Stadt Reinheim
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Archiv Pressemitteilungen

In diesem Archiv finden Sie ältere Pressemitteilungen und Bekanntmachungen der Stadtverwaltung Reinheim.

Bekanntmachung 05.07.2023

Nr. 52/2023 - Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinheim am Dienstag, 18.07.2023, 20:00 Uhr

im Heinrich-Klein-Saal, Kulturzentrum Reinheim   Sitzung-Nr.: STVV/023/2023     T a g e s o r d n u n g:    1. Einwände zum Protokoll vom...[mehr]


im Heinrich-Klein-Saal, Kulturzentrum Reinheim

 

Sitzung-Nr.: STVV/023/2023

 

 

T a g e s o r d n u n g:

 

 1.

Einwände zum Protokoll vom 16.05.2023

 2.

Bericht des Magistrats

 3.

1. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten der Stadt Reinheim

 4.

1. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kinderkrippen der Stadt Reinheim

 5.

Richtlinie der Stadt Reinheim für die Geldanlage - Anlagerichtlinie

 6.

Neubaugebiet "Nordwest III"
hier: Festlegung Verkaufspreise für Wohngebiet, Mischgebiet sowie Sondergebiet und Gewerbegebiet

 7.

Baugebiet "Nordwest III"
hier: Entwurf Vergaberichtlinien für Wohnbaugrundstücke nach dem Grundgedanken eines "Einheimischenmodells"

 8.

Vierte Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten der Stadt Reinheim

 9.

Zweite Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kinderkrippen der Stadt Reinheim

 10.

Baugebiet "Am Tränkelberg"
Straßenname und Hausnummervergabe

 11.

Bebauungsplan "Bürgersolarpark Reinheim"
1.            Billigung des Entwurfs des Bebauungsplanes sowie Freigabe für die Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
        Flächennutzungsplan-Teiländerung "Bürgersolarpark Reinheim"
2.            Billigung des Entwurfs der Flächennutzungsplan-Teiländerung sowie Freigabe für die Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
3.            Beschluss zur Einleitung des Zielabweichungsverfahrens

 12.

Vermiete doch an deine Stadt
Antrag der DKP-Fraktion vom 22.06.2023

 13.

Gewerbeflächen
Anfrage des Stadtverordneten Nowatzki vom 27.04.2023

 14.

Portal für anonyme Hinweisgeber (Whistleblower) in Kommunen
Anfrage der Fraktion B'90 / DIE GRÜNEN vom 14.06.2023

 15.

Abnahmevereinbarung Wasser mit umliegenden Gemeinden
Anfrage der Fraktion B'90 / DIE GRÜNEN vom 14.06.2023

 16.

Ausgaben für Klimaschutz
Anfrage der Fraktion B'90 / DIE GRÜNEN vom 14.06.2023

 17.

Grundstück/"Baugebiet" Erlenberg im Ortsteil Zeilhard
Anfrage der Fraktion B'90 / DIE GRÜNEN vom 14.06.2023

 18.

Installation von Fahrradbügeln in der unteren Darmstädter Straße
Anfrage der Fraktion B'90 / DIE GRÜNEN vom 14.06.2023

 19.

Grundwasser
Anfrage der Fraktion B'90 / DIE GRÜNEN vom 14.06.2023

 20.

Klimaschutzkonzept
Anfrage der Fraktion B'90 / DIE GRÜNEN

 21.

Bürgerhaus/Feuerwehr in Ueberau
Anfrage der Fraktion B'90 / DIE GRÜNEN vom 19.06.2023

 22.

neues Bürgerhaus in Georgenhausen-Zeilhard
Anfrage der Fraktion B'90 / DIE GRÜNEN vom 19.06.2023

 

 

Die Sitzung ist öffentlich.

 

Reinheim, den 28.06.2023

 

gez. Herr Dr. Wolfgang Schmidt

Stadtverordnetenvorsteher

 


Bekanntmachung 05.07.2023

Nr. 51/2023 - Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses am Dienstag, 11.07.2023, 19:30 Uhr

im Sitzungssaal, Rathaus Reinheim, 1. OG   Sitzung-Nr.: HFW/019/2023   T a g e s o r d n u n g:    1. 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der...[mehr]


im Sitzungssaal, Rathaus Reinheim, 1. OG

 

Sitzung-Nr.: HFW/019/2023

 

T a g e s o r d n u n g:

 

 1.

1. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten der Stadt Reinheim

 2.

1. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kinderkrippen der Stadt Reinheim

 3.

Richtlinie der Stadt Reinheim für die Geldanlage - Anlagerichtlinie

 4.

Neubaugebiet "Nordwest III"
hier: Festlegung Verkaufspreise für Wohngebiet, Mischgebiet sowie Sondergebiet und Gewerbegebiet

 5.

Baugebiet "Nordwest III"
hier: Entwurf Vergaberichtlinien für Wohnbaugrundstücke nach dem Grundgedanken eines "Einheimischenmodells"

 6.

Vierte Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten der Stadt Reinheim

 7.

Zweite Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kinderkrippen der Stadt Reinheim

 8.

Vermiete doch an deine Stadt
Antrag der DKP-Fraktion vom 22.06.2023

 9.

Bericht Senio

 10.

Verschiedenes

 

 

Die Sitzung ist öffentlich.

Reinheim, den 27.06.2023

gez. Herr Felix Schäfer

Ausschussvorsitzende/r

 


Bekanntmachung 05.07.2023

Nr. 50/2023 - Sitzung des Ausschusses für Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Umwelt, Klima und Landwirtschaft am Montag, 10.07.2023, 19:30 Uhr

im Sitzungssaal, Rathaus Reinheim, 1. OG   Sitzung-Nr.: BVSUKL/019/2023     T a g e s o r d n u n g:    1. Bebauungsplan "Bürgersolarpark...[mehr]


im Sitzungssaal, Rathaus Reinheim, 1. OG

 

Sitzung-Nr.: BVSUKL/019/2023

 

 

T a g e s o r d n u n g:

 

 1.

