Stadt Reinheim
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In diesem Archiv finden Sie ältere Pressemitteilungen und Bekanntmachungen der Stadtverwaltung Reinheim.

Pressemitteilung 20.07.2023

Beide Pokale gehen nach Sanok

Große Begeisterung löste sie aus – die 1. Mini-Fußball-EM der Partnerstädte, die am 15. Juli 2023 im Reinheimer Sportzentrum stattfand. In zwei Altersklassen trafen Mannschaften aus den Partnerstädten Cestas (Frankreich),...[mehr]


Große Begeisterung löste sie aus – die 1. Mini-Fußball-EM der Partnerstädte, die am 15. Juli 2023 im Reinheimer Sportzentrum stattfand.

In zwei Altersklassen trafen Mannschaften aus den Partnerstädten Cestas (Frankreich), Sanok (Polen), Fürstenwalde (Brandenburg) und Reinheim aufeinander. Licata, die vierte Reinheimer Partnerstadt musste leider kurzfristig absagen und konnte bei der großartigen Jugendbegegnung nicht dabei sein.

Gespielt wurde jeder gegen jeden, der Wettbewerb bestand aus einer Hin- und Rückrunde. Trotz der sehr sommerlichen Temperaturen die an diesem Tag herrschten, waren alle Jugendlichen im Alter von 12 bis 16 Jahren voller Eifer dabei und es entwickelten sich spannende Spiele. In den Mannschaften von Cestas, Sanok und Reinheim spielten ausschließlich Jugendliche, die regelmäßig im Fußball trainieren, die Mannschaft aus Fürstenwalde bestand aus Jugendlichen, die überwiegend in anderen Sportarten, wie beispielsweise im Judo oder der Leichtathletik zu Hause sind.

Fairplay wurde bei dieser Mini-EM großgeschrieben und so wurde dann auch schon mal mit weniger Spielern als vorgesehen, angetreten, damit die Leistungsspanne nicht zu groß wurde.

In beiden Altersklassen gingen die Mannschaften aus Sanok am Ende als Sieger hervor und konnten die Pokale mit in ihre Heimat nehmen. In der jüngeren Altersklasse (12-14 Jahre) belegte die Reinheimer Mannschaft den 2. Platz und die Jungs aus Cestas den 3. Platz, beim älteren Jahrgang (15-16 Jahre) waren die Platzierungen umgedreht. Sieger der Herzen, und da waren sich alle einig, wurde in beiden Altersklassen Fürstenwalde, die sich in allen Spielen nicht unterkriegen ließen und mit vollem Einsatz bis zum letzten Spiel dabei waren.

Bei der anschließenden Siegerehrung, bei der die polnische Nationalhymne gleich zweimal zu hören war, wurden nicht nur die Spielerinnen und Spieler geehrt, sondern auch die Schiedsrichter und Betreuerinnen und Betreuer, denen ein herzlicher Dank zu Teil wurde.

Auch der Wettergott hat mitgespielt und öffnete erst nach den Siegerehrungen kurzzeitig seine Schleusen.

 

Umrahmt wurde diese 1. Fußball-EM der Partnerstädte mit einem umfangreichen Programm. Die Jugendlichen mit ihren Betreuerinnen und Betreuern kamen bereits am Mittwochabend im Kreisjugendheim Ernsthofen an, wo sie bei ihrem fünftägigen Besuch untergebracht waren.

 

An diesem ersten Abend begrüßte Bürgermeister Manuel Feick die Gäste, bevor es bei einem gemeinsamen Abendessen ein erstes Kennenlernen untereinander gab.

Am Donnerstag ging es nach dem Frühstück ins Felsenmeer nach Lautertal, ehe am Nachmittag die von der ENTEGA AG großzügig gesponserten Ausrüstungen bestehend aus Trikot, Hose und Stutzen, an alle verteilt wurden und die Kinder- und Jugendförderung an diesem Nachmittag für die Gäste und die Reinheimer Jugendlichen für ein buntes Programm sorgte. Der ENTEGA AG gilt an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön für die Unterstützung.

 

Ein nächstes Highlight für alle war am Freitagvormittag die Stadionführung beim Bundesligisten SV Darmstadt 98, bei der sich die Verantwortlichen der Lilien für die Jugendlichen viel Zeit genommen haben. Auch der Blick auf das öffentliche Training der Lilien, die an diesem Tag gemeinsam mit dem Team von Norwich City auf dem Platz standen, fand großes Interesse, zumal in den Reihen der Engländer ein polnischer Spieler auf dem Trainingsplatz war und sich viel Zeit für die jungen Besucher aus Sanok nahm. Im Anschluss an die Führung ging es dann noch in den Fanshop, ehe der Rückweg nach Reinheim angetreten wurde. Auf dem Plan für diesen Nachmittag stand dann für alle der Besuch des Reinheimer Schwimmbades mit einem anschließenden gemeinsamen Essen im Sportzentrum Reinheim. Auch an diesem Abend stand Fußball schon hoch im Kurs.

 

Nach einem spannenden, schönen und anstrengenden Samstag ging es dann am Sonntagmorgen für alle zurück nach Hause und dies mit ganz vielen Erlebnissen, Eindrücken und Erfahrungen im Gepäck.

 

Bürgermeister Manuel Feick begeistert: „Das, was wir an diesen Tagen erlebt haben, war ein großer Schritt zum Erhalt der Städtepartnerschaften in allen drei Ländern. Fast 100 Jugendliche, die gemeinsam Spaß hatten, sich im sportlichen Wettkampf messen konnten und viele Freundschaften, die in diesen Tagen entstanden, sind ein Zeichen dafür, dass die Städtepartnerschaften in einem gemeinsamen Europa auch heute noch Zukunft haben.

Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen, die an der Organisation und Durchführung dieser grandiosen internationalen Jugendbegegnung beteiligt waren, angefangen bei Sandra Stegmayer, die für die Städtepartnerschaften bei uns im Hause zuständig ist, über Günter Six, der die Durchführung des Turniers innehatte und von Beginn an in die Organisation eingebunden war, unser JUZ, das mit tatkräftiger Unterstützung dabei war, einige Kolleginnen und Kollegen aus dem Rathaus, die Platzwarte, die Schiedsrichter, die Dolmetscher Angelika Mohr und Manfred Mack bis hin zum  Partnerschaftsverein, der die Jugendbegegnung nicht nur finanziell, sondern auch personell in Person des Geschäftsführers Hardy Wetzel, der den ganzen Samstag vor Ort war, großzügig unterstützte, ganz herzlich bedanken – ohne euch alle wäre dieser Besuch der Partnerstädte nicht möglich gewesen. Ein großes Dankeschön geht auch an die Sanddorf-Stiftung, die diese internationale Jugendbegegnung finanziell unterstützte.“

 

Die nächste städtepartnerschaftliche Veranstaltung steht bereits in den Startlöchern. Ende August geht es für eine Delegation von Stadtverwaltung und Partnerschaftsverein nach Cestas.


