Bekanntmachung

Allgemeinverfügung über Verkaufszeiten anlässlich von Märkten, Messen, örtlichen Festen oder ähnlichen Veran-staltungen gem. § 6 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes

Gemäß § 6 Abs. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes wird hiermit abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes das Offenhalten aller Verkaufsstellen in der Kernstadt Reinheim aus Anlass des Reinheimer Marktes am Sonntag, dem 14. Juni 2026 in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr innerhalb der folgenden Straßen freigegeben:

Darmstädter Straße, Jahnstraße, Schillerstraße, Am Schwimmbad


Magistrat der Stadt Reinheim

Manuel Feick

Bürgermeister