Bekanntmachung
Auslobung städtische Fläche mit vorhandener Bebauung, Ringstr. 8, Gemarkung Georgenhausen Fl. 1 Nr. 3/67 (ehem. FFW Georgenhausen); Größe: 626 m²
Die Stadtverordnetenversammlung hat in Ihrer Sitzung am 06.05.2025 die Vergabekriterien vom 16.05.2023 aufgehoben. Der Verkaufspreis für das im Betreff genannte Grundstück wurde von der Stadtverordnetenversammlung auf mindestens 210.000 € festgelegt.
Die Vergabe erfolgt nach erneuter öffentlicher Auslobung an die/den Höchstbietende/n.
Auf die Festsetzungen des betreffenden Bebauungsplanes wird hingewiesen:
10. Änderung des Bebauungsplanes Georgenhausen West, 3. Änderung, rechtskräftig seit: 01.06.2022, einzusehen auf der Homepage der Stadt Reinheim.
Auf folgende vertragliche Verpflichtungen in Verbindung mit dem Zustandekommen eines entsprechenden Kaufvertrags wird im Voraus aufmerksam gemacht:
- Der Rohbau ist innerhalb von 3 Jahren nach Grundstückskauf zu errichten und der Einzug hat spätestens 5 Jahre nach Grunderwerb zu erfolgen.
- Der Ausbau des öffentlichen Weges (Parzelle Nr. 3/62), Größe: 173 m² hat nach Regelaufbau der RSTO in Asphalt- oder Pflasterbauweise auf Kosten des Vorhabenträgers
(Parzelle Nr. 3/61) zu erfolgen, damit die Zuwegung für das Anwesen Ringstr. 8a neu geschaffen und geregelt werden und die Grunddienstbarkeit für die bestehende Zuwegung über das Grundstück Parzelle Nr. 3/61 gelöscht werden kann.
- Genaue vertragliche Regelung zum Geh- und Fahrrecht Ringstr. 8a, dass die Überfahrt über das Grundstück Ringstr. 8 noch möglich ist, bis die neue Zuwegung Parzelle Nr. 3/62 begeh- und befahrbar hergestellt wurde. Alle damit verbundenen Kosten, inkl. Änderung der Grundbucheintragungen, trägt der Käufer des Grundstücks Parzelle Nr. 3/61.
- Die Erschließung des Grundstücks Ringstr. 8 (Baugrundstück) hat über die beiden ausgewiesenen Zuwegungen, Parzelle Nr. 3/48 und/oder 3/62 und nicht direkt über die Ringstraße zu erfolgen.
- Es muss gewährleistet werden, dass weiterhin eine Wendemöglichkeit in Verbindung mit der verkehrlichen Erschließung des Grundstücks Ringstr. 10A bestehen bleibt. Deshalb darf kein Zaun entlang des öffentlichen Weges Parzelle Nr. 3/48 errichtet werden.
Angebote können schriftlich mit vollständiger Angabe der Personalien der Bieterin/des Bieters und Originalunterschrift vom 19.05.-18.07.2025 beim Magistrat der Stadt Reinheim, Herrn Hönig, Cestasplatz 1, 64354 Reinheim, in einem verschlossenen Umschlag, mit der Aufschrift:
Angebot Ringstr. 8, 64354 Reinheim, eingereicht werden.
gez. Manuel Feick
Bürgermeister