Stadt Reinheim
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Archiv Pressemitteilungen

In diesem Archiv finden Sie ältere Pressemitteilungen und Bekanntmachungen der Stadtverwaltung Reinheim.

Bekanntmachung 17.11.2020

Nr. 85/2020 - Sitzung des Ausschusses für Soziales-, Gesundheit-, Jugend,- Sport- und Kultur am Donnerstag, 03.12.2020, 19:30 Uhr

im Heinrich-Klein-Saal, Kulturzentrum Reinheim Sitzung-Nr.: SGJSK/033/2020 T a g e s o r d n u n g:  1. Haushaltsplan der Stadt Reinheim für das Haushaltsjahr 2021  2. Verschiedenes ...[mehr]


im Heinrich-Klein-Saal, Kulturzentrum Reinheim Sitzung-Nr.: SGJSK/033/2020

T a g e s o r d n u n g:

 1.

Haushaltsplan der Stadt Reinheim für das Haushaltsjahr 2021

 2.

Verschiedenes

Die Sitzung ist öffentlich. gez. Herr Hans Carl Menningmann Ausschussvorsitzende/r

Bekanntmachung 17.11.2020

Nr. 84/2020 - Winterdienst

Beseitigung von Schnee und Eis auf Gehwegen[mehr]


Die Stadt Reinheim weist auf die Straßenreinigungs-Satzung hin und bittet die Bevölkerung um besondere Beachtung in den Wintermonaten. § 10 - Schneeräumung Neben der allgemeinen Straßenreinigungspflicht haben die Verpflichteten bei Schneefall die Gehwege und Überwege vor ihren Grundstücken in einer solchen Breite von Schnee zu räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird. Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind sowohl die Eigentümer und Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke, als auch die Eigentümer und Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke zur Schneeräumung des Gehweges verpflichtet. Das Nähere, insbesondere die in Frage kommende Fläche, die Reihenfolge und den Zeitraum, in der die Verpflichtung zu erfüllen ist, kann der Magistrat in Durchführungsbestimmungen gebietsweise oder, soweit erforderlich, im Einzelfall regeln. Die vom Schnee geräumten Flächen vor den Grundstücken müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehende, benutzbare Gehfläche gewährleistet ist. Der später Räumende muss sich insoweit an die bestehende Gehwegrichtung vor den Nachbargrundstücken bzw. Überwegrichtung vom gegenüberliegenden Grundstück anpassen. Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang in einer Breite von mindestens 1,25 m zu räumen. Festgetretener oder auftauender Schnee ist ebenfalls, soweit möglich und zumutbar, aufzuhacken und abzulagern. Soweit den Verpflichteten die Ablagerungen des zu beseitigenden Schnees und der Eisstücke (Abs. 4) auf Flächen außerhalb des Verkehrsraumes nicht zugemutet werden kann, darf der Schnee auf Verkehrsflächen nur so abgelagert werden, dass der Verkehr möglichst wenig beeinträchtigt wird. Die Abflussrinnen müssen bei Tauwetter vom Schnee freigehalten werden. Die in vorstehenden Absätzen festgelegten Verpflichtungen gelten für die Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr. Sie sind bei Schneefall jeweils unverzüglich durchzuführen. § 11 - Beseitigung von Schnee- und Eisglätte Bei Schnee- und Eisglätte haben die Verpflichteten die Gehwege, die Überwege, die Zugänge zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang (§ 10 Abs. 3) derart und so rechtzeitig zu bestreuen, dass die Gefahren nach allgemeiner Erfahrung nicht entstehen können. Dies gilt auch für ,,Rutschbahnen". Bei Straßen mit einseitigem Gehweg findet für die Beseitigung von Schnee- und Eisglätte die Regelung des § 10 Abs. 1, Satz 2 und Satz 3 Anwendung. Bei Eisglätte sind Bürgersteige in voller Breite und Tiefe, Überwege in einer Breite von 2,00 m abzustumpfen. Noch nicht ausgebaute Gehwege und ähnliche, dem Fußgängerverkehr dienende, sonstige Straßenteile müssen in einer Mindesttiefe von 1,50 m, höchstens 2,00 m in der Regel an der Grundstücksgrenze beginnend, abgestumpft werden. § 10 Abs. 2 gilt entsprechend. Bei Schneeglätte braucht nur die nach § 10 zu räumende Fläche abgestumpft werden. Als Streumittel sind vor allem Sand, Splitt und ähnliches abstumpfendes Material zu verwenden. Asche darf zum Bestreuen nur in dem Umfang und in der Menge verwendet werden, dass eine übermäßige Verschmutzung der Geh- und Überwege nicht eintritt. Salz darf nur in geringen Mengen zur Beseitigung fest getretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden, wenn es keine Schwefelverbindungen oder andere schädliche Mittel enthält. Die Rückstände müssen nach ihrem Auftauen sofort beseitigt werden. Auftauendes Eis auf den in den Abs. 2 und 3 bezeichneten Flächen ist aufzuhacken und entsprechend der Vorschrift des § 10 Abs. 5 zu beseitigen. Beim Abstumpfen und Beseitigen von Eisteilen dürfen nur solche Hilfsmittel verwendet werden, die die Straßen nicht beschädigen. § 10 Abs. 7 gilt entsprechend. Der Winterdienst umfasst auch die Räumung von Verbindungs- und Überwegen. Die angrenzenden Grundstücke sind hier wie Eckgrundstücke zu behandeln. Weiter wird darauf hingewiesen, dass zu beseitigender Schnee und Eisstücke nicht auf die Fahrbahn, sondern auf Flächen außerhalb des Verkehrsraumes (z.B. Hofeinfahrt, Vorgarten) abzulagern sind. Zur Vermeidung von Sachschäden durch städtische Räum- und Streufahrzeuge während der Wintermonate wird gebeten, die Fahrbahn der Ortsstraßen weitgehend von parkenden Pkws freizuhalten. Feick Bürgermeister

Pressemitteilung 17.11.2020

Maulwurf Grabowski erobert Reinheim

Am Freitag (20.) ist bundesweiter Vorlesetag – und auch die Bücherei der Stadt Reinheim ist dabei. Auf Grund der Covid-Pandemie nicht mit einer Lesung mit einer Vielzahl von Kindern in der Bücherei, sondern digital. Lesen...[mehr]


Am Freitag (20.) ist bundesweiter Vorlesetag – und auch die Bücherei der Stadt Reinheim ist dabei. Auf Grund der Covid-Pandemie nicht mit einer Lesung mit einer Vielzahl von Kindern in der Bücherei, sondern digital. Lesen wird Bürgermeister Manuel Feick aus „Der Maulwurf Grabowski“, dem persönlichen Lieblingsbuch seiner Kindheit. „Die Geschichte von Luis Murschetz begeisterte mich schon damals. Gerne möchte ich diese schöne Erinnerung nun teilen“, freut sich Manuel Feick. Die Lesung wird am Freitag (20.) auf den öffentlichen Facebook-Seiten des Bürgermeisters, der Stadtbücherei und der Stadtverwaltung veröffentlicht.

Pressemitteilung 16.11.2020

Covid 19 – Wo kann ich mich testen lassen?

