Stadt Reinheim
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Archiv Pressemitteilungen

In diesem Archiv finden Sie ältere Pressemitteilungen und Bekanntmachungen der Stadtverwaltung Reinheim.

Pressemitteilung 06.12.2023

Spendenübergabe 2023 des Reparaturcafés Reinheim

Das Reparaturcafé Reinheim hat am 02.12.2023 seine Jahreseinnahmen, die es durch Spenden der Besucherinnen und Besuchern bei sechs Reparatur-Terminen erhalten hat, für gemeinnützige Zwecke gespendet. Am letzten Reparaturtag,...[mehr]


Das Reparaturcafé Reinheim hat am 02.12.2023 seine Jahreseinnahmen, die es durch Spenden der Besucherinnen und Besuchern bei sechs Reparatur-Terminen erhalten hat, für gemeinnützige Zwecke gespendet.

Am letzten Reparaturtag, der gleichzeitig der Übergabetag war, konnten die Besucherinnen und Besucher ihre Spenden freiwillig „aufrunden.“ Dadurch konnten zusätzliche Spenden in Höhe von 420,00 EUR eingenommen werden, die zu den Spendengeldern hinzugerechnet wurden.

 

Bei einer kleinen Feier wurden die Spenden in Anwesenheit von Bürgermeister Manuel Feick, der in einer emotionalen Rede das ehrenamtliche Engagement, das das Reparaturcafé leistet, würdigte, übergeben.

Frau Ulbrich vom Reparaturcafé gab einen Überblick über die nun mittlerweile fünf Jahren dauernde Arbeit des Cafés und betonte, dass alle aus diesem Ehrenamt seit Bestehen erhaltenen Spenden zu 100 % an soziale Zwecke übergeben werden.

 

Stolze 1.710,00 EUR wurden an den Kindersozialfonds gespendet, darin enthalten waren 500,00 EUR von zwei privaten Spendern aus dem Reparaturcafé und die Aufstockung aus der Aktion „aufrunden“. 710,00 EUR wurden an die Lebensmitteltheke Groß-Bieberau gespendet, darin ebenfalls enthalten der Aufrundungsbetrag.

 

Herr Hans-Jürgen Köttner, Vorsitzender des Kindersozialfonds e.V., bedankte sich herzlich für die Spende und erklärte, dass diese für die in einem Jahr benötigten Gelder gut helfen werde.

Herr Jochen Gaydoul, 1. Vorsitzender des Diakoniezentrums Groß-Bieberau e.V. nahm die Spende für die Lebensmitteltheke in Groß-Bieberau an und bedankte sich ebenfalls herzlich.

 

Da diese Spenden nur durch die Besucherinnen und Besucher des Reparaturcafés möglich sind, geht ein großer Dank an die Nutzerinnen und Nutzer dieses Angebotes.

 

Im Rahmen der Feier übergab Josefine Martini stellvertretend für das Jugendforum der Stadt Reinheim eine Spende von 200,00 EUR an den Kindersozialfonds. Dieser Betrag stammt aus dem Angebot „Jung erklärt Alt das Smartphone“, den die Jugendlichen 2023 erhalten haben. Auch dafür bedankte sich Herr Köttner sehr herzlich.

 

Bürgermeister Manuel Feick: „Ich bin einmal mehr begeistert, was im Reparaturcafé ehrenamtlich geleistet wird und in welchem Maße dieses Angebot genutzt wird. Mein herzlicher Dank geht sowohl an die helfenden Hände, die auch in diesem Jahr liebevoll viele Geräte wieder zum Laufen gebracht haben, aber auch an die Nutzerinnen und Nutzer, die mit ihren Spenden für viele strahlende Augen sorgen können.“


Pressemitteilung 05.12.2023

Ehrenamt braucht Menschen – Menschen brauchen Ehrenamt

Der 5. Dezember ist ein wichtiger Tag im Kalender für alle Menschen, die sich ehrenamtlich betätigen. Wird doch an diesem Tag besonders das freiwillige Engagement aller Ehrenamtlichen, die sich für das Wohl der Gemeinschaft...[mehr]


Der 5. Dezember ist ein wichtiger Tag im Kalender für alle Menschen, die sich ehrenamtlich betätigen. Wird doch an diesem Tag besonders das freiwillige Engagement aller Ehrenamtlichen, die sich für das Wohl der Gemeinschaft einsetzen, gewürdigt. 

Es soll an diesem Tag aber auch darauf hingewirkt werden, das Bewusstsein für die Bedeutung des Ehrenamtes zu schärfen und neue Mitstreiterinnen und Mitstreiter zu gewinnen.

Vieles, was im Ehrenamt geleistet wird, wäre im Hauptamt weder zu leisten noch zu bezahlen.

Ohne die Leidenschaft und die große Kreativität der im Ehrenamt tätigen Menschen wäre unsere Gesellschaft um ein Vielfaches ärmer, würde es das große bunte Angebot der Vereine nicht geben.

Ehrenamt umfasst alle Altersklassen und Bevölkerungsschichten. Wie wichtig ist es gerade für die ganz Kleinen, Vereine besuchen zu können. Denn Kinder brauchen Sport und Bewegung, um nur eine Sparte des Ehrenamtes zu nennen. Und auch im Alter ist es wichtig, einen Ausgleich zu haben, unter Menschen zu kommen – und wo geht das besser als in einem Verein?

 

Aber nicht nur in den Vereinen wird Ehrenamt gelebt – beispielsweise sind da auch die Freiwilligen Feuerwehren, das DRK oder das THW, deren Mitglieder sich in ihrer Freizeit um die Sicherheit der Menschen kümmern und helfen, wenn Hilfe gebraucht wird. Und auch in diesem, für die Menschen so wichtigen, Bereich, werden Nachwuchs und Unterstützung gesucht, um die angebotenen Leistungen aufrecht erhalten zu können.

 

Bürgermeister Manuel Feick: „Das Ehrenamt bildet das Rückgrat einer lebendigen Stadtgesellschaft. Menschen, die sich freiwillig für soziale, kulturelle oder sportliche Belange engagieren, tragen maßgeblich dazu bei, dass das Zusammenleben in unserer Stadt vielfältig, bunt und lebenswert bleibt. Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen Menschen bedanken, die mit ihrem ehrenamtlichen Einsatz ihren Beitrag zu diesem unverzichtbaren Mehrwert schaffen.“

Und weiter: „Durch den Dialog zwischen denjenigen, die beruflich für das Gemeinwohl arbeiten und denjenigen, die ihre Freizeit opfern, entsteht eine Synergie, die unsere Stadt stärkt und bereichert.“


Bekanntmachung 04.12.2023

Nr. 113/2023 - Satzung und Gebührenordnung für die Benutzung des Freischwimmbades der Stadt Reinheim

Aufgrund §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93) sowie §§ 1 bis...[mehr]


Aufgrund §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93) sowie §§ 1 bis 5 a, 9 und 10 des Hessischen Gesetzes über Kommunale Abgaben (Hess-KAG) in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. I 2013, 134), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Juli 2023 (GVBl. S. 582) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinheim in ihrer Sitzung vom 28.11.2023 nachstehende Satzung und Gebührenordnung für die Benutzung des Freischwimmbades der Stadt Reinheim beschlossen:

 

§ 1 – Bereitstellung als öffentliche Einrichtung, Benutzungsrecht

 

(1) Die Stadt Reinheim stellt das Freischwimmbad als öffentliche Einrichtung zur allgemeinen Benutzung bereit.

(2) Zur Benutzung des Freischwimmbades sind nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen und der Badeordnung alle Personen berechtigt.

 

§ 2 – Badeordnung und Benutzungszeiten

 

Für die Benutzung des Freischwimmbades gilt die vom Magistrat erlassene Badeordnung. Die Benutzungs-zeiten werden vom Magistrat festgesetzt und jeweils öffentlich bekannt gemacht.