Bebauungsplan "Bürgersolarpark Reinheim"
1.            Billigung des Entwurfs des Bebauungsplanes sowie Freigabe für die Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
               Flächennutzungsplan-Teiländerung "Bürgersolarpark Reinheim"
2.            Billigung des Entwurfs der Flächennutzungsplan-Teiländerung sowie Freigabe für die Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
3.            Beschluss zur Einleitung des Zielabweichungsverfahrens

 2.

Baugebiet "Nordwest III"
hier: Entwurf Vergaberichtlinien für Wohnbaugrundstücke nach dem Grundgedanken eines "Einheimischenmodells"

 3.

Baugebiet "Am Tränkelberg"
Straßenname und Hausnummervergabe

 4.

Verschiedenes

 

Die Sitzung ist öffentlich.

 

Reinheim, den 27.06.2023

 

gez. Herr Thomas Knöll

Ausschussvorsitzende/r

 


Bekanntmachung 05.07.2023

Nr. 49/2023 - Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Jugend, Sport und Kultur am Donnerstag, 06.07.2023, 19:30 Uhr

im Sitzungssaal, Rathaus Reinheim, 1. OG   Sitzung-Nr.: SGJSK/014/2023   T a g e s o r d n u n g:    1. 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der...[mehr]


im Sitzungssaal, Rathaus Reinheim, 1. OG

 

Sitzung-Nr.: SGJSK/014/2023

 

T a g e s o r d n u n g:

 

 1.

1. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten der Stadt Reinheim

 2.

1. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kinderkrippen der Stadt Reinheim

 3.

Baugebiet "Nordwest III"
hier: Entwurf Vergaberichtlinien für Wohnbaugrundstücke nach dem Grundgedanken eines "Einheimischenmodells"

 4.

Vierte Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten der Stadt Reinheim

 5.

Zweite Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kinderkrippen der Stadt Reinheim

 6.

Vermiete doch an deine Stadt
Antrag der DKP-Fraktion vom 22.06.2023

 7.

Verschiedenes

 

Die Sitzung ist öffentlich.

 

Reinheim, den 27.06.2023

 

gez. Herr Haras Najib

Ausschussvorsitzende/r


Bekanntmachung 05.07.2023

Nr. 48/2023 - Gebührensatzung

für die Nutzung der Mehrzweckhalle Spachbrücken, der Sporthalle am Hirschbach, der Bürgerhäuser Georgenhausen und Ueberau sowie der Grillhütten Reinheim und Ueberau[mehr]


Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Hessischen Kommunalwahlgesetzes und anderer Vorschriften aus Anlass der Corona-Pandemie vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915)  und §§ 1-6, 10 des Gesetzes über Kommunale Abgaben (in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 247), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinheim in ihrer Sitzung vom 16.05.2023 nachstehende Gebührensatzung für die Nutzung der Mehrzweckhalle Spachbrücken, der Sporthalle am Hirschbach, der Bürgerhäuser Georgenhausen und Ueberau sowie der Grillhütten Reinheim und Ueberau beschlossen:

 

§ 1 – Benutzungsgebühren pro Tag

 

Art der Veranstaltung

Mehrzweckhalle

Bürger-

häuser

 

 

 

Sporthalle

am

Hirschbach

Halle

 

Sitzungs-saal

 

 

 

 

1. Unterhaltungs- und kulturelle Veranstaltungen  ( z.B. Faschings- oder Musikveranstaltungen, Theater, Vorträge, Weihnachtsfeiern, Jubiläen )

 

- bei Erhebung von Eintrittsgeld

 

- ohne Erhebung von Eintrittsgeld

 

 

 

 

 

250,00

 

125,00

 

 

 

 

 

150,00

 

75,00

 

 

 

 

 

150,00

 

75,00

 

 

 

 

 

Nicht möglich

Nicht möglich

2. Sitzungen, Versammlungen, Tagungen, Kongresse (nur möglich für Reinheimer Vereine, Parteien, Gruppen und Verbände)

100,00

 

40,00

 

40,00

 

Nicht möglich

3. Auf- und Abbautage sowie Proben

40,00

 

20,00

 

20,00

 

Nicht möglich

4. Ausstellungen, Basare

 

80,00

40,00

40,00

Nicht möglich

5. Veranstaltungen caritativer und sozialer Art ohne Erhebung von Eintrittsgeldern (z.B. Seniorennachmittag)

 

kostenlos

kostenlos

kostenlos

Nicht möglich

6. Kommerzielle Veranstaltungen  (Gewerbe- , Modeschauen, Werbeveranstaltungen und Ausstellungen soweit sie nicht unter Ziff. 5 fallen)

 

650,00

 

nicht möglich

250,00

 

Nicht möglich

7. Familienfeiern (nur im Bürgerhaus Ueberau möglich)

Nicht möglich

Nicht möglich

100,00

 

Nicht möglich

8. Übungsstunden der ortsansässigen Vereine

    von Montag bis Freitag

- soweit keine gesonderte Teilnehmergebühr erhoben wird

- soweit eine gesonderte Teilnehmergebühr erhoben wird

 

 

 

kostenlos

 

10,00/Std.

 

 

kostenlos

 

10,00/Std.

 

 

kostenlos

 

10,00/Std.

 

 

kostenlos

 

10,00/Std.

