Stadt Reinheim
Stadt Reinheim

Trinkwasserdurchschnittswerte

Information über die Qualität des Trinkwassers

gemäß Trinkwasserverordnung

 

Gemäß § 45 Abs. 1 Trinkwasserverordnung hat das Wasserversorgungsunter­nehmen den Verbraucher über die Qualität des ihm zur Verfügung gestellten Was­sers für den menschlichen Gebrauch zu informieren.

Das in das Versorgungsnetz eingespeiste Wasser stammt aus Grundwasservorkommen und wird in den Reinheimer Seewiesen gefördert. Die Qualität des von den Stadtwerken Reinheim abgegebenen Trinkwassers in der Stadt Reinheim einschließlich der Stadtteile ist in der beigefügten Tabelle dargestellt. Ebenso geben die technisch relevanten Werte Informationen zur Auswahl von Materialien in der Trinkwasser-Installation.

 

In der zentralen Trinkwasserenthärtungsanlage werden folgende Aufbereitungsstoffe verwendet, um dem Trinkwasser insbesondere die Härtebildner Calcium und Magne­sium durch Flockung und Fällung in Teilmengen zu entziehen: Calciumhydroxid, Praestol als Flockungshilfsmittel und Eisen(III)-chlorid. Diese nach § 20 Trinkwasser­verordnung zugelassenen Aufbereitungsstoffe werden nach Aufbereitung dem Trinkwasser bis auf technisch unvermeidbare und technologisch unwirksame Anteile entzogen. Die Restkonzentration der eingesetzten Wirkstoffe wird regelmäßig kon­trolliert.

 

Die Stadtwerke Reinheim machen weiterhin darauf aufmerksam, dass gemäß Trink­wasserverordnung § 12 die Nutzung einer Nichttrinkwasseranlage (Brauchwasseranlage) anzeige­pflichtig ist. Entsprechende Vordrucke zur Anzeige beim Kreisgesundheitsamt können von der Homepage der Stadt Reinheim unter

www.reinheim.de Rathaus & Politik/Stadtwerke Reinheim/Informationen zur Nutzung einer Brauchwasseranlage abgerufen werden.

 

 

 

Mit Klick auf die einzelnen unten stehenden Bilder können Sie sich die Tabellen genauer anschauen. 

 

Die öffentliche Bekanntmachung finden Sie unter:
Bekanntmachungen-Single (reinheim.de)

 

 
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Cestasplatz 1
64354 Reinheim

 

E-Mail: stadtwerke(at)reinheim.de 

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