 

§ 3 – Benutzungsgebühren

 

(1) Zur Deckung der Kosten für Betrieb und Unterhaltung des Freischwimmbades werden Benutzungs-gebühren nach Maßgabe dieser Satzung und Gebührenordnung erhoben. Es werden jeweils für den Gültigkeitsbereich einer Badesaison ausgegeben:

  • Tageskarten                      für einmaliges und ununterbrochenes Betreten des Bades
  • Dutzendkarten                  für zwölfmaliges Betreten des Bades
  • Saisonkarten                     für unbegrenztes Betreten des Bades durch Einzelpersonen
  • Familiensaisonkarten    für unbegrenztes Betreten des Bades für Familienmitglieder
  • Feierabendkarte               für einmaliges Betreten des Freibads ab 2 Stunden vor der täglichen Schließung

(2) Die Gültigkeit von Dutzendkarten im Sinne des §3 (1) Satz 2 dieser Satzung wird auf die sich dem Erwerbsjahr anschließende Saison erweitert.

(3) Saisonkarten und Familiensaisonkarten werden mit beim Kartenerwerb vorzulegenden Lichtbild des Karteninhabers/der Karteninhaberin jeweils auf diese/n ausgestellt und sind nicht übertragbar.

(4) Der Verkauf von Familienkarten erfolgt nur an Familien mit eigenen minderjährigen Kindern (mindestens 1 Person, davon mindestens 1 Kind). Kinderkarten werden nur für minderjährige Kinder einer Familie ausgegeben.

(5) Für den Verlust von Eintrittskarten erfolgt kein Ersatz. Eine Ausnahme bilden hier die persönlichen Saisonkarten.

 

§ 4 – Höhe der Gebühren

 

Die Benutzungsgebühren werden wir folgt festgelegt:

a.)

Tageskarten

(berechtigen nur zum einmaligen, ununterbrochenen Besuch des Bades am Ausgabetag)

Erwachsene

Feierabendkarte

4,00

2,50

Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr

frei

Kinder ab 5 Jahre und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie Senioren ab dem vollendeten 65. Lebensjahr

Feierabendkarte

2,50

1,50

Schüler/innen, Studenten/Studentinnen, Schwerbehinderte, Leistende des Bundesfreiwilligendienstes/Grundwehrdienstes bzw. Freiwilligen sozialen Jahres, des Freiwilligen Ökologischen Jahres, sowie Inhaber/innen von Ehrenamtscard und Juleica jeweils gegen Vorlage des Ausweises

Feierabendkarte

2,50

 

 

 

 

1,50

Schulklassen, die geschlossen unter Aufsicht einer Lehrperson an Schultagen das Schwimmbad besuchen, entsprechend auch für Kindergartengruppen sowie Gruppen von Ferienbetreuung

5,00

je Klasse

 

b.)

Dutzendkarten (übertragbar)

(berechtigen zum zwölfmaligen Betreten des Bades während der Saison und behalten ihre Gültigkeit bis zum Ende der Badesaison, die auf das Ausgabejahr folgt)

Erwachsene

40,00

Kinder ab 5 Jahre und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie Senioren ab dem vollendeten 65. Lebensjahr

25,00

Schüler/innen, Studenten/Studentinnen, Schwerbehinderte, Leistende des Bundesfreiwilligendienstes/Grundwehrdienstes bzw. Freiwilligen sozialen Jahres, des Freiwilligen Ökologischen Jahres, sowie Inhaber/innen von Ehrenamtscard und Juleica jeweils gegen Vorlage des Ausweises

25,00

 

c.)

Saisonkarten

(sind nicht übertragbar und gelten nur für die Person auf die sie ausgestellt sind und nur für die Dauer der Badesaison im Ausgabejahr)

Erwachsene

90,00

Kinder ab 5 Jahre und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

50,00

Schüler/innen, Studenten/Studentinnen, Schwerbehinderte, Leistende des Bundesfreiwilligendienstes/Grundwehrdienstes bzw. Freiwilligen sozialen Jahres, des Freiwilligen Ökologischen Jahres, sowie Inhaber/innen von Ehrenamtscard und Juleica jeweils gegen Vorlage des Ausweises

50,00

Senioren ab dem vollendeten 65. Lebensjahr

60,00

 

d.)

Familienkarten mit 2 Elternteilen

beide Eltern mit 1 Kind

125,00

2. und 3. Kind

je 25,00

ab 4. Kind

frei

 

 

 

 

Familienkarten mit 1 Elternteil

Elternteil mit 1 Kind

75,00

2. und 3. Kind

je 25,00

ab 4. Kind

frei

 

Familienkarten ohne Elternteil

1. und 2. Kind zusammen

60,00

3. Kind

25,00

ab 4. Kind

frei

 

e.)

Sonstige Gebühren

Hundeschwimmen

0,50

Pro Fuß/Pfote

Neuausstellung einer persönlichen Saisonkarte

10,00

Verlust eines Wertfach- oder Garderobenschlüssels

50,00

Bei besonderer Verschmutzung der Badeeinrichtung sind die tatsächlichen Reinigungskosten zu zahlen, mindestens jedoch

100,00

 

f.) Bei sonstigen Veranstaltungen welche von der Stadt Reinheim durchgeführt werden, wird die Eintrittsgebühr vom Magistrat der Stadt Reinheim im Einzelfall festgelegt.

 

g.) Der Begleitperson eines Schwerbehinderten wird freier Eintritt gestattet, wenn im Ausweis die Notwendigkeit einer Begleitperson (Merkzeichen B/BI oder H) verzeichnet ist.

 

h.) Sozialfälle

Der Magistrat ist ermächtigt in begründeten Einzelfällen Karten auszugeben, die zum freien Eintritt berechtigen. Nähere Einzelheiten regelt der Magistrat.

 

 

§ 5 – Inkrafttreten

 

Diese Gebührensatzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft. Gleichzeitig wird die bisherige Satzung und Gebührenordnung für die Benutzung des Freischwimmbades der Stadt Reinheim vom 14.04.2022 aufgehoben.

 

Ausfertigungsvermerk: Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

 

Reinheim, den 01. Dezember 2023

 

Feick, Bürgermeister

 


Bekanntmachung 04.12.2023

Nr. 112/2023 - Satzung der Stadt Reinheim über die Erhebung von Verwaltungskosten - Verwaltungskostensatzung -

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinheim hat in ihrer Sitzung am 28.11.2023 diese Satzung über das Erheben von Verwaltungskosten beschlossen, die auf folgende Rechtsgrundlagen gestützt wird: §§ 5, 19, 20, 51 und 93...[mehr]


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinheim hat in ihrer Sitzung am 28.11.2023 diese Satzung über das Erheben von Verwaltungskosten beschlossen, die auf folgende Rechtsgrundlagen gestützt wird:

§§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93).

§§ 1 bis 5 a, 9 und 10 des Hessischen Gesetzes über Kommunale Abgaben (Hess-KAG) in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. I 2013, 134), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Juli 2023 (GVBl. S. 582), in Verbindung mit § 2 Abs.1 Satz 2, §§ 4 bis 7 und 9 bis 13 des Hessischen Verwaltungskostengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.01.2004 (GVBl. I S. 36), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.06.2018 (GVBl. I S. 330).

 

§ 1 - Kostenpflichtige Amtshandlungen

 

(1) Die Stadt Reinheim erhebt aufgrund dieser Satzung für einzelne Amtshandlungen oder sonstige Verwaltungstätigkeiten in Selbstverwaltungsangelegenheiten, die sie auf Veranlassung oder überwiegend im Interesse einzelner vornimmt, Verwaltungskosten (Gebühren und Auslagen). Kostenpflicht besteht auch, wenn ein auf Vornahme einer Amtshandlung oder sonstigen Verwaltungstätigkeit gerichteter Antrag oder ein Widerspruch zurückgenommen, abgelehnt oder zurückgewiesen, oder die Amtshandlung zurückgenommen oder widerrufen wird.

(2) Verwaltungskosten, die aufgrund von Gesetzen und anderer, auch gemeindlicher, Rechts­vorschriften erhoben werden, bleiben von dieser Satzung unberührt.

(3) Für Amtshandlungen in Weisungsangelegenheiten gelten die Vorschriften des Hessischen Verwaltungskostengesetzes, des Verwaltungskostengesetzes des Bundes oder die jeweiligen fachgesetzlichen Vorgaben.