9. Sportveranstaltungen der ortsansässigen Vereine und sonstige Sportveranstaltungen mit Turniercharakter am Wochenende             

- bis 4 Stunden Nutzungszeit

- ab  4 Stunden Nutzungszeit

 

 

 

25,00

50,00

 

 

Nicht möglich

 

 

20,00

40,00

 

 

25,00

50,00

10. Sondertraining der ortsansässigen Vereine am Wochenende*

- bis 4 Stunden Nutzungszeit

 - ab  4 Stunden Nutzungszeit

* für Wettkämpfe ab Landesebene aufwärts

 

 

 

25,00

50,00

 

 

Nicht möglich

 

 

20,00

40,00

 

 

 

25,00

50,00

11. Sonstige Veranstaltungen

Gebühr wird frei vereinbart

Nicht möglich

12. Küchenbenutzung bzw. Nutzung des Foyers

      (Bei Sportveranstaltungen nur mit Verkauf)

 

25,00

 

 

25,00

 

 

25,00

 

 

25,00

13. Nebenkostenpauschale

- Sportveranstaltungen & Proben

- alle anderen Veranstaltungen

 

 

25,00

80,00

 

entfällt

40,00

 

15,00

40,00

 

25,00

entfällt

14. Kaution (bei Ziff. 1, 6, 7 und 11)                                       

1.000,00

150,00

150,00

entfällt

15. Abfallbeseitigung

 

Abfall ist vom Veranstalter

auf eigene Kosten zu entsorgen

16. Grillhütte Reinheim und Ueberau     

  - Nutzunggebühr

-  Kaution

Die Gebühren sind vor dem Nutzungstag fällig.

 

85,00

100,00

 

§ 2 – Härtefälle

In besonderen Härtefällen kann der Magistrat auf Antrag die Gebühr ganz oder teilweise erlassen.

 

§ 3 – Mehrwertsteuer

Bei allen in dieser Gebührensatzung festgelegten Gebühren, die der Mehrwertsteuerpflicht unterliegen, ist die Mehrwertsteuer enthalten.

 

§ 4 Umsatzsteuer

Soweit Ansprüche der Gemeinde der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, ist die Umsatzsteuer von dem Pflichtigen zusätzlich zu entrichten, soweit in dieser Satzung nicht bereits Endpreise aufgeführt sind.

 

§ 5 – Fälligkeit

Die Gebühren werden innerhalb zwei Wochen nach Zugang der Anforderung zur Zahlung an die Stadtkasse Reinheim fällig. Die Gebühren unter §1 Ziffer 16 sind vor dem Nutzungstag fällig.

 

§ 6 – Rückständige Gebühren

Für rückständige Gebühren erfolgt die Beitreibung im Verwaltungszwangsverfahren.

 

 

§ 7 – Schadenersatz

Für alle bei oder nach den Veranstaltungen festgestellten Schäden am Gebäude, an Einrichtungsgegen-ständen oder Außenanlagen sowie für abhanden gekommenes Inventar haftet der Veranstalter und ist zum Schadenersatz verpflichtet. Die Kosten hierfür werden dem Veranstalter zusätzlich zu den Gebühren in Rechnung gestellt.

 

§ 8 – Inkrafttreten

Diese Gebührensatzung tritt am 01.07.2023 in Kraft. Gleichzeitig wird die bisherige Gebührensatzung für die Nutzung der Mehrzweckhalle Spachbrücken und der Bürgerhäuser in Georgenhausen und Bürgerhauses Ueberau vom 04.11.2009 aufgehoben.

 

Ausfertigungsvermerk: Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

 

Reinheim, den 17. Mai 2023

Der Magistrat der Stadt Reinheim

 

gez.

Feick, Bürgermeister


Bekanntmachung 20.06.2023

Nr. 47/2023 - Wahl zum 21. Hessischen Landtag am 8. Oktober 2023

Am 8. Oktober 2023 findet die Wahl zum 21. Hessischen Landtag statt.   Das Wahlamt der Stadt Reinheim sucht Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für den ehrenamtlichen Dienst in den...[mehr]


Am 8. Oktober 2023 findet die Wahl zum 21. Hessischen Landtag statt.

 

Das Wahlamt der Stadt Reinheim sucht Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für den ehrenamtlichen Dienst in den Wahllokalen.

 

Interessierte wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger können sich gerne mit der Verwaltung in Verbindung setzen. Ansprechpartner sind Herr Fischer und Herr Martin, Telefon 805-201 oder 805-202.

 

Feick

Bürgermeister


Pressemitteilung 20.06.2023

Robert Goldmann-Stipendium wird verliehen

Nach coronabedingter Verschiebung kann nun das bereits für 2020 geplante Goldmann-Stipendium ebenfalls nachgeholt und an Frau Anita Haviv-Horiner vergeben werden. Bisher war dies leider aufgrund der Covid-Schutzverordnung und dem...[mehr]


Nach coronabedingter Verschiebung kann nun das bereits für 2020 geplante Goldmann-Stipendium ebenfalls nachgeholt und an Frau Anita Haviv-Horiner vergeben werden. Bisher war dies leider aufgrund der Covid-Schutzverordnung und dem Willen der zu ehrenden Person nicht möglich.

 

Die Voraussetzungen zur Verleihung des Stipendiums schafften die Stadtverordneten der Stadt Reinheim bereits im Jahr 1999 mit einem entsprechenden Beschluss. Das Stipendium erhalten Personen, die sich mit Fragen von Rassismus und der Wahrung der Menschenwürde unter Beachtung insbesondere auch des deutsch-jüdischen Verhältnisses beschäftigen.

In einer Feierstunde in der Dr.-Kurt-Schumacher-Schule erhält Anita Haviv-Horiner nun am 28. Juni 2023 das Goldmann-Stipendium, nachdem sie mit den Schülerinnen und Schülern der 10. Klassen einen Workshop zum Thema „Grenzen“ durchgeführt hat.


