Bekanntmachung

Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2025 der Stadt Reinheim sowie des Wirtschaftsplanes der Stadtwerke Reinheim für das Wirtschaftsjahr 2025

  1. Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl S.90,93) hat die Stadtverordnetenversammlung am 03.12.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

40.746.300,00€

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

43.703.050,00€

mit einem Fehlbedarf von

2.956.750,00 €

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0,00 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0,00 €

mit einem Saldo von

0,00 €

mit einem Fehlbedarf von

2.956.750,00 €

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

-471.900,00 €

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

7.700.250,00 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.596.950,00 €

mit einem Saldo von

5.103.300,00 €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0,00 €

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

805.000,00 €

mit einem Saldo von

-805.000,00 €

mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von

3.826.400,00 €

festgesetzt.

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Festlegung der Hebesätze erfolgte im Rahmen einer am 22.10.2024 beschlossenen gesonderten Hebesatzsatzung nach § 25 Grundsteuergesetz bzw. § 16 Gewerbesteuergesetz. Insofern hat die Erwähnung hier nur nachrichtliche Bedeutung.

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern betragen demnach:

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf

480 v.H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf

430 v.H.

2. Gewerbesteuer auf

385 v.H.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans am 03.12.2024 beschlossene Stellenplan.

§ 8

  1. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 HGO gelten
  2. für Aufwendungen und Auszahlungen, die aufgrund gesetzlicher, tariflicher oder bestehender vertraglicher Verpflichtungen zu leisten sind,
  3. im Ergebnishaushalt bis zu einem Betrag von 25.000 € je Planungsstelle (Produkt) und bei Beträgen darüber hinaus bis zu 10 % des jeweiligen Haushaltsansatzes
  4. im Finanzhaushalt bis zu einem Betrag von 50.000 € je Planungsstelle (Investition) und bei Beträgen darüber hinaus bis zu 10 % des jeweiligen Haushaltsansatzes

als unerheblich.

In diesen Fällen wird der Magistrat ermächtigt, die Genehmigung zur Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen zu erteilen; gemäß § 100 Abs. 1 Satz 3 HGO ist die Stadtverordnetenversammlung davon quartalsweise in Kenntnis zu setzen.

  1. Beträge nach Ziffer 1 bis zur Höhe von 5.000 € werden vom Bürgermeister bzw. seinem Vertreter im Amt genehmigt; er hat den Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung quartalsweise davon in Kenntnis zu setzen.
  2. Der erhebliche Umfang bisher nicht veranschlagter oder zusätzlicher Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne von § 98 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 Nr. 1 HGO wird auf 10 % der Aufwendungen des Ergebnishaushaltes und auf 10 % der Auszahlungen aus Verwaltungs- bzw. Investitionstätigkeit des Finanzhaushaltes festgesetzt.

 

Reinheim, den 03.12.2024                                                              Der Magistrat der Stadt Reinheim

                                                                                                                         Feick, Bürgermeister


2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung enthält genehmigungspflichtige Teile. Mit Schreiben vom 13.12.2024 wurde von der Kommunalaufsicht des Landkreises Darmstadt-Dieburg gemäß § 97a HGO die Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich nach § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO für den Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2025 genehmigt.

Der Haushaltsplan sowie der Wirtschaftsplan der Stadtwerke liegen zur Einsichtnahme vom 10.01.2025 bis einschließlich 20.01.2025 im Rathaus, Cestasplatz 1, 64354 Reinheim, 1. Stock, Zimmer 115 (Finanzverwaltung) zu den allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.

 

Die allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung Reinheim sind:

Montag                                   8:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 18:00 Uhr

Dienstag – Donnerstag     8:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 15:30 Uhr

Freitag                                    8:00 Uhr – 12:00 Uhr.

 

Reinheim, den 09.01.2025                                                              Der Magistrat der Stadt Reinheim

Feick, Bürgermeister