 

§ 2 - Anwendung des Verwaltungskostengesetzes

 

Auf die nach dieser Satzung zu erhebenden Verwaltungskosten sind die folgenden Bestimmungen des Hessischen Verwaltungskostengesetzes in der jeweiligen Fassung entsprechend anzuwenden:

§ 2 Abs. 1 Satz 2 mit der Maßgabe, dass unter einer Verwaltungskostenordnung im Sinne dieser Vorschrift auch diese Satzung zu verstehen ist,

§ 4, soweit in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist, mit der Maßgabe, dass unter einer Verwaltungskostenordnung im Sinne dieser Vorschrift auch diese Satzung zu verstehen ist,

§ 5 (Gebührenarten), § 6 (Wertgebühren, Rahmengebühren, Pauschgebühren), § 7 (Sachliche Kostenfreiheit) und § 9 (Auslagen).

 

§ 3 - Kostenschuldner

 

(1) Zur Zahlung der Kosten ist verpflichtet,

  1. wer die Amtshandlung oder sonstige Verwaltungstätigkeit der Stadt Reinheim veranlasst oder zu wessen Gunsten sie vorgenommen wird,
  2. wer die Kosten durch eine vor der zuständigen Stadtverwaltung abgegebene oder ihr mitgeteilten Erklärung übernommen hat,
  3. wer für die Kostenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet.

(2) Mehrere Kostenschuldner haften als Gesamtschuldner.

 

§ 4 - Kostengläubiger

 

Kostengläubigerin ist die Stadt Reinheim.

 

§ 5 - Entstehen der Kostenschuld

 

(1) Die Kostenschuld entsteht, soweit ein Antrag notwendig ist, mit dessen Eingang bei der Stadt Reinheim, im Übrigen mit der Beendigung der gebührenpflichtigen Amtshandlung.

(2) Die Verpflichtung zur Erstattung von Auslagen entsteht mit der Aufwendung des zu erstattenden Betrages.

 

§ 6 - Fälligkeit, Kostenentscheidung, Vorschusszahlung

 

(1) Die Kosten werden mit der Bekanntgabe der Kostenentscheidung, die auch mündlich ergehen kann, fällig, wenn nicht die Stadt Reinheim einen späteren Zeitpunkt bestimmt.

(2)  Die Kosten werden von Amts wegen festgesetzt. Die Kostenentscheidung kann zusammen mit der Sachentscheidung ergehen. Wird sie mündlich erlassen, ist sie auf Antrag schriftlich zu bestätigen. Soweit sie schriftlich ergeht oder schriftlich bestätigt wird, ist auch die Rechtsgrundlage für die Erhebung der Kosten sowie deren Berechnung anzugeben.

(3) Eine Amtshandlung oder sonstige Verwaltungstätigkeit, die auf Antrag vorzunehmen ist, kann von der Zahlung eines angemessenen Vorschusses oder von einer angemessenen Sicherheitsleistung bis zur Höhe der voraussichtlich entstehenden Kosten abhängig gemacht werden.

 

§ 7 - Billigkeitsregelung

 

Die Stadt Reinheim kann die Gebühr ermäßigen oder von der Erhebung absehen, wenn dies mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Gebührenpflichtigen oder sonst aus Billigkeitsgründen geboten erscheint.

 

§ 8 - Gebührentatbestände

 

Für folgende Amtshandlungen oder Verwaltungstätigkeiten werden folgende Gebühren erhoben:

 

Nr.

Gegenstand

1

Schriftliche Auskünfte, einfache schriftliche Auskünfte sind kostenfrei, soweit sie nicht aus Registern und Dateien erteilt werden.

50,00 bis 1000,00

2

Gewährung von Einsicht in amtliche Akten, Karteien, Bücher, Datenträger usw. für Personen, die nicht am Verfahren beteiligt sind.

30,00 bis 1000,00

2a

wie Nr. 2, wenn ein Bediensteter die Einsichtnahme dauernd beaufsichtigen muss.

nach Zeitaufwand

siehe Abs. 2

2b

Zuschlag zu Nr. 2 für das Versenden von Akten, auch von Bußgeldakten außerhalb eines Bußgeldverfahrens, je Sendung.

Die Auslagen sind mit der Gebühr abgegolten.

15,00

2c

Zuschlag zu Nr. 2 bei weggelegten Akten, Karteien, Büchern, je Akte, Kartei, Buch usw.

4,00

3

Gewährung von Einsicht in amtliche Akten, Karteien, Bücher, Datenträger usw. für Personen, die am Verfahren beteiligt sind, durch Versenden, je Sendung

Die Auslagen sind mit der Gebühr abgegolten.

15,00

§ 1 Abs. 1 Satz 2 ist auf die Gebührennummern 1 bis 3 nicht anzuwenden.

4

Beglaubigung von Unterschriften

7,50

5

Beglaubigung von Abschriften, Fotokopien usw., die die Behörde selbst hergestellt hat, je Urkunde

5,00

6

Beglaubigung von Abschriften, Fotokopien usw., in anderen Fällen, bei Urkunden, die aus 1 bis 10 Seiten bestehen

für jede weitere Seite zusätzlich

10,00

1,00

7

Anfertigung von Fotokopien, je Seite DIN A 3 und kleiner - die vom Kostenschuldner besonders beantragt oder - die aus vom Kostenschuldner zu vertretenden Gründen notwendig wurden

0,30

8

Herstellung von Planpausen DIN A 0

DIN A 1

kleiner als DIN A 1

sonstige, je m²

10,00

8,00

5,00

6,00

9

Einsatz von Fahrzeugen aller Art und technischen Geräten

ermittelte Kosten in voller Höhe

10

Ersatz einer Hundesteuermarke

5,00

11

Sonstige Bescheinigungen aller Art (soweit nicht gebührenfrei)

5,00

12

Bescheinigung über gezahlte städtische Abgaben

5,00

13

Erteilung einer Zweitschrift des Steuerbescheids

5,00

14

Entscheidungen im Zusammenhang mit einem Antrag auf Anschluss eines Grundstückes an die öffentliche Abwasseranlage

25,00 bis 2.500,00

15

Abnahme einer Grundstücksentwässerungsanlage, falls in der Anschlussgenehmigung die Abnahme vorgeschrieben war

25,00 bis 2.500,00

16

Entscheidungen im Zusammenhang mit einem Antrag auf Einleitung von Abwasser oder Kondensaten in die öffentliche Abwasseranlage

10,00 bis 1.000,00

17

Überwachung der Einleitung nichthäuslichen Abwassers in die öffentliche Abwasseranlage (die Kosten der Untersuchungsstelle sind als Auslagen neben dieser Gebühr zu entrichten)

10,00 bis 100,00

18

Erteilung eines Zeugnisses über das Nichtbestehen oder die Nichtausübung eines Vorkaufsrechts, für jedes Grundstück

mindestens je Grundstückskaufvertrag

25,00

50,00

19

Entscheidungen im Zusammenhang mit einem Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis nach dem Hessischen Straßengesetz

nach Zeitaufwand siehe Abs. 2

20

Für die von einer Bauherrschaft beantragte oder gewünschte Mitteilung nach Anlage 2 zu § 63 HBO, Abschnitt V 1 Satz 3, die zum vorzeitigen Baubeginn berechtigt

50,00

21

Durchführung des jagdrechtlichen Vorverfahrens nach § 36 HJagdG, die Gebühren können auch festgesetzt werden, wenn das Verfahren nicht zu Ende geführt worden ist (Auslagen, insbesondere Reisekosten und Gebühren der zum Schätzen bestellten Person, sind als Auslagen neben dieser Gebühr zu erheben)

nach Zeitaufwand

siehe Abs. 2

22.1

 

 

22.2

 

 

22.3

Bringen, Abholen oder Austauschen von Mülltonnen

- je Hin- und Rückfahrt mit bis zu 3 Mülltonnen

 

Bringen, Abholen oder Austauschen von Müllcontainern

- je Hin- und Rückfahrt mit bis zu 3 Containern

 

Je Leerfahrt beim Bringen, Abholen oder Austauschen von

Mülltonnen oder Müllcontainern aufgrund nicht gereinigter, nicht

geleerter oder nicht bereitgestellter Mülltonnen bzw. Müllcontainer

oder aufgrund eines nicht entfernten Strichcodes.

(Die Gebühren 22.1-22.3 beinhalten die Kosten für den Einsatz eines

städt. Bediensteten und eines Fahrzeugs des Baubetriebshofs.)