Bekanntmachung 20.07.2023

Nr. 59/2023 - Zweite Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kinderkrippen der Stadt Reinheim

Aufgrund der §§ 25 ff, 26, 27, ff des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) vom 18. Dezember 2006 GVBl. I S. 698, zuletzt geändert am 25. Juni 2020 GVBl. S. 436 und der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der...[mehr]


Aufgrund der §§ 25 ff, 26, 27, ff des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) vom 18. Dezember 2006 GVBl. I S. 698, zuletzt geändert am 25. Juni 2020 GVBl. S. 436 und der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung HGO in der Fassung vom 7. März 2005 GVBl. I S. 142, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), §§ 1-6 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24. März 2013 GVBl. S. 134 zuletzt geändert am 28.05.2018 GVBl. S. 247) sowie §§ 22, 22a, 74, 85, 86, 90ff des Achten Buchs Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe – (SGB VIII) in der Fassung der vom 11. September 2012 BGBl. I S. 2022, zuletzt geändert am 4.05.2021 BGBl. I, S. 882) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinheim am 18.07.2023 nachstehende Zweite Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kinderkrippen der Stadt Reinheim beschlossen:

 

Artikel 1

§ 2 der Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kinderkrippen der Stadt Reinheim erhält folgenden Wortlaut:

 

§ 2 - Betreuungsgebühren

 

(1) Die Betreuungsgebühr beträgt für das Einzelkind einer Familie für die Betreuung an Werktagen montags bis freitags

vormittags        von 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr                          265,00 Euro/Monat 

nachmittags     von 13.00 Uhr bis 16.15 Uhr                          135,00 Euro/Monat

ganztags            von 07.30 Uhr bis 16.15 Uhr                        400,00 Euro/Monat 

 

Bei Platz-Sharing beträgt die Betreuungsgebühr für das Einzelkind einer Familie für die Betreuung pro wöchentlichem Betreuungstag

vormittags        von 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr                            53,00 Euro/Monat 

nachmittags     von 13.00 Uhr bis 16.15 Uhr                            27,00 Euro/Monat

ganztags            von 07.30 Uhr bis 16.15 Uhr                          80,00 Euro/Monat 

 

(2) Besuchen gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie die Kinderkrippe bzw. einen Kindergarten oder die im Kindergarten integrierte Kindertagesstätte der Stadt Reinheim beträgt für das zweite Kind einer Familie die Betreuungsgebühr an Werktagen montags bis freitags

vormittags        von 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr                         132,50 Euro/Monat 

nachmittags     von 13.00 Uhr bis 16.15 Uhr                           67,50 Euro/Monat

ganztags          von 07.30 Uhr bis 16.15 Uhr                         200,00 Euro/Monat 

 

Besuchen gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie die Kinderkrippe bzw. einen Kindergarten oder die im Kindergarten integrierte Kindertagesstätte der Stadt Reinheim beträgt für das zweite Kind einer Familie bei Platz-Sharing die Betreuungsgebühr an Werktagen montags bis freitags

vormittags        von 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr                            26,50 Euro/Monat 

nachmittags     von 13.00 Uhr bis 16.15 Uhr                            13,50 Euro/Monat

ganztags          von 07.30 Uhr bis 16.15 Uhr                            40,00 Euro/Monat 

 

Für jedes weitere Kind wird keine Betreuungsgebühr erhoben.

 

Artikel 2

Diese Änderungssatzung tritt am 01.08.2023 in Kraft.

 

Ausfertigungsvermerk: Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Änderungssatzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

 

Reinheim, den 19. Juli 2023

Der Magistrat der Stadt Reinheim

 

gez.

Feick, Bürgermeister


Bekanntmachung 20.07.2023

Nr. 58/2023 - 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kinderkrippen der Stadt Reinheim

1. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kinderkrippen der Stadt Reinheim Aufgrund der §§ 25 ff, 26, 27, ff des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) vom 18. Dezember 2006 GVBl. I S. 698,...[mehr]


1. Änderungssatzung

zur Satzung über die Benutzung der Kinderkrippen der Stadt Reinheim

Aufgrund der §§ 25 ff, 26, 27, ff des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) vom 18. Dezember 2006 GVBl. I S. 698, zuletzt geändert am 25. Juni 2020 GVBl. S. 436 und der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung HGO in der Fassung vom 7. März 2005 GVBl. I S. 142, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), §§ 1-6 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24. März 2013 GVBl. S. 134 zuletzt geändert am 28.05.2018 GVBl. S. 247) sowie §§ 22, 22a, 74, 85, 86, 90ff des Achten Buchs Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe – (SGB VIII) in der Fassung der vom 11. September 2012 BGBl. I S. 2022, zuletzt geändert am 4.05.2021 BGBl. I, S. 882) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinheim am 18.07.2023 nachstehende 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kinderkrippen der Stadt Reinheim beschlossen:

 

Artikel 1

§ 4 Abs. 6 der Satzung über die Benutzung der Kinderkrippen der Stadt Reinheim erhält folgenden Wortlaut:

 

(6) Bekanntgaben erfolgen durch Veröffentlichung in den „Reinheimer Nachrichten“ und durch entsprechenden Aushang in den Kinderkrippen.

 

Artikel 2

§ 11 Abs. 6 der Satzung über die Benutzung der Kinderkrippen der Stadt Reinheim wird neu angefügt

 

(6) Ortsfremde Kinder oder Kinder, die nicht mehr ihren Wohnsitz (Hauptwohnung im Sinne des Melderechtes) im Stadtgebiet haben, können bis spätestens zum Ende des laufenden Kinderkrippenjahres von der weiteren Betreuung ausgeschlossen werden. Das Anrecht auf den bisherigen Betreuungsplatz endet spätestens mit Ablauf des laufenden Kinderkrippenjahres (31.07.) Der Ausschluss wird den Erziehungsberechtigten zeitnah schriftlich mitgeteilt. Der Ausschluss gilt als Abmeldung.

 

Artikel 3

§ 12 der Satzung über die Benutzung der Kinderkrippen der Stadt Reinheim wird neu eingefügt:

 

§ 12 – Gespeicherte Daten

(1)  Für die Bearbeitung des Antrages auf Aufnahme in die Kinderkrippen der Stadt Reinheim sowie für die Erhebung der Kostenbeiträge für die Inanspruchnahme der Kinderkrippen werden folgende personenbezogene Daten in automatisierten Dateien gespeichert:

       a) Allgemeine Daten:

       Name und Anschrift der Erziehungsberechtigten und der Kinder, Geburtsdaten aller Kinder             sowie weitere zur kassenmäßigen Abwicklung erforderlichen Daten

       b) Kostenbeitrag:

       Berechnungsgrundlagen, Daten für Ermäßigungen

       c) Rechtsgrundlage:

        Hessische Gemeindeordnung (HGO), Kommunalabgabengesetz (KAG), Hessisches Kinder-               und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB), Hessisches Datenschutzgesetz (HDSG), diese Satzung.

(2) Die Löschung der Daten erfolgt zwei Jahre nach dem Verlassen der Kinderkrippe durch das Kind.