Pressemitteilung 20.06.2023

Stadtbücherei diesen Samstag geöffnet

Die Stadtbücherei Reinheim ist am Samstag, den 24. Juni in der Zeit von 9:00 bis 11:00 Uhr geöffnet. Besucherinnen und Besucher haben die Möglichkeit Medien auszuleihen, sich beraten zu lassen und in Ruhe den Besuch in der...[mehr]


Die Stadtbücherei Reinheim ist am Samstag, den 24. Juni in der Zeit von 9:00 bis 11:00 Uhr geöffnet. Besucherinnen und Besucher haben die Möglichkeit Medien auszuleihen, sich beraten zu lassen und in Ruhe den Besuch in der Bücherei zu genießen.

An diesem Wochenende findet eine Open-Air-Veranstaltung des Kulturamtes im Innenhof statt. Daher werden alle Besucherinnen und Besucher gebeten, den Zugang über den Stadtpark und anschließend den Gang im Gebäude zu nutzen, um in die Bücherei zu gelangen.

Bürgermeister Manuel Feick: „Besuchen Sie unsere Stadtbücherei an jedem vierten Samstag im und nutzen Sie die Möglichkeit der Bücherausleihe auch am Wochenende.“


Pressemitteilung 20.06.2023

Nordwest III – Offizieller Spatenstich ist erfolgt

Am 10. Juni war es soweit – der Spatenstich für ein wichtiges Infrastrukturprojekt der Stadt Reinheim, der Spatenstich für das Neubaugebiet Nordwest III, wurde vollzogen.   Die ersten Veränderungen sind bereits zu...[mehr]


Am 10. Juni war es soweit – der Spatenstich für ein wichtiges Infrastrukturprojekt der Stadt Reinheim, der Spatenstich für das Neubaugebiet Nordwest III, wurde vollzogen.

 

Die ersten Veränderungen sind bereits zu sehen auf dem etwa 75.000 qm großen Areal zwischen der bisherigen Bebauung am Westring bis hinunter an die Querspange zur B38 – Baustraßen wurden angelegt, großflächige Erdarbeiten für die bevorstehende Erschließung sind in vollem Gange.

 

Der Weg bis zum Spatenstich war schwieriger als anfangs gedacht – die Corona-Pandemie hat in den letzten drei Jahren vieles erschwert. Auf erste Ausschreibungen erfolgten keine Angebote oder nur Angebote mit horrenden Summen – glücklicherweise hat sich dies mittlerweile wieder geändert, aber auch grundsätzliche externe Planungsarbeiten lagen im Jahr 2018 völlig am Boden.

Die Bauzeit für den Vorstufenausbau, Kanal und Trinkwasser ist angesetzt bis zum Frühjahr 2024. Die Hausanschlüsse für Wasser und Kanal werden nicht vorverlegt, sondern nach der Planung der jeweiligen Gebäude und dann nach notwendiger Erfordernis verlegt.

Der Straßenendausbau erfolgt erst nach Bebauung des Großteils der Grundstücke, um Schäden zu vermeiden.

 

Doch was sind die „technischen Daten“ für das Baugebiet Nordwest III, dessen Bebauungsplan rund 7,5 Hektar umfasst?

Etwa 2.800 m³ Erdaushub wird notwendig sein, damit die 865 m Kanalrohre verlegt werden können, dazu kommen weitere 1.300 m³ Bodenaushub für die Verlegung von etwa 2.000 m Trinkwasserleitung. Im Baugebiet wird es rund 13.000 m² Straßenflächen geben.

 

Der Bebauungsplan sieht den oberen Bereich hin zur bisherigen Wohnbebauung im Westring mit einer Wohnbebauung von 53 Bauplätzen vor. Bei mehr als 500 Bauplatzinteressenten in Reinheim wird es für diese Bauplatzvergabe Vergabekriterien geben, die von den Stadtverordneten beschlossen werden. Ebenso werden sie den Quadratmeterpreis für die Grundstücke festlegen müssen.

Anschließend an die Wohnbebauung folgt ein Bereich Mischgebiet und daran anschließend ein Gewerbegebiet sowie ein Sondergebiet.

Die Vergabe der Grundstücke erfolgt voraussichtlich ab Herbst 2023, beginnend mit den Grundstücken im Gewerbegebiet und dann in Wohn- und Mischgebiet. Nach Beendigung des Vorstufenausbaus können die Grundstücke bebaut werden.

 

Bürgermeister Manuel Feick: „Wir entwickeln als Stadt das Baugebiet selbst, um die Baulandpreise auf einem möglichst niedrigen Niveau zu halten. Wir verfahren auch hier, wie bei anderen Baugebieten auch, nach dem Ulmer Modell. Das heißt, wir entwickeln Baugebiete auf der grünen Wiese nur, wenn die benötigten Flächen vorher von uns angekauft wurden. Das ist zwar mit einem höheren Aufwand verbunden, doch die Vorteile überwiegen, beispielsweise ein dadurch niedrigerer Bodenrichtwert und damit verbunden ein niedrigerer Kaufpreis.“

Und weiter: „Selbstverständlich werden wir bei den Vergabekriterien auch auf Nachhaltigkeit und Klimaschutz achten. So steht bereits jetzt fest, dass im Gewerbegebiet 50% der Dachfläche mit Photovoltaikanlagen belegt sein müssen. Und die Ausgleichsflächen für das Baugebiet befinden sich alle im Stadtgebiet und bestehen überwiegend in der Pflege bestehender und der Anpflanzung neuer Streuobst- und Blühwiesen. “


Pressemitteilung 20.06.2023

Stadtbücherei bietet Zugang zur interaktiven Lern-App Polylino

Die Stadtbücherei Reinheim bietet ab sofort einen Zugang zur interaktiven Lern-App Polylino an. Diese wurde entwickelt, um die Lesekompetenz von Kindern im Vorschulalter zu fördern und zu verbessern.   Bilderbücher...[mehr]


Die Stadtbücherei Reinheim bietet ab sofort einen Zugang zur interaktiven Lern-App Polylino an. Diese wurde entwickelt, um die Lesekompetenz von Kindern im Vorschulalter zu fördern und zu verbessern.