25,00

 

 

50,00

 

 

15,00

23

Entscheidungen über einen Widerspruch, soweit dieser erfolglos geblieben ist                                                                                                     

mindestens
höchstens

nach Zeitaufwand

25,00
2.500,00

24

Zurücknahme eines Widerspruchs, bevor die Amtshandlung vollständig erbracht worden ist                                                    

mindestens
 höchstens

nach Zeitaufwand

12,50
1.250,00

 

(2) Gebühren nach Zeitaufwand werden erhoben, soweit dies in dieser Satzung bestimmt ist oder wenn Wartezeiten über ¼ Stunde hinaus entstanden sind, die der Kostenschuldner zu vertreten hat.

Zu berücksichtigen ist der Zeitaufwand aller Beschäftigten, die an der Amtshandlung oder Verwaltungstätigkeit direkt oder indirekt beteiligt waren; die Tätigkeit von Hilfskräften (z.B. Fahrer, Schreibkräfte) wird nicht gesondert berechnet.

Anzusetzen sind auch der Zeitaufwand für die Vorbereitung und die Nachbereitung der eigentlichen Amtshandlung sowie etwaige Wegezeiten.

 

Die Gebühr nach Zeitaufwand beträgt bei Einsatz zu den üblichen Dienstzeiten:

für Beamte des höheren Dienstes und vergleichbare Angestellte                          je Viertelstunde       22,25 €

für Beamte des gehobenen Dienstes und vergleichbare Angestellte                     je Viertelstunde       18,25 €

für alle übrigen Beschäftigten, je Viertelstunde                                                      je Viertelstunde       14,50 €

 

Für Tätigkeiten außerhalb der üblichen Dienstzeiten wird ein Zuschlag von 25 % auf diese Gebührensätze, mindestens jedoch 35,00 € erhoben.

 

§ 9 - Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Verwaltungskostensatzung der Stadt Reinheim vom 01.01.2010 außer Kraft.

 

Ausfertigungsvermerk: Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

 

Reinheim, den 01. Dezember 2023

 

Feick, Bürgermeister

 


Bekanntmachung 04.12.2023

Nr. 111/2023 - 4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Reinheim

Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93) hat die...[mehr]


Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinheim in ihrer Sitzung vom 28.11.2023 folgende 4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Reinheim beschlossen:

 

Artikel 1

 

§ 8 - Öffentliche Bekanntmachungen

Absatz 4 wird neu eingefügt:

 

(4) Die Veröffentlichung der Entwürfe der Bauleitpläne (Bebauungspläne oder Flächennutzungspläne) nach § 3 Abs. 2 BauGB ist unter Angabe der Internetseite oder Internetadresse und Dauer der Veröffentlichungsfrist sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, vor Beginn der Veröffentlichungsfrist öffentlich bekannt zu machen. Diese Bekanntmachung muss darüber hinaus den Gegenstand (genaue Bezeichnung des Entwurfs) benennen. Die Dauer der Veröffentlichung bestimmt sich nach

§ 3 Abs.2 S.1 BauGB. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen,

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
  2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können,
  3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und
  4. welche anderen leicht zu erreichenden Zugangsmöglichkeiten nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bestehen.

Daneben sind nach Maßgabe des § 3 Abs. 2 S. 5 BauGB der Inhalt dieser Bekanntmachung in das Internet einzustellen; die zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich zu machen.

 

Artikel 2

 

§ 8 - Öffentliche Bekanntmachungen

Der bisherige Absatz 4 wird zu Absatz 5, der bisherige Absatz 5 wird zu Absatz 6

 

 

Artikel 3

 

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

Ausfertigungsvermerk: Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser 4. Änderungssatzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

 

Reinheim, den 01. Dezember 2023

 

Der Magistrat der Stadt Reinheim

Feick, Bürgermeister


Bekanntmachung 04.12.2023

Nr. 110/2023 - Reinheimer Weihnachtsmarkt am Samstag, 09.12.2023 und Sonntag, 10.12.2023

Am Samstag, 09.12.2023 bis Sonntag, 10.12.2023 veranstaltet die Stadt Reinheim im Stadtpark und im Hofgut in Reinheim einen Weihnachtsmarkt.   Um die Zu- und Abfahrt der Standbetreiber zu gewährleisten ist in der...[mehr]


Am Samstag, 09.12.2023 bis Sonntag, 10.12.2023 veranstaltet die Stadt Reinheim im Stadtpark und im Hofgut in Reinheim einen Weihnachtsmarkt.

 

Um die Zu- und Abfahrt der Standbetreiber zu gewährleisten ist in der Zeit von Donnerstag, 07.12.2023, 07:00 Uhr bis Dienstag, 12.12.23, in der Pöllnitzstraße, Zufahrt Stadtpark und Kirchstraße, Zufahrt Stadtpark ein Halteverbot notwendig.

 

Feick

Bürgermeister


Bekanntmachung 04.12.2023

Nr. 109/2023 - Weihnachtsmarkt in Ueberau am Sonntag, 17. Dezember 2023

Am Sonntag, 17. Dezember 2023 veranstaltet der Iwweroer Kerbverein in der Wilhelm-Leuschner-Straße in Ueberau einen Weihnachtsmarkt. Daher wird die Ortsdurchfahrt von Samstag, 16.12.2023, 10:00 Uhr bis Montag, 18.12.2023,...[mehr]


Am Sonntag, 17. Dezember 2023 veranstaltet der Iwweroer Kerbverein in der Wilhelm-Leuschner-Straße in Ueberau einen Weihnachtsmarkt. Daher wird die Ortsdurchfahrt von Samstag, 16.12.2023, 10:00 Uhr bis Montag, 18.12.2023, 12:00 Uhr für jeglichen Verkehr voll gesperrt.

 

Baustellenbedingt können die Busse der RH (FS Omnibusbetrieb GmbH) in dieser Zeit nicht an der Ersatzhaltestelle Lengfelder Straße / Brunnenstraße halten. Ersatzhaltestelle ist am Bahnhof in Reinheim.

 

Die Durchfahrt zwischen den Straßen Am Schützenrain und Am Pfarrgarten wird geöffnet.

 

Feick

Bürgermeister


Pressemitteilung 27.11.2023

2. Spendenaktion „Miteinander teilen“ – Unterstützen Sie die Groß-Bieberauer Lebensmitteltheke

Gemeinsame Pressemitteilung der Groß-Bieberauer Lebensmitteltheke und der Stadt Reinheim[mehr]


Wussten Sie, dass zur Groß-Bieberauer Lebensmitteltheke auch sehr viele Menschen aus Reinheim kommen? Und wussten Sie, dass sich die Zahl der bei der Lebensmitteltheke registrierten Menschen in den letzten beiden Jahren mehr als verfünffacht hat und mittlerweile an mehr als 300 Menschen Lebensmittel ausgegeben werden?

 

Ganz sicher aber wissen Sie, dass Lebensmittel ein wichtiges Gut sind, das allen Menschen zugänglich sein sollte und das vor der Vernichtung zu bewahren und einer nachhaltigen Verwendung zuzuführen ist.

Deshalb führt der Verein Diakoniezentrum Groß-Bieberau als Träger der „Lebensmitteltheke“ auch in diesem Jahr in Zusammenarbeit mit der Stadt Reinheim die Spendenaktion „Miteinander teilen“ durch!

 

Vielleicht denken Sie ja wie viele Menschen gerade zu Weihnachten über eine Spende nach? Wenn Sie also etwas Gutes tun wollen und sichergehen möchten, dass Ihre Spende auch da ankommt, wo es gebraucht wird, dann können Sie das ganz einfach tun: Spenden Sie Lebensmittel!

 

Wann:                 09.12.2023 von 9:00 bis 15:00 Uhr

Wo:                       Mehrzweckhalle, Lessingstraße 1, 64354 Reinheim-Spachbrücken

Was:                     ausschließlich Lebensmittel, die original verpackt, länger haltbar und noch verwertbar sind und ohne Kühlung gelagert werden können. Beispiele: Mehl, Nudeln, Zucker, Konserven, nichtalkoholische Getränke etc.

 

Das Team der Lebensmitteltheke nimmt mit der Unterstützung der Stadtverwaltung Reinheim die Spenden vor Ort entgegen und garantiert für eine faire, gerechte Verteilung an die Kundinnen und Kunden.

