Bekanntmachung
Auslobung der städtischen Grundstücke mit Bebauung Gemarkung Ueberau Flur 1 Nr. 413/1 und 414/1 (Obere Straße 14 und 16 in Ueberau)
Der Magistrat hat in seiner Sitzung am 21.07.2026 beschlossen, die beiden o. a. Grundstücke mit der vorhandenen Bebauung gegen Höchstgebot im Rahmen eines Bieterverfahrens zu veräußern.
Das Mindestgebot wird festgelegt auf 116.620 € (Obere Str. 14) und 117.300 € (Obere Str. 16), dies entspricht dem aktuellen Bodenrichtwert von 340 €/m² x Grundstücksgröße: 343 m²/345m².
Folgende Punkte sind zu beachten bzw. über einen entsprechenden Kaufvertrag zu regeln:
- Auf dem Gebäude Obere Str. 14 (Flurstück Nr. 413/1) befindet sich eine öffentliche Sirene. Der zukünftige Betrieb der Sirene ist verhandelbar.
- Die beiden Anwesen können einzeln oder zusammen erworben werden – beide Varianten sind möglich. Eine umfassende Sanierung bzw. ein Abriss sind denkbar.
- Die Grundstücke liegen in keinem Bebauungsplan, somit bildet § 34 BauGB die Rechtsgrundlage für eine bauplanungsrechtliche Beurteilung und Genehmigung.
Die Gestaltungssatzung für Ueberau ist einzuhalten.
- Eine Baugenehmigung existiert zu keinem der beiden ehem. Wohngebäude bzw. Nebenanlagen. Dem städtischen Bauamt liegen teilweise Pläne vor, zu diesen wird jedoch keine Gewähr übernommen.
- Die beiden vorhandenen Wohngebäude sind entweder innerhalb von 5 Jahren nach Kauf zu sanieren oder abzureißen, um neue Wohngebäude dort zu errichten und zu bewohnen.
- Für die Übereinstimmung des bestehenden Einfriedigungsverlaufs zum tatsächlichen Grenzverlauf wird keine Garantie übernommen.
- Alle mit dem Kauf verbundenen Kosten trägt der Käufer bzw. Käuferin.
Eine Besichtigung ist möglich nach vorheriger Terminvereinbarung über das Bauamt der Stadt Reinheim unter der Telefonnummer: 06162/805502 oder 805506.
Angebote müssen schriftlich mit vollständiger Angabe der Personalien der Bieterin/des Bieters und Original-Unterschrift vom 01.08. bis 30.09.2026 beim Magistrat der Stadt Reinheim, Herrn Hönig, Cestasplatz 1, 64354 Reinheim, in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift:
Angebot Obere Str. 14 und/oder Obere Str. 16, 64354 Reinheim, eingereicht werden.
Hinweis: Wenn ein Angebot für beide Grundstücke abgegeben wird, ist ein Angebotspreis für jedes Grundstück einzeln anzugeben.
Es besteht kein Anspruch, dass beide Grundstücke an eine Bieterin/ einen Bieter veräußert werden.
Manuel Feick
Bürgermeister