 

Bilderbücher haben die Fähigkeit, Begeisterung für das Lesen zu wecken. Manchmal können sich jedoch besondere Herausforderungen ergeben. Zum Beispiel kann es schwierig sein, ein geeignetes Angebot für Kinder mit einer anderen Muttersprache oder mit Lernschwierigkeiten zu finden.

 

Polylino verbindet das traditionelle Lesen mit digitalen Medien, um ein interaktives und ansprechendes Leseerlebnis zu schaffen. Die Geschichten sind mit Animationen, Geräuschen und Spielen angereichert, die die Kinder aktiv in den Leseprozess einbeziehen.

 

Neben mehr als 1000 Bilderbüchern bekannter Kinderbuchverlage gibt es passende Hörbücher in über 60 Audio- und 20 Schriftsprachen, darunter in Arabisch, Englisch, Ukrainisch und auch in deutscher Gebärdensprache. Damit wird nicht nur die Sprachentwicklung gefördert, sondern auch die Inklusion aller Kinder unterstützt.

 

"Es ist wichtig, dass Kinder schon früh ihre Lesefähigkeiten entwickeln. Polylino bietet dafür eine spielerische Möglichkeit. Wir hoffen, dass viele Kinder von diesem neuen Angebot profitieren und ihre Freude am Lesen entdecken". sagt Stefanie Kary, Leiterin der Stadtbücherei.

 

Informationen zur Nutzung und zum kostenlosen Zugang zu Polylino sind auf der Homepage der Stadtbücherei zusammengefasst.

 

„Wir freuen uns sehr, unseren jungen Leserinnen und Lesern n den Zugang zu Polylino zu ermöglichen und damit einen weiteren Beitrag zur Leseförderung nach dem Motto Leselust statt Lesefrust leisten zu können", so Bürgermeister Manuel Feick.


Pressemitteilung 20.06.2023

Ein Fest von Mädchen für Mädchen

Ein Action versprechendes Fest mit verschiedenen Angeboten, organisiert von Mädchen für Mädchen, findet am 19. Juli 2023 in der Zeit von 15.30 Uhr bis 17.30 Uhr bei schönem Wetter im Reinheimer Stadtpark und bei schlechten Wetter...[mehr]


Ein Action versprechendes Fest mit verschiedenen Angeboten, organisiert von Mädchen für Mädchen, findet am 19. Juli 2023 in der Zeit von 15.30 Uhr bis 17.30 Uhr bei schönem Wetter im Reinheimer Stadtpark und bei schlechten Wetter in den Räumen des Jugendzentrums und dem Frauen – und Familienzentrum / Frauen- Freiräume e.V statt.

Dazu eingeladen sind alle Reinheimer Mädchen der 3. bis zur 6. Klasse.  

 

An diesem Nachmittag kann zu heißen Rhythmen mit Malou und Julia getanzt werden, in der Ruheoase wird Wellness und Beauty angeboten.

Im Yogakurs mit Ina darf jede sein wie sie ist. Hier können Spannungen abgebaut, Kraft und Ausdauer trainiert, sowie innere Ruhe und Gelassenheit gefunden werden.

Wer möchte, kann bunte Freundschafts- und Haarbänder selbst kreieren, sich schminken lassen oder Glitzertattoos entwerfen.

Bei einem Quiz warten viele interessante Preise.

Jedes Mädchen sollte ein weißes T-Shirt dabei haben, das individuell bemalt werden kann.

 

Außerdem gibt es einen Miniworkshop zum Thema Gewalt/Digitale Gewalt, der vom „Frauen helfen Frauen e.V.“  angeboten wird.

 

Auch für das leibliche Wohl ist an diesem Nachmittag mit leckerem Essen und fruchtigen Getränken bestens gesorgt.

 

Mädchen, die regelmäßig das Jugendzentrum besuchen, haben bei der Organisation mitgeholfen und freuen sich auf viele neue Besucherinnen.

Das Fest wird durch das Jugendforum, den Verein Frauen- und Familienzentrum Freiräume e.V. sowie weiteren Helferinnen unterstützt.

 

Nähere Infos hierzu erteilt Stadtjugendpflegerin Siggi Elsner unter folgender Telefonnummer: 06162/ 805612. Die Anmeldung ist unter www.reinheim.de/kijufoe-news.html möglich.

 

Bürgermeister Manuel Feick: „Wieder ein tolles Angebot, das hier in Kooperation von Haupt- und Ehrenamt organisiert wird. Ich kann nur sagen, liebe Mädels: nehmt teil, lasst euch inspirieren, nutzt die Angebote und habt einen schönen Nachmittag.“


Pressemitteilung 20.06.2023

Kindergarten Spachbrücken nahm am Mittelaltermarkt teil

Am letzten Maiwochenende fand im Rahmen der Feierlichkeiten zum 700-jährigen Jubiläum auf dem Gelände der evangelischen Kirche ein Mittelaltermarkt statt – und auch der Kindergarten Spachbrücken war dabei. Und es wurde ein...[mehr]


Am letzten Maiwochenende fand im Rahmen der Feierlichkeiten zum 700-jährigen Jubiläum auf dem Gelände der evangelischen Kirche ein Mittelaltermarkt statt – und auch der Kindergarten Spachbrücken war dabei.