 

Jochen Gaydoul, 1. Vorsitzender Diakoniezentrum Groß-Bieberau e.V. und Ludwig Hummelt, Leiter Lebensmitteltheke: „Vielen herzlichen Dank für Ihre Hilfe und Unterstützung! Wenn Sie mehr über die Lebensmitteltheke erfahren möchten, dann besuchen Sie unsere Website: www.bit.ly/DZ-GB-LMT oder sprechen Sie uns gerne bei der Spendenaktion an.“

 

Bürgermeister Manuel Feick: „Mir ist es sehr wichtig, die Lebensmitteltheke in Groß-Bieberau auch in diesem Jahr zu unterstützen. Leider steigt die Zahl der Kundinnen und Kunden von Jahr zu Jahr. Deshalb meine Bitte: Wenn es Ihnen möglich ist, spenden Sie einige Lebensmittel und helfen Sie den Menschen, für die eine tägliche warme Mahlzeit nicht selbstverständlich ist. Vielen Dank.“


Pressemitteilung 21.11.2023

Reinheimer Weihnachtsmarkt am 9. und 10. Dezember im Stadtpark

Der Reinheimer Weihnachtsmarkt findet auch in diesem Jahr wieder am zweiten Adventswochenende (9. und 10.12.) im Stadtpark statt. Nach der Premiere an diesem Standort im vergangenen Jahr wurde die Anordnung der Stände angepasst,...[mehr]


Der Reinheimer Weihnachtsmarkt findet auch in diesem Jahr wieder am zweiten Adventswochenende (9. und 10.12.) im Stadtpark statt. Nach der Premiere an diesem Standort im vergangenen Jahr wurde die Anordnung der Stände angepasst, um mehr Raum für die Besucherinnen und Besucher zu schaffen. Geöffnet ist der Markt am Samstag von 16.00 bis 22.00 Uhr und am Sonntag von 14.00 bis 20.00 Uhr.

 

Bürgermeister Manuel Feick: „Wir haben uns dazu entschlossen, den Weihnachtsmarkt erneut im Stadtpark zu veranstalten, weil dies eine sehr schöne Location hierfür ist und gleichzeitig die Anwohnerinnen und Anwohner der Kirchstraße weniger belastet werden.“

 

Neben den Ständen im Stadtpark, die für das leibliche Wohl bestens sorgen, wird es im Innenhof ein Kinderkarussell mit einem weiteren Angebot für die Kleinen und einen Süßwarenstand geben. Außerdem öffnet das Kulturzentrum Hofgut seine Türen und bietet den Adventsmarkt für Kunsthandwerker (Samstag von 15.00 bis 20.00 Uhr und Sonntag von 14.00 bis 20 Uhr) sowie das Landfrauencafé im ersten Stock des Zentrums an. Zusätzlich kann die Gruppenausstellung "Energie und Form" des Reinheimer Kulturkreises in der Hofgutgalerie besichtigt werden.

 

Im historischen Herrenhaus ist die Mineraliensammlung zugänglich und “Puppenhausen”, die Ausstellung der Puppenhäuser des Reinheimer Heimatmuseums, ist ebenfalls geöffnet. Zum ersten Mal nimmt auch das Frauen- und Familienzentrum des Vereins Frauenfreiräume mit einem Angebot in ihren Räumen im Jugendzentrum teil.

 

Bürgermeister Feick: „Ich bin sehr froh, dass wir in diesem Jahr wieder ein so umfangreiches Programm rund um den Stadtpark und das Kulturzentrum Hofgut in diesem stimmungsvollen Ambiente anbieten können. Nach der Eröffnung gibt es in diesem Jahr als weiteres Highlight eine Feuershow.“

 

Die Eröffnung des Weihnachtsmarktes findet traditionell am Samstagnachmittag um 17.00 Uhr in der evangelischen Dreifaltigkeitskirche statt, die musikalische Umrahmung übernehmen die Reinheimer Vereine.


Pressemitteilung 21.11.2023

Eine etwas andere Mittagspause

Momentan wird die Sudeten- und Brunnenstraße in Ueberau saniert – ein Millionenprojekt, das etwa 9 Monate dauert.   Bürgermeister Manuel Feick: „Bei einer solchen lange andauernden Maßnahme sagen wir den Anwohnerinnen...[mehr]


Momentan wird die Sudeten- und Brunnenstraße in Ueberau saniert – ein Millionenprojekt, das etwa 9 Monate dauert.

 

Bürgermeister Manuel Feick: „Bei einer solchen lange andauernden Maßnahme sagen wir den Anwohnerinnen und Anwohnern schon einmal, dass sich die Arbeiter ab und an über ein kühles Getränk oder einen heißen Kaffee freuen, sind sie doch während eines solchen Projektes sämtlichen Wetterfacetten ausgesetzt.“

 

In der Sudeten- und Brunnenstraße ließen sich nun einige Anwohnerinnen und Anwohner etwas Besonderes einfallen: Diana und Kai Harms sorgten Anfang November für eine etwas andere Mittagspause. An diesem Mittag stellten sie den Grill auf die Straße und es gab für alle frischen Salat und Würstchen, organisiert und finanziert wurde alles von Familie Harms.

 

Auch Bürgermeister Manuel Feick, der die Würstchen grillte, und der für die Sanierung zuständige Mitarbeiter des Bauamtes Markus Lehr waren vor Ort. Es sind die kurzen Wege, die eine gute Zusammenarbeit ermöglichen.

 

Bürgermeister Manuel Feick: „Ein herzliches Dankeschön an Familie Harms für diese tolle Aktion. Es zeigt einmal mehr, welche Gemeinschaft es in unserer Stadt gibt – dank solcher Menschen wie euch.“


Pressemitteilung 21.11.2023

NEUJAHRSSTART – im Januar 2024 Winterferienprogramm der Kinder- und Jugendförderung Reinheim

Das JUZ–TEAM startet in der zweiten Januarwoche mit einem Winterferienprogramm ins neue Jahr.   Los geht’s am Dienstag (09.01.) im JUZ. Dann werden Glückshufeisen gebacken, es wird gebastelt und gespielt. Am...[mehr]


Das JUZ–TEAM startet in der zweiten Januarwoche mit einem Winterferienprogramm ins neue Jahr.

 

Los geht’s am Dienstag (09.01.) im JUZ. Dann werdenGlückshufeisen gebacken, es wird gebastelt und gespielt.

Am Mittwoch (10.) geht es dann nach Darmstadt – bei einer Wanderung durch den Waldkunstpfad gibt es sicher viel Interessantes zu erfahren.

Den Abschluss des Winterferienprogrammes bildet der Besuch im Museum Reinheim am Donnerstag (11.). Dort geht es auf eine Reise ins Mittelalter mit kochen über offenem Feuer, verkleiden und spielen, Knopfherstellung und Schmiedewerkstatt.

 

Bürgermeister Manuel Feick: „Es ist wieder ein tolles, abwechslungsreiches Ferienprogramm, das da auf die Beine gestellt wird.“

 

Teilnehmen können interessierte Kinder im Alter von 9 bis 13 Jahren. Die Teilnahmegebühr beträgt pro Veranstaltung 2.-€

 

Benötigt wird festes Schuhwerk, wetterfeste Kleidung, eine Sitzunterlage etwas Verpflegung für ein Picknick.

Bei strömenden Regen können die Veranstaltungen leider nicht stattfinden. In diesem Falle wird die Teilnahmegebühr zurückerstattet.

 

Nähere Infos gibt es bei Siggi Elsner und Robin Korndörfer vom JUZ unter Telefon 06162/805-612 bzw.  805-610 oder unter der Mailadresse Juz@reinheim.de


Pressemitteilung 21.11.2023

Neue Kommunikationsmöglichkeit auf dem Spielplatz

Eine Anregung aus der Sommertour des Bürgermeisters wurde nun auf dem Spielplatz Am Spielfeld an der Halle des TV1888 Reinheim umgesetzt.   Dort wurde eine Kommunikationstafel mit 66 METACOM-Symbolen aufgestellt, die...[mehr]


Eine Anregung aus der Sommertour des Bürgermeisters wurde nun auf dem Spielplatz Am Spielfeld an der Halle des TV1888 Reinheim umgesetzt.

