Bekanntmachung
Bekanntmachung der formellen Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Bürgersolarpark Reinheim“ sowie zur parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplanes
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinheim hat in ihrer Sitzung am 24.06.2026 den Entwurf des Bebauungsplanes „Bürgersolarpark Reinheim“ mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht sowie den Entwurf der Flächennutzungsplan-Teiländerung „Bürgersolarpark Reinheim“ mit Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht gebilligt und die Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Ziel der Planung
Mit dem Bauleitplanverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage im Stadtteil Ueberau geschaffen werden. Das Vorhaben dient der Umsetzung der nationalen und landesrechtlichen Klimaschutz- und Energieziele (§ 2 EEG) und leistet einen Beitrag zur regionalen Energieversorgung aus erneuerbaren Energien.
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt die Teiländerung des Flächennutzungsplanes gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. Der derzeit rechtswirksame Flächennutzungsplan stellt den Bereich als Fläche für die Landwirtschaft dar. Künftig soll der Bereich als Sonderbaufläche „Solarpark, Photovoltaik-Freiflächenanlage“ dargestellt werden.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowie der parallelen Flächennutzungsplan-Teiländerung befindet sich in der Gemarkung Ueberau im Bereich der Flurbezeichnung „Hundertmorgen“ und umfasst folgende Parzelle:
Gemarkung Ueberau, Flur 6, Flurstück 115/1.
Das Plangebiet liegt ca. 1,8 km südöstlich der Ortslage Reinheim-Ueberau, ca. 1,7 km östlich von Groß-Bieberau sowie ca. 200 m westlich des Weilers Hundertmorgen. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 5 ha.
Die in der Örtlichkeit wahrnehmbaren Grenzen des Geltungsbereiches lassen sich wie folgt beschreiben:
- Im Norden und Süden verläuft die Geltungsbereichsgrenze entlang von Parzellengrenzen innerhalb der freien Feldflur; aufgrund der einheitlichen landwirtschaftlichen Nutzung ist die genaue Grenze in der Örtlichkeit nicht eindeutig ablesbar.
- Im Osten wird der Geltungsbereich durch den ersten in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Feldweg westlich von Hundertmorgen begrenzt.
- Im Westen wird der Geltungsbereich durch den zweiten in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Feldweg westlich von Hundertmorgen begrenzt.
Verfahren
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan „Bürgersolarpark Reinheim“ mit paralleler Flächennutzungsplan-Teiländerung fand im Zeitraum vom
07.08.2023 bis einschließlich 08.09.2023 statt. In diesem Zeitraum wurden seitens der Öffentlichkeit keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 03.08.2023 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinheim hat in ihrer Sitzung am 24.06.2026 die Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan „Bürgersolarpark Reinheim“ sowie zur Flächennutzungsplan-Teiländerung „Bürgersolarpark Reinheim“ beschlossen. Die in der Abwägungssynopse dargestellten Behandlungsvorschläge wurden als Ergebnis der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB beschlossen und werden Bestandteil der Planunterlagen.
Die daraus resultierenden Anpassungen und Ergänzungen sind in die nun vorliegenden Entwurfsunterlagen eingeflossen.
Öffentliche Auslegung
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der jeweils geltenden Fassung wird bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes „Bürgersolarpark Reinheim“ mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht sowie der Entwurf der Flächennutzungsplan-Teiländerung „Bürgersolarpark Reinheim“ mit Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht
vom 13.07.2026 bis einschließlich 14.08.2026
im Internet veröffentlicht werden.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die Entwurfsunterlagen können während der Veröffentlichungsfrist auf der Homepage der Stadt Reinheim unter https://www.reinheim.de/bebauungsplaene/
eingesehen und heruntergeladen werden.
Zusätzlich werden die Unterlagen über das zentrale Internetportal Bauleitplanung Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/ zugänglich gemacht.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren. Unter der Internetadresse https://argusconcept.planungsbeteiligung.de kann jedermann Einsicht in die vollständigen Unterlagen zum Verfahren nehmen und Stellungnahmen abgeben. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfrist vom 13.07.2026 bis einschließlich 14.08.2026 zur Verfügung.
Es ist davon auszugehen, dass der Zeitraum der Auslegung der Komplexität der Planungsaufgabe angemessen ist.
Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB andere leicht zugängliche Zugangsmöglichkeiten bereitgestellt. Hierzu liegen die Planunterlagen zusätzlich in Papierform
in der Stadtverwaltung Reinheim, Cestasplatz 1, Bauamt, 1. Stock, Zimmer Nr. 108,
während der Dienststunden:
- montags: 08.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr,
- dienstags bis donnerstags: 08.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.30 Uhr,
- freitags: 08.00 Uhr – 12.00 Uhr,
sowie nach Vereinbarung zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen,
- dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
- dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich oder zur Niederschrift, abgegeben werden können,
- dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die Flächennutzungsplan-Teiländerung unberücksichtigt bleiben können,
- welche weiteren Zugangsmöglichkeiten bestehen.
Stellungnahmen können insbesondere über die oben genannte Beteiligungsplattform, per E-Mail an bauleitplanung@reinheim.de, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Reinheim abgegeben werden.
Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Hinweis nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 7 Abs. 3 UmwRG
(gilt nur für die Flächennutzungsplan-Teiländerung)
Ergänzend wird im Hinblick auf die parallele Teiländerung des Flächennutzungsplanes darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen werden mit offengelegt:
Naturschutz / Artenschutz / biologische Vielfalt
Quelle: BUND Landesverband Hessen; Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg – Untere Naturschutzbehörde; Regierungspräsidium Darmstadt – Dezernat Naturschutz
- Hinweise und Anregungen zur naturverträglichen Ausgestaltung der Photovoltaik-Freiflächenanlage, zur ökologischen Aufwertung der Fläche, zur Entwicklung extensiver Grünlandstrukturen, zum Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel, zur Anlage von Eingrünungs- und Habitatstrukturen sowie zur Sicherung und Kontrolle von Kompensationsmaßnahmen.
- Hinweise zur Erforderlichkeit einer artenschutzrechtlichen Prüfung, insbesondere hinsichtlich bodenbrütender Offenlandarten. Thematisiert wurden insbesondere Feldlerche, Wiesenschafstelze und Fasan sowie mögliche Betroffenheiten weiterer Vogelarten, des Feldhamsters, von Fledermäusen, Reptilien und Insekten. Weiterhin wurden Hinweise zur Durchführung von Vermeidungsmaßnahmen, zur Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeit, zur ökologischen Baubegleitung, zur Anlage von Blühstreifen als CEF-Maßnahmen sowie zum Monitoring vorgebracht.
Boden/Landwirtschaft/Altlasten/Bodenschutz
Quelle: BUND Landesverband Hessen; Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg – Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde sowie Fachgebiet Landwirtschaft; Regierungspräsidium Darmstadt – Bodenschutz und Landwirtschaft
- Hinweise zur Lage des Plangebietes auf hochwertigen landwirtschaftlichen Böden, zur Inanspruchnahme von Ackerflächen mit hoher Boden- bzw. Ertragsfunktion, zur Lage im
Vorranggebiet für Landwirtschaft sowie zur Erforderlichkeit einer Abwägung der Belange der Landwirtschaft mit den Belangen der erneuerbaren Energien. - Hinweise zum vorsorgenden Bodenschutz, insbesondere zur Berücksichtigung der LABO-Arbeitshilfe „Bodenschutz bei Planung, Bau, Betrieb und Rückbau von Freiflächenanlagen für Photovoltaik und Solarthermie“, zur bodenschonenden Bauweise, zur Minimierung von Bodenverdichtungen, zur getrennten Behandlung von Ober- und Unterboden, zur bodenkundlichen Baubegleitung nach DIN 19639, zur Erstellung eines Bodenschutzkonzeptes sowie zur Berücksichtigung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung.
- Weiterhin wurden Hinweise zu organoleptischen Auffälligkeiten bei Erdarbeiten, zum Umgang mit Materialien beim Auf- und Einbringen in den Boden sowie zur Altlastensituation vorgebracht. Nach vorliegenden Angaben bestehen für den Plangeltungsbereich keine Hinweise auf Altflächen, Altablagerungen, schädliche Bodenveränderungen oder Grundwasserschäden.
Wasserwirtschaft/Grundwasserschutz/Wasserschutzgebiet
Quelle: Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg – Untere Wasserbehörde; Regierungspräsidium Darmstadt – Grundwasser, Oberflächengewässer und anlagenbezogener Gewässerschutz
- Hinweise zur Lage des Plangebietes innerhalb der Zone III des festgesetzten Wasserschutzgebietes „Brunnen In der Lache 1-3, Groß-Bieberau“ sowie zur Beachtung der einschlägigen Schutzgebietsverordnung und der daraus folgenden Nutzungsbeschränkungen.
