Stadt Reinheim
Stadt Reinheim

Nr. 90/2020 - Satzung zum Wirtschaftsplan 2021 der Stadtwerke Reinheim


Beschluss Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinheim hat in Ihrer Sitzung am 24. November 2020 folgenden Wirtschaftsplan der Stadtwerke Reinheim für das Wirtschaftsjahr 2021 beschlossen: I. Erfolgsplan Der Erfolgsplan schließt mit Erträgen in Höhe von                                                                         2.072.850,00 EURO bei Aufwendungen in Höhe von                                                     1.827.250,00 EURO mit einem Jahresüberschuss in Höhe von                                       245.600,00 EURO ab. II. Vermögensplan Der Vermögensplan schließt mit Einnahmen in Höhe von                                                                  1.990.700,00 EURO und Ausgaben in Höhe von                                                             1.990.700,00 EURO ausgeglichen ab. III. Kredite Der Gesamtbetrag der im Wirtschaftsplan 2021 aufzunehmenden Kredite wird auf 800.000,00 EURO festgesetzt. IV. Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden im Wirtschaftsjahr 2021 nicht festgesetzt. V. Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2021 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, beträgt 100.000,00 EURO. VI. Aufnahme von Krediten Die Betriebskommission, der Stadtwerke Reinheim wird gemäß § 103 Abs. 1 HGO i.V.m. § 7 Abs. 3 EigBGes ermächtigt, die im Rahmen dieses Wirtschaftsplanes beschlossenen Kredite nach wirtschaftlichen Grundsätzen aufzunehmen. VII. Stellenübersicht Es gilt die von der Stadtverordnetenversammlung Reinheim am 24. November 2020 beschlossene Stellenübersicht 2021. Reinheim, den 27. November 2020 Feick Bürgermeister  Im Anschluss an die Bekanntmachung am 04. Dezember 2020 liegt der Wirtschaftsplan 2021 der Stadtwerke Reinheim gemäß § 97 Abs. 5 HGO in der Zeit vom 07. Dezember 2020 bis einschließlich 15. Dezemberr 2020 im Betriebshof der Stadtwerke Reinheim, Kirchstraße 3, Zimmer „Willems“ (1. Stock) während den üblichen Dienststunden für 7 Tage öffentlich aus. Die allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung sind: Montags von 8.00 – 12.00 Uhr und von 13.30 - 18.00 Uhr dienstags - donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 15.30 Uhr freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr. Reinheim, den 27. November 2020 Der Magistrat der Stadt Reinheim Stadtwerke Reinheim Manuel Feick Bürgermeister
 
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