 

Dort wurde eine Kommunikationstafel mit 66 METACOM-Symbolen aufgestellt, die die Verständigung untereinander vereinfachen soll. Sowohl Menschen mit Beeinträchtigung als auch beispielsweise Menschen mit wenigen Deutschkenntnissen können sich über die Symbole besser verständigen und so ins Gespräch kommen.

 

Es besteht die Möglichkeit, eine solche Tafel auch auf anderen Spielplätzen im Stadtgebiet zu installieren.

 

Bürgermeister Manuel Feick: „Ich war während meiner Sommertour sehr angetan von dieser Idee und freue mich, dass wir diese nun umsetzen konnten. Durch diese Tafel können Menschen mit Beeinträchtigung oder wenigen Deutschkenntnissen einfach ins Gespräch kommen oder Konflikte beseitigen.“


Pressemitteilung 21.11.2023

Gelungenes Laternenfest in Ueberau

Am 13. November war es so weit. Viele Kinder, Eltern, Großeltern und Freunde trafen sich zum jährlich stattfindenden Laternenumzug des Ueberauer Kindergartens und der Ueberauer Grundschule mit anschließendem...[mehr]


Am 13. November war es so weit. Viele Kinder, Eltern, Großeltern und Freunde trafen sich zum jährlich stattfindenden Laternenumzug des Ueberauer Kindergartens und der Ueberauer Grundschule mit anschließendem Laternenfest.

 

Etwa 200 Menschen ließen sich vom schlechten Wetter nicht abschrecken und wurden dafür belohnt. Glücklicherweise fand der Umzug genau in einer Regenpause statt, der Posaunenchor war mit unterwegs, an verschiedenen Stellen wurde Halt gemacht, der Posaunenchor spielte und die Teilnehmenden sangen mit.

 

Im Anschluss trat die Bläserklasse der Grundschule auf – in deren Reihen befanden sich an diesem Tag drei Geburtstagskinder, die mit einem Ständchen bedacht wurden.

Natürlich war auch für das leibliche Wohl gesorgt – bei süßen Brezeln und Kinderpunsch fand das Laternenfest seinen Ausklang.

 

Kindergartenleiterin Miriam Fried: „Wir bedanken uns ganz herzlich bei den Papas, die die Straße abgesperrt haben, bei der Feuerwehr Ueberau und allen, die dieses Fest mitgestaltet haben.“

Bürgermeister Feick fügt hinzu: „Ich freue mich, dass so viele Menschen dabei waren und dieses Angebot genutzt haben.“


Pressemitteilung 16.11.2023

Unterkünfte dringend gesucht

Wie verschiedenen Pressemitteilungen des Landkreises Darmstadt-Dieburg aus den letzten Wochen zu entnehmen war, sind die Zuweisungszahlen für Geflüchtete in den letzten Monaten immer weiter gestiegen, die wöchentliche Zuweisung...[mehr]


Wie verschiedenen Pressemitteilungen des Landkreises Darmstadt-Dieburg aus den letzten Wochen zu entnehmen war, sind die Zuweisungszahlen für Geflüchtete in den letzten Monaten immer weiter gestiegen, die wöchentliche Zuweisung liegt im 4. Quartal bei 95 Personen. All diese Menschen müssen in den Kommunen des Landkreises Darmstadt-Dieburg untergebracht werden, für die Unterbringung ist der Kreis zuständig, hat diese Aufgabe aber nun an die Kommunen delegiert.

 

Um im Landkreis eine gerechte Umverteilung geflüchteter Personen zu erreichen, müssen in Reinheim bis Ende des Jahres für etwa 120 Personen Unterkünfte geschaffen werden.

Hierbei geht es in erster Linie um die Unterbringung bereits anerkannter Geflüchteter, von denen landkreisweit noch etwa 2000 in den Gemeinschaftsunterkünften wohnen, obwohl sie sich längst eigenständig Wohnraum suchen müssten. Der Platz in den Gemeinschaftsunterkünften wird jedoch für noch nicht anerkannte neuankommende Geflüchtete benötigt.

 

Bürgermeister Manuel Feick: „Die Stadt selbst hat keine Wohnungen zur Verfügung, sodass wir auf Unterstützung aus der Bevölkerung angewiesen sind. Unsere oberste Priorität ist es, weder Sporthallen noch Bürgerhäuser zu schließen, um dort Geflüchtete unterzubringen. Mir ist aber auch absolut bewusst, dass wir in Reinheim kaum Leerstand haben, sodass uns die Unterbringung dieser Menschen vor eine große Herausforderung stellt und alle Möglichkeiten in Betracht gezogen werden müssen.“

 

Angebote, ob Wohnungen, Häuser oder auch Grundstücke, auf denen möglicherweise eine Unterkunftsmöglichkeit errichtet werden kann, richten Sie bitte schnellstmöglich per Mail an gschieck@reinheim.de oder postalisch an

Magistrat der Stadt Reinheim, z. Hd. Frau Schieck, Cestasplatz 1, 64354 Reinheim.

Selbstverständlich wird auch von Seiten der Stadt geprüft, ob Grundstücke vorhanden sind, auf denen möglicherweise die Einrichtung einer Unterkunft erfolgen kann.

Allerdings ist die Errichtung einer Containeranlage keine Möglichkeit, um schnell handeln zu können. So dauerte es in Dieburg fast ein Jahr, bis die Anlage nun im Dezember in Betrieb gehen kann.

 

Dazu sagte Bürgermeister Manuel Feick dem Darmstädter Echo: „Wir sind überhaupt nicht in der

Lage, alleine wegen des Vergaberechts, so etwas schnell zu realisieren. Ich wüsste doch auch gar nicht, wie groß so etwas sein müsste und was ist, wenn wir es nicht mehr brauchen? Es kann nicht sein, dass so etwas aus dem städtischen Haushalt finanziert wird.“

 

Selbstverständlich stehen wir für Rückfragen unter Telefon 06162/805-106 oder gschieck@reinheim.de gerne zur Verfügung.

 

Bürgermeister Manuel Feick: „Wir sagen einmal mehr Dankeschön für Ihre Unterstützung und hoffen, dass wir gemeinsam auch diese Herausforderung meistern.“

 


Pressemitteilung 16.11.2023

Goldmann-Stipendium geht in diesem Jahr nach Thüringen

In der vergangenen Woche wurde das diesjährige, mit 5.200 € dotierte, Goldmann-Stipendium im Heinrich-Klein-Saal des Hofgutes in feierlichem Rahmen verliehen. Stipendiat ist 2023 der Förderverein für Jüdisch-Israelische Kultur in...[mehr]


In der vergangenen Woche wurde das diesjährige, mit 5.200 € dotierte, Goldmann-Stipendium im Heinrich-Klein-Saal des Hofgutes in feierlichem Rahmen verliehen. Stipendiat ist 2023 der Förderverein für Jüdisch-Israelische Kultur in Thüringen e.V. aus Erfurt.

 

Der Verein bringt seit über drei Jahrzehnten gemeinsam mit der Jüdischen Landesgemeinde Thüringen vor allem im Rahmen der jährlich stattfindenden jüdisch-israelischen Kulturtage viele Facetten jüdischen Lebens auf Bühnen in Thüringen. Das Repertoire umfasst dabei Lesungen, Konzerte, Vorträge, Rundgänge oder Workshops, um nur einiges zu nennen. Außerdem geht der Verein mit seinem Bildungsprojekt „Tacheles mit Simson“ in Schulen und auf öffentliche Plätze on tour und informiert über das jüdische Leben in Thüringen. Der Name dieses Projektes geht zurück auf das vorallem in den östlichen Bundesländern bekannte Simson-Fahrzeug, dessen Erfinder jüdischer Mitbürger war. Das Fahrzeug dient dabei als verbindendes Element und Symbol für ein gutes jüdisch-deutsches Miteinander.

Ihre Arbeit stellten die Stipendiaten, in Reinheim dabei waren die frisch gewählte Erste Vorsitzende Dorothea Marx und der künstlerische Leiter, Leiter der Kulturtage und des Bildungsprojektes Johannes Gräßer, in kurzen Videofilmen vor, die von den Anwesenden mit großem Interesse verfolgt wurden.