Und es wurde ein tolles Programm auf die Beine gestellt.  Jedes Kind konnte Steckenpferd reiten, Dino-Eier zerschlagen, einen Helm basteln, Ringe werfen und sich als frisch geschlagene Ritter einem Kampf mit echtem Schwert stellen. Die Kinder waren mit großer Begeisterung dabei.

Der Kindergarten bedankt sich bei allen Unterstützerinnen und Unterstützern, ohne die diese Teilnahme nicht möglich gewesen wäre. 

 

Bürgermeister Manuel Feick: „Ich habe mich selbst von dem tollen Stand überzeugt. Und es war schön zu sehen, wie viele Kinder das Angebot angenommen haben.“


Pressemitteilung 13.06.2023

Neues Fahrzeug für den Bauhof

Mit einem neuen Plug-Hybrid-Fahrzeug ist der Bauhofleiter seit einigen Wochen im Stadtgebiet unterwegs, nachdem der Magistrat einen entsprechenden Beschluss gefasst hat. Für die Beschaffung sind Kosten in Höhe von etwa 38.000 €...[mehr]


Mit einem neuen Plug-Hybrid-Fahrzeug ist der Bauhofleiter seit einigen Wochen im Stadtgebiet unterwegs, nachdem der Magistrat einen entsprechenden Beschluss gefasst hat. Für die Beschaffung sind Kosten in Höhe von etwa 38.000 € entstanden.

 

Das Fahrzeug fährt vollständig elektrisch, der vorhandene Motor springt nur an, wenn die Batterie neuen Strom benötigt. Dann wird diese durch den Motor mit Strom versorgt.

 

Die Reichweite des Fahrzeuges beträgt mit einer vollständig geladenen Batterie zwischen 40 km und 50 km und ist damit für die Nutzung gerade im Stadtgebiet absolut ausreichend.

 

Bürgermeister Manuel Feick: „Die Anschaffung dieses Fahrzeuges ist wieder ein wichtiger Schritt zu mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Wir gehen den Weg der Umstellung des städtischen Fuhrparkes auf alternative Antriebstechnologie weiter – dort, wo es sinnvoll und möglich ist.“


Pressemitteilung 13.06.2023

Spielmobil

Auch dieses Jahr geht das Spielmobil der Kinder- und Jugendförderung wieder auf Reisen durch Reinheim und freut sich mit seinen vielfältigen Spielmöglichkeiten auf viele Besucherinnen und Besucher.   Auf seiner...[mehr]


Auch dieses Jahr geht das Spielmobil der Kinder- und Jugendförderung wieder auf Reisen durch Reinheim und freut sich mit seinen vielfältigen Spielmöglichkeiten auf viele Besucherinnen und Besucher.

 

Auf seiner kommenden Tour macht das Spielmobil immer von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr an folgenden Stellen Halt:

 

Ueberau, Spielplatz Obere Straße am 15.06.2023 und 16.06.2023

Stadtpark Reinheim am 22.06.2023 und 23.06.2023

Spachbrücken, Bolzplatz am 29.06.2023 und 30.06.2023

 

 Außerdem besucht das Spielmobil Zeilhard im Rahmen der 700 Jahr-Feier und schlägt seine Zelte an der alten Feuerwehr am 08.07. 2023 von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr und am 09.07.2023 von 12:00 Uhr bis 16:00 Uhr auf.

 

Bürgermeister Manuel Feick: „Nutzt dieses tolle Angebot und besucht das Spielmobil an den verschiedenen Stationen.“

 

Nähere Infos gibt es bei Stadtjugendpfleger Robin Korndörfer unter 06162-805610 oder per Mail an juz@reinheim.de.

 


Pressemitteilung 13.06.2023

Der Zauberwald ist 50 …

… und da der runde Geburtstag im vergangenen Jahr nicht gefeiert werden konnte, wird nun der 51. Groß gefeiert.   Los geht es am 17. Juni 2023 ab 15.00 Uhr im Kindergarten mit Hüpfburg, Zauberer, Schminken und...[mehr]


… und da der runde Geburtstag im vergangenen Jahr nicht gefeiert werden konnte, wird nun der 51. Groß gefeiert.

 

Los geht es am 17. Juni 2023 ab 15.00 Uhr im Kindergarten mit Hüpfburg, Zauberer, Schminken und Tombola.

 

Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt

 

Herzlich eingeladen sind alle ehemaligen Kolleginnen, Kollegen und Kindergartenkinder des Zauberwaldes sowie natürlich alle Kindergartenkinder mit ihren Eltern, Geschwistern, Großeltern und Freunden.

 

Bürgermeister Manuel Feick: „Auch in dieser Kita wird nun schon über ein halbes Jahrhundert alles dafür getan, die Kinder auf die Schule und das weitere Leben vorzubereiten und das in einer wunderschönen Umgebung wie ich finde.“


Bekanntmachung 07.06.2023

Praxis für Physiotherapie in Georgenhausen

Vor einigen Tagen überbrachte Bürgermeister Manuel Feick herzliche Glückwünsche an Ewelina Bernhardt, die in Zeilhard eine Praxis für Physiotherapie und Beckenbodentherapie eröffnet hat.   Manuel Feick: „Ich bin froh,...[mehr]


Vor einigen Tagen überbrachte Bürgermeister Manuel Feick herzliche Glückwünsche an Ewelina Bernhardt, die in Zeilhard eine Praxis für Physiotherapie und Beckenbodentherapie eröffnet hat.

 

Manuel Feick: „Ich bin froh, dass auch dieses Angebot eine Zukunft hat. Verbessert ein solches den Standortfaktor im Bereich der Versorgung gerade auch in den Statteilen.“

 

Ewelina Bernhardt hat die Praxis von der ehemaligen Praxisinhaberin Carmen Schroth-Frey übernommen, die diesen Wechsel sehr unterstützte.