Das Virus greift weiter um sich und immer mehr Menschen stellt sich die Frage – Wo kann ich mich testen lassen! – und da wird es, gerade im ländlicheren Raum schwierig. Dies trifft auch auf Reinheim zu. Bei Weitem nicht alle...[mehr]


Das Virus greift weiter um sich und immer mehr Menschen stellt sich die Frage – Wo kann ich mich testen lassen! – und da wird es, gerade im ländlicheren Raum schwierig. Dies trifft auch auf Reinheim zu. Bei Weitem nicht alle ortsansässigen Arztpraxen haben noch die notwendigen personellen Voraussetzungen, Tests durchzuführen, sodass oft nur der Weg in eines der beiden südhessischen Testzentren führt. Ein Zentrum befindet sich in Darmstadt in der Bessunger Straße, ein anderes in Heppenheim. Lt. der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) sollte bei Anzeichen einer Erkrankung oder bei einer vermuteten Ansteckung in jedem Fall nicht gleich der Weg in eine Praxis oder ein Testzentrum führen. Vielmehr sollte der Hausarzt oder die allgemeine Rufnummer 116 117 kontaktiert werden. Ob ein Test sinnvoll ist, entscheidet dann ein Arzt. In jedem Fall kostenfrei getestet werden Reiserückkehrer aus Risikogebieten bis 10 Tage nach der Einreise. Die vorgeschriebene Quarantäne von 10 Tagen kann mit einem Test, der frühestens fünf Tage nach Rückkehr durchgeführt wird, damit verkürzt werden. Ebenfalls kostenfrei und freiwillig können sich Erziehungs- und Lehrkräfte in Hessen testen lassen. Arztpraxen, die diese Tests anbieten, sind auf der Internetseite der KVH unter https://www.kvhessen.de/fileadmin/user_upload/kvhessen/Mitglieder/Aktuelles_Corona/CORONA_Leitfaden_Arztsuche_SARS-CoV-2_Testung.pdf zu finden. Für Patienten, die sich in einer Arztpraxis haben testen lassen, regelt die Praxis die Abläufe und informiert diese darüber, wann und wie sie die Testergebnisse kommuniziert. Patienten, die sich in einem Koordinierungscenter der KVH haben testen lassen werden bei einem positiven Test vom Gesundheitsamt und bei einem negativen Test von der KVH per Brief oder SMS informiert. Allerdings kann es aufgrund des hohen Testaufkommens zu Verzögerungen kommen. „Uns ist bewusst, dass es in der jetzigen Situation nicht immer leicht ist, eine Praxis zu finden, die noch Tests durchführen kann, uns ist auch bewusst, dass es momentan aufgrund der Überlastung in den Gesundheitsämtern nicht immer möglich ist, Antworten zu bekommen. Wir bemühen uns aber nach wie vor, alle bei uns eingehenden Fragen möglichst umfassend zu beantworten“, sagt Bürgermeister Manuel Feick zur momentanen Situation. „Scheuen Sie sich nicht, anzurufen, wenn Fragen auftauchen. Wir versuchen, Ihnen bestmöglich zu helfen“, so Manuel Feick abschließend.

Bekanntmachung 16.11.2020

Online-Sprechstunde des Bürgermeisters

Die nächste Online-Sprechstunde steht auf dem Plan. Bürgermeister Manuel Feick steht für alle interessierten Reinheimerinnen und Reinheimer am 7. Dezember 2020 ab 17.00 Uhr wieder Rede und Antwort und beantwortet via Facebook...[mehr]


Die nächste Online-Sprechstunde steht auf dem Plan. Bürgermeister Manuel Feick steht für alle interessierten Reinheimerinnen und Reinheimer am 7. Dezember 2020 ab 17.00 Uhr wieder Rede und Antwort und beantwortet via Facebook wieder alle Fragen, die den Teilnehmern auf dem Herzen liegen. Um bei der Online-Sprechstunde dabei zu sein, einfach in Facebook einloggen und auf den Account Manuel Feick - Bürgermeister der Stadt Reinheim gehen. Dort startet pünktlich 17.00 Uhr das Live-Video zur Sprechstunde. Für Personen ohne Facebook-Account besteht die Möglichkeit, das vollständige Video im Nachgang über die Seite https://www.facebook.com/manuel.feick.reinheim.de/ anzuschauen. „Ich freue mich auch dieses Jahr wieder auf viele interessante Fragen, die ich gerne beantworten werde“, so Bürgermeister Manuel Feick im Hinblick auf die nächste Sprechstunde.

Pressemitteilung 16.11.2020

Laternenfest mal anders

…. unter diesem Motto trotzten die Reinheimer Betreuungseinrichtungen dem Coronavirus und hatten jede Menge Ideen, um den Kindern einen, wenn auch etwas anderen, Sankt Martinstag zu bescheren. Schauen wir doch mal in die...[mehr]


…. unter diesem Motto trotzten die Reinheimer Betreuungseinrichtungen dem Coronavirus und hatten jede Menge Ideen, um den Kindern einen, wenn auch etwas anderen, Sankt Martinstag zu bescheren. Schauen wir doch mal in die einzelnen Betreuungseinrichtungen und auf die tollen Ideen, die von den Erzieherinnen und Erziehern mit den Kindern umgesetzt wurden. Beginnen wir bei den Kleinsten – in den Kinderkrippen: „Unterm Regenbogen“ feierte jede Gruppe individuell und gemütlich ihr Laternenfest, die Geschichte vom Sankt Martin wurde erzählt und bildlich dargestellt, Laternenlieder wurden gehört.  Die Laternen haben die Kinder mit nach Hause bekommen, um so vielleicht mit ihren Eltern und Geschwistern noch eine kleine Runde drehen zu können. Und damit es im Anschluss etwas zum Aufwärmen gibt, bekam jedes Kind einen Rezeptvorschlag für einen Kinderpunsch und einen Gewürzteebeutel mit nach Hause.
In der Kinderkrippe Georgenhausen wurde eine Lichterzeitung für die Kinder und ihre Eltern erstellt und kleine Laternen gebastelt, die alle Kinder mit nach Hause bekommen haben. Die Krippenkinder aus der Sterntaler-Gruppe im Zauberwald feierten das Lichterfest im Gruppenraum, zogen mit ihren Eulen durch den Raum und tanzten zu den abgespielten Laternen-Liedern. Auch die größeren Kinder in der Kita Zauberwald haben natürlich ihr Laternenfest gefeiert – in der Drachengruppe haben die Vorschulkinder das St. Martins-Stück vorgeführt, für alle Kinder der Einrichtung gab es eine St. Martin-Mitmachgeschichte und ein Laternenumzug durch den dunklen Flur mit Laternenliedern aus der Musikbox durfte natürlich auch nicht fehlen. Bei den Krokos gab es einen gemütlichen Sitzkreis. Dabei durfte jedes Kind seine Laterne präsentieren, die Geschichte "St. Martin und der kleine Bär" wurde vorgelesen, es wurden Laternenlieder gehört und nach einem Bewegungsspiel gab es Brezel Kinderpunsch. Auch bei „Zottels“ war was los: beim gemütlichen Sitzkreis mit Laternen wurden Laternenlieder angehört, die Jüngeren führten den „Vorschulis“ das Fingerspiel "Meine Laterne vor", die „Vorschulis“ revanchierten sich dann mit dem Fingerspiel „St. Martin".  Dann gab es ein Mini- Theaterstück der Gruppenerzieher, eine Erzählrunde zum Thema teilen und es wurde vorgelesen. Zu guter Letzt hat sich schon mal der Wichtel "Razzefazz" für die Vorweihnachtszeit angekündigt. Gehen wir nun einen Stadtteil weiter und schauen, was im Gockert los war: Hier haben die Kinder bereits im Vorfeld Laternen gebastelt, in den Morgenkreisen wurden die Texte einiger Laternenlieder vorgelesen und die Melodien mit den Kindern einstudiert. Das Laternenfest wurde dann in den drei Stammgruppen gefeiert. Die Laternenlieder wurden gesummt und die Laternen in den Gruppen zum Erleuchten gebracht. Zu Laternen- und Herbstliedern von der CD ließen sich die Kinder Laugenbrezeln schmecken. Danach gab es gruppenweise einen kleinen Laternenspaziergang auf dem großen Außengelände der Einrichtung. Am Ende des Tages bekam jedes Kind seine Laterne mit nach Hause. Unsere Reise geht nun weiter nach Spachbrücken. Hier wurde das Laternenfest in den zwei Gruppenräumen gefeiert. Es wurden Monsterlaternen gebastelt, die an St. Martin im abgedunkelten Raum angezündet wurden und den Raum erhellten. Ein Bilderbuch zur Geschichte von Sankt Martin wurde vorgelesen und anschließend mit den Kindern besprochen. Außerdem gab es Hefebrötchen und Kinderpunsch. Und schon sind wir mit einem kurzen Sprung in der Kernstadt … … und da bei einem Laternenfest „to go“ in der Goldmann-Kita.  Hier wurden Tüten gebastelt und mit jeder Menge St. Martins-Zubehör gefüllt. Darin versteckt waren die Geschichte vom Sankt Martin, Laternenmandalas, ein Glas mit Material zum Gestalten einer Laterne, ein Becher mit Zutaten für einen Kinderpunsch und eine Hefe-Martinsgans. Diese Tüte haben die Kinder mit nach Hause bekommen und konnten bis St. Martin die Laterne gestalten und diese dann mit in den Kindergarten bringen. Die vorletzte Station unserer St. Martins-Reise ist die Kita Am Stadtpark. Hier wurden mit den Kindern in den Gruppen Windlichter gestaltet, die zu kleinen Glückslichtern für zu Hause wurden. Bevor diese allerdings den Weg in die Kindergartentaschen fanden, wurden sie am St. Martinstag in den Gruppen angezündet. Dazu gab es auch in dieser Einrichtung die Martinsgeschichte – einfach und kindgerecht erklärt – vor allem, wie wichtig es ist, gegenseitig zu helfen und zu teilen. Danach wurden Laternenlieder abgespielt und beim gemeinsamen Essen gab es für alle Kinder ein Schokohörnchen. Und schon sind wir an der Endstation unserer „Laternenfest-Reise“ angekommen und machen einen letzten Halt im Kindergarten Ueberau. Im Vorfeld von St. Martin wurden mit den Kindern Laternen gebastelt, das Fest selbst wurde in den einzelnen Gruppen gefeiert. In der grünen Gruppe erzählte ein Kind die St. Martins Geschichte, danach wurde diese als Rollenspiel von den Kindern nachgespielt. Es gab Ausmalbilder zu St. Martin und die Frühstückstüten für die Brezeln wurden gestaltet. Danach bekam jedes Kind in gemütlicher Erzählrunde einen Teil einer großen Brezel. In der blauen Gruppe wurde die St. Martins Geschichte erzählt und danach in einem Mitmachtheaterstück mit den Kindern und Figuren nachgespielt. Außerdem gab es ein St. Martins Quiz und eine Gesprächsrunde über das Teilen. Es wurden Martinsbilder gemalt, Brezeln geteilt und die Tüten für die Brezelstücke gestaltet. Beim Teilen der Brezeln wurde auch an die Kinder gedacht, die nicht im Kindergarten waren. Diesen wurde ein Stück der großen Brezel nach Hause gebracht, um ihnen zu zeigen, dass wir an sie denken. „Ich bin begeistert, welche Ideen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Betreuungseinrichtungen zu diesem, in diesem Jahr notwendigen etwas anderen, Laternenfest hatten und wie diese in den einzelnen Einrichtungen umgesetzt wurden“, stellt Bürgermeister Manuel Feick hoch erfreut mit, als er von den Aktivitäten erfuhr. „Das zeigt mir, dass unsere Erzieherinnen und Erzieher mit Herz und Seele ihren Beruf lieben“, so Manuel Feick abschließend.