(3) Durch die Bekanntmachung dieser Satzung werden die betroffenen Erziehungsberechtigten gem. § 18 Abs. 2 HSDG über die Aufnahme der in Abs. 1 genannten Daten in automatisierte Dateien unterrichtet

 

Artikel 4

Der bisherige §12 der Satzung über die Benutzung der Kinderkrippen der Stadt Reinheim wird zu §13

 

Artikel 5

Diese Änderungssatzung tritt am 01.08.2023 in Kraft.

 

Ausfertigungsvermerk: Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Änderungssatzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

 

Reinheim, den 19. Juli 2023

Der Magistrat der Stadt Reinheim

 

gez.

Feick, Bürgermeister


Bekanntmachung 20.07.2023

Nr. 57/2023 - Vierte Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten der Stadt Reinheim

Aufgrund der §§ 25 ff, 26, 27, ff des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) vom 18. Dezember 2006 GVBl. I S. 698, zuletzt geändert am 25. Juni 2020 GVBl. S. 436 und der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der...[mehr]


Aufgrund der §§ 25 ff, 26, 27, ff des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) vom 18. Dezember 2006 GVBl. I S. 698, zuletzt geändert am 25. Juni 2020 GVBl. S. 436 und der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung HGO in der Fassung vom 7. März 2005 GVBl. I S. 142, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), §§ 1-6 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24. März 2013 GVBl. S. 134 zuletzt geändert am 28.05.2018 GVBl. S. 247) sowie §§ 22, 22a, 74, 85, 86, 90ff des Achten Buchs Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe – (SGB VIII) in der Fassung der vom 11. September 2012 BGBl. I S. 2022, zuletzt geändert am 4.05.2021 BGBl. I, S. 882) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinheim am 18.07.2023 nachstehende Vierte Änderung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten der Stadt Reinheim beschlossen:

 

Artikel 1

§ 2 der Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten der Stadt Reinheim erhält folgenden Wortlaut:

 

§ 2 - Betreuungsgebühren

(1) Die Betreuungsgebühr beträgt je Einzelkind einer Familie für die Betreuung in Gruppen mit einer Betreuungszeit bis zu 6 Stunden                                                                             100,00 Euro/Monat

Die Betreuungsgebühr in der Kindertagesstätte mit einer

a) Betreuungszeit bis zu 8 Stunden Modell Midi beträgt                   125,00 Euro/Monat

b) Betreuungszeit bis zu 10 Stunden Modell Maxi beträgt               150,00 Euro/Monat

Die Betreuungsgebühr für zugekaufte Betreuungsstunden beträgt       2,00 Euro/Stunde

Es werden nur volle Stunden abgerechnet.

(2) Besuchen gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie, einen Kindergarten der Stadt Reinheim oder die im Kindergarten integrierte Kindertagesstätte der Stadt Reinheim wird für das zweite Kind und jedes weitere Kind keine Betreuungsgebühr erhoben.

(3) Soweit das Land Hessen der Stadt Reinheim jährliche Zuweisungen für die Freistellung von Teilnahme- und Kostenbeiträgen für die Förderung in Tageseinrichtungen für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt gewährt, gilt für die Erhebung der Betreuungsgebühren abweichend von Absatz 1 Folgendes:

a) Eine Betreuungsgebühr nach Abs. 1 wird nicht erhoben für die Betreuung in Gruppen mit einer Öffnungszeit im Umfang von bis zu sechs Stunden täglich.

b) Die Betreuungsgebühr nach Abs. 1 in der Kindertagesstätte mit einer Betreuungszeit bis zu 8 Stunden Model Midi beträgt anteilig 25,00 Euro/Monat

c) Die Betreuungsgebühr nach Abs. 1 in der Kindertagesstätte mit einer Betreuungszeit bis zu 10 Stunden Model Maxi beträgt anteilig 50,00 Euro/Monat

 

Artikel 2

Diese Änderungssatzung tritt am 01.08.2023 in Kraft.

 

Ausfertigungsvermerk: Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Änderungssatzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

 

Reinheim, den 19. Juli 2023

Der Magistrat der Stadt Reinheim

 

gez.

Feick, Bürgermeister


Bekanntmachung 20.07.2023

Nr. 56/2023 - 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten der Stadt Reinheim

Aufgrund der §§ 25 ff, 26, 27, ff des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) vom 18. Dezember 2006 GVBl. I S. 698, zuletzt geändert am 25. Juni 2020 GVBl. S. 436 und der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der...[mehr]


Aufgrund der §§ 25 ff, 26, 27, ff des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) vom 18. Dezember 2006 GVBl. I S. 698, zuletzt geändert am 25. Juni 2020 GVBl. S. 436 und der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung HGO in der Fassung vom 7. März 2005 GVBl. I S. 142, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), §§ 1-6 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24. März 2013 GVBl. S. 134 zuletzt geändert am 28.05.2018 GVBl. S. 247) sowie §§ 22, 22a, 74, 85, 86, 90ff des Achten Buchs Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe – (SGB VIII) in der Fassung der vom 11. September 2012 BGBl. I S. 2022, zuletzt geändert am 4.05.2021 BGBl. I, S. 882) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinheim am 18.07.2023 nachstehende 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten der Stadt Reinheim beschlossen:

 

Artikel 1

§ 4 Abs. 5 der Satzung über die Benutzung der Kindergärten der Stadt Reinheim erhält folgenden Wortlaut:

 

(5) Bekanntgaben erfolgen durch Veröffentlichung in den „Reinheimer Nachrichten“ und durch entsprechenden Aushang in den Kindergärten.

 

Artikel 2

§ 11 Abs. 6 der Satzung über die Benutzung der Kindergärten der Stadt Reinheim wird neu angefügt

 

(6) Ortsfremde Kinder oder Kinder, die nicht mehr ihren Wohnsitz (Hauptwohnung im Sinne des Melderechtes) im Stadtgebiet haben, können bis spätestens zum Ende des laufenden Kindergartenjahres von der weiteren Betreuung ausgeschlossen werden. Das Anrecht auf den bisherigen Betreuungsplatz endet spätestens mit Ablauf des laufenden Kindergartenjahres (31.07.) Der Ausschluss wird den Erziehungsberechtigten zeitnah schriftlich mitgeteilt. Der Ausschluss gilt als Abmeldung.

 

Artikel 3

§ 12 der Satzung über die Benutzung der Kindergärten der Stadt Reinheim wird neu eingefügt:

 

§ 12 – Gespeicherte Daten

 

(1) Für die Bearbeitung des Antrages auf Aufnahme in die Kindergärten der Stadt Reinheim sowie für die Erhebung der Kostenbeiträge für die Inanspruchnahme der Kindergärten werden folgende personenbezogene Daten in automatisierten Dateien gespeichert:

      a) Allgemeine Daten:

      Name und Anschrift der Erziehungsberechtigten und der Kinder, Geburtsdaten aller Kinder             sowie weitere zur kassenmäßigen Abwicklung erforderlichen Daten

      b) Kostenbeitrag:

      Berechnungsgrundlagen, Daten für Ermäßigungen

      c) Rechtsgrundlage:

      Hessische Gemeindeordnung (HGO), Kommunalabgabengesetz (KAG), Hessisches Kinder-                und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB), Hessisches Datenschutzgesetz (HDSG), diese Satzung.