- Hinweise zu möglichen wasserrechtlichen Befreiungstatbeständen, insbesondere bei Eingriffen in grundwasserüberdeckende Schichten oder in das Grundwasser, zur Begrenzung der Eindringtiefe von Rammprofilen, zur Berücksichtigung der Grundwasserverhältnisse, zur Ausführung von Wegen in wasserdurchlässiger Bauweise, zum Umgang mit Niederschlagswasser sowie zu Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, insbesondere Transformatoren oder Batteriecontainer, nach der AwSV.
- Weiterhin wurde festgestellt, dass keine Oberflächengewässer und keine Belange des Hochwasserschutzes unmittelbar berührt werden und im Plangebiet kein Schmutzwasser anfällt.
Raumordnung/Landwirtschaft/Standortalternativen
Quelle: Regierungspräsidium Darmstadt – Regionalplanung und Bauleitplanung; BUND Landesverband Hessen; Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg – Landwirtschaft
- Hinweise zur Lage des Plangebietes im Regionalplan Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplan 2010 innerhalb eines Vorranggebietes für Landwirtschaft sowie eines Vorbehaltsgebietes für den Grundwasserschutz. Es wurde auf den Zielkonflikt mit dem Vorrang der landwirtschaftlichen Bodennutzung und auf die Erforderlichkeit eines Zielabweichungsverfahrens hingewiesen.
- Weiterhin wurden Hinweise zur Prüfung von Standortalternativen, zur Priorisierung von Photovoltaikanlagen auf Dächern, Parkplätzen, Konversionsflächen, Deponien oder sonstigen vorbelasteten Flächen, zur Flächenverfügbarkeit sowie zur Begründung der Standortwahl vorgebracht.
- Die Abweichung von den Zielen des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010 wurde zwischenzeitlich durch Beschluss des Haupt- und Planungsausschusses der Regionalversammlung Südhessen vom 06.12.2024 zugelassen. Die Nebenbestimmungen der Zielabweichung betreffen insbesondere die extensive Einsaat, die Durchlässigkeit der Einzäunung, die zeitliche Befristung der Nutzung auf 30 Jahre sowie die Nachfolgenutzung.
Landschaftsbild/Eingrünung/Erholung
Quelle: BUND Landesverband Hessen; Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg; Regierungspräsidium Darmstadt
- Hinweise zur landschaftlichen Einbindung der Photovoltaik-Freiflächenanlage, zur Eingrünung des Plangebietes, zur Anlage von Hecken- und Habitatstrukturen, zur visuellen Wirkung der Modultische sowie zur Begrenzung von Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes. Angeregt wurden unter anderem eine standortangepasste Eingrünung, die Anlage von Strukturelementen sowie eine ökologische Aufwertung gegenüber der bisherigen intensiven Ackernutzung.
Immissionsschutz/Licht/Blendwirkung/Insektenschutz
Quelle: Regierungspräsidium Darmstadt – Immissionsschutz; Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg – Untere Naturschutzbehörde
- Hinweise zur Berücksichtigung möglicher Lichtimmissionen und Blendwirkungen im Umweltbericht sowie zur Beachtung der Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz.
- Weiterhin wurden Hinweise zur Minimierung von Lichtwirkungen auf Insekten und nachtaktive Tierarten vorgebracht. Angesprochen wurden insbesondere eine insektenfreundliche Beleuchtung, die Begrenzung der Farbtemperatur, eine bedarfsgerechte Steuerung von Beleuchtung sowie der Ausschluss von Bauarbeiten mit Bauscheinwerfern in sensiblen Nachtzeiten während der Aktivitätsperiode nachtaktiver Arten.
Kultur- und Sachgüter/Bodendenkmalpflege/Archäologie
Quelle: Landesamt für Denkmalpflege Hessen – hessenArchäologie; Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg – Untere Denkmalschutzbehörde
- Hinweise auf Bodendenkmäler bzw. vorgeschichtliche Siedlungsspuren im Umfeld des Plangebietes und auf die Erforderlichkeit einer archäologischen Voruntersuchung gemäß
§ 20 Hessisches Denkmalschutzgesetz. Gefordert wurde eine geophysikalische Prospektion zur Klärung der Qualität und Quantität möglicher archäologischer Befunde. - Die zwischenzeitlich durchgeführte geomagnetische Prospektion ergab Hinweise auf rechteckige Anomalien, mögliche Siedlungsstrukturen, Grubenstrukturen, Leitungen sowie neuzeitliche Ablagerungen. Der nordwestliche Teilbereich mit erhöhter Befunddichte soll von intensiven Bodeneingriffen freigehalten werden. Für weitergehende Eingriffe, insbesondere Leitungsgräben, ist eine archäologische Baubegleitung vorgesehen.
