Pressemitteilung

Drohnenflüge bei der Reinheimer Zeltkerb genehmigt

Auf Antrag des Reinheimer Zeltkerb e.V. hat die Stadt Reinheim Drohnenflüge über dem Veranstaltungsgelände der Reinheimer Zeltkerb im Zeitraum vom 11. bis 16. September 2025 genehmigt.

Die Genehmigung ist an klare Sicherheitsvorgaben geknüpft:

  • Steuerung erfolgt ausschließlich durch eine verantwortliche Person.
  • Überflüge über Menschenansammlungen sind nicht zulässig.
  • Der Betrieb darf nur in direkter Sichtweite stattfinden.
  • Es gelten verbindliche Sicherheitsabstände zu Personen, Gebäuden und sensiblen Bereichen.
  • Die Vorschriften der EU-Drohnenverordnung sind einzuhalten.

Die Drohnenflüge dienen ausschließlich dokumentarischen Zwecken im Rahmen der Kerb.