(2) Die Löschung der Daten erfolgt zwei Jahre nach dem Verlassen des Kindergartens durch das Kind.

(3) Durch die Bekanntmachung dieser Satzung werden die betroffenen Erziehungsberechtigten gem. § 18 Abs. 2 HSDG über die Aufnahme der in Abs. 1 genannten Daten in automatisierte Dateien unterrichtet

 

Artikel 4

 

Der bisherige §12 der Satzung über die Benutzung der Kindergärten der Stadt Reinheim wird zu §13

 

Artikel 5

Diese Änderungssatzung tritt am 01.08.2023 in Kraft.

 

Ausfertigungsvermerk: Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Änderungssatzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

 

Reinheim, den 19. Juli 2023

Der Magistrat der Stadt Reinheim

 

gez.

Feick, Bürgermeister


Bekanntmachung 20.07.2023

Nr. 55/2023 - 20. Ueberauer Dorflauf der SG Ueberau am Freitag, 01.09.2023

Am 1. September 2023 findet im Stadtteil Ueberau der 20. Ueberauer Dorflauf statt. Der Dorflauf besteht aus drei Teilläufen mit folgenden Zeiten und Strecken:   18:00 Uhr Bambini 300...[mehr]


Am 1. September 2023 findet im Stadtteil Ueberau der 20. Ueberauer Dorflauf statt.

Der Dorflauf besteht aus drei Teilläufen mit folgenden Zeiten und Strecken:

 

18:00 Uhr

Bambini 300 m

Start Ecke Brensbacher Straße/Höhe SG Sportheim

Brensbacher Straße Richtung Hundertmorgen– Wendepunkt Heinestraße zurück Höhe SG Sportheim

 

18:15 Uhr

Schüler     650 m (1 Runde)

Schüler 1.950 m (3 Runden)

Start Brensbacher Straße/ Höhe SG Sportheim

Alter Weg – Eichendorff Straße – Heinestraße- Brensbacher Straße

 

18:45 Uhr

Jedermann (6 km)

Hauptlauf (10 km)

Start Brensbacher Straße/ Höhe SG Sportheim

Brensbacher Str. - Wilhelm-Leuschner-Str. - Groß-Bieberauer-Straße - Forstbergstraße – Berliner Straße - Am Hofacker - Heinestraße - Brensbacher Straße.

 

Die Sperrung der Strecke erfolgt ab 17:30 Uhr und dauert bis 20:30 Uhr.

 

Von der Sperrung sind folgende Straßen betroffen:

Brensbacher Straße, Alter Weg, Claudiusstraße, Poststraße, Obere Straße, Wilhelm-Leuschner-Straße, Groß-Bieberauer Straße, Neue Straße, Hofgasse, Ackerauweg, Alter Weg, Forstbergstraße, Am Schlehenrech, Am Hofacker, Berliner Straße, Liebigstraße, Am Wingert, Heinestraße, Hebbelstraße, Eichendorffstraße, Wielandstraße.

 

Baustellenbedingt können die Busse der RH (FS Omnibusbetrieb GmbH) in dieser Zeit nicht an der Ersatzhaltestelle Lengfelder Straße / Brunnenstraße halten. Ersatzhaltestelle ist am Bahnhof.

 

Wir bitten alle Anwohner und sonstige Betroffene um Verständnis für die Einschränkung des Fahrzeugverkehrs und sich gegebenenfalls entsprechend einzurichten.

 

 

Feick

Bürgermeister


Pressemitteilung 18.07.2023

Sommerzeit ist Lesezeit

Die heiße Jahreszeit ist in vollem Gang und für viele heißt das, ab in die Urlaubs- und Ferienzeit. Doch was tun in Vorbereitung auf lange Sommertage oder für die Anreise in den Urlaub? Die Antwort lautet: Ab in die...[mehr]


Die heiße Jahreszeit ist in vollem Gang und für viele heißt das, ab in die Urlaubs- und Ferienzeit. Doch was tun in Vorbereitung auf lange Sommertage oder für die Anreise in den Urlaub? Die Antwort lautet: Ab in die Stadtbücherei!

Diese ist pünktlich zum Start der Sommerferien am 22.07. zur Samstagsausleihe geöffnet. Neben den regelmäßigen Öffnungszeiten unter der Woche besteht an diesem Samstag von 9 Uhr bis 11 Uhr die Möglichkeit, aus dem breiten Angebot für jeden Anlass zu wählen.

 

Ob lange Sommertage, Familienausflüge oder lange Autofahrten – die Stadtbücherei hat für jede Situation das passende Angebot parat. Von Spielen für die ganze Familie, über CDs und Tonies für unterwegs, bis hin zu DVDs für gemütliche Filmabende und Bücher zum Schmökern, Entspannen und gemeinsames Lesen ist alles dabei. Das Büchereiteam ist gerne bei der Auswahl behilflich.

Wenn eine längere Urlaubsreise geplant ist, besteht die Möglichkeit, die Leihfristen nach Absprache individuell anzupassen. 

Bürgermeister Manuel Feick: „Besuchen Sie unsere Stadtbücherei und entdecken Sie eine Welt voller Möglichkeiten nicht nur für die Sommerferien und Ihre Urlaubszeit.“

 


Pressemitteilung 18.07.2023

Digitalsprechstunde in der Stadtbücherei

In den vergangenen Jahren hat das digitale Angebot der Stadtbücherei Reinheim umfangreich zugenommen. Neben dem Online-Katalog und der zugehörigen App steht den Leserinnen und Lesern seit 2020 auch der Zugang zum...[mehr]


In den vergangenen Jahren hat das digitale Angebot der Stadtbücherei Reinheim umfangreich zugenommen. Neben dem Online-Katalog und der zugehörigen App steht den Leserinnen und Lesern seit 2020 auch der Zugang zum OnleiheVerbundHessen zur Verfügung.

 

Um den Nutzerinnen und Nutzern einen besseren Zugang zu diesen Angeboten zu ermöglichen, führt die Stadtbücherei eine monatliche Digitalsprechstunde ein. Diese findet erstmalig am kommenden Dienstag (25.) in der Zeit von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Bücherei statt, eine Anmeldung ist hierfür nicht erforderlich.

 

Die Einführung der Digitalsprechstunde ist ein weiteres Teil der breiten Palette moderner Dienstleistungen in der Stadtbücherei. Mit dieser Initiative möchte das Team den Nutzern helfen, die digitalen Angebote der Stadtbücherei kennenzulernen und eventuelle Probleme zu lösen.

Bürgermeister Feick: „Im Namen unserer Stadtbücherei lade ich alle Interessierten herzlich ein, die neue Digitalsprechstunde zu nutzen, um so noch besser von den vielfältigen digitalen Angeboten profitieren zu können.“


Pressemitteilung 18.07.2023

Kassieraktion mit Bürgermeister Feick im DM-Markt

Am 31. Juli 2023 wechselt Bürgermeister Manuel Feick für eine Stunde den Stuhl und sitzt dann in der Zeit von 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr für den guten Zweck an der Kasse des DM-Marktes in der Bergstraße. Alle Einnahmen, die in...[mehr]


Am 31. Juli 2023 wechselt Bürgermeister Manuel Feick für eine Stunde den Stuhl und sitzt dann in der Zeit von 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr für den guten Zweck an der Kasse des DM-Marktes in der Bergstraße.

