städtische Grundstücke

Verkauf städtischer Grundstücke

Obere Straße 14 und 16 (Gemarkung Ueberau, Flur 1, Flurstücke 413/1 und 414/1)



Der Magistrat der Stadt Reinheim hat in seiner Sitzung am 21. Juli 2026 beschlossen, die beiden städtischen Grundstücke Obere Straße 14 und 16 in Ueberau mit der vorhandenen Bebauung im Rahmen eines öffentlichen Bieterverfahrens gegen Höchstgebot zu veräußern.

Die Grundstücke können einzeln oder gemeinsam erworben werden.



Mindestgebote

Die Mindestgebote entsprechen dem aktuellen Bodenrichtwert von 340 €/m².

GrundstückGrößeMindestgebot
Obere Straße 14343 m²116.620 €
Obere Straße 16345 m²117.300 €


Hinweise zu den Grundstücken

Bitte beachten Sie folgende Rahmenbedingungen:

  • Die Grundstücke können einzeln oder gemeinsam erworben werden.
  • Eine umfassende Sanierung der bestehenden Gebäude oder ein Abriss mit anschließendem Neubau ist möglich.
  • Die vorhandenen Wohngebäude müssen innerhalb von fünf Jahren nach dem Kauf entweder saniert oder abgerissen und durch neue Wohngebäude ersetzt werden, die anschließend zu Wohnzwecken genutzt werden.
  • Für die Grundstücke besteht kein Bebauungsplan. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB).
  • Die Gestaltungssatzung für Ueberau ist einzuhalten.
  • Für die bestehenden Wohngebäude und Nebenanlagen liegen keine Baugenehmigungen vor. Dem städtischen Bauamt liegen teilweise Pläne vor, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr übernommen wird.
  • Für die Übereinstimmung des bestehenden Einfriedigungsverlaufs mit dem tatsächlichen Grenzverlauf wird keine Gewähr übernommen.
  • Sämtliche mit dem Grundstückskauf verbundenen Kosten trägt die Käuferin bzw. der Käufer.

Besonderheit Obere Straße 14

Auf dem Gebäude Obere Straße 14 befindet sich eine öffentliche Sirene. Der zukünftige Betrieb der Sirene ist verhandelbar und wird im Kaufvertrag geregelt.

Besichtigung

Eine Besichtigung der Grundstücke ist nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Bauamt der Stadt Reinheim
Telefon:

  • 06162 805-502
  • 06162 805-506


Angebote

Angebote können in der Zeit vom 1. August bis 30. September 2026 schriftlich eingereicht werden.

Die Angebote müssen folgende Angaben enthalten:

  • vollständige Personalien der Bieterin bzw. des Bieters
  • Original-Unterschrift

Bitte senden Sie Ihr Angebot in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift

„Angebot Obere Str. 14 und/oder Obere Str. 16, 64354 Reinheim“

an:

Magistrat der Stadt Reinheim
Herrn Hönig
Cestasplatz 1
64354 Reinheim


Wichtiger Hinweis

Wer ein Angebot für beide Grundstücke abgibt, muss für jedes Grundstück einen separaten Angebotspreis angeben.

Ein Anspruch darauf, dass beide Grundstücke an dieselbe Bieterin bzw. denselben Bieter veräußert werden, besteht nicht.