Bekanntmachung 13.11.2020

Nr. 83/2020 - Kommunalwahl am 14. März 2021

Am 14. März 2021 findet die Kommunalwahl statt. Die Stadt Reinheim benötigt noch Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für den ehrenamtlichen Dienst in den Wahllokalen. Interessierte wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger werden...[mehr]


Am 14. März 2021 findet die Kommunalwahl statt. Die Stadt Reinheim benötigt noch Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für den ehrenamtlichen Dienst in den Wahllokalen. Interessierte wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, mit der Verwaltung Kontakt aufzunehmen. Ansprechpartner sind Herr Fischer und Herr Martin, Telefon 805-201 oder 805-202. Feick Bürgermeister


Pressemitteilung 09.11.2020

Stadt Reinheim trotz Pandemie finanziell stabil – Maßnahmen zeigen Wirkung

Die Corona-Pandemie hat Auswirkungen auf unser gesamtes Leben. Soziale Kontakte sind beschränkt und belasten Menschen in vielerlei Hinsicht und das in allen Altersgruppen. Hinzu kommen weitere Einschränkungen im Berufs- und...[mehr]


Die Corona-Pandemie hat Auswirkungen auf unser gesamtes Leben. Soziale Kontakte sind beschränkt und belasten Menschen in vielerlei Hinsicht und das in allen Altersgruppen. Hinzu kommen weitere Einschränkungen im Berufs- und Erwerbsleben, der Freizeitgestaltung, bis hin zum Ehrenamt und weiteren Aspekten. Auch die finanziellen Auswirkungen auf die Menschen sind spürbar und erfordern intensive Anstrengungen, um diesen entgegenzuwirken. Als erste Kommune im Landkreis Darmstadt-Dieburg hat Bürgermeister Manuel Feick bereits am 23. März 2020, also wenige Tage nach Pandemieausbruch, eine so genannte freiwillige Haushaltssperre für alle städtischen Bereiche erlassen. Bei einer normalen Haushaltssperre, die seitens des Parlaments zu erlassen ist, dürfte die Stadt nur noch Ausgaben leisten, zu der sie gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist, was zwangsläufig zu einem Stillstand führt, der gerade in Zeiten wie diesen das Gewerbe und den Handel noch mehr belastet hätte. Auch Stadtentwicklung wäre nicht mehr möglich gewesen. Diese freiwillige Haushaltssperre hat dazu geführt, dass alle städtischen Abteilungen Ausgaben so geprüft haben, als wäre eine parlamentarische Haushaltssperre erlassen worden. Dennoch konnten in dieser Zeit sinnvolle Arbeiten durchgeführt werden, wie zum Beispiel das Anlegen von Räumlichkeiten der Betreuungseinrichtungen in der Zeit, als diese geschlossen werden mussten, oder eben Verschönerungsarbeiten an Friedhofsgebäuden. Auch im personellen Bereich wurden massive Einschränkungen vorgenommen. Mit Ausnahme des Betreuungsbereiches und einer Stelle in der Finanzverwaltung wurden keine offenen Stellen besetzt. Letztere sogar zwei Monate später als geplant und nur, weil hier zwingend eine Einarbeitung erforderlich ist. Dies erklärt unter anderem auch die Tatsache, dass Grünschnitt nicht in der üblichen zeitlichen Taktung vorgenommen werden konnte. In Summe wurden durch diese Maßnahme über eine halbe Million Euro gespart. Diese Einsparungen, verbunden mit einer Gewerbesteuersonderzahlung, werden dazu führen, dass unsere Stadt Reinheim trotz enormer Ertragsausfälle kein negatives Ergebnis im Jahresabschluss zum 31.12.2020 ausweisen muss. Bürgermeister Feick sagt dazu: „Die Mehrbelastungen sind deutlich zu spüren, doch die sehr frühzeitig eingeleiteten Maßnahmen zeigen Erfolg. Sie werden in Kraft bleiben, bis sich auch die finanzielle Lage der Städte und Gemeinden wieder stabilisiert hat, denn durch diese Maßnahmen vermeiden wir auch Mehrbelastungen für die Bürgerinnen und Bürger, die gerade jetzt besondere finanzielle Sicherheit benötigen“. „Besonders hilft uns in dieser auch finanziell angespannten Zeit, dass wir im Haushaltsjahr 2019 durch eine grundsätzlich sehr um- und vorsichtige sowie sparsame Haushaltsführung im Ergebnis über 1 Million Euro Reinheimer Steuergelder gespart haben. Das zeigt die grundsätzliche Arbeitsweise verbunden mit der Tatsache, dass wir unsere Verbindlichkeiten weiter konsequent abgebaut haben und das sogar mit einer Sondertilgung. Wenigstens ein gutes Zeichen, in dieser schwierigen und belastenden Zeit.“ so Manuel Feick abschließend.