Alle Einnahmen, die in dieser Stunde erzielt werden, gehen an die Lebensmitteltheke in Groß-Bieberau, bei der auch viele Menschen aus Reinheim ihre Lebensmittel beziehen müssen.

 

Bürgermeister Manuel Feick: „Ich freue mich, wenn Sie an diesem Tag bei mir an der Kasse stehen und damit dieses so wichtige Angebot der Lebensmitteltheke unterstützen. Besonders dankbar bin ich auch der DM für ihr Angebot – das ist nicht selbstverständlich.“


Pressemitteilung 18.07.2023

Hochwasserschutz wird in Reinheim kontinuierlich erweitert

Hochwasserschutz ist auch in Reinheim immer wieder ein Thema, spätestens dann, wenn die Seewiesen ihrem Namen alle Ehre machen und das Wasser auffangen.   Um den Reinheimerinnen und Reinheimern einen Einblick in die...[mehr]


Hochwasserschutz ist auch in Reinheim immer wieder ein Thema, spätestens dann, wenn die Seewiesen ihrem Namen alle Ehre machen und das Wasser auffangen.

 

Um den Reinheimerinnen und Reinheimern einen Einblick in die Thematik zu geben, fanden in den vergangenen Wochen Informationsveranstaltungen zum Hochwasserschutz statt.

 

Bürgermeister Manuel Feick informierte gemeinsam mit den Leitern des Umweltamtes und des Bauamtes über vorbeugende Maßnahmen im Innen- und Außenbereich, über entsprechende Warn und Schutzeinrichtungen sowie die mögliche private Vorsorge im häuslichen Bereich.  

 

So existieren in Reinheim neun größere und kleinere Regenrückhaltebecken, wobei das größte von ihnen einen Stauraum von 20.000 m³ umfasst und sich in Zeilhard befindet.

Die bei Straßensanierungen eingebauten Stauraumkanäle wurden den neuen Gegebenheiten angepasst. So wurde zuletzt bei der Sanierung der unteren Darmstädter Straße ein Kanal mit einem Volumen von 125 m³ eingesetzt und ist damit um einiges größer, als der Kanal, der zu Beginn der Baumaßnahme vorhanden war.

Durch den Wasserverband Gersprenzgebiet wurden Retentionsbecken geschaffen, die überschüssiges Wasser schon vor den Stadtgrenzen auffangen sollen.

Um auch die Fließgewässer möglichst hochwassersicher zu machen, wird die Renaturierung an Gersprenz, Wembach, Dilsbach und Hirschbach vorangetrieben. Es wurden alte, abflusshindernde Wehranlagen entfernt und die Durchlässigkeit am Ueberauer Wehr hergestellt.

 

Bürgermeister Manuel Feick machte aber auch ganz deutlich, wie wichtig eine sehr gute Zusammenarbeit zwischen Haupt- und Ehrenamt ist, sollte es zu einem Schadenereignis kommen. Dann werden der Verwaltungsstab der Stadt Reinheim, der Bauhof, die örtlichen Feuerwehren und die anderen Rettungsorganisationen Hand in Hand arbeiten, um Schäden möglichst gering zu halten.

 

Die Feuerwehren sind technisch sehr gut ausgestattet, die Sirenen wurden umgebaut und arbeiten jetzt digital. Bei einem Hochwasserereignis sind die Feuerwehren so aufgestellt, dass sie Sandsäcke zur Verfügung stellen können.

 

Natürlich können durch bestimmte Vorarbeiten die Einsätze bei Schadensereignissen optimiert werden. Wichtig hier sind beispielsweise die rechtzeitige Warnung vor Hochwasser, die genaue Beobachtung der Niedereschläge, die Erstellung von Alarm- und Einsatzplänen sowie die Information der Bevölkerung über Veranstaltungen oder Broschüren.

Aber auch wir alle als Bürgerinnen und Bürger können uns mit Eigenvorsorge ein Stück weit absichern, so zum Beispiel mit dem Einbau und der Kontrolle von Rückstauklappen.

Es sei in diesem Zusammenhang aber auch darauf hingewiesen, dass es nach § 5 II Wasserhaushaltsgesetz (WHG) keinen Rechtsanspruch auf den Schutz vor natürlichen Ereignissen gibt.

 

Nicht zuletzt ist ein ganz wichtiger Baustein im Hochwasserschutz die Fließpfadkarte.

Was ist das? – Diese Karten erstellt das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie und zeigt die örtlichen Fließpfade bei einem Starkregenereignis auf. Darin enthalten sind auch Informationen zu Topographie, Landnutzung, Gebäuden und Fließwegen.

Damit können bereits im Vorfeld eines Schadenereignisses vulnerable Orte in einer Kommune aufgezeigt werden. Ebenso stellt sie das Einzugsgebiet dar, aus dem potentiell Wasser und Schlamm in die Kommune eingetragen werden kann.

In Reinheim liegen diese Fließpfadkarten für alle Stadtteile vor, sodass die verantwortlichen Personen im Notfall so schnell als möglich handeln können.

Unter folgendem Link sind die Präsentation und die Fließkarten einsehbar:

 

Bürgermeister Manuel Feick: „Wir sind in unserer Stadt für den Notfall gut aufgestellt, sowohl was die technischen als auch die personellen Voraussetzungen angeht. Natürlich bleibt zu hoffen, dass wir nie in die Situation kommen, dass dies alles Anwendung finden muss. Eine absolute Sicherheit kann und wird es bei Naturereignissen jedoch nie geben. Die Infoveranstaltungen haben gezeigt, dass in der Bevölkerung großes Interesse besteht, Informationen zum Thema Hochwasserschutz und Starkregenereignisse zu erhalten. Selbstverständlich stehen mein Team und ich gerne auch für nähere Auskünfte zur Verfügung.“


Pressemitteilung 18.07.2023

Goldenes Jubiläum im Kindergarten Ueberau

50 Jahre Kindergarten Ueberau – das musste gefeiert werden. Und etwa 300 Besucherinnen und Besucher sahen das auch so und kamen zum Sommer-Indianerfest in den Kindergarten. Sie wurden nicht enttäuscht – ein buntes Programm...[mehr]


50 Jahre Kindergarten Ueberau – das musste gefeiert werden. Und etwa 300 Besucherinnen und Besucher sahen das auch so und kamen zum Sommer-Indianerfest in den Kindergarten.

Sie wurden nicht enttäuscht – ein buntes Programm wartete auf die Gäste und die Hauptfiguren waren vor allem die Kinder.

Im Beisein von Bürgermeister Manuel Feick und Familie sowie vielen ehemaligen Kindergartenkindern, Eltern, ehemaligen Kolleginnen, unter ihnen Frau Rist und Frau Schreiber, und dem Kollegium der Ueberauer Grundschule begrüßten die Kinder selbst ihre Gäste und führten anschließend ein Theaterstück auf, das alle begeisterte. Im Anschluss drehte die Eisenbahn von Familie Hornung ihre Runden, es konnten Buttons und Indianerschmuck selbst gestaltet werden.

