Tragen von Nasen-Mund-Maske verstößt nicht gegen das Vermummungsverbot
Entgegen mancher Meldungen, die in den Medien und vor allem über Social Media in der vergangenen Tagen verbreitet wurden, verstößt das Tragen einer Nasen-Mund-Maske nicht gegen das Vermummungsverbot in Deutschland. Abschließend geklärt wurde allerdings noch nicht, ob man solch eine Maske beim Autofahren tragen darf.
Hinweis: Es gibt nach wie vor keine Masken-Pflicht in Deutschland. Jedoch ist das Tragen einer Nasen-Mund-Maske sinnvoll, um andere zu schützen. Die Masken stellen einen mechanischen Schutz dar und können das unkontrollierte Fliegen von Tröpfchen, die beim Reden, Husten und Niesen herumfliegen, eindämmen.
Quelle:https://www.mdr.de/sachsen/corona-mundschutz-faellt-nicht-unter-vermummungsverbot-100.html
Anpassung der Auslegungshinweise zur Vierten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus
Am 6. April wurden die Auslegungshinweise zur Vierten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus aktualisiert. Konkret wurde in folgenden Bereichen nachjustiert:
- Abholung- und Lieferdienste: d.h. Unternehmen, deren Geschäftsmodell in der Abholung und Lieferung von Dingen besteht, einschließlich Online-Handel sowie Lieferungen des stationären Handels von telefonisch oder per Email bestellten Waren erlaubt
- KfZ-Handel: KfZ-Werkstätten inkl. Verkauf von Ersatzteilen erlaubt / KFZ-Handel (Ausnahme LKW- und Nutzfahrzeughandel) verboten
- Servicestellen von Telekommunikationsunternehmen: Servicestellen von Telekommunikationsunternehmen, Unternehmen, die Dienstleistungen, wie z. B. Abschluss von Mobilfunk- und sonstigen Telekommunikationsverträgen sowie Reparaturen anbieten. Der Handel mit Waren ist nur im Zusammenhang mit der Erbringung dieser Serviceleistungen erlaubt
Soforthilfe für Kleinunternehmen
In Hessen wurden seit dem 30. März bereits 79.000 Anträge auf Soforthilfe gestellt und 18.000 bewilligt. Das heißt: Insgesamt sind 180,2 Millionen Euro Soforthilfe an Kleinunternehmen, Freiberufler und Solo-Selbständige ausgezahlt worden.
Mehr dazu: https://aktuelle-woche.hessen.de/aktuelle-ausgabe/aktuelle-ausgabe/bereits-18000-anträge-bewilligt