Bekanntmachung
Allgemeinverfügung über Verkaufszeiten anlässlich von Märkten, Messen, örtlichen Festen oder ähnlichen Veranstaltungen gemäß § 6 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes
Gemäß § 6 Abs. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes wird hiermit abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes das Offenhalten aller Verkaufsstellen in der Kernstadt der Stadt Reinheim aus Anlass des Reinheimer Marktes am Sonntag, dem .15. Juni 2025, in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr, innerhalb der folgenden Straßen freigegeben: Darmstädter Straße
Magistrat der Stadt Reinheim
Feick
Bürgermeister