Staatsangehörigkeit

Einbürgerung


Die Einbürgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an eine Ausländerin oder einen Ausländer.
Sie muss beantragt werden und wird durch Aushändigung einer besonderen Einbürgerungsurkunde vollzogen.

  • Anspruchsvoraussetzungen

    Ein Antrag auf Einbürgerung ist an vielfältige Voraussetzungen geknüpft – wenn Sie …

    • seit 5 Jahren Ihren rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben,
    • ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder ist im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz, die nicht für einen nur vorübergehenden Zweck erteilt ist, besitzen

    (Aufenthaltstitel nach den §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18f, 19, 19b, 19e, 20, 20a, 22, 23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5 und § 104c erfüllen die Voraussetzungen nicht)

    • in der Lage sind, den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen zu bestreiten (Unterhaltsfähigkeit)
    • nicht vorbestraft sind,
    • über ausreichende Deutschkenntnisse und über staatsbürgerliches Grundwissen verfügen,
    • sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung (Verfassungstreue) bekennen,
    • über eine geklärte Identität und Staatsangehörigkeit verfügen,
    • sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges bekennen,

    erfüllen Sie wesentliche Voraussetzungen für die Einbürgerung.

    Von den genannten Voraussetzungen gibt es Ausnahmen und für bestimmte Konstellationen, bspw. Familienangehörigen, bestehen Sonderregelungen: In diesen Fällen vereinbaren Sie mit uns einen persönlichen Beratungstermin. Siehe Hinweise zur Antragstellung 

  • Benötige Unterlagen

    Benötige Unterlagen die bei Antragstellung im Original vorliegen müssen:

    • ein aktuelles Passfoto pro einzubürgernder Person
    • gültiger Pass (bei EU-Bürgern reicht auch der gültige Personalausweis aus)
    • gültiger Aufenthaltstitel (entfällt bei EU-Bürgern)
    • Geburtsurkunde
    • Heiratsurkunde
    • Nachweis der Kenntnisse der deutschen Sprache für über 16-jährige Antragsteller/innen:
    • Zertifikat B1 von einem staatlich anerkannten Anbieter (Goethe-Institut, TestDaF-Institut, DSD, ÖSD, g.a.s.t., telc oder
    • Hauptschulabschluss oder höherer Schulabschluss einer deutschen Schule oder
    • Abschlusszeugnis einer deutschen Berufsschule oder
    • Abschlusszeugnis eines deutschsprachigen Studiums oder
    • Abschluss des Integrationskurses mit Deutschtest für Zuwanderer (Gesamtergebnis der Sprachkenntnisse B1)


    für unter 16-jährige Antragsteller/innen:

    • aktuelle Schulbescheinigung
    • Versetzungszeugnisse der letzten vier Jahre

     

    • Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung für über 16-jährige Antragsteller/innen:

     

    • Hauptschulabschluss oder höherer Schulabschluss einer deutschen Schule
    • Abschlusszeugnis einer deutschen Berufsschule
    • Nachweis über den bestandenen Einbürgerungstest bzw. den Test „Leben in Deutschland“
    • deutscher Studienabschluss in Rechts-, Gesellschafts-, Sozial-, Politik-, Verwaltungswissenschaften

    Einkommensnachweise

    • Einkommensnachweise der letzten 3 Monate – bei Ehegatten von beiden

           bei Selbständigen

    • der letzte Einkommenssteuerbescheid und eine Bescheinigung des Steuerberaters über die Einkünfte der letzten beiden Quartale oder eine betriebswirtschaftliche Auswertung für die letzten beiden Quartale oder eine Gewinn- und Verlustrechnung für die letzten beiden Quartale vorgelegt werden
    • Nachweise zur Alterssicherung, Kranken und Pflegeversicherung


    Nachweis über den Aufenthalt in Deutschland für die letzten 5 Jahre:

    Die Auflistung ist nicht abschließend, daher kann im Einzelfall die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.

    Ausländische Urkunden sind mit deutscher Übersetzung durch einen in Deutschland ermächtigten Übersetzer für Gerichte und Notare vorzulegen

    Zugelassene Übersetzer finden Sie im Internet unter https://www.justiz-dolmetscher.de/Recherche/

    Auch englischsprachige Urkunden müssen auf Deutsch übersetzt werden.

  • Hinweise zur Antragstellung

    Wenn Ihr gewöhnlicher Aufenthalt in Reinheim ist, vereinbaren Sie mit uns vor Antragstellung einen persönlichen Beratungstermin.

    Mit einer Beratung vermeiden Sie die Abgabe unvollständiger Antragsformulare und/oder Unterlagen.

    Eine Terminvereinbarung ist telefonisch unter 06162/8050 oder online über die städtische Homepage (www.reinheim.de) möglich.  

    Sofern Sie dennoch auf einen Beratungstermin verzichten möchten, können Sie aktuelle Antragsformulare unter folgendem Link herunterladen:

    https://innen.hessen.de/Buerger-Staat/Einbuergerung

  • Hinweise zum Online Angebot des Landes Hessen

    Das Land Hessen ermöglicht auch online einen Zugang zu Verwaltungsleistungen im Bereich des Einbürgerungsverfahrens – dieser ist unter folgendem Link erreichbar:

    Beachten Sie bitte, dass bei Nutzung des Online-Formulars dennoch ein persönlicher Termin und die Vorlage aller erforderlichen Unterlagen im Original zu erfolgen hat.