Bekanntmachung

Gemeindewahl vom 15. März 2026; hier: Feststellungen über ausscheidende und nachrückende Bewerber

1)

Herr Manuel Feick vom Wahlvorschlag der SPD kann sein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinheim nicht annehmen, da er als hauptamtlicher Beamter (Bürgermeister) für die Stadt Reinheim tätig ist.

Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) habe ich festgestellt, dass als nächster noch nicht berufener Bewerber vom Wahlvorschlag der SPD

Herr Helmut Ackermann, Darmstädter Straße 5, 64354 Reinheim

an seine Stelle rückt.

2) 

Herr Karlheinz Flatten vom Wahlvorschlag der SPD ist verstorben und kann sein Mandat im Ortsbeirat Spachbrücken nicht ausüben.

Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) habe ich festgestellt, dass als nächster noch nicht berufener Bewerber vom Wahlvorschlag der SPD

Herr Felix Schäfer, Bert-Brecht-Straße 10, 64354 Reinheim

an seine Stelle rückt.

3)

Herr Frank Ewald vom Wahlvorschlag des Bündnis 90 / Die Grünen wurde mit Wirkung vom 21.04.2026 zum ehrenamtlichen Stadtrat ernannt und hat sein Mandat im Ortsbeirat Spachbrücken mit Wirkung vom 21.04.2026 niedergelegt.

Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) habe ich festgestellt, dass als nächster noch nicht berufener Bewerber vom Wahlvorschlag des Bündnis 90 / Die Grünen

Herr Alexander Schneider, Fürstenwalder Straße 20, 64354 Reinheim

an seine Stelle rückt.

4) 

Frau Corinna Philippe-Küppers vom Wahlvorschlag der CDU wurde mit Wirkung vom 21.04.2026 zur ehrenamtlichen Stadträtin ernannt und hat ihr Mandat in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinheim mit Wirkung vom 21.04.2026 niedergelegt.

Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) habe ich festgestellt, dass als nächster noch nicht berufener Bewerber vom Wahlvorschlag der CDU

Herr Patrick Schröbel, Teichweg 33, 64354 Reinheim

an ihre Stelle rückt.

5)

Herr Rainer Lauterbacher vom Wahlvorschlag der SPD wurde mit Wirkung vom 21.04.2026 zum ehrenamtlichen Ersten Stadtrat ernannt und hat sein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinheim mit Wirkung vom 21.04.2026 niedergelegt.

Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) habe ich festgestellt, dass als nächster noch nicht berufener Bewerber vom Wahlvorschlag der SPD

Herr Hans Jürgen Köttner, Hinter der Kirche 7, 64354 Reinheim

an seine Stelle rückt.

6)

Frau Petra Kutzer vom Wahlvorschlag der SPD wurde mit Wirkung vom 21.04.2026 zur ehrenamtlichen Stadträtin ernannt und hat ihr Mandat in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinheim mit Wirkung vom 21.04.2026 niedergelegt.

Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) habe ich festgestellt, dass als nächster noch nicht berufener Bewerber vom Wahlvorschlag der SPD

Herr Ibrahim Yildirim, Freiherr-vom-Stein Straße 6, 64354 Reinheim

an ihre Stelle rückt.

7) 

Herr Dochaz Dado vom Wahlvorschlag der SPD ist zum 01.03.2026 verzogen und kann sein Mandat im Ortsbeirat Reinheim nicht ausüben.

Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) habe ich festgestellt, dass als nächste noch nicht berufene Bewerberin vom Wahlvorschlag der SPD

Frau Vera Schmidt, Lindenweg 30, 64354 Reinheim

an seine Stelle rückt.

8) 

Herr Uwe Vogel vom Wahlvorschlag der SPD wurde mit Wirkung vom 21.04.2026 zum ehrenamtlichen Stadtrat ernannt und hat sein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinheim mit Wirkung vom 21.04.2026 niedergelegt.

Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) habe ich festgestellt, dass als nächster noch nicht berufener Bewerber vom Wahlvorschlag der SPD

Herr Herbert Rapp, Im Trappengrund 3 A, 64354 Reinheim

an seine Stelle rückt.

9) 

Herr Uwe Vogel vom Wahlvorschlag der SPD wurde mit Wirkung vom 21.04.2026 zum ehrenamtlichen Stadtrat ernannt und hat sein Mandat im Ortsbeirat Georgenhausen-Zeilhard mit Wirkung vom 21.04.2026 niedergelegt.

Gemäß § 34 Abs. 1 Satz 2 hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) habe ich festgestellt, dass der Wahlvorschlag der SPD erschöpft ist, somit bleibt der Sitz im Ortsbeirat Georgenhausen-Zeilhard unbesetzt. Die gesetzliche Mitgliederzahl vermindert sich für die Wahlzeit somit um einen Sitz.

Gegen diese Feststellungen kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter, Cestasplatz 1, Raum 003, 64354 Reinheim, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Reinheim, den 07.05.2026

Martin

Gemeindewahlleiter