Stadtverwaltung (etwa zu Öffnungszeiten) oder zu den Allgemeinverfügungen und dem öffentlichen Leben in der Stadt haben.
Von medizinischen Fragen bitten wir abzusehen.
bestätigte COVID-19-Fälle
Deutschland: 2.713.180
Hessen: 210.037
Stand: 25. März 2021
Quelle:RKI Dasboard
Robert Koch Institut (externer Link)
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