Bekanntmachung
Gemeindewahl vom 14. März 2021 hier: Feststellungen über ausscheidende und nachrückende Bewerber
Herr Timo Wörtge vom Wahlvorschlag der DKP hat sein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung mit Wirkung vom 01.04.2025 niedergelegt.
Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) habe ich festgestellt, dass als nächste noch nicht berufene Bewerberin vom Wahlvorschlag der DKP
Frau Marikka Tesar, Kirchstraße 34, 64354 Reinheim
an seine Stelle rückt.
Gegen diese Feststellungen kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter,
Cestasplatz 1, Raum 015, 64354 Reinheim,
einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Reinheim, den 15.04.2025
Fischer
Gemeindewahlleiter