Stadt Reinheim
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Nr. 92/2020 - Gemeindewahl vom 6. März 2016


hier:       Feststellungen über ausscheidende und nachrückende Bewerber

Herr Roland Hohlfeld vom Wahlvorschlag der SPD hat sein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinheim mit Wirkung vom 17. November 2020 niedergelegt. Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) habe ich festgestellt, dass als nächste noch nicht berufene Bewerberin vom Wahlvorschlag der SPD Frau Gabi Hottes, Seestraße; 18, 64354 Reinheim an seine Stelle rückt.

Gegen diese Feststellungen kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter, Cestasplatz 1,  Raum 015, 64354 Reinheim, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Reinheim, den 30.11.2020 Fischer Gemeindewahlleiter
 
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Adresse

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Pressestelle
Cestasplatz 1
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