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Haftungsausschluss

Geburten / Jubiläen / Sterbefälle

Geburten

Das Standesamt Reinheim/Odenwald ist nur für die Beurkundung von Geburten zuständig, wenn das Kind direkt im Stadtgebiet Reinheim geboren wurde. 

Beispiel: Wurde das Kind im Krankenhaus in Darmstadt geboren, so ist das Standesamt Darmstadt für die Beurkundung der Geburt zuständig.


Jubiläen

Wir sind für die Ehrung von Ehe- und Altersjubiläen zuständig. Dies sind Goldene Hochzeiten, Diamantene Hochzeiten, Eiserne Hochzeiten sowie 80., 90., 95. und 100. Geburtstage. Die Ehrung bezieht sich hauptsächlich auf den Besuch des Bürgermeisters der Stadt Reinheim oder seines Stellvertreters am Jubiläumstag sowie auf Glückwünsche durch den hessischen Ministerpräsidenten oder den deutschen Bundespräsidenten.


Sterbefälle

Wir sind nur für die Beurkundung von Sterbefällen zuständig, wenn die Person im Stadtgebiet Reinheim verstorben ist. Beispiel: Ist jemand im Krankenhaus in Groß-Umstadt verstorben, so wäre das Standesamt Groß-Umstadt für die Beurkundung des Sterbefalles und Ausstellung der Sterbeurkunden zuständig.


     
 

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Ansprechpartner

Jürgen Kerz Tel.: 805-18