Stadt Reinheim
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Informationen zur Hundesteuer (An- und Abmeldung von Hunden)

Anmeldungen von Hunden

Sollte der Hund aus einem Tierheim sein, weisen wir darauf hin, dass eine begrenzte Hundesteuerbefreiung möglich ist. Gemäß § 6 Abs. 2 Satz d) sind Hunde, die nachweislich aus einem Tierheim erworben wurden, bis zum Ende des auf das Jahr des Erwebs folgenden Kalenderjahres steuerbefreit. Das heißt, Hunde, die im Jahr 2011 erworben wurden, sind ab Januar 2013 Hundesteuerpflichtig. Als Nachweis benötigen wir hierfür eine Kopie des Tierheimvertrages.

 

Die Steuer beträgt jährlich

  • 36,00 Euro für den ersten Hund
  • 48,00 Euro für den zweiten Hund
  • 60,00 Euro für den dritten und jeden weiteren Hund

 

Die Steuer wird zum 15.05. fällig. (Einzugsermächtigung)

 

Die Hundehalterin oder der Hundehalter hat den Hund mit einer gültigen und sichtbaren Hundesteuermarke zu versehen.

 

Hundesteuerersatzmarken kosten 5,00 Euro pro Stück.

 

Abmeldung von Hunden

Die Abmeldung der Hundesteuer erfolgt zum Monatsende, indem die Hundehaltung beendet wird.

Hier finden Sie die Hundesteuer

- Anmeldung

- Abmeldung

zum download

 
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Adresse

Stadtverwaltung Reinheim
Steueramt
Cestasplatz 1
64354 Reinheim

 

E-Mail:

steueramt(at)reinheim.de

Ansprechpartner

Abteilungsleitung

Dirk Maurer
Tel. 06162 / 805-301

 

Steueramt / Liegenschaften

Kerstin Voigt 
Tel. 06162 / 805-305 

 

Nina Falkenbach
Tel. 06162 / 805-306

Sprechzeiten

Montag
13.30 - 18.00 Uhr 

Dienstag, Donnerstag, Freitag
08.00 - 11.30 Uhr

Mittwoch
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 15.30 Uhr  

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