Stadt Reinheim
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Wiederaufnahme der Vereinsaktivitäten

Gemäß der Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung) Vom 7. Mai 2020

 

§ 2 Schließung und Betrieb von Einrichtungen, Sportbetrieb

 

ist folgendes wieder erlaubt:

 

(2) Der Sportbetrieb ist in folgendem Umfang gestattet:

  1. Trainings- und Wettkampfbetrieb des Spitzen- und Profisports, sofern diesem ein umfassendes Hygienekonzept zugrunde liegt,

  2. Trainingsbetrieb, wenn
    a) er kontaktfrei ausgeübt wird,
    b) ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gewährleistet ist,
    c) Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, durchgeführt werden,
    d) Umkleidekabinen, Dusch- und Waschräume sowie die Gemeinschaftsräumlichkeiten, ausgenommen Toiletten, geschlossen bleiben,
    e) der Zutritt zur Sportstätte unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgt und
    f) Risikogruppen im Sinne der Empfehlung des Robert Koch-Instituts keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden,

  3. Vorbereitung auf und die Abnahme von sportpraktischen Abiturprüfungen, Einstellungstests, Leistungsfeststellungen sowie anderen Prüfungen in Ausbildungen und Studiengängen, bei denen Sport wesentlicher Bestandteil ist. Zuschauer sind nicht gestattet. Die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene sind zu beachten.

(3) Sofern dem ein umfassendes Hygienekonzept zugrunde liegt, können Freizeitaktivitäten, beispielsweise Bowling- und Kegelbahnen, unter den Voraussetzungen des Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 4 Nr. 6 angeboten werden; für die Öffnung von Fitnessstudios ab dem 15. Mai 2020 gilt Satz 1 entsprechend.


 
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Bürgertelefon

Das Bürgertelefon erreichen Sie

Montag - Donnerstag von 08:00 - 16:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr unter:

06162 805 106

Das Bürgertelefon ist für die Menschen, die allgemeine Anliegen an die Stadtverwaltung (etwa zu Öffnungszeiten) oder zu den Allgemeinverfügungen und dem öffentlichen Leben in der Stadt haben.

Von medizinischen Fragen bitten wir abzusehen.

Allen Bürgerinnen und Bürgern steht bei allgemeinen Fragen rund um das Coronavirus SARS-CoV-2 die Hotline des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration zur Verfügung.

 

Die Hotline ist unter der Nummer 0800-5554666 täglich von 8 bis 20 Uhr erreichbar. Fragen zu konkreten Symptomen beantwortet der behandelnde Hausarzt oder der Ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116 117.

 

 

Wichtige Websites und Telefonnummern

 Websites

 

Telefonnummern

  • Ärztlicher Bereitschaftsdienst (ÄBD):
    116 117
  • HSMI:
    0800 5554666
     
  • InfoHotline Kurzarbeitergeld:
    0800 4555520

 

Die 3. Hand - Unterstützung für Familien

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