Bekanntmachung

Auslobung städtische Fläche mit vorhandener Bebauung, Ringstr. 8, Gemarkung Georgenhausen Fl. 1 Nr. 3/67 (ehem. FFW Georgenhausen); Größe: 626 m²

Die Stadtverordnetenversammlung hat in Ihrer Sitzung am 06.05.2025 die Vergabekriterien vom 16.05.2023 aufgehoben. Der Verkaufspreis für das im Betreff genannte Grundstück wurde von der Stadtverordnetenversammlung auf mindestens 210.000 € festgelegt.

Die Vergabe erfolgt nach erneuter öffentlicher Auslobung an die/den Höchstbietende/n.

Auf die Festsetzungen des betreffenden Bebauungsplanes wird hingewiesen:

10. Änderung des Bebauungsplanes Georgenhausen West, 3. Änderung, rechtskräftig seit: 01.06.2022, einzusehen auf der Homepage der Stadt Reinheim.

Auf folgende vertragliche Verpflichtungen in Verbindung mit dem Zustandekommen eines entsprechenden Kaufvertrags wird im Voraus aufmerksam gemacht:

  1. Der Rohbau ist innerhalb von 3 Jahren nach Grundstückskauf zu errichten und der Einzug hat spätestens 5 Jahre nach Grunderwerb zu erfolgen.
  2. Der Ausbau des öffentlichen Weges (Parzelle Nr. 3/62), Größe: 173 m² hat nach Regelaufbau der RSTO in Asphalt- oder Pflasterbauweise auf Kosten des Vorhabenträgers

(Parzelle Nr. 3/61) zu erfolgen, damit die Zuwegung für das Anwesen Ringstr. 8a neu geschaffen und geregelt werden und die Grunddienstbarkeit für die bestehende Zuwegung über das Grundstück Parzelle Nr. 3/61 gelöscht werden kann.

  1. Genaue vertragliche Regelung zum Geh- und Fahrrecht Ringstr. 8a, dass die Überfahrt über das Grundstück Ringstr. 8 noch möglich ist, bis die neue Zuwegung Parzelle Nr. 3/62 begeh- und befahrbar hergestellt wurde. Alle damit verbundenen Kosten, inkl. Änderung der Grundbucheintragungen, trägt der Käufer des Grundstücks Parzelle Nr. 3/61.
  2. Die Erschließung des Grundstücks Ringstr. 8 (Baugrundstück) hat über die beiden ausgewiesenen Zuwegungen, Parzelle Nr. 3/48 und/oder 3/62 und nicht direkt über die Ringstraße zu erfolgen.
  3. Es muss gewährleistet werden, dass weiterhin eine Wendemöglichkeit in Verbindung mit der verkehrlichen Erschließung des Grundstücks Ringstr. 10A bestehen bleibt. Deshalb darf kein Zaun entlang des öffentlichen Weges Parzelle Nr. 3/48 errichtet werden.

Angebote können schriftlich mit vollständiger Angabe der Personalien der Bieterin/des Bieters und Originalunterschrift vom 19.05.-18.07.2025 beim Magistrat der Stadt Reinheim, Herrn Hönig, Cestasplatz 1, 64354 Reinheim, in einem verschlossenen Umschlag, mit der Aufschrift:

Angebot Ringstr. 8, 64354 Reinheim, eingereicht werden.

 

gez. Manuel Feick

Bürgermeister