Bekanntmachung

Vereinfachtes Umlegungsverfahren - „Am Sportplatz 2“ Gemarkung Georgenhausen

Bekanntmachung des Zeitpunktes der Unanfechtbarkeit der vereinfachten Umlegung nach §83 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Für das Vereinfachte Umlegungsverfahren - „Am Sportplatz 2“ ist der Beschluss über die vereinfachte Umlegung am 17. September 2026 unanfechtbar geworden. Die Unanfechtbarkeit wird hiermit bekanntgemacht.

Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile ein. Die Geldleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Der Beschluss über die vereinfachte Umlegung kann bis zur Berichtigung des Grundbuchs bei der Geschäftsstelle der Umlegungsstelle, im Rathaus der Stadt Reinheim, Cestasplatz 1 in

64354 Reinheim, Zimmer 108 während der Dienststunden von jedem eingesehen werden, der ein berechtigtes Interesse darlegt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Umlegungsstelle, dem Magistrat der Stadt Reinheim, Cestasplatz 1 in 64354 Reinheim schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Reinheim, den 17. September 2026

Manuel Feick

Bürgermeister