Pressemitteilung 09.11.2020

Reinheim will neue Klimaschutzmaßnahmen setzen

Der Klimawandel betrifft die Städte in besonderer Weise. Er wirkt sich auf das Bioklima aus und damit auf die Gesundheit der Menschen. Schon aus diesem Grund ist enorm wichtig, sich einer der größten Herausforderungen, nämlich...[mehr]


Der Klimawandel betrifft die Städte in besonderer Weise. Er wirkt sich auf das Bioklima aus und damit auf die Gesundheit der Menschen. Schon aus diesem Grund ist enorm wichtig, sich einer der größten Herausforderungen, nämlich dem Klimawandel, zu stellen und unsere Stadt an diesen auch anzupassen. Insbesondere die von Menschenhand verursachten CO2-Emissionen müssen reduziert werden. Die Stadt Reinheim verfasst aktuell einen umfassenden Klimabericht. Darin enthalten sind eine Vielzahl großer und sehr nachhaltiger Projekte, die in der Vergangenheit umgesetzt wurden. Angefangen von Renaturierungen von Bachläufen bis zu enorm umfangreicher energetischer Sanierung städtischer Infrastruktur. Auch ein Klimaschutzkonzept soll noch in diesem Jahr beauftragt werden. „Wir erwarten uns davon einerseits ein Zeugnis in Bezug auf unseren bisherigen Weg und andererseits einen Leitfaden, wo wir uns noch verbessern können. Im Detail geht es uns um die Entwicklung einer umfassenden klimapolitischen Strategie für die nächsten Jahre“, so Bürgermeister Feick zu seiner Erklärung über dieses Verfahren. Im neuen Haushalt hat Feick bereits eine siebenstellige Summe vorgesehen, um weitere Klimaaspekte zu realisieren. Austausch von LED-Straßen-, und Hallenbeleuchtung, Errichtung einer Photovoltaikanlage auf einem großen städtischen Gebäude, energetische Sanierungsmaßnahmen an städtischer Infrastruktur und gleich mehreren Gebäuden, neue Elektro-Ladesäulen, Solar-LED-Beleuchtung an gesonderten Orten, sinnvolle Bepflanzungen im Stadtgebiet sind die geplanten Investitionen für 2021. Reinheim entwickelt aktuell ein fast 70.000 Quadratmeter großes Neubaugebiet. Schon von Beginn an war klar, dass auch hier eine Klimaschutzentwicklung realisiert werden soll. In einem äußerst intensiven Prüfungsprozess wurden in den letzten Monaten mehrere Gespräche mit Fach- und Aufsichtsbehörden geführt, ebenso mit Fachplanern und Energieversorgern. Viele gute Ideen kamen dabei heraus, angefangen von Zisternen zum Sammeln von Regen, sinnvolle Beleuchtung, Gebäudeausrichtung, Energiespeicher und einiges mehr. Auch ins Detail wurde geschaut. So sollen ferner gesundheitliche Beeinträchtigungen der Bürgerinnen und Bürger durch Hitzebelastungen im bebauten und unbebauten Bereich verhindert werden. Es gilt, die ökologischen Systeme der Gewässer auch bei veränderten Niederschlagscharakteristiken zu stabilisieren, um ein häufigeres Überlaufen der Mischwasserkanalisation und die daraus resultierende Verschmutzung der Gewässer zu verhindern. Auch Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten in Natur- und Freiräumen sind zu sichern, eine gute Erreichbarkeit neuer Siedlungsflächen mit dem ÖPNV ist zu gewährleisten. „Alle diese Aspekte werden auch in den Bebauungsplan einfließen“, versichert der Bürgermeister. „Darüber hinaus wird es aber schwer“, stellt Manuel Feick resümierend fest und fügt hinzu, dass eben gesetzliche Grundlagen nun mal gesetzliche Grundlagen sind. Diese zu verändern ist Sache des Gesetzgebers, genauso wie das Schaffen von finanziellen Anreizen, denn sowas kann eine Kommune nicht auch noch finanziell stemmen. Wohnen ist nach Auffassung des Bürgermeisters ein Grundrecht, daher muss es auch bezahlbaren Wohnraum geben. Aufgezwungene Maßnahmen wie zum Beispiel eine Verpflichtung zum Bau eines KfW40PLUS – Gebäudes ist nun mal finanziell für die wenigsten Bauherren möglich. Reinheim will daher keinerlei Verfahren einleiten, die im Nachgang rechtlich nicht haltbar sind. „Wir schreiben fest, was möglich und finanzierbar ist und beraten die Menschen darüber hinaus über unsere städtische Energieberatung intensiv, geben somit Hilfen und hoffen, auch dadurch einen noch höheren Standard zu erreichen, um möglichst nahe an die CO2-Neutralität zu kommen. Aus diesem Grund führen wir auch Gespräche mit Energieversorgern um einen zentralen Energiespeicher zu realisieren. „Der Anreiz für eine Photovoltaik-Anlage dürfte damit deutlich wachsen für die Bauherren“. Aber auch hier muss eine Kommune sehr vorsichtig sein, um nicht Wettbewerbsverzerrung zu betreiben. Die Menschen aufklären, informieren und begeistern für eine sinnvolle Bebauung und dabei die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Bauherren nicht so strapazieren, das Finanzierung nicht mehr möglich sind, ist die Herangehensweise der städtischen Abteilungen. „Rechtlich sicher und nachhaltig zukunftsweisend als gemeinsamer Weg zwischen Baulandverkäufer und zukünftigem Bauherren, das ist hier unser Weg, zumindest, bis der Gesetzgeber die rechtlichen Grundlagen und Fördermöglichkeiten nicht noch mehr verbessert hat. Denn bezahlbares Wohnen muss möglich sein, gemeinsam mit Klimaschutzzielen“, so Manuel Feick

Pressemitteilung 09.11.2020

Verwaltung erweitert digitales Angebot deutlich

Viele unterschiedliche Informationsplattformen gehören mittlerweile zum festen Bestandteil im Großteil der Haushalte, selbstverständlich auch hier in Reinheim. Dies sind neben den alt bekannten Print-Medien, da in erster Linie...[mehr]


Viele unterschiedliche Informationsplattformen gehören mittlerweile zum festen Bestandteil im Großteil der Haushalte, selbstverständlich auch hier in Reinheim. Dies sind neben den alt bekannten Print-Medien, da in erster Linie die Reinheimer Nachrichten, zunehmend auch die Social-Media-Plattformen wie Facebook, Instagram, Youtube und viele andere. Auch und gerade in der jetzigen Zeit der Covid-19-Pandemie bieten diese Kanäle ein breites Spektrum der Informationsmöglichkeiten, auch bei der Stadt Reinheim. Wurden Facebook und Co noch vor kurzem dazu genutzt, aktuelle Pressemeldungen rund um die Verwaltung zu veröffentlichen, Kulturveranstaltungen zu bewerben und neue Projekte bekannt zu machen, dienen diese Plattformen neben der Internetseite der Stadt Reinheim mittlerweile als Hauptinformationsfenster. Kommunikation, Interaktion und schnelle Information und Transparenz sind die vorrangigen Ziele unserer Social-Media-Präsenz.
Dabei gehören zu unserer Zielgruppe alle Reinheimerinnen und Reinheimer, aber auch alle anderen, die sich über unsere lebendige, offene, lebenswerte Stadt informieren möchten. Hier nun ein kleiner Überblick, wo wir in den Sozialen Medien zu finden sind: Facebook https://www.facebook.com/StadtverwaltungReinheimhttps://www.facebook.com/manuel.feick.reinheim.dehttps://www.facebook.com/Hofgut.Reinheimhttps://www.facebook.com/stadtbuecherei.reinheim Link zur Datenrichtlinie von Facebook: www.facebook.com/policy.php Youtube www.youtube.com -> Stadt Reinheim
Link zur Datenschutzerklärung von YouTube: www.google.de/intl/de/policies/privacy/ Instagram https://www.instagram.com/stadtverwaltung_reinheim
Link zur Datenschutzrichtlinie von Instagram: https://help.instagram.com/155833707900388 Neben diesen Plattformen sind eine Menge Informationen zu allen Themen rund um die Stadt Reinheim auf der Internetseite www.reinheim.de zu finden. „Mir ist es sehr wichtig, dass wir auf möglichst vielen Wegen, so viele Reinheimerinnen und Reinheimer wie möglich erreichen“, sagt Bürgermeister Manuel Feick zur Vielzahl der Angebote.