 

Die Laudatio hielt der ebenfalls aus Erfurt angereiste Beauftragte der Thüringer Landesregierung für Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften Franz-Josef Schlichting. Per Videobotschaft grüßte Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Staatsminister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten, Chef der Staatskanzlei und Beauftragter der Landesregierung für jüdisches Leben in Thüringen und die Bekämpfung des Antisemitismus

Bürgermeister Manuel Feick, konnte krankheitsbedingt nicht anwesend sein – seine Rede wurde von Stadtrat Hans-Jürgen Köttner verlesen.

 

Die Rede des Bürgermeisters machte es deutlich: „Die diesjährige Stipendiumsvergabe steht seit der erstmaligen Vergabe nun unter einem völlig anderen Zeichen… Krieg nicht nur in Europa, sondern nun auch in Israel und darüber hinaus.“

Und an die Stipendiaten gerichtet: „Wir sind seitens des Magistrates sehr stolz, das Stipendium auf Vorschlag von Peter Goldmann, dem Sohn des Namensgebers, hin, an den Förderverein für Jüdisch-Israelische Kultur in Thüringen e.V. zu vergeben.“

 

Abschließend stellte er in seiner Rede fest: „Ich bin überzeugt davon, dass es selten in der Nachkriegszeit wichtiger als heute war, ein klares Zeichen zu setzen gegen das Aufbegehren des ewig gestrigen barbarischen Gedankengutes, denn es ist leider festzustellen, dass wieder versucht wird, den Antisemitismus und den Rassismus salonfähig zu machen. Dagegen gilt es, sich friedlich zu wehren und zu zeigen, dass dafür in unserer Stadt kein Platz ist.“

 

Das Robert-Goldmann-Stipendium wurde erstmalig im Jahr 2000 verliehen. Stipendiaten sind Personen oder Institutionen, die sich mit Fragen von Rassismus und der Wahrung der Menschenwürde unter Beachtung insbesondere auch des deutsch-jüdischen Verhältnisses beschäftigen.  Das Vorschlagsrecht liegt seit dem Tod des Namensgebers im Jahr 2018 bei seinem Sohn Peter Goldmann.


Pressemitteilung 14.11.2023

1000 Bäume für Reinheim

Zum zweiten Mal hat der Neubürgertag im Rahmen einer Baumpflanzaktion stattgefunden. Neben den Neubürgerinnen und Neubürgern wurden diesmal im Rahmen der 700-Jahr-Feierlichkeiten in Spachbrücken und Zeilhard die...[mehr]


Zum zweiten Mal hat der Neubürgertag im Rahmen einer Baumpflanzaktion stattgefunden. Neben den Neubürgerinnen und Neubürgern wurden diesmal im Rahmen der 700-Jahr-Feierlichkeiten in Spachbrücken und Zeilhard die Organisationsteams eingeladen, die gemeinsam mit weiteren interessierten Menschen ebenfalls an der Pflanzaktion teilnahmen.

 

Etwa 100 Bürgerinnen und Bürger trafen sich an der Kuckuckshütte außerhalb des Stadtteiles Spachbrücken, wo sie vom Ersten Stadtrat Rainer Lauterbacher in Vertretung des erkrankten Bürgermeisters Manuel Feick begrüßt wurden.

Revierförster Felix Niedermayer erklärte anschließend, wie die Pflanzungen vorgenommen werden und welche Baumsorten gepflanzt werden.

Die Pflanzfläche liegt etwa 800 m von der Kuckuckshütte entfernt. Den Weg dorthin bestritten alle mit Spaten ausgestattet. Vor Ort hatten Felix Niedermayer und zwei weitere Mitarbeiter des Forstamtes die Pflanzfläche bereits vorbereitet, sodass die Pflanzungen sofort losgehen konnten.

 

In knapp zwei Stunden wurden etwa 1000 Bäume gepflanzt, Jung und Alt waren mit vollem Eifer dabei und auch der Wettergott hatte ein Einsehen. Die immer wieder vorüberziehenden Regenwolken regneten sich an diesem Mittag an anderer Stelle ab.

 

Im Anschluss an die Pflanzaktion nutzten die Teilnehmenden bei wärmendem Glühwein und Punsch die Gelegenheit zum Kennenlernen und zum Austausch. Und auch die Kleinsten der anwesenden Neubürgerinnen und Neubürger knüpften Kontakte.

 

Bürgermeister Manuel Feick: „Schade, dass ich an der diesjährigen Pflanzaktion krankheitsbedingt nicht teilnehmen konnte, freue mich aber umso mehr, dass an diesem Tag gemeinsam wieder etwas sehr Nachhaltiges geschaffen werden konnte. Ebenso freue ich mich, dass es, wie mir berichtet wurde, zwischen den Teilnehmenden zu einem regen Austausch kam. Genau das ist es, was eine solche Neubürgeraktion ausmacht und die wir daher auch in den kommenden Jahren weiter so umsetzen möchten. Diese Aktion war auch für das Jubiläumsjahr 700 Jahre Spachbrücken und Zeilhard ein gelungener Abschluss.“


Pressemitteilung 14.11.2023

Hans-Werner Grünewald posthum geehrt

In krankheitsbedingter Abwesenheit von Bürgermeister Manuel Feick wurde am vergangenen Mittwoch (08.11.) der viel zu früh verstorbene Gründer der Akustikbühne Hans-Werner Grünewald posthum als verdienter Bürger geehrt. Die...[mehr]


In krankheitsbedingter Abwesenheit von Bürgermeister Manuel Feick wurde am vergangenen Mittwoch (08.11.) der viel zu früh verstorbene Gründer der Akustikbühne Hans-Werner Grünewald posthum als verdienter Bürger geehrt. Die Ehrenurkunde wurde von Stadtrat Karlheinz Flatten an Grünewalds Witwe Gabi Grünewald überreicht.

 

Vorgeschlagen für die Ehrung wurde Hans-Werner Grünewald bereits im Jahr 2019 von Manfred Hessel – die angedachte Ehrung konnte dann aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden.

2023 nun, am Frühlingsempfang der Stadt Reinheim sollte Hans-Werner Grünewald als verdienter Bürger ausgezeichnet werden – doch das Leben spielte anders. Beim gemeinsamen Besuch bei der Tochter in Australien verstarb er völlig unerwartet und viel zu früh. Eine posthume Ehrung nur zwei Monate nach seinem plötzlichen Tod wäre viel zu früh gekommen.

Daher erfolgte diese Ehrung nun im Rahmen der letzten Akustikbühne – ein überaus würdiger Rahmen – hatte er dieses Projekt im Jahre 2010 doch selbst ins Leben gerufen, auch wenn er immer betonte, dass dieses Projekt ein Gemeinschaftswerk ist und auch nur als solches funktioniert – nun muss leider gesagt werden, funktioniert hat, denn die Akustikbühne Reinheim wird es ohne ihren Gründer Hans-Werner Grünewald nicht mehr geben. Dieses Format erlebte am Abend der posthumen Ehrung seine letzte Folge.

 

Bürgermeister Manuel Feick äußerte sich bereits im Vorfeld der Ehrung: „Seine Verdienste um die Bereicherung des kulturellen Lebens in unserer gemeinsamen Stadt hatten einen unschätzbaren Wert – er hatte die Fähigkeit, Menschen für kulturelle Projekte zu begeistern und gemeinsam mit ihnen großartiges zu schaffen. Wir werden Hans-Werner Grünewald in unseren Herzen bewahren. Sein Engagement ist ein Beispiel für uns alle. Er hat auf ehrenamtlicher Basis das kulturelle Leben in Reinheim belebt und erweitert und hat vielen regionalen Künstlerinnen und Künstlern eine Bühne gegeben. Dafür gebührt ihm unser aller Dank.“


Pressemitteilung 14.11.2023

Jugendforum Reinheim setzt sich aktiv ein

Neue Fahrradständer im Stadtgebiet, erneuerte Fahrbahnmarkierungen auf der oberen Darmstädter Straße und Korrekturen bei den Ausschilderungen für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer - all das sind Resultate einer Aktion des...[mehr]


Neue Fahrradständer im Stadtgebiet, erneuerte Fahrbahnmarkierungen auf der oberen Darmstädter Straße und Korrekturen bei den Ausschilderungen für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer - all das sind Resultate einer Aktion des Reinheimer Jugendforums.