Technische Infrastruktur/Leitungen/Verkehr
Quelle: e-netz Südhessen GmbH & Co. KG; Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement; Regierungspräsidium Darmstadt
Hinweise zu vorhandenen Leitungen und Betriebsmitteln im Plangebiet, zur Freihaltung von Leitungsschutzstreifen, zur Vermeidung der Überbauung vorhandener Leitungen sowie zur Abstimmung möglicher Leitungsumlegungen mit den zuständigen Versorgungsträgern.
- Hinweise zur äußeren verkehrlichen Erschließung, zur Einrichtung möglicher temporärer Baustellenzufahrten, zur Erforderlichkeit straßenrechtlicher Sondernutzungserlaubnisse, zur Verlegung von Leitungen im Bereich klassifizierter Straßen, zu Straßenbenutzungsverträgen, zu Schwerlasttransporten sowie zur Minimierung befestigter Flächen.
Folgende Unterlagen werden weiterhin ausgelegt:
- Planzeichnung des Bebauungsplanes „Bürgersolarpark Reinheim“ einschließlich textlicher Festsetzungen
- Planzeichnung zur Flächennutzungsplan-Teiländerung „Bürgersolarpark Reinheim“
- Begründung zum Bebauungsplan und zur parallelen FNP-Teiländerung einschließlich Umweltbericht, Stand: Entwurf – Formelle Beteiligung
- Beschlussvorlage zur Abwägung mit den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen
- Bescheid des Regierungspräsidiums Darmstadt zur Zielabweichung einschließlich Beschluss des Haupt- und Planungsausschusses der Regionalversammlung Südhessen vom 06.12.2024
Der Umweltbericht enthält insbesondere Angaben zu folgenden Themen:
- Anlass, Ziel und Zweck der Planung
- Standort, Lage, Topographie und derzeitige Nutzung des Plangebietes
- Bedarf an Grund und Boden
- Ziele des Umweltschutzes gemäß Fachgesetzen und Fachplänen
- Vorgaben der Raumordnung und Landesplanung
- Flächennutzungsplan und parallele FNP-Teiländerung
- Lage im Wasserschutzgebiet
- Naturraum und Relief
- Geologie und Böden
- Oberflächengewässer und Grundwasser
- Klima und Lufthygiene
- Arten und Biotope
- Fauna und artenschutzrechtliche Belange
- Immissionssituation
- Kultur- und Sachgüter
- Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung
- Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen
- CEF-Maßnahmen für Offenlandarten
- Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung
- Prüfung von Planungsalternativen
- Maßnahmen zur Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen
- Zusammenfassung der Umweltauswirkungen
Folgende Fachgutachten werden zudem ausgelegt:
- Artenschutzprüfung gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG zum Bebauungsplan „Solarpark Hundertmorgen“, Stadt Reinheim – Stadtteil Ueberau, Büro für Umweltplanung, Rimbach, März 2026
- Archäologische Voruntersuchung / Geophysikalische Flächenmessung, BV Bürgersolarpark Reinheim, Geophysik Consultancy, Bericht A23-288 vom 28.01.2024
- Fachgutachterliche Bewertung der Erkundungsergebnisse zu den Grundwasserverhältnissen im Bereich des Solarparks Reinheim / Lage im Wasserschutzgebiet Zone III, ITC Ingenieure GmbH, 29.09.2025
- Bescheid des Regierungspräsidiums Darmstadt zur Zulassung einer Abweichung von den Zielen des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010 zugunsten der bauleitplanerischen Ausweisung von Sonderbaugebieten für Freiflächen-Photovoltaik im Ortsteil Ueberau, 12.12.2024
Hinweis zum Datenschutz
Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Stadt Reinheim oder ein von der Stadt eingeschalteter Dritter, hier ein externes Planungsbüro, ihr postalisch oder per
E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt.
Die betroffene Person ist gemäß § 15 Datenschutz-Grundverordnung jederzeit berechtigt, die Stadt Reinheim oder den von der Stadt eingeschalteten Dritten um Auskunft zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 16 und § 17 Datenschutz-Grundverordnung kann sie die Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten verlangen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
Der Magistrat der Stadt Reinheim
R. Lauterbacher
Erster Stadtrat