Und auch das Wetter spielte, entgegen der Ankündigungen, mit, sodass die Regenschirme in den Taschen bleiben konnten.

 

Auch einige „Kindergartenkinder der ersten Stunde“ waren auf dem Fest anzutreffen. So beispielsweise Bernd Reißing, der in der ersten Kindergartengruppe der Einrichtung war und heute auf dem städtischen Bauhof arbeitet.

 

Bürgermeister Manuel Feick: „Ein rundum gelungenes Fest, das da auf die Beine gestellt wurde. Herzlichen Dank an alle helfenden Hände.“

 

Für sieben Kinder des Ueberauer Kindergartens heißt es nun, auf in einen neuen Lebensabschnitt. Denn sie werden nach den Sommerferien Schulkinder. Für diesen Weg gab es ganz viele Wünsche.

Für alle anderen heißt es jetzt erstmal, ab in die Ferien, ehe sich am 14. August alle wiedersehen.

 

Das Kindergartenteam um Leiterin Miriam Fried bedankt sich herzlich bei allen, die zum Gelingen beigetragen haben und wünscht allen eine schöne Ferienzeit.


Pressemitteilung 18.07.2023

Liegebank erinnert an Karl-Dieter Hessel

Es gibt sicher wenige Menschen in Reinheim, die Karl-Dieter Hessel nicht wenigstens dem Namen nach kannten. Der „Reunemer Bub“, geboren im März 1944, setzte sich gemeinsam mit seinem Bruder Manfred über Jahrzehnte dafür ein,...[mehr]


Es gibt sicher wenige Menschen in Reinheim, die Karl-Dieter Hessel nicht wenigstens dem Namen nach kannten. Der „Reunemer Bub“, geboren im März 1944, setzte sich gemeinsam mit seinem Bruder Manfred über Jahrzehnte dafür ein, Reinheim ein Stück attraktiver zu machen. Vor allem die Altstadt lag den Brüdern dabei am Herzen.

Die weitere Verbesserung der Attraktivität und der Aufenthaltsqualität des Stadtparkes unter Beachtung der denkmalschutzrechtlichen Auflagen war ihnen immer ein großes Anliegen. Die Ausstattung des Parks mit neuem Mobiliar konnte Karl-Dieter nun nicht mehr erleben, er verstarb im September 2022.

 

Seit Mitte Juni stehen nun die neuen Möbelstücke im Stadtpark und die bequeme breite Liegebank neben dem Brunnen wurde Karl-Dieter Hessel gewidmet. Sie ist die Einzige im Stadtgebiet. Hinzu kommen spezielle behindertengerechte Möbel.

 

Bürgermeister Manuel Feick würdigte bei einem Ortstermin mit Veronika Hessel, Witwe des verstorbenen Karl-Dieter, Hessels Tochter Susanne, die nun die Geschäfte ihres Vaters in der Grundstücksgemeinschaft übernommen hat und in seinem Sinne weiterführt, sowie Hessels Bruder Manfred mit Ehefrau die Leistungen, die Karl-Dieter Hessel immer sehr gerne für seine Heimatstadt erbrachte.

 

Manuel Feick: „Hier an diesem ruhigen Plätzchen unter den großen Bäumen denkt sicher der ein oder andere mit Blick in den Himmel an Karl-Dieter und sein Wirken für unsere gemeinsame Stadt.“

 

Und Hessels Tochter Susanne Fischer fügt hinzu: „Genau diesen Platz hätte sich Papa für diese Bank ausgesucht, im Halbschatten zwischen Springbrunnen und Hofgut.“

 


Pressemitteilung 18.07.2023

„Fit, gesund und entspannt durch den Schulalltag“ Ein Schulprojekt in der Hirschbachschule

Drei erlebnisreiche Projekttage unter dem Motto: “Fit, gesund und entspannt durch den Schulalltag“ führten Stadtjugendpflegerin Siggi Elsner und Stadtjugendpfleger Robin Korndörfer mit Kindern der Hirschbachschule in...[mehr]


Drei erlebnisreiche Projekttage unter dem Motto: “Fit, gesund und entspannt durch den Schulalltag“ führten Stadtjugendpflegerin Siggi Elsner und Stadtjugendpfleger Robin Korndörfer mit Kindern der Hirschbachschule in Georgenhausen/Zeilhard durch. Ruck zuck eroberten die Grundschulkinder unser JUCASINO und machten es zu ihrem Zuhause.

 

Jeweils 10 bis 12 Kinder waren an drei Tagen während der Projektwoche der Schule im Jugendcafé (JUCASINO) in der Hirschbachhalle zu Gast. Bei dem Angebot ging es um gesunde Ernährung und die Kinder waren mit großem Eifer und Spaß dabei, bereiteten ihr eigenes Müsli und ihren eigenen Gemüse- Wrap zu, erstellten gemeinsam eine Ernährungspyramide und führten einige Bewegungs- und Entspannungsspiele durch.

 

Ein großes Dankeschön geht an Edeka Kampmann, Edeka Lajos, DM-Markt Reinheim und die Barmer Ersatzkasse, die das Projekt mit Lebensmitteln und Frühstücksdosen unterstützt haben und auch an die Hirschbachschule Georgenhausen/Zeilhard für die gute Zusammenarbeit.

 

Die teilnehmenden Kinder waren sich einig: „Es hat riesengroßen Spaß gemacht.“

Einige Kinder nahmen sich sogar vor, nun regelmäßig zu den Öffnungszeiten Dienstag, Mittwoch und Donnerstag jeweils von 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr ins JUCASINO zu kommen.

 

Für Stadtjugendpflegerin Siggi Elsner und Stadtjugendpfleger Robin Korndörfer war es eine Freude zu sehen, wie aufgeweckt und interessiert die Kinder mitgearbeitet haben.

 

Auch Bürgermeister Manuel Feick findet lobende Worte: „Toll, dass dieses Projekt von Schule und JUZ auf die Beine gestellt wurde. Und was ist ein größerer Dank, als strahlende Kinderaugen.“


Bekanntmachung 14.07.2023

Nr. 54/2023 - Sitzung des Ortsbeirates Ueberau am Dienstag, 25.07.2023, 20:00 Uhr

im Sportheim-SG Ueberau; Alter Weg   Sitzung-Nr.: OB 2/015/2023   T a g e s o r d n u n g:    1. Begrüßung und Eröffnung durch den...[mehr]


im Sportheim-SG Ueberau; Alter Weg

 

Sitzung-Nr.: OB 2/015/2023

 

T a g e s o r d n u n g:

 

 1.

Begrüßung und Eröffnung durch den Ortsvorsteher

 2.

Feststellung der Beschlussfähigkeit

 3.

Protokoll der Ortsbeiratssitzung vom 23. Mai 2023

 4.

Bericht des Ortsvorstehers

 5.

Bericht des Magistrats

 6.

Aussprache zu den Berichten

 7.

