Verbraucherinformationen

Verbraucherinformation

Gemäß § 45 Abs. 1 Trinkwasserverordnung hat das Wasserversorgungsunternehmen den Verbraucher über die Qualität des bereitgestellten Wassers für den menschlichen Gebrauch zu informieren.

Das in das Versorgungsnetz eingespeiste Wasser stammt aus Grundwasservorkommen und wird in den Reinheimer Seewiesen gefördert.

In der zentralen Trinkwasserenthärtungsanlage ist derzeit wegen Umbaumaßnahmen außer Betrieb.

Wasserhärte

Das aus den eigenen 6 Brunnen geförderte Wasser der Brunnengalerie "Seewiesen" in den Gersprenzauen weist einen natürlichen Härtegrad zwischen 24° und 27° dH auf. Dies entspricht dem Härtebereich 3 bzw. der Qualitätsbezeichnung hart (mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter). 

Die Schwankungen ergeben sich durch die unterschiedlich geförderten Brunnenwasser, die dem Wasserwerk zugeleitet werden.

Trinkwasserdurchschnittswerte

Information über die Qualität des Trinkwassers gemäß Trinkwasserverordnung

Gemäß § 45 Abs. 1 Trinkwasserverordnung hat das Wasserversorgungsunternehmen den Verbraucher über die Qualität des ihm zur Verfügung gestellten Was­sers für den menschlichen Gebrauch zu informieren.

Das in das Versorgungsnetz eingespeiste Wasser stammt aus Grundwasservorkommen und wird in den Reinheimer Seewiesen gefördert. Die Qualität des von den Stadtwerken Reinheim abgegebenen Trinkwassers in der Stadt Reinheim einschließlich der Stadtteile ist in der beigefügten Tabelle dargestellt. Ebenso geben die technisch relevanten Werte Informationen zur Auswahl von Materialien in der Trinkwasser-Installation.


Alles wichtigen Informationen zu den Durchschnittswerten und den technisch relevanten Analysewerte erhalten Sie mit Klick auf das jeweilige PDF


Die Stadtwerke Reinheim machen weiterhin darauf aufmerksam, dass gemäß Trink­wasserverordnung § 12 die Nutzung einer Nichttrinkwasseranlage (Brauchwasseranlage) anzeige­pflichtig ist.