Stadt Reinheim
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Nr. 53/2023 - Vereinfachtes Umlegungsverfahren – „Ollenhauer Str. 13“

Bekanntmachung des Zeitpunktes der Unanfechtbarkeit der vereinfachten Umlegung nach § 83 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Gemarkung Georgenhausen Flur 1


Für das Vereinfachte Umlegungsverfahren - „Ollenhauer Straße 13“ ist der Beschluss über die vereinfachte Umlegung am 24.02.2022 unanfechtbar geworden.

Die Unanfechtbarkeit wird hiermit bekanntgemacht.

 

Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile ein. Die Geldleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist.

 

Der Beschluss über die vereinfachte Umlegung kann bis zur Berichtigung des Grundbuchs bei der Geschäftsstelle der Umlegungsstelle, im Rathaus der Stadt Reinheim, Cestasplatz 1 in

64354 Reinheim, während der Dienststunden von jedem eingesehen werden, der ein berechtigtes Interesse darlegt.

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Umlegungsstelle, dem Magistrat der Stadt Reinheim, Cestasplatz 1 in 64354 Reinheim, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

 

Reinheim, den 10.07.2023

 

M. Feick

Bürgermeister


 
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Adresse

Stadtverwaltung Reinheim 
Pressestelle
Cestasplatz 1
64354 Reinheim

 

E-Mail: gschieck@reinheim.de 

Ansprechpartner

Grit Schieck

Pressestelle

Tel. 06162 / 805-106
 

 

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