Stadt Reinheim
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Gartenwasserzähler

Der Gartenwasserzähler ist ein privater Zähler. Dieser muss von Ihnen bzw. einer von Ihnen beauftragen Firma ordnungsgemäß und frostfrei installiert sein. 
Die Abnahme des(r) Zähler(s) erfolgt nach der Installation durch den Bauhof. Den Bauhof erreichen Sie unter der Telefonnummer: 06162-9117576.


Die für die Abnahme des Zählers entstehenden Kosten in Höhe von 26,75 € (für einen Zähler) sind anschließend auf unser Konto zu überweisen. Die Bankverbindung finden Sie auf dem Antrag, welchen der Kollege vom Bauhof zur Abnahme mitbringt.


Mit der Unterschrift auf dem Antrag bestätigen Sie, dass die über diesen Zähler entnommene Wassermenge ausschließlich zur Bewässerung des Gartens genutzt und nicht dem Kanalnetz zugeführt wird.


Der alte Zähler ist bei einem Zählerwechsel (regulär alle 6 Jahre) und der darauf folgenden Abnahme unserem Kollegen vom Bauhof zwingend vorzulegen. 

 
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Adresse

Stadtverwaltung Reinheim
Steueramt
Cestasplatz 1
64354 Reinheim

 

E-Mail:

steueramt(at)reinheim.de

Ansprechpartner

Abteilungsleitung

Dirk Maurer
Tel. 06162 / 805-301

 

Steueramt / Liegenschaften

Kerstin Voigt 
Tel. 06162 / 805-305 

 

Nina Falkenbach
Tel. 06162 / 805-306

Sprechzeiten

Montag
13.30 - 18.00 Uhr 

Dienstag, Donnerstag, Freitag
08.00 - 11.30 Uhr

Mittwoch
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 15.30 Uhr  

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