Bekanntmachung

Gemeindewahl vom 14. März 2021 hier: Feststellungen über ausscheidende und nachrückende Bewerber

Frau Eva Hartmann vom Wahlvorschlag der FDP hat ihr Mandat in der Stadtverordnetenversammlung mit Wirkung vom 18.11.2025 niedergelegt.

Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) habe ich festgestellt, dass als nächste noch nicht berufene Bewerberin vom Wahlvorschlag der FDP

Frau Ursula Jeromin, Waldstraße 72, 64354 Reinheim

an ihre Stelle rückt.

Gegen diese Feststellungen kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter, Cestasplatz 1,

Raum 003, 64354 Reinheim, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Reinheim, den 01.12.2025

 

Martin

Gemeindewahlleiter