Pressemitteilung 09.11.2020

Kontaktlose Rückgabe rund um die Uhr

Seit Anfang November ist ein Rückgabekasten vor der Stadtbücherei aufgestellt. Hier können Leserinnen und Leser in der Zeit von montags 10:00 Uhr bis freitags 10:00 Uhr entliehene Medien kontaktlos zurückgeben, ohne dabei an die...[mehr]


Seit Anfang November ist ein Rückgabekasten vor der Stadtbücherei aufgestellt. Hier können Leserinnen und Leser in der Zeit von montags 10:00 Uhr bis freitags 10:00 Uhr entliehene Medien kontaktlos zurückgeben, ohne dabei an die Öffnungszeiten gebunden zu sein. Das Prinzip ist einfach: Klappe auf und entliehene Bücher, DVDs oder CDs einlegen und fertig. Dank ausgefeilter Technik fallen die Medien weich auf eine gefederte Platte. Einzig Spiele können auf diesem Wege nicht zurückgegeben werden. Die Idee schlummerte in Büchereileitung Stefanie Kary schon lange, bietet die Rückgabemöglichkeit doch einen erheblichen Servicevorteil für Leser. Anstoß nun gab der erste Corona-bedingte Lockdown im Frühjahr und die damit einhergehende Schließung der Bücherei. Zu dem Zeitpunkt waren weit über 5000 Medien entliehen und es gab für Leser keine Möglichkeit, diese zurückzugeben. Ein Glücksfall war zu diesem Zeitpunkt die Ausschreibung des Deutschen Bibliotheksverbandes, die Stadtbücherei bewarb sich um Fördermittel und bekam im Spätsommer die Zusage. Bürgermeister Manuel Feick freut sich mit dem Bücherei-Team: „Die Ausschreibung kam zum richtigen Zeitpunkt und dass wir gewonnen haben ist großartig. Die Bedienung des Rückgabekastens ist kinderleicht“. Der Rückgabekasten wird täglich geleert, die dort vorgefundenen Medien werden zurückgebucht.

Pressemitteilung 04.11.2020

Wir geben den Ton ab - das etwas andere Kreativprojekt

Da der Töpferkurs der Reinheimer Kinder- und Jugendförderung in diesem Jahr aufgrund der aktuellen Coronamaßnahmen nicht wie geplant stattfinden kann, haben wir uns gedacht: „Wenn die Kinder nicht zu uns kommen können, muss der...[mehr]


Da der Töpferkurs der Reinheimer Kinder- und Jugendförderung in diesem Jahr aufgrund der aktuellen Coronamaßnahmen nicht wie geplant stattfinden kann, haben wir uns gedacht: „Wenn die Kinder nicht zu uns kommen können, muss der Ton zu den Kindern kommen“, sagt Stadtjugendpflegerin Jutta Kirsch. In der Zeit vom 16. bis 20. November können Kinder und ihre Eltern telefonisch ihre Tonbestellung im Büro der Kinder- und Jugendförderung anmelden. Das Material kann  dann in der Woche vom 23. bis 27. November nach terminlicher Absprache im Jugendzentrum abgeholt werden. Je nach Tonmenge kann der Preis zwischen 4€ und 8€ betragen. Zum Brennen werden die Kunstobjekte dann wiederum in das Jugendzentrum gebracht. „Auf diese Weise können Kinder trotz der momentanen Einschränkungen ihre kleinen Weihnachtsideen verwirklichen“, freut sich Bürgermeister Manuel Feick. Wer Interesse an diesem Angebot hat und weitere Informationen zum Ablauf erhalten möchte, kann sich mit Stadtjugendpflegerin Jutta Kirsch unter der Telefonnummer 805610 im Jugendzentrum in Verbindung setzen, oder per mail unter jkirsch@reinheim.de.

Bekanntmachung 04.11.2020

Nr. 82/2020 - Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses am Dienstag, 17.11.2020, 19:30 Uhr

im Heinrich-Klein-Saal, Kulturzentrum Reinheim Sitzung-Nr.: HFW/043/2020 T a g e s o r d n u n g:  1. Waldwirtschaftsplan 2021 der Stadt Reinheim (Beratung gemeinsam mit BVSUL-Ausschuss)  2. ...[mehr]


im Heinrich-Klein-Saal, Kulturzentrum Reinheim Sitzung-Nr.: HFW/043/2020

T a g e s o r d n u n g:

 1.

Waldwirtschaftsplan 2021 der Stadt Reinheim (Beratung gemeinsam mit BVSUL-Ausschuss)

 2.

Wirtschaftsplan der Stadtwerke Reinheim für das Wirtschaftsjahr 2021

 3.

Neufassung der ZAW-Verbandssatzung

 4.

Winterdienst - Änderung der Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Reinheim,
Antrag der FWG-Fraktion vom 02.11.2020

 5.

Bericht Senio

 6.

Verschiedenes

Die Sitzung ist öffentlich. gez. Herr Felix Schäfer Ausschussvorsitzende/r

Bekanntmachung 04.11.2020

Nr. 81/2020 - Sitzung des Ausschusses für Bau-, Verkehr-, Stadtentwicklung,- Umwelt- und Landwirtschaft am Montag, 16.11.2020, 19:30 Uhr

in der Mehrzweckhalle Spachbrücken Sitzung-Nr.: BVSUL/039/2020 T a g e s o r d n u n g:  1. Bauleitplanung der Stadt Reinheim Aufstellung des Bebauungsplanes "R 37 Altstadt", 7. Änderung in der...[mehr]


in der Mehrzweckhalle Spachbrücken Sitzung-Nr.: BVSUL/039/2020

T a g e s o r d n u n g:

 1.

Bauleitplanung der Stadt Reinheim
Aufstellung des Bebauungsplanes "R 37 Altstadt", 7. Änderung in der Gemarkung Reinheim
hier:       Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes "R 37 Altstadt", 7. Änderung i. V. m. § 13a BauGB

 2.

Bauleitplanung der Stadt Reinheim/Aufstellung des Bebauungsplanes "Bürgerhaus Georgenhausen / Zeilhard" sowie 16. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) in der Gem. Zeilhard; a) Behandlung der eingegangenen Anregungen aus der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden u. sonstigen Träger öffentl. Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB; b) Feststellungsbeschluss zur 16. Änderung des rechtswirksamen FNP; c) Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

 3.

Bebauungsplan "Am Tränkelberg"
Beschluss über die öffentliche Auslegung

 4.

Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften "Nordwest III"
a) Fassung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b) Beauftragung der Verwaltung mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öfffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

 5.

Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan der Stadt Reinheim - 17. Änderung

 6.

Baugebiet Nordwest III klimaneutral und für alle entwickeln.
Antrag der Fraktion Reinheimer Kreis vom 05.10.2020

 7.

Verschiedenes

 

 

Die Sitzung ist öffentlich. gez. Herr Thomas Knöll Ausschussvorsitzende/r

Bekanntmachung 04.11.2020

Nr. 80/2020 - Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinheim am Dienstag, 24.11.2020, 20:00 Uhr

in der Mehrzweckhalle Spachbrücken Sitzung-Nr.: STVV/043/2020 T a g e s o r d n u n g:  1. Einwände zum Protokoll vom 27.10.2020  2. Bericht des Magistrats  3. Neufassung der...[mehr]


in der Mehrzweckhalle Spachbrücken Sitzung-Nr.: STVV/043/2020

T a g e s o r d n u n g:

 1.

Einwände zum Protokoll vom 27.10.2020

 2.

Bericht des Magistrats

 3.

Neufassung der ZAW-Verbandssatzung

 4.

Wirtschaftsplan der Stadtwerke Reinheim für das Wirtschaftsjahr 2021

 5.

Waldwirtschaftsplan 2021 der Stadt Reinheim

 6.

Bebauungsplan "Am Tränkelberg"
Beschluss über die öffentliche Auslegung

 7.

Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan der Stadt Reinheim - 17. Änderung

 8.

Bauleitplanung der Stadt Reinheim
Aufstellung des Bebauungsplanes "R 37 Altstadt", 7. Änderung in der Gemarkung Reinheim
hier:       Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes "R 37 Altstadt", 7. Änderung i. V. m. § 13a BauGB

 9.

Bauleitplanung der Stadt Reinheim/Aufstellung des Bebauungsplanes "Bürgerhaus Georgenhausen / Zeilhard" sowie 16. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) in der Gem. Zeilhard; a) Behandlung der eingegangenen Anregungen aus der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden u. sonstigen Träger öffentl. Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB; b) Feststellungsbeschluss zur 16. Änderung des rechtswirksamen FNP; c) Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

 10.

Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften "Nordwest III"
a) Fassung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b) Beauftragung der Verwaltung mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öfffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

 11.

Baugebiet Nordwest III klimaneutral und für alle entwickeln.
Antrag der Fraktion Reinheimer Kreis vom 05.10.2020

 12.

Winterdienst - Änderung der Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Reinheim,
Antrag der FWG-Fraktion vom 02.11.2020

Die Sitzung ist öffentlich. gez. Herr Dr. Wolfgang Schmidt Stadtverordnetenvorsteher

Pressemitteilung 03.11.2020

Neustart Kultur in Reinheim verschoben

Umfangreich wurde ein „Neustart Kultur“ in Reinheim vorbereitet. In Abstimmung mit den Besuchern, die seit Monaten bereits Eintritts- und Abo-Karten haben und den Künstlern, die ihr Programm deutlich kürzen und inhaltlich ändern...[mehr]


Umfangreich wurde ein „Neustart Kultur“ in Reinheim vorbereitet. In Abstimmung mit den Besuchern, die seit Monaten bereits Eintritts- und Abo-Karten haben und den Künstlern, die ihr Programm deutlich kürzen und inhaltlich ändern mussten wurde ein völlig neuartiges Veranstaltungskonzept für das Reinheimer Kulturprogramm im Hofgut erarbeitet. Anstatt einem Auftritt pro Abend waren jeweils zwei zeitlich verkürzte Auftritte der Künstler vorgesehen. Somit hätten zweimal pro Abend je 70 Personen ein verkürztes Kulturprogramm erleben können. Die Besucher zeigten sich sehr flexibel und teilten sich auf die beiden Termine, die jeweils um 18:00 und 20:30 Uhr beginnen sollten, auf. Ein Theaterabend des TourneeTheaters Stuttgart, insgesamt fünf Auftrittstermine des Bauchredners Tim Becker und vier Kabaretttermine von Elisabeth Heinemann wären die Premiere des neuen Veranstaltungskonzeptes gewesen. Nach den Beschlüssen von Bund und Land dürfen jedoch vorerst im Novenber, keine Kulturveranstaltungen stattfinden. Somit ist auch der „Neustart Kultur“ in Reinheim erstmal verschoben. Kulturamtsleiter Uwe Vogel kann die aktuellen Einschränkungen nicht nachvollziehen: „Ja, es sind weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie erforderlich. Aber ob die mit sehr gut durchdachten Hygienekonzepten geplanten Kulturveranstaltungen geeignet sind das Virus zu verbreiten darf stark bezweifelt werden. Ich denke es ist ein Unterschied, ob in irgendwelchen Kellern Fetischpartys stattfinden, oder ob die seit Jahren renommierten Kulturveranstalter gut durchdachte Programme anbieten, die auch im Hinblick auf den Schutz der Besucher bestmögliche Vorkehrungen getroffen haben! Es ist absolut nicht nachvollziehbar, dass die Kultureinrichtungen mit Bordellen, Spaßbädern und Saunen unter dem Begriff „Freizeitgestaltung“ zusammengefasst und einfach lahm gelegt werden. Selbstverständlich werden gemäß der Verordnungslage auch im Kulturzentrum Hofgut Reinheim alle Veranstaltungen abgesagt. „Ich kann den Frust meiner Mitarbeiter gut verstehen, aber der Schutz der Bevölkerung hat jetzt in jeder Hinsicht Vorrang“, so Bürgermeister Manuel Feick. „Wir müssen jetzt an vielen Stellen schmerzliche Maßnahmen treffen und hoffen, dass wir damit erfolgreich die Pandemie bekämpfen können und bald wieder die Möglichkeiten haben in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens die Einschränkungen zu lockern.“

Pressemitteilung 03.11.2020

Der Bürgermeister gibt einen Überblick über laufende Maßnahmen

Ich möchte Ihnen heute gerne einen Überblick geben, welche Maßnahmen in den unterschiedlichsten Bereichen der Stadtverwaltung momentan in Bearbeitung sind: Brückensanierung: Für die Sanierung der Brücke am Cestasplatz...[mehr]