 

Ewelina Bernhardt: „Wir freuen uns, dieser schönen Gemeinde unter die Arme greifen zu können und sind dankbar für die Gelegenheit, unseren Beitrag für eine bessere medizinische Versorgung leisten zu können.“

 

Das Angebot wird bereits sehr gut angenommen, was zeigt, wie wichtig eine solche Praxis ist.


Bekanntmachung 07.06.2023

Nr. 46/2023 - Richtlinie der Stadt Reinheim zur Förderung der Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres durch Tagespflegepersonen

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinheim hat in ihrer Sitzung vom 16.05.2023 folgende Richtlinien zur Förderung der Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres durch...[mehr]


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinheim hat in ihrer Sitzung vom 16.05.2023 folgende Richtlinien zur Förderung der Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres durch Tagespflegepersonen beschlossen:

 

1. Ziele

 

Mit dieser Richtlinie möchte die Stadt Reinheim den bedarfsgerechten Ausbau von flexibel gestalteten, leicht zugänglichen und qualitativ hochwertigen Angeboten durch Tagespflegepersonen für Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres fördern.

Diese Richtlinie versteht sich als Ergänzung von Förderprogrammen, die der Landkreis Darmstadt-Dieburg und das Land Hessen aufgelegt haben.

 

2. Empfänger von Leistungen

 

Empfänger von Leistungen nach dieser Richtlinie können nur Tagespflegepersonen sein, die ihre Hauptwohnung (i.S. des Melderechts) in der Stadt Reinheim haben.

 

3. Fördervoraussetzungen

 

3.1. Die Tagespflegeperson erfüllt die Anforderungen des § 32 a Abs. 3 HKJGB und hat somit Anspruch auf laufende Geldleistung entsprechend der Satzung über die Teilnahme an der Kindertagespflege, die Erhebung von Kostenbeiträgen und die Gewährung einer laufenden Geldleistung im Landkreis Darmstadt-Dieburg.

 

3.2. Das betreute Kind und seine Erziehungsberechtigten haben ihre Hauptwohnung (i.S. des Melderechts) in der Stadt Reinheim.

 

3.3. Die Förderung wird für die Betreuung von Kindern vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum vollendeten 3. Lebensjahr (einschließlich des Monats, in dem das 3. Lebensjahr erreicht wird) geleistet.

 

3.4. Das betreute Kind wird an mindestens 15 Betreuungsstunden in der Woche betreut. Der Betreuungsvertrag ist vorzulegen.

 

3.5. Die Förderung erfolgt für die Betreuung vollständiger Kalendermonate.

 

3.6. Die Platzvermittlung erfolgt seitens der Tageselternvermittlung (TTV) aufgrund eines mit dem Landkreis Darmstadt-Dieburg abgeschlossenen Vertrages.

 

3.7. Ein Rechtsanspruch auf Förderung nach dieser Richtlinie besteht nicht. Sie ist insgesamt begrenzt durch die von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinheim bereitgestellten Haushaltsmittel.

 

4. Umfang der Förderung

 

4.1. Bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen nach Ziffer 3 wird für die Betreuung eines Kindes monatlich ein pauschalierter Zuschuss in Höhe von 150,00 Euro gewährt.

 

4.2. Bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen nach Ziffer 3 wird für die Betreuung eines Kindes monatlich ein Materialkostenzuschuss in Höhe von 15,00 Euro gewährt.

 

4.3. Nach Abschluss der Qualifizierung zur Kindertagespflege kann einmalig für Inventar und Material auf Antrag ein Zuschuss in Höhe von 500,00 Euro pro Platz gewährt werden.

 

4.4. Wird das Platzangebot innerhalb von 3 Kalenderjahren nach Antragstellung wieder eingestellt, erfolgt eine anteilige Rückforderung in Höhe von 50% der Fördermittel.

 

5. Antragsverfahren

 

5.1. Anträge auf Förderung nach dieser Richtlinie sind jeweils bis spätestens einen Monat nach Betreuungsbeginn von der Tagespflegeperson bei der Sozialverwaltung der Stadt Reinheim, Cestasplatz 1, 64354 Reinheim, zu stellen.

 

5.2. Dem Antrag ist die Kindertagespflegeerlaubnis und die Betreuungsvereinbarung der Erziehungsberechtigten mit der Betreuungsperson beizufügen.

 

5.3. Ein entsprechender Antragsvordruck wird durch die Stadtverwaltung bereitgestellt.

 

5.4. Nach Prüfung des Antrags wird ein Bewilligungsbescheid erstellt. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt vierteljährlich rückwirkend jeweils zum 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. eines Jahres.

 

5.5. Die Stadt Reinheim ist umgehend über die Kündigung der Betreuungsvereinbarung durch die Betreuungsperson zu informieren.

 

6. Verwendungsnachweis

 

6.1. Über die Verwendung der Fördermittel nach dieser Richtlinie ist vom Leistungsempfänger ein einfacher Verwendungsnachweis zu erstellen. Ein entsprechender Vordruck wird durch die Stadtverwaltung bereitgestellt. Der Nachweis ist jeweils bis spätestens 31.01. des auf das Förderjahr folgenden Kalenderjahres bei der Sozialverwaltung der Stadt Reinheim einzureichen.

