Stadt Reinheim
Stadt Reinheim

Nutzung einer Brauchwasseranlage

Auf Veranlassung des Kreisgesundheitsamtes weisen die Stadtwerke Reinheim darauf hin, dass gemäß der Trinkwasserverordnung § 13 Abs. 3 die Nutzung einer Brauchwasseranlage anzeigepflichtig ist.

Demnach müssen z. B. Regenwassernutzungsanlagen, Hausbrunnen u.ä. dem Kreisgesundheitsamt gemeldet werden.

 

Den entsprechenden Vordruck gibt es hier zum Download

 
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Adresse

Stadtwerke Reinheim
Cestasplatz 1
64354 Reinheim

 

E-Mail: stadtwerke(at)reinheim.de 

Fax: 06162 / 919327

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