Ich möchte Ihnen heute gerne einen Überblick geben, welche Maßnahmen in den unterschiedlichsten Bereichen der Stadtverwaltung momentan in Bearbeitung sind:Brückensanierung: Für die Sanierung der Brücke am Cestasplatz läuft die Ausschreibung. Der Submissionstermin findet in der 45. KW statt. An der Brücke in der Steinstraße haben die Bauarbeiten planmäßig begonnen. Der Brückenkörper wurde im Fahrbahnbereich freigelegt. Die Betonstrahlarbeiten am Brückenkörper haben bis auf die Flügelwände stattgefunden. Derzeit wird die Betonsanierung durchgeführt.  Straßensanierung: In der Ollenhauer Straße läuft der Straßenbau im 2. Bauabschnitt planmäßig. Aktuell werden die Rinnen und Gehwege hergestellt. Der Termin für die Asphaltarbeiten ist für Ende November geplant. Die Arbeiten liegen im Zeitplan. Die Entwurfsplanung für die Sanierung der südlichen Darmstädter Straße – B426 -  ist abgeschlossen, die Stellungnahmen der (Verkehrs)-Behörden wurden eingeholt, eine Anliegerversammlung wurde durchgeführt, der Förderantrag wurde fristgerecht eingereicht.
Momentan erfolgt die Ausführungsplanung für Kanal, Trinkwasserleitung und Straßenbau. Die Projektübergabe an Hessen Mobil (für Ausschreibung und Vergabe) ist für Anfang November 2020 vorgesehen. Die Ausschreibung und Planung für die Straße Ueberau – Hundertmorgen befindet sich in der Vorbereitung. Ein Ausführungstermin steht derzeit noch nicht fest. Kanalsanierung: Die Arbeiten im Rahmen der Kanalreparatur 2019/2020 sind abgeschlossen. Lediglich die Abnahmeinspektion steht noch aus. Der Auftrag für die Kanalrenovierung 2020 in Georgenhausen und Zeilhard ist vergeben. Der geplante Baubeginn für die geschlossene Kanal-Renovierungsmaßnahme ist für Mitte/Ende November vorgesehen. Die TV-Befahrung im Rahmen der Kanal-TV-Inspektion 2020 nach der Abwassereigenkontrollverordnung wurden für weite Teile der Kernstadt durchgeführt und sind abgeschlossen. Die Ergebnisauswertung steht noch aus.   Die Kanalreparatur 2020 in den Wasserschutzzonen Reinheim und Ueberau wurden vergeben. Der Baubeginn erfolgt kurzfristig. Sanierung Teichscheune: Gemäß Magistratsbeschluss wurde der Auftrag für Gerüstbauarbeiten gekündigt. Die Überarbeitung der Ausschreibungsunterlagen kann über die Wintermonate erfolgen. Städtische Gebäude: Die Sanierung des Alten Feuerwehrhauses in Zeilhard (DRK-Stützpunkt) geht gut voran. Durch die Mitarbeiter des Bauhofes werden derzeit die Verputzungsarbeiten und Renovierungsarbeiten im alten Feuerwehrhaus Zeilhard durchgeführt. Die Heizungs- und Sanitärarbeiten sind zu 90% abgeschlossen. Die Endmontage findet ca. Mitte November statt. Die Elektroarbeiten sind zu 80% abgeschlossen. Die Endmontage beginnt ebenfalls ab ca. Mitte November. Die Bodenbeschichtungsarbeiten wurden beauftragt und beginnen voraussichtlich in der 48. Kalenderwoche. Die Estrich- und Fliesenarbeiten wurden ebenfalls beauftragt. Der Estrich wird in der 44. KW eingebracht, die Fliesenarbeiten beginnen, nachdem der Estrich getrocknet ist. Die Arbeiten, die vom DRK in Eigenleistung durchgeführt werden, gehen zügig voran. Die Standortlokalisierung für Photovoltaik-Anlagen auf städtischen Gebäuden ist abgeschlossen. Die Berechnungen werden zur Zeit durchgeführt. Mit dem Ergebnis ist bis Ende des Jahres zu rechnen.    Bürgerhaus Georgenhausen und Zeilhard: Die Entwurfsplanungen durch Architekten und Fachplaner stehen sowohl für das Gebäude als auch die Außenanlagen kurz vor dem Abschluss. Nach Möglichkeit soll die Entwurfsplanung bis Ende des Jahres fertiggestellt werden. Anschließend kann der Bauantrag eingereicht werden. Baugebiet Nordwest III: Das VgV-Verfahren läuft. Die Teilnahmeanträge sind ausgewertet. Es wurden zwei gültige Anträge eingereicht. Für den 12. November 2020 ist die Vergabeverhandlung angesetzt. Anschließend kann der Auftrag vergeben werden. Bauleitplanung: Folgende Bauleitplanungen sind in Bearbeitung bzw. werden begonnen: Baugebiet Nordwest III - derzeit ist die Aufstellung und frühzeitige Beteiligung in Bearbeitung. Stränkelberg in Georgenhausen (Innenverdichtung) - die Offenlage ist in Bearbeitung. Neubau Bürgerhaus Georgenhausen -Zeilhard Das Projekt befindet sich in der Abwägung zur Offenlage. Außerdem ist der Satzungsbeschluss in Bearbeitung. Georgenhäuser Straße – Die Unterlagen zur Offenlage werden momentan bearbeitet. „Altstadt 7. Änderung“ - Der Aufstellungsbeschluss für das Projekt ist in Bearbeitung. „Altstadt 8. Änderung“ – Die Aufstellungs- und Offenlageunterlagen sind in Bearbeitung. Zur Zeit liegen fast 300 Bewerbungen für einen Bauplatz für Wohnbaugrundstücke vor.  Digitalisierung: Durch die Corona-Krise hat auch die Digitalisierung bei der Stadt Reinheim Fahrt aufgenommen. Folgende Maßnahmen wurden hierzu umgesetzt: ·         Schaffung des flächendeckenden Einsatzes von Home-Office-Plätzen für Mitarbeiter/innen der Stadt Reinheim ·         Einrichtung von Onlinekonferenzsystemen für die Mitarbeiter*innen ·         Online-Terminvergabe zur Steuerung des Besucherverkehrs im Rathaus ·         Online-Kartenverkauf für das Freibad Reinheim Schon länger im Service bieten wir folgende digitale Angebote über die Homepage an: ·         Wasserzählererfassung-Online ·         Veranstaltungskalender ·         Elektronische Buchausleihe ·         Online Pass-Statusabfrage ·         Mängelmelder ·         Kommunales Immobilienportal ·         Bürger-GIS ·         Ratsinformationssystem ALLRIS ·         Leerstandsmanagement (intern)   Der Bereich der Sozialen Medien wird mittlerweile durch zwei Mitarbeiterinnen aktiv begleitet. Schwerpunkte sind hierbei die Informationsbereitstellung über die Homepage und Facebook. Eine Online-Sprechstunde des Bürgermeisters bei Facebook hat guten Zuspruch. Der Livestream wird neben Facebook auch auf reinheim.de/onlinesprechstunden eingebunden und im Nachgang auf dem städtischen YouTube-Kanal, youtube.com/Stadt Reinheim veröffentlicht.  Bereits seit einigen Jahren ist ein Antrags-/Auftragsmanagement (z.B. Kindergartenanträge, Hundesteuer usw.) in die städtische Homepage eingebunden. Im Zuge der Umsetzung des OZG wird dieses Angebot weiter ausgebaut. Auch ePayment wird für einige digitale Dienste im nächsten Jahr umgesetzt. Zusätzlich erfolgte die Registrierung bei der ekom21 für die Plattform Civento. Über dieses System sollen ebenfalls Dienste digital für Bürger und Gewerbe zur Verfügung gestellt werden. Aktuell erfolgen Vor- und Koordinierungsarbeiten zur Einführung des elektronischen Rechnungsworkflows und des Einsatzes eines Dokumentenmanagementsystems/eAkte. Im Einwohnermeldeamt wurde am 06.08.2020 die „emeld21 eAkte“ eingeführt. Die Arbeitsprozesse im Einwohnermeldeamt werden somit mittlerweile zum Großteil papierlos organisiert. Das Land Hessen fördert im Rahmen des Projektes „Starke Heimat“ die Kommunen nach einem Verteilerschlüssel bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Digitalisierung. Für Reinheim stehen für das Jahr 2020 ca. 30.000€ zur Verfügung. Die Förderung wurde mittlerweile bewilligt.  Innerörtlicher Verkehr Bzgl. der Verkehrsbelastung in der unteren Darmstädter Straße – B426 - fand am 08.10.2020 ein Termin im Hess. Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen statt, an dem der Bürgermeister, der Sprecher der Bürgerinitiative RoLD und seitens der Landesbehörde der zuständige Abteilungsleiter, der Referatsleiter sowie ein Vertreter von Hessenmobil teilnahmen. In diesem Gespräch wurde intensiv über die aktuellen Verkehrsbelastungen im Kernstadtgebiet, Bereich Bundesstraße, sowie über die Sorgen in Bezug auf einen weiteren Anstieg dieser Belastungen nach einem möglichen Bau einer Umgehungsstraße in Groß-Bieberau und Lengfeld gesprochen – Stichwort Lückenschluss Reinheim. Eine Machbarkeitsstudie und eine vorzeitige Auswertung der in 2021 anstehenden Verkehrszählung zu beantragen, um nicht weitere zwei Jahre verstreichen lassen zu müssen. In diesem Zusammenhang wird um eine klare Aussage gebeten, ob der vierspurige Ausbau der B45 bei Groß-Umstadt ein LKW-Durchgangsverbot für Reinheim bringen könnte. Abfuhr der gelben Säcke Auf erneute Nachfrage teilte der Zweckverband Abfall- und Wertstoffeinsammlung (ZAW) mit, dass zum 01.01.2021 die Entsorgungsleistungen neu vergeben wurden und bereits vorab Abstimmungsgespräche stattgefunden haben. Aufgrund der Neuvergabe wurden auch vertragliche Durchgriffsmöglichkeiten zur Sanktionierung von Schlechtleistungen festgelegt.

Pressemitteilung 03.11.2020

Baumpatenschaften in Reinheim – Obst für Alle!

