Datenschutz Foto Video
Datenschutzhinweise für Foto- und Videoaufnahmen bei städtischen Veranstaltungen
1. Allgemeine Hinweise
Im Rahmen städtischer Veranstaltungen werden durch die Stadt sowie ggf. durch beauftragte Dritte (z. B. Fotografen oder Medienvertreter) Foto- und Videoaufnahmen angefertigt. Mit diesen Datenschutzhinweisen informieren wir Sie gemäß Art. 13 und 14 DSGVO über die Verarbeitung personenbezogener Daten in Form von Bild- und Videoaufnahmen.
Diese Hinweise gelten für alle öffentlichen Veranstaltungen der Stadt, bei denen fotografiert oder gefilmt wird.
2. Zweck der Verarbeitung
Die Anfertigung und Verarbeitung von Foto- und Videoaufnahmen erfolgt zu folgenden Zwecken:
- Öffentlichkeitsarbeit der Stadt
- Berichterstattung über die jeweilige Veranstaltung
- Veröffentlichung auf der städtischen Website
- Veröffentlichung in sozialen Medien
- Nutzung in Printmedien und vergleichbaren Publikationen
- Weitergabe von Bildmaterial an Presse und Medien
- Dokumentation der Veranstaltung
3. Rechtsgrundlagen
Die Verarbeitung der Foto- und Videoaufnahmen erfolgt auf Grundlage von:
- Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i. V. m. den einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften (Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse),
- Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation),
- ggf. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung), insbesondere bei Portraitaufnahmen oder gezielten Einzelaufnahmen.
4. Art der Aufnahmen
Im Fokus stehen Übersichtsaufnahmen der Veranstaltung, auf denen Teilnehmende als Beiwerk erscheinen. Einzel- oder Nahaufnahmen von Personen erfolgen, soweit möglich, nur mit deren Einwilligung oder im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit.
5. Hinweis auf Aufnahmen während der Veranstaltung
Teilnehmende werden vor und während der Veranstaltung auf die Durchführung von Foto- und Videoaufnahmen hingewiesen, z. B. durch:
- Vorabinformationen (z. B. Einladung, Veranstaltungsankündigung),
- Aushänge im Eingangs- und Veranstaltungsbereich,
- mündliche Hinweise zu Beginn der Veranstaltung.
6. Speicherdauer
Foto- und Videoaufnahmen werden nur so lange gespeichert, wie dies für die genannten Zwecke erforderlich ist.
- Intern können Aufnahmen länger aufbewahrt werden, z. B. zur rechtlichen Absicherung oder Dokumentation.
- Veröffentlichte Inhalte bleiben grundsätzlich so lange abrufbar, wie der jeweilige Veröffentlichungszweck besteht.
7. Weitergabe an Dritte
Eine Weitergabe der Aufnahmen erfolgt nur, wenn dies für die genannten Zwecke erforderlich ist, insbesondere an:
- Presse- und Medienvertreter,
- Dienstleister im Bereich Öffentlichkeitsarbeit.
Eine darüberhinausgehende Weitergabe findet nicht statt.
8. Aufnahmen durch Teilnehmende
Teilnehmende der Veranstaltung können in eigener Verantwortung ebenfalls Foto- oder Videoaufnahmen anfertigen. Wir bitten hierbei um gegenseitige Rücksichtnahme und die Beachtung der Persönlichkeitsrechte anderer Personen.
9. Besondere Hinweise zu Minderjährigen
Wir bitten um besondere Rücksichtnahme gegenüber Kindern und Jugendlichen. Foto- und Videoaufnahmen von Minderjährigen erfolgen grundsätzlich nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten bzw. bei Jugendlichen ab 16 Jahren mit deren Einwilligung.
10. Rechte der betroffenen Personen
Sie haben nach der DSGVO folgende Rechte:
- Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
- Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
- Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
- Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO)
Sie können der Anfertigung oder Veröffentlichung von Aufnahmen, die Sie betreffen, jederzeit widersprechen.
Zudem haben Sie das Recht, sich bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren.
11. Verantwortliche Stelle
Verantwortlicher:

Datenschutzbeauftragte*r:
Datenschutzbeauftragter der Stadt Reinheim
Cestasplatz 1