 

6.2. Die Nichteinhaltung dieser Bestimmung hat die Rückzahlung bereits gezahlter Zuschüsse zur Folge.

 

Schlussbestimmung

 

Diese Richtlinie tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

 

Ausfertigungsvermerk: Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Richtlinie mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

 

Reinheim, den 07. Juni 2023

 

Feick, Bürgermeister


Pressemitteilung 02.06.2023

Ueberauer Kindergarten feiert 50-Jähriges

50 Jahre Kindergarten Ueberau – ein Grund, zu feiern! Mit einem großen Sommer-Indianerfest ist es am 1. Juli 2023 so weit. In der Zeit von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr herrscht im Kindergarten ein buntes Treiben. Dann gibt es ein...[mehr]


50 Jahre Kindergarten Ueberau – ein Grund, zu feiern!

Mit einem großen Sommer-Indianerfest ist es am 1. Juli 2023 so weit. In der Zeit von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr herrscht im Kindergarten ein buntes Treiben. Dann gibt es ein Theaterstück der Kindergartenkinder, die Eisenbahn von Familie Hornung dreht seine Runden, es können Buttons selbst gestaltet werden und auch Indianerschmuck darf nicht fehlen.

Und natürlich ist auch für das leibliche Wohl bestens gesorgt. Vom Eiswagen über Kaffee und Kuchen bis hin zu herzhaften Speisen und Getränken ist alles dabei.

 

Auch Bürgermeister Feick wird anwesend sein: „Ich freue mich schon sehr auf diesen bunten Nachmittag und bin gespannt auf das vielfältige Programm. 50 Jahre besteht unser Ueberauer Kindergarten nun schon und bestimmt können die jetzigen Kindergartenkinder viele ehemalige Kindergartenkinder begrüßen.“

 

In Betrieb genommen wurde der Kindergarten am 1. April 1973, die große Einweihungsfeier war damals am 31. Mai.

 

Kindergartenleiterin Miriam Fried: „Herzlich eingeladen sind alle derzeitigen und ehemaligen Kinder, ehemalige Kolleginnen, Eltern, Omas, Opas, Tanten, Onkel, Freunde – mit euch allen feiern wir ein großes Fest. Und sollten wir doch vergessen haben, jemanden persönlich einzuladen – die Einladung gilt für euch alle.“

 


Pressemitteilung 02.06.2023

Die Feuerwehr zu Besuch in der Kita Am Stadtpark

Vor einigen Tagen stand bei den Kindern der Kita Am Stadtpark ein ganz tolles Erlebnis auf dem Plan. Zu Besuch waren Andreas Werner und Sophia Albrecht von der Reinheimer Feuerwehr. Die beiden hatten viel Zeit mitgebracht, um den...[mehr]


Vor einigen Tagen stand bei den Kindern der Kita Am Stadtpark ein ganz tolles Erlebnis auf dem Plan. Zu Besuch waren Andreas Werner und Sophia Albrecht von der Reinheimer Feuerwehr. Die beiden hatten viel Zeit mitgebracht, um den Kindern die Feuerwehr näher zu bringen. Sie erklärten geduldig, was die Kinder rund um die Feuerwehr interessierte, zeigten ihnen, wie ein Feuerwehrschlauch funktioniert und was es da alles für Möglichkeiten gibt. Und wer wollte, durfte auch in eine richtige Feuerwehrausrüstung schlüpfen.

Auch der „Riesenventilator“ und das Brecheisen hatten es den Kindern angetan – sie alle lernten an diesem Tag, wie vielseitig Feuerwehr ist.

 

Natürlich durfte es auch nicht fehlen, einmal in einem Feuerwehrauto zu sitzen. Und obwohl es ganz schön hoch war, haben sich alle Kinder getraut, auf der einen Seite in das Fahrzeug hinein zu klettern und auf der anderen Seite wieder herauszusteigen, stellten die Erzieherinnen fest.

 

Alle waren sich einig: „Vielen Dank, dass ihr euch so viel Zeit für uns genommen habt, liebe Sophia und lieber Andreas.“

 

Bürgermeister Manuel Feick: „Toll, dass unsere Feuerwehr auch an die Kleinsten denkt und dieses so wichtige Ehrenamt den Kindern näherbringt. Sehr gerne habe ich mich für diesen Besuch eingesetzt. Vielleicht war bei diesen Kindern, die diesen Vormittag so begeistert miterlebt haben, ja die ein oder andere zukünftige Einsatzkraft dabei. Und vielleicht findet ja der ein oder die andere den Weg in eine der Kinderfeuerwehren in Reinheim oder den Stadtteilen.“

 


Bekanntmachung 30.05.2023

Nr. 44/2023 - Sitzung des Ortsbeirates Georgenhausen-Zeilhard als Ortstermin Treffpunkt: Messeler Straße/Zum Roßberg am Donnerstag, 15.06.2023, 19:30 Uhr

an der Messeler Straße / Zum Roßberg   Sitzung-Nr.: OB 4/011/2023   T a g e s o r d n u n g:    1. Eröffnung und Begrüßung, Feststellen der...[mehr]


an der Messeler Straße / Zum Roßberg

 

Sitzung-Nr.: OB 4/011/2023

 

T a g e s o r d n u n g:

 

 1.

Eröffnung und Begrüßung, Feststellen der Beschlussfähigkeit

 2.

Einwände zum Protokoll der letzten Sitzung

 3.

Bericht aus dem Magistrat und Bericht des Ortsvorstehers

 4.

Aussprache zu den Berichten

 5.

Verkehrssituation in der Messeler Straße

 6.

Verschiedenes

 

Die Sitzung ist öffentlich.

Besucher sind herzlich willkommen.

 

Reinheim, den 30.05.2023

 

gez. Herr Hartmut Poth

Ortsvorsteher

 


 
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Adresse

Stadtverwaltung Reinheim 
Pressestelle
Cestasplatz 1
64354 Reinheim

 

E-Mail: gschieck@reinheim.de 

Ansprechpartner

Grit Schieck

Pressestelle

Tel. 06162 / 805-106
 

 

Sprechzeiten

Montag
13.30 - 18.00 Uhr 

Dienstag, Donnerstag, Freitag
08.00 - 11.30 Uhr

Mittwoch
08.00 - 11.30 Uhr 
13.30 - 15.30 Uhr  

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