Stadt Reinheim
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Nr. 16/2023 - Allgemeinverfügung über Verkaufszeiten anlässlich von Märkten, Messen, örtlichen Festen oder ähnlichen Veranstaltungen gemäß § 6 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes

Reinheimer Markt 18.06.2023


Gemäß § 6 Abs. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes wird hiermit abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes das Offenhalten aller Verkaufsstellen in der Kernstadt der Stadt Reinheim aus Anlass des Reinheimer Marktes am Sonntag, dem 18. Juni 2023, in der Zeit von 13:00 bis 19:00 Uhr, innerhalb der folgenden Straßen freigegeben:

 

                                                            Darmstädter Straße

 

Magistrat der Stadt Reinheim

 

Hans Heckel

Erster Stadtrat


 
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Adresse

Stadtverwaltung Reinheim 
Pressestelle
Cestasplatz 1
64354 Reinheim

 

E-Mail: gschieck@reinheim.de 

Ansprechpartner

Grit Schieck

Pressestelle

Tel. 06162 / 805-106

 

Sprechzeiten

Montag
13.30 - 18.00 Uhr 

Dienstag, Donnerstag, Freitag
08.00 - 11.30 Uhr

Mittwoch
08.00 - 11.30 Uhr 
13.30 - 15.30 Uhr  

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