Stadt Reinheim
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Gewerbesteuer

Gewerbe ist jede erlaubte und fortgesetzte Tätigkeit, die selbständig ausgeübt wird und auf Erzielung von Gewinn gerichtet ist.

 

Ausnahmen:

  • Urproduktion
  • Hauswirtschaft
  • freie Berufe
  • öffentlicher Dienst

 

Die stehenden Gewerbebetriebe unterliegen der Gewerbesteuer in der Gemeinde, in der eine Betriebsstätte zur Ausübung des stehenden Gewerbes unterhalten wird.

 

Die Steuer wird auf Grund des Steuermeßbetrags mit einem Hebesatz festgesetzt und erhoben, der von der hebeberechtigten Gemeinde zu bestimmen ist.

 

Steuermeßbetrag x Hebesatz der Gemeinde = Gewerbesteuer

 

Der Hebesatz für die Gewerbesteuervorauszahlung sowie die Gewerbesteuerveranlagung beträgt seit 2016 385%.

 
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Adresse

Stadtverwaltung Reinheim
Steueramt
Cestasplatz 1
64354 Reinheim

 

E-Mail:

steueramt(at)reinheim.de

Ansprechpartner

Abteilungsleitung

Dirk Maurer
Tel. 06162 / 805-301

 

Steueramt / Liegenschaften

Kerstin Voigt 
Tel. 06162 / 805-305 

 

Nina Falkenbach
Tel. 06162 / 805-306

Sprechzeiten

Montag
13.30 - 18.00 Uhr 

Dienstag, Donnerstag, Freitag
08.00 - 11.30 Uhr

Mittwoch
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