Seit vielen Jahr gibt es in Reinheim ein sehr gutes Modell, um Bäume zu pflegen und Obst einer sinnvollen und nachhaltigen Verwertung zuzuführen. Auch dieses Modell hat die Stadtverwaltung im Rahmen eines seit einigen Monaten...[mehr]


Seit vielen Jahr gibt es in Reinheim ein sehr gutes Modell, um Bäume zu pflegen und Obst einer sinnvollen und nachhaltigen Verwertung zuzuführen. Auch dieses Modell hat die Stadtverwaltung im Rahmen eines seit einigen Monaten bestehenden, sehr umfangreichen Strukturanalyseprozesses, gemeinsam mit anderen Projekten und Modellen, schon Anfang September 2020 geprüft. Das Ergebnis dieser Prüfung und die erneut festgestellten Vorteile dieses städtischen Models, was seit vielen Jahren in Bezug auf Baumpatenschaften und Fallobst besteht, möchten wir vorstellen und gleichzeitig dazu aufrufen, sich daran zu beteiligen. In Reinheim gibt es rund 850 registrierte Hochstamm-Obstbäume auf städtischen Flächen. Diese Bäume können seit Jahren im Rahmen eines sehr guten und nachhaltigen Projekts in Form von Obstbaumpatenschaften und Nutzungsvereinbarungen kostenlos abgeerntet werden. Im Gegenzug verpflichtet sich der Baumpate, den Baum zu pflegen, Totholz zu entfernen und einmal jährlich unterhalb der Baumkrone zu mähen. In Verbindung mit der Patenschaft ist über einen Haftungsausschluss geregelt, dass die Stadt nicht für Schäden durch Pflege und Ernte haftbar gemacht werden kann. Andere Modelle, wie zum Beispiel Kennzeichnungen an den Bäumen erfordern eine Zusatzversicherung mit zusätzlichen Kosten, wie wir von anderen Kommunen im Rahmen der Prüfung festgestellt haben. Der Versicherungsschutz ist eine enorm wichtige Frage, gerade in Zeiten, in denen Gerichtsurteile wie aktuell in anderen Städten und Gemeinden, eben zu Lasten dieser entschieden werden. Was jedoch noch schwerer wiegt ist die Tatsache, dass die Menschen, die sich intensiv seit Jahren um die Bäume im Rahmen der Patenschaften im Stadtgebiet kümmern, sicherlich mehr als verärgert wären, wenn sie den Pflegeaufwand haben, dafür das Obst ernten und andere einfach nichts tun müssten und die Allgemeinheit dafür dann auch noch Zusatzkosten für Versicherungen tragen muss. Die Folge wäre sicherlich das Ende vieler Baumpatenschaften und ein erheblicher Mehraufwand durch Pflegemaßnahmen, was wieder neue finanzielle Belastungen mit sich bringen würde. Auch gilt es, eine Ungleichbehandlung zwischen den privaten Baumpaten und anderen Personen, die das Obst an den Bäumen abernten, zu vermeiden. Zudem kommen haftungsrechtliche Fragen. Die Stadt bzw. der Magistrat wären haftbar, wenn es beim Ernten zu einem Unfall käme. Ein Beispiel, wie wichtig dieser Sachverhalt ist, zeigt sich beim Aufwand der jährlich durchzuführenden Baumkontrollen im Stadtgebiet. Mehrere Wochen sind hierfür notwendig, eben wegen der Verkehrssicherungspflicht, zu der die Stadt nun mal verpflichtet ist. Es besteht noch die Möglichkeit, eine kostenlose Baumpatenschaft für wenige Bäume zu übernehmen. Ansprechpartner in der Stadtverwaltung ist Frau Marschalek vom Umweltamt. Anfragen beantwortet sie gerne unter Email hmarschalek@reinheim.de. Die Stadt Reinheim ist dankbar für jede neue Baumpatenschaft, damit möglichst viel Obst den Weg in die heimische Küche findet. Gerne können auch Patenschaften für mehrere Bäume übernommen werden. „Ich freue mich über jeden Baum, der einen Paten findet, ich freue mich über jedes Kilogramm Obst, das nicht in den Wiesen verrottet. Es ist aber wichtig, dies gerecht zu tun und Ungleichbehandlung zu vermeiden. Auch gilt es, teilweise jahrzehntelanges Engagement von Baumpaten nicht herabzusetzen und einfach auszublenden und ein Haftungsausschluss, um Schaden von der Stadt fernzuhalten ist auch von entsprechender Bedeutung“. So stellte es Bürgermeister Manuel Feick als Ergebnis der sachlichen Prüfung dieses, seit Jahren bestehenden, Modells, für das wir nun wieder Werbung machen möchten und hoffen, das sich neue Baumpaten bei unserem Umweltamt melden, fest.

Pressemitteilung 03.11.2020

Gewinnspiel "Wir für Hier"

Im Sommer nahm die Wölkchengruppe der Kinderkrippe "Unterm Regenbogen" am Gewinnspiel "Wir für Hier" der Firma Michael Richter GmbH & Co. KG in Georgenhausen teil. Normalerweise bewerben sich bei...[mehr]


Im Sommer nahm die Wölkchengruppe der Kinderkrippe "Unterm Regenbogen" am Gewinnspiel "Wir für Hier" der Firma Michael Richter GmbH & Co. KG in Georgenhausen teil. Normalerweise bewerben sich bei diesem von der Georgenhäuser Firma öfter angebotenen Gewinnspiel mehrere Vereine oder Einrichtungen gleichzeitig. Der Gewinnspielteilnehmer mit den meisten erzielten Likes bei Facebook gewinnt und erhält den ausgelobten Zuschuss. Zum großen Glück der Wölkchenkinder und ihren Erzieherinnen waren sie bei dieser Abstimmung die einzigen Bewerber und standen somit als Sieger fest. Natürlich war die Freude über den Gewinn bei allen groß. Der Gruppenraum konnte neu gestaltet werden und es gab einige neue Spielsachen für die Kinder. So zogen mittlerweile eine neue Kinderküche und ein multifunktionaler Kletterelefant ein, ein neuer Teppich und neue Trennwände geben dem Gruppenraum neuen Glanz. „Gerade in dieser Zeit sind wir besonders dankbar, dass wir mit den Kindern einen so schönen Gruppenraum gestalten konnten. Es freut uns jeden Tag, die leuchtenden Kinderaugen beim Nutzen der neuen Spielsachen zu sehen“, freuen sich die Erzieherinnen der Wölkchengruppe. „Ein herzliches Dankeschön auch von meiner Seite an die Firma Richter für die Unterstützung unserer Einrichtung“, fügt Bürgermeister Manuel Feick erfreut an, als er gemeinsam mit den beiden Geschäftsführern Michael Richter und Michael Ripper die Neuanschaffungen offiziell übergab.

Pressemitteilung 03.11.2020

Vorgartengestaltung in Zeiten des Klimawandels

Steingärten erfreuen sich einer immer größeren Beliebtheit. Auch in Reinheim werden immer mehr Vorgärten in Form von Steingärten gestaltet. Modern, unkrautfrei und pflegeleicht sind die Schlagworte, mit denen im Zusammenhang...[mehr]


Steingärten erfreuen sich einer immer größeren Beliebtheit. Auch in Reinheim werden immer mehr Vorgärten in Form von Steingärten gestaltet. Modern, unkrautfrei und pflegeleicht sind die Schlagworte, mit denen im Zusammenhang mit der Herstellung von Steingärten geworben wird. Allerdings haben solche Vorgärten viele Nachteile, die in Zeiten des Klimawandels diskutiert werden und dazu geführt haben, dass solche Gestaltungen vielerorts in neuen Bebauungsplänen ausgeschlossen werden. Ein Problem liegt auf der Hand. Steingärten enthalten kaum Pflanzen, welche der heimischen Tierwelt als Nahrung dienen. Gerade Vorgärten und kleinere Grünflächen haben aber eine besondere Bedeutung für die Insekten- und Vogelwelt, da die Gesamtfläche aller Vorgärten zusammen nicht unerheblich ist. Außerdem produzieren Grünflächen wertvollen Sauerstoff. Zudem tragen Steingärten infolge des Klimawandels in den Abend- und Nachtstunden dazu bei, dass die nächtliche Abkühlung verzögert wird. Die tagsüber aufgeheizten Steinflächen geben in den Abend- und Nachtstunden die gespeicherte Energie in Form von Wärme an die Umgebung wieder ab und tragen so zur verminderten bzw. verzögerten nächtlichen Abkühlung bei.   „Bitte bedenken Sie daher bei der Anlage Ihres Vorgartens, dass auch hierüber mit geringen Mitteln ein nachhaltiger Beitrag für den Umwelt-und Klimaschutz erfolgen kann“, regt Bürgermeister Manuel Feick an.    

 
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Pressestelle
Cestasplatz 1
64354 Reinheim

 

E-Mail: gschieck@reinheim.de 

Ansprechpartner

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Tel. 06162 / 805-106
 

 

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