Landtagswahlen

Landtagswahl

die nächste Landtagswahl findet 2028 statt.

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein föderaler Bundesstaat mit 16 Ländern. Die Landesparlamente heißen in den dreizehn Flächenstaaten Landtag, in den Stadtstaaten Hamburg und Bremen Bürgerschaft und in Berlin Abgeordnetenhaus.

In den Ländern geben die jeweiligen Landesverfassungen den Rahmen für die Ausgestaltung des Landtagswahlrechts vor. Dabei können die Länder unter Beachtung der Wahlgrundsätze (allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahl) das Wahlverfahren und das Wahlsystem durch eigene Landeswahlgesetze und Landeswahlordnungen bestimmen.

Gemeinsamkeiten mit dem Bundestagswahlrecht bestehen beispielsweise darin, dass in allen Ländern das Verhältniswahlrecht gilt. Die meisten Länder folgen dem Prinzip der personalisierten Verhältniswahl, bei der die Wählerinnen und Wähler mit der Erststimme über die Wahlkreiskandidatin oder den Wahlkreiskandidaten und mit der Zweitstimme über eine Parteiliste entscheiden.

Unterschiede gibt es beispielsweise bei der Dauer der Wahlperiode, die mit Ausnahme von Bremen in allen Ländern fünf Jahre beträgt. Auch das aktive und passive Wahlalter ist teilweise unterschiedlich geregelt.


Wahlberechtigung

Wahlberechtigt zur Landtagswahl ist, wer am Wahltag

  • das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag seinen Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt im Land Hessen hat
  • nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen ist.


Antragsmöglichkeiten, Fristen und Wahlsystem

  • Was wird gewählt?

    Die Zusammensetzung des Landtags: Die Wähler bestimmen, welche Parteien und Kandidaten im Landtag vertreten sind.

    Die Landesregierung: Indirekt entscheiden die Wähler auch darüber, welche Partei oder Parteien die Regierung bilden und wer Ministerpräsident oder Ministerpräsidentin wird.

  • Antragsmöglichkeiten 

    Briefwahl/Wählen mit Wahlschein

    An der Briefwahl in der Stadt Reinheim können alle wahlberechtigten Personen mit Hauptwohnsitz
    in Reinheim 
    teilnehmen, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind.

    Online-Wahlscheinantrag

    Die Unterlagen (Wahlschein mit Briefwahlunterlagen) kann die wahlberechtigte Bevölkerung der Stadt Reinheim mit einem Online-Wahlscheinantrag über das Internet beantragen.

    Der Antrag wird rechtzeitig vor Beginn der Briefwahl (sechs Wochen vor dem Wahltag) freigeschaltet.

    Wahlbenachrichtigungskarte

    Es besteht noch die Möglichkeit die Briefwahlunterlagen über einen Antragsvordruck, der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, persönlich im Rathaus zu beantragen.
    Die Wahlbenachrichtigung wurde allen Wahlberechtigten bis spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zugestellt.

    Formloser Antrag

    Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist möglich. Dies geht in Papierform, per Fax oder elektronisch per E-Mail an wahlen@reinheim.de. Der Antragsteller muss seinen vollständigen Namen, sein Geburtsdatum, seine komplette Wohnanschrift sowie idealerweise die Wahlbezirksnummer sowie die laufende Nummer im Wählerverzeichnis angeben.

    Persönliche Antragstellung im Wahlamt

    Im Wahlamt der Stadt Reinheim können Sie zu Beginn der Briefwahl (etwa sechs Wochen vor dem Wahltag) die Briefwahlunterlagen persönlich, direkt vor Ort beantragt und mitgenommen werden. Die Stimme kann auch direkt dort abgegeben werden. Es stehen Wahlkabinen und eine Urne hierfür bereit.

    Bitte haben Sie Verständnis, dass eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen nicht möglich ist.

  • Antragsfristen und Versand

    Anträge können nur bis zum Freitag vor dem Wahltag, 13.00 Uhr, gestellt werden. Danach können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen in der Regel nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, ausgestellt werden.

    Für diese Fälle ist das Wahlamt am Samstag vor der Wahl von 10.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.

    Die Briefwahlunterlagen werden an jede gewünschte Adresse versandt, auch ins Ausland. Bitte beachten Sie jedoch, dass Ihr Wahlbrief spätestens am Wahlsonntag um 18.00 Uhr im Wahlamt eingegangen sein muss. Die Postlaufzeiten sind zu berücksichtigen.

  • allgemeine Informationen