Gemeinsam mit dem ortsansässigen Radsportverein wurden neuralgische Stellen ausfindig gemacht, Lösungsvorschläge entworfen und schließlich Bürgermeister Manuel Feick vorgestellt. Trotz einiger nicht umsetzbarer Ideen konnten die meisten mit Erfolg durchgesetzt werden.

So sind am Rathaus bereits neue Fahrradständer vorzufinden, welche ein sicheres Anschließen des eigenen Fahrrads ermöglichen. Im neuen Jahr soll das gleiche Modell im Freizeitzentrum Georgenhausen und am Schwimmbad eingebaut werden.

Das Jugendforum hat selbstverständlich auch an die kleinen Radfahrerinnen und Radfahrer gedacht. Bisweilen haben Büsche eine sichere Fahrt für Kinder auf dem Bürgersteig in der Bahnhofstraße verhindert, doch auch diese Schwachstelle konnte bereits erfolgreich beseitigt werden.

 

Auch bei der Unterstützung der Reinheimer Seniorinnen und Senioren ist das Jugendforum nicht untätig gewesen. Bereits seit zwei Jahren wird gemeinsam mit der Kinder- und Jugendförderung Reinheim, den Frauenfreiräumen und dem Lokalen Bündnis für Familie das Projekt „Jung erklärt Alt das Smartphone“ durchgeführt.

Für ältere Menschen, die Unterstützung beim Einstieg in das Smartphone brauchen oder eine Frage zu Apps oder Funktionsweisen haben, wird einmal im Monat eine Sprechstunde im Hofgut angeboten. Diese Sprechstunde findet derzeit am ersten Montag des Monats jeweils von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr statt. Außerdem gibt es seit Oktober einen Einsteigerkurs für Seniorinnen und Senioren, die mit dem Smartphone noch ganz am Anfang stehen. Dieser Kurs umfasst sechs Termine, in denen die grundlegendsten Funktionen, wie beispielsweise die Gestensteuerung oder die Verwendung eines Messenger-Dienstes erklärt werden.

 

Bürgermeister Manuel Feick: „Ich bin sehr stolz auf die Jugendlichen, die sich in unserem Jugendforum engagieren und bin dankbar für die Anregungen, die an mich herangetragen wurden. Einiges konnte bereits umgesetzt werden. Ich freue mich immer wieder auf den Austausch mit den Jugendlichen.“

 

Um erfolgreich weitere Projekte umzusetzen, sucht das Jugendforum neue Mitglieder ab 14 Jahren. Wer Interesse hat, kann sich gerne bei Stadtjugendpflegerin Siggi Elsner, Stadtjugendpfleger Robin Korndörfer unter juz@reinheim.de Telefon: 06162/ 805612 bzw. 06162/805-610 oder direkt beim Jugendforum unter jugendforumreinheim@gmail.com Telefon: 06162/805614 melden.

 


Pressemitteilung 14.11.2023

Gemeinsam neue Wege gehen – wie Vereinsarbeit auch in Zukunft erfolgreich gelingen kann

Die Stadt Reinheim war Gastgeber eines Vereinsforums für Austausch und Vernetzung[mehr]


Rund dreißig Vereinsmitglieder aus örtlichen Vereinen sowie aus den Nachbargemeinden sind der gemeinsamen Einladung der Stadt Reinheim, des Landkreises Darmstadt-Dieburg und der Landesvereinigung Kulturelle Bildung Hessen e.V./Landkulturperlen gefolgt und haben sich am vergangenen Mittwoch (08. 11.) im Kulturzentrum Hofgut Reinheim zur gemeinsamen Arbeit getroffen.

 

Nach der Begrüßung durch Stadtrat Hans-Jürgen Köttner, in Vertretung für den erkrankten Bürgermeister Manuel Feick, und Kulturamtsleiter Uwe Vogel folgte ein Vortrag von Vereinsberater und Trainer Florian Brechtel aus Limburg. Er weiß um die Probleme, mit denen Vereine heute zu kämpfen haben: Viele klagen über Mitgliederschwund, die Arbeit verteilt sich auf immer weniger Schultern und für offizielle Ämter will niemand mehr kandidieren. Vereine ohne Vorstände – früher undenkbar, heute leider zunehmend Realität.

Brechtel brachte Anregungen mit, neue Wege zu beschreiten und motivierte dazu, gewachsene Strukturen für Veränderungen zu öffnen. Überleben könne nur, wer sich auch den Wünschen potenzieller neuer Mitglieder gegenüber offen zeige. Im Anschluss an den Vortrag verteilten sich die Teilnehmenden auf die verschiedenen Räume im Kulturzentrum und tauschten sich zu den Themen Mitgliedergewinnung, Motivation und Freude am Ehrenamt, Kooperation und Vernetzung sowie Wünsche an Politik und Verwaltung aus. Begleitet wurden diese Workshops von Rebecca Opitz, der Regionalbeauftragten Süd der Landkulturperlen, die kulturelle Bildung im ländlichen Raum fördert und Tina Rosenfeld, Kulturmanagerin beim Landkreis.

Es fand ein reger Austausch unter den Ehrenamtlichen statt, die drei Stunden intensiv diskutiert und ihre Ergebnisse festgehalten haben. Diese werden von den Veranstaltern ausgewertet und zusammengefasst und den Teilnehmenden zur Verfügung gestellt. Bürgermeister Manuel Feick freut sich über die erfolgreiche Veranstaltung: „Wir als Stadt Reinheim möchten die vielen Ehrenamtlichen in ihrer Arbeit unterstützen. Vereinsarbeit in jeglicher Form ist für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt von unschätzbarem Wert. Hier neue Mitstreiterinnen und Mitstreiter zu finden, wird eine der großen Herausforderungen der Zukunft sein. Mein Dank gilt allen, die unzählige Stunden ihrer Freizeit für unser Gemeinwohl aufwenden.“


Pressemitteilung 14.11.2023

Vater – Kind – Treffen – eine Kooperation von JUZ und Frauenfreiräumen

Eine wunderbare Kooperation des Jugendzentrums Reinheim und dem Frauen- und Familienzentrum Frauenfreiräume Reinheim e.V. wurde nun unter Leitung von Stadtjugendpfleger Robin Korndörfer ins Leben gerufen.   Dieses...[mehr]


Eine wunderbare Kooperation des Jugendzentrums Reinheim und dem Frauen- und Familienzentrum Frauenfreiräume Reinheim e.V. wurde nun unter Leitung von Stadtjugendpfleger Robin Korndörfer ins Leben gerufen.

 

Dieses schöne und zugleich sinnvolle Projekt soll junge Väter zusammenbringen, ihnen zusätzlich die Angst nehmen, Fehler zu machen und die Bindung zu ihren Kindern weiter zu vertiefen.

 

„Fehler sind ein wichtiger Bestandteil des Lernens und müssen gemacht werden. Durch sie ist es möglich, einen anderen oder neuen Blickwinkel zu sehen“, so Stadtjugendpfleger Robin Korndörfer.

 

Im Austausch zwischen den Organisatoren des Projektes und einigen Vätern stellte sich immer wieder heraus, dass es für Väter bedeutend schwerer ist, neue Bekanntschaften zu knüpfen als das bei den Müttern der Fall ist. Diese sind in der Regel sehr gut vernetzt.

 

Die Kinder -und Jugendförderung und das Frauen- und Familienzentrum Frauenfreiräume Reinheim e.V., bieten Vätern nun eine Plattform, sich zu vernetzen und dadurch neue Bekanntschaften und vielleicht sogar Freundschaften zu knüpfen.

 

Dieses zukunftsorientierte Projekt findet wieder am 25.11.2023, 10:00 Uhr statt. Nähere Infos und das Anmeldeformular finden interessierte Väter unter https://www.frauenfreiraeume.de/vater-kind-caf%C3%A9

Unter rkorndoerfer@reinheim.de beantwortet Stadtjugendpfleger Robin Korndörfer gerne offene Fragen.

 


 
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Adresse

Stadtverwaltung Reinheim 
Pressestelle
Cestasplatz 1
64354 Reinheim

 

E-Mail: gschieck@reinheim.de 

Ansprechpartner

Grit Schieck

Pressestelle

Tel. 06162 / 805-106
 

 

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