Gefahrenpunkte in Ueberau

 8.

Verschiedenes

 

Die Sitzung ist öffentlich.

Besucher sind herzlich willkommen.

 

Reinheim, den 14.07.2023

 

gez. Herr Walter Eckert

Ortsvorsteher

 


Pressemitteilung 11.07.2023

„1. Mini-Fußball-EM“ der Partnerstädte in Reinheim am 15.07.2023

Ein Jahr bevor die Fußball-Europameisterschaft 2024 in Deutschland ausgetragen wird, findet in Reinheim die 1. Mini-Fußball-EM der Partnerstädte statt.   Vom 12. bis 16. Juli sind jeweils zwanzig Jugendliche mit ihren...[mehr]


Ein Jahr bevor die Fußball-Europameisterschaft 2024 in Deutschland ausgetragen wird, findet in Reinheim die 1. Mini-Fußball-EM der Partnerstädte statt.

 

Vom 12. bis 16. Juli sind jeweils zwanzig Jugendliche mit ihren Betreuerinnen und Betreuern aus den Partnerstädten Cestas in Frankreich, Sanok in Polen und Fürstenwalde in Brandenburg zu Besuch in Reinheim. Die italienische Partnerstadt Licata musste ihre Teilnahme leider absagen.

 

Mittelpunkt dieser städtepartnerschaftlichen Jugendbegegnung wird die Mini-Fußball-EM am kommenden Samstag (15.) im Sportzentrum Reinheim sein.

Bei dem Turnier, das von 10 bis 16 Uhr ausgetragen wird, werden in zwei Altersklassen die „Mini-Europameister“ der Partnerstädte ermittelt.

Im Anschluss werden die Gewinner in den Altersklassen 12 bis14 Jahre und 15 bis16 Jahre bei der Siegerehrung von Bürgermeister Manuel Feick gekürt.

 

An den anderen Tagen erwartet die jungen Gäste ein abwechslungsreiches Rahmenprogramm in und um Reinheim.

 

Bei der Austragung der „1. Mini-Fußball-EM“ am Samstag im Sportzentrum Reinheim sind Zuschauerinnen und Zuschauer herzlich willkommen, die Mannschaften zu unterstützen und anzufeuern. Auch für das leibliche Wohl ist gesorgt.

 

Bürgermeister Manuel Feick: „Ich freue mich, dass es uns gelungen ist, diese Jugendbegegnung hier in Reinheim zu realisieren und den 1. Mini-Europameister der Partnerstädte in unserer Stadt zu ermitteln. Seien Sie dabei in unserem Sportzentrum und unterstützen Sie die jugendlichen Kickerinnen und Kicker.“

 


Pressemitteilung 11.07.2023

Bufdi für das JUZ Reinheim gesucht!

Die Kinder- und Jugendförderung Reinheim sucht ab August 2023 Unterstützung durch eine*n Bundesfreiwilligendienstler*in.   Die Bewerber*innen müssen mindestens 18 Jahre alt sein und einen Führerschein haben. Wer...[mehr]


Die Kinder- und Jugendförderung Reinheim sucht ab August 2023 Unterstützung durch eine*n Bundesfreiwilligendienstler*in.

 

Die Bewerber*innen müssen mindestens 18 Jahre alt sein und einen Führerschein haben.

Wer sich für soziale Arbeit interessiert, gerne im Team arbeitet und Spaß an der Arbeit mit Kindern hat, ist in der Reinheimer Kinder- und Jugendförderung richtig!

 

Während des Jahres als Bundesfreiwilligendienstler*in ist es möglich, viele verschiedene Bereiche der sozialen Arbeit kennenzulernen.

Der Bufdi hilft bei der Organisation und Durchführung von spannenden Projekten für Jung und Alt und trifft jede Menge neue, interessante Leute.

 

Nähere Informationen gibt es in der Kinder- und Jugendförderung unter den Telefonnummern 06162/805610 oder 06162/805612.


Pressemitteilung 11.07.2023

Robert-Goldmann-Stipendium für Anita Haviv-Horiner

Endlich konnte das Robert-Goldmann-Stipendium aus dem Jahr 2019/2020 verliehen werden. Am 28. Juni 2023 erhielt Anita Haviv-Horiner die Urkunde aus den Händen von Bürgermeister Manuel Feick im Beisein des Laudators und engen...[mehr]


Endlich konnte das Robert-Goldmann-Stipendium aus dem Jahr 2019/2020 verliehen werden. Am 28. Juni 2023 erhielt Anita Haviv-Horiner die Urkunde aus den Händen von Bürgermeister Manuel Feick im Beisein des Laudators und engen Freundes der Familie Goldmann Michael Mertes.

Aufgrund der Pandemie war eine frühere Verleihung nicht möglich.

 

Bedingt durch die Verschiebung fiel die Vergabe des Stipendiums nun genau in das Jahr, in dem der Staat Israel 75 Jahre alt wird. Israel ist seit 1979 das Zuhause der Preisträgerin. Anita Haviv, Tochter von Holocaust-Überlebenden der sogenannten „zweiten Generation“ wurde 1960 in Wien geboren und ist mit jungen 19 Jahren nach Israel ausgewandert.

Europa den Rücken gekehrt hat sie aber niemals: die Bildungsexpertin, Autorin und Publizistin kommt häufig nach Deutschland und Österreich zurück und arbeitet seit Jahrzehnten eng mit Universitäten, der deutschen Bundeszentrale für politische Bildung, zivilgesellschaftlichen Organisationen und Holocaust-Gedenkstätten zusammen. Anita Haviv, hat es sich zur Lebensaufgabe gemacht, für das Erinnern und gegen das Vergessen zu kämpfen.

„Sie ist eine herausragende Repräsentantin der „zweiten Generation“, die die Botschaften der „ersten Generation“ weiterträgt und vor allem auch junge Menschen aufklärt“, betonte Michael Mertes, ehemaliger Staatssekretär und enger Mitarbeiter Helmut Kohls im Bundeskanzleramt, in seiner sehr persönlichen und bewegenden Laudatio für Anita Haviv.

Kennengelernt hatten sich die Preisträgerin und Michael Mertes in Israel, als er Leiter der Konrad-Adenauer-Stiftung in Jerusalem war und sie bei der Friedrich-Ebert-Stiftung arbeitete. Sobald Anita Haviv als Autorin arbeitet und Texte schreibt oder veröffentlicht, tut sie dies stets zusätzlich mit ihrem Mädchennamen Horiner, „im Gedenken an meine Eltern“, verriet sie im persönlichen Gespräch.

 

Bürgermeister Manuel Feick: „Ich bin sehr froh, dass wir Anita Haviv-Horiner dieses Stipendium heute übergeben und damit ihre unermüdliche Arbeit gegen das Vergessen unterstützen dürfen.“

 

Im Rahmen des Stipendiums führte Anita Haviv einen zweitägigen Workshop mit 17 Schülern der 10. Klasse der Dr.-Kurt-Schumacher Schule durch. In diesem Workshop wurde lebhaft und aufgeschlossen das Thema „Grenzen“ – persönliche Grenzen, äußere Grenzen, geographische Grenzen, innere Grenzen – erarbeitet und diskutiert. Der Workshop war ein voller Erfolg. Die Ergebnisse wurden im Rahmen der abendlichen Verleihung, die ebenfalls an der Dr.-Kurt-Schumacher-Schule stattfand, in Form von Collagen und einem selbst erstellten Film den über 60 Gästen präsentiert. Die musikalische Begleitung an diesem Abend übernahmen drei Schülerinnen der 5. und 7. Jahrgangsstufe mit wunderschönen Klavierstücken.

