Bekanntmachung
Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2022 der Stadt Reinheim und Erteilung der Entlastung gem. § 114 HGO
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinheim hat in ihrer Sitzung am 29.09.2026 nachfolgenden Beschluss gefasst:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinheim beschließt den Jahresabschluss 2022 und die Entlastung des Magistrates gem. § 114 Abs. 1 HGO.
Der Jahresabschluss ist nach § 114 Abs. 2 HGO mindestens für ein Jahr auf der Homepage der Stadt Reinheim unter der Rubrik „Verwaltung & Bürgerservice/Politik/Jahresabschluss“ abrufbar.
Reinheim, den 08.10.2026
Der Magistrat der Stadt Reinheim
Feick
Bürgermeister