 

„Ein herzliches Dankeschön geht an dieser Stelle an Schulleiter Ralf Loschek und sein Team, der sowohl den Workshop als auch die Verleihung an der DKSS ermöglichte“, so Bürgermeister Manuel Feick.

Und weiter: „Wir sind froh, dass die Verantwortlichen der Schule diesen Projekten immer mit viel Engagement aufgeschlossen gegenüberstehen.“

 

Unterstützt wurde die Veranstaltung von der Bundeszentrale für politische Bildung, die 50 Exemplare von Anita Haviv-Horiners 2022 erschienenem Buch „In Europa nichts Neues? Israelische Blicke auf Antisemitismus heute“ bereitgestellt hatten. In ihrem aktuellsten Buch befasst sie sich eben genau mit dieser Problematik. Wie groß das Interesse an diesem Werk ist, war noch am Ehrungsabend zu erkennen - am Ende der Veranstaltung waren alle Bücher vergriffen und viele Gäste nutzen die Gelegenheit, sich ihr persönliches Exemplar von der Preisträgerin und Autorin Anita Haviv-Horiner signieren zu lassen.

 

„Eine gelungene und große Veranstaltung zeigt sich nicht in ihrem Umfang, sie zeigt sich in ihrem Inhalt und dies war eine wahrlich große Veranstaltung“. Mit diesen Worten verabschiedete Stadtverordnetenvorsteher Dr. Wolfgang Schmidt die anwesenden Gäste und entließ sie in die warme Sommernacht.


Pressemitteilung 11.07.2023

Stadtpark mit neuer Licht- und Aufenthaltsqualität

Der Austausch der Beleuchtung und der Sitzmöbel im Reinheimer Stadtpark ist nun abgeschlossen.   Mit der neuen, erweiterten Beleuchtung gibt es keine dunklen Ecken mehr und auch die Zeit der Energieschleudern ist...[mehr]


Der Austausch der Beleuchtung und der Sitzmöbel im Reinheimer Stadtpark ist nun abgeschlossen.

 

Mit der neuen, erweiterten Beleuchtung gibt es keine dunklen Ecken mehr und auch die Zeit der Energieschleudern ist vorbei. Die Beleuchtung wurde ausgetauscht, es wurden LED-Leuchten aufgestellt, die für mehr Licht und damit mehr Sicherheit auf den Wegen des Stadtparkes sorgen und dies energiesparend. Durch LED-Technik wird zudem ein weiterer Schritt Richtung Klimaneutralität gegangen.

 

Außerdem wurden neue, dem Denkmalschutz angepasste Sitzgarnituren aufgestellt. Die Zeit, in der unterschiedliche Modelle den Stadtpark zierten, ist vorbei.

Neben der Liegebank, die Karl-Dieter Hessel gewidmet wurde, gibt es nun unter anderem auch zwei Rollibänke, die es Menschen mit Handicap ermöglichen, diese Bänke zu nutzen.

 

Bürgermeister Manuel Feick: „Wir haben hier wieder mehr Aufenthaltsqualität in unserem Stadtpark geschaffen. Genießt es und haltet es in Ehren – bitte.“


Pressemitteilung 11.07.2023

Fürstenwalder Bürgermeister a.D. Johannes Ulbricht verstorben

Am 15. September 1989 unterzeichneten die damaligen Bürgermeister der Stadt Fürstenwalde Johannes Ulbricht und der Stadt Reinheim Karl Hartmann im alten Fürstenwalder Rathaus die Partnerschaftsurkunden. Mit dieser Unterzeichnung...[mehr]


Am 15. September 1989 unterzeichneten die damaligen Bürgermeister der Stadt Fürstenwalde Johannes Ulbricht und der Stadt Reinheim Karl Hartmann im alten Fürstenwalder Rathaus die Partnerschaftsurkunden. Mit dieser Unterzeichnung wurde die 50. deutsch-deutsche Städtepartnerschaft vollzogen.  Dies in einer für solche Begegnungen schwierigen Zeit, denn die DDR-Regierung reagierte, aufgeschreckt durch die Massenflucht über Österreich und Ungarn im Sommer 1989, nicht eben freundlich auf „West-Kontakte“ und lud andere hochrangige Delegationen in dieser Zeit aus. Der Vertrag indes wurde in Fürstenwalde dennoch unterzeichnet.

Der Festakt zur Gegenzeichnung in Reinheim fand dann am 1. Februar 1990 in der Mehrzweckhalle Spachbrücken statt. Dazwischen lag ein wichtiges Stück deutscher Geschichte, die Wiedervereinigung.

 

Nun ist der ehemalige Fürstenwalder Bürgermeister Johannes Ulbricht im Alter von 94 Jahren verstorben. In Erinnerung bleibt für uns in Reinheim in erster Linie die Unterschrift auf der Urkunde, die die nun bereits 34 Jahre andauernde Partnerschaft besiegelte.

 

Bürgermeister Manuel Feick: „Unsere Gedanken sind bei seinen Angehörigen, denen wir unser aufrichtiges Beileid aussprechen. Sein Wirken werden wir mit dem Fortführen der Partnerschaft stets würdigen.“


Bekanntmachung 05.07.2023

Nr. 53/2023 - Vereinfachtes Umlegungsverfahren – „Ollenhauer Str. 13“

Bekanntmachung des Zeitpunktes der Unanfechtbarkeit der vereinfachten Umlegung nach § 83 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Gemarkung Georgenhausen Flur 1 [mehr]


Für das Vereinfachte Umlegungsverfahren - „Ollenhauer Straße 13“ ist der Beschluss über die vereinfachte Umlegung am 24.02.2022 unanfechtbar geworden.

Die Unanfechtbarkeit wird hiermit bekanntgemacht.

 

Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile ein. Die Geldleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist.

 

Der Beschluss über die vereinfachte Umlegung kann bis zur Berichtigung des Grundbuchs bei der Geschäftsstelle der Umlegungsstelle, im Rathaus der Stadt Reinheim, Cestasplatz 1 in

64354 Reinheim, während der Dienststunden von jedem eingesehen werden, der ein berechtigtes Interesse darlegt.

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Umlegungsstelle, dem Magistrat der Stadt Reinheim, Cestasplatz 1 in 64354 Reinheim, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

 

Reinheim, den 10.07.2023

 

M. Feick

Bürgermeister


 
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Adresse

Stadtverwaltung Reinheim 
Pressestelle
Cestasplatz 1
64354 Reinheim

 

E-Mail: gschieck@reinheim.de 

Ansprechpartner

Grit Schieck

Pressestelle

Tel. 06162 